Diana Lehmann
Fragestunde
Ausweitung der Ladenöffnung in Thüringen Die Arbeitszeiten im Einzelhandel wurden seit Mitte der 1990er-Jahre kontinuierlich ausgeweitet. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz formuliert mit der Regelung der monatlich zwei freien Samstage und der Festlegung auf einen verkaufsoffenen Sonntag in der Adventszeit Schutzstandards für die Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel. In den letzten Wochen wurde immer wieder öffentlich über eine Öffnung des Ladenöffnungsgesetzes zulasten der Beschäftigten diskutiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Erarbeitet die Landesregierung eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage im Advent 2020 in Thüringen, und wenn ja, auf wessen Initiative erfolgt die Erarbeitung einer Allgemeinverfügung? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, was soll in dieser Allgemeinverfügung geregelt werden? 3. Welche derzeit bestehenden Vorschriften zum Ladenöffnungsgesetz sollen hier geändert werden? 4. Inwiefern wurde die Perspektive von Beschäftigten und deren Interessen im Rahmen der Überarbeitung berücksichtigt?
