Raymond Walk
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie bereits während der Plenardebatte am 2. Oktober erwähnt, begrüßen wir ausdrücklich, dass Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden und im Ergebnis des Berliner Koalitionsgipfels von CDU, CSU und SPD vor der Sommerpause für das Jahr 2020 nunmehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Wie versprochen, lassen wir unsere Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie nicht im Stich und wollen sie auch weiterhin finanziell unterstützen. Ich will das gleich voranstellen: Neben den kommunalen Hilfen, die wir heute wahrscheinlich auch in großer Einmütigkeit beschließen werden, müssen wir darüber hinaus die Kommunen auch in den kommenden Jahren verlässlich und auskömmlich finanzieren, und die Berichterstatterin, Frau Kollegin Henfling, hat eben noch mal aus der schriftlichen Anhörung des Thüringer Landkreistages zitiert und die Forderungen der Landkreise aufgemacht. Darüber haben wir ja auch bereits beim Kommunalgipfel am 8. Oktober dieses Jahrs gesprochen und Vorschläge zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs auf den Tisch gelegt. Mit dem heute nun hier vorliegenden Gesetz sollen nun die gesamten Mindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel jeweils hälftig ausgeglichen werden. Der Bund wird dafür Mittel in Höhe von 82,5 Millionen Euro vollständig an die Gemeinden eins zu eins ausreichen. Damit wird unterstrichen, dass sich die Kommunen auch auf den Bund verlassen können. Mit dem Gesetzentwurf soll nun außerdem sichergestellt werden, dass die bisher nicht begünstigten Kommunen vorrangig bedient werden und die überschießenden Mittel dann unter den bereits im Jahr 2020, also im Juni, unterstützten Kommunen verteilt werden können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in der 26. Sitzung am 2. Oktober wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat dann in der 10. Sitzung am 2. Oktober und in der 11. Sitzung am 5. November darüber beraten und hat auch eine mündliche Anhörung durchgeführt. Uns war es wichtig, dass während der mündlichen Anhörung alle für die Kommunen entscheidenden Punkte angesprochen werden und durch uns als Gesetzgeber dann auch berücksichtigt werden können. Die kommunalen Spitzenverbände und insbesondere der Gemeinde- und Städtebund haben während der mündlichen Anhörung am 5. November im Innen- und Kommunalausschuss zu Recht auf einige verfahrensrechtliche Probleme hingewiesen. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, gemeinsam mit den rot-rot-grünen Fraktionen einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um insbesondere zwei wichtige Punkte zu klären. Erstens: Durch die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze soll nun eine Rückzahlungsverpflichtung von Beiträgen unter 1.000 Euro entfallen. Zweitens haben wir uns darauf verständigt, dass die Mittel der allgemeinen Rücklage – abweichend von den sonst strengen Restriktionen der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – auch bis zum 31. Dezember 2021 zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Gesetz erfüllt unsere Forderung nach einer Einszu-eins-Weiterreichung der Bundesmittel an die Kommunen, und mit dem vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 7/2104 stellen wir sicher, dass die berechtigten Hinweise und Bedenken der kommunalen Familie auch aufgegriffen werden. Wir wissen aber auch, dass wahrscheinlich das wahre Ausmaß der Gewerbesteuerausfälle erst im nächsten Jahr, also in 2021, voll durchschlagen wird. Und auch dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, muss sich die kommunale Familie wieder auf uns verlassen können und wir müssen gegebenenfalls dann hier am gleichen Ort nachbessern und nachsteuern. Kurzum: Wir werden dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung unseres gemeinsamen Änderungsantrags zustimmen. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Anhörung. Vielen Dank und schön, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall CDU, FDP)
