Steffen Dittes
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Meine Damen und Herren! Herr Walk, vielen Dank für Ihren Beitrag, weil ich glaube, Sie haben mit Ihrem Beitrag noch mal den Inhalt dieser Aussprache darauf reduziert, was wirklich im Gesetz steht. Und eigentlich hätte man es ja auch mit der Berichterstattung aus dem Ausschuss, die im Übrigen, Frau Katharina König-Preuss, immer eine Ehre ist, die der Abgeordnete gern übernimmt,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) belassen können.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Der Abgeordnete!) Es geht letztendlich um eine Entscheidung über die reine Zuständigkeit, das eID-Gesetz des Bundes umzusetzen. Ich glaube, da ist es sachgerecht und, ich meine auch sagen zu dürfen, alternativlos, eben auch hier die Gemeinden, die für Passwesen zuständig sind, die Gemeinden, die auch für das Personalausweiswesen zuständig sind, ebenso verantwortlich zu machen. Herr Walk, wir haben über die Kosten, die für den Bürger und die für die Kommunen entstehen, gesprochen. Auch das entzieht sich unserer Entscheidungskompetenz, genau wie die Entscheidungskompetenz über die Einführung der eID beim Bund liegt. Der Bund legt die Gebührenhöhe fest, und es ist natürlich auch Aufgabe der Thüringer Landesregierung, gemeinsam mit den Kommunen nach einem gewissen Zeitraum zu evaluieren, wie viele Fallzahlen treten tatsächlich auf, welche Kosten entstehen und ob die kalkulierten Gebühren auch tatsächlich der Realität entsprechen und den Aufwand widerspiegeln. Das sind aber Herausforderungen, die wir auch gemeinsam noch in den nächsten Jahren bewältigen können. Die stehen aber dem Gesetzgebungsverfahren in dieser Form nicht im Wege. Herr Bergner, ich teile vieles von dem, was Sie gesagt haben, aber es machte auch den Eindruck: Na ja, ich schaue mal, was auf der Tagesordnung dieses Plenums steht und welche Gelegenheit sich bietet, vielleicht etwas grundsätzlich einmal zur Digitalisierung zu reden. Da konnten wir diesmal keinen besseren Tagesordnungspunkt liefern als das Pass-, Personal- und eID-Wesen. Es ist Ihnen gelungen, darüber zu reden, und ich finde, wir müssen die Diskussion hier fortsetzen, bloß ist dieses Gesetz die falsche Stelle, aber wir haben ja ein Ministerium, was genau dafür zuständig ist,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Tatsäch-
lich?!) und Sie haben sehr viele interessante Aspekte geliefert. Über einen musste ich schmunzeln, und ich glaube, da möchte ich widersprechen: Dass das Handy in der gegenwärtigen Nutzungsart ein sicherer Speicher ist, kann, glaube ich, nicht Grundlage auch einer Entscheidung sein, wie wir mit sehr personenbezogenen Daten umgehen, und bei Personalausweisdaten und auch mit den verbundenen Onlinefunktionen handelt es sich eben um sehr sensible Daten. Ich glaube, das ist auch ein Grund, weswegen die Nutzung dieser Onlinefunktion durch Bürgerinnen und Bürger noch sehr zurückhaltend ist, weil es eine Unsicherheit ist oder vielleicht auch ein Unwissen, was passiert mit meinen Daten, welche Daten werden wie verbunden, wie werden diese Daten möglicherweise auch mit anderen Daten, die ich im Netz hinterlasse, verbunden. Das sind Fragen, denen wir uns stellen müssen und da gab es ja auch sehr kritische Anmerkungen im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises. Zur AfD nur so viel: Natürlich kann man das kritisieren und es ist aus Sicht der Regierungskoalition, die die Verantwortung für so einen Gesetzentwurf hat, immer misslich, wenn man korrigieren muss, aber es ist dann natürlich auch richtig, dass man korrigiert. Das ist dann auch alternativlos und es ist nicht das erste Mal in diesem Landtag, und der Thüringer Landtag ist auch nicht der einzige Landtag, der Gesetze, nachdem Änderungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgenommen wurden, korrigieren musste, weil Verweise dann nicht mehr stimmen. Da haben Abgeordnete nicht aufgepasst, da haben Mitarbeiter nicht aufgepasst, da haben ausfertigende Parlamentsverwaltungen nicht aufgepasst, da haben auch Ministerien nicht aufgepasst und da haben im Übrigen auch Oppositionsfraktionen nicht aufmerksam gemacht. Ich halte es, gelinde gesagt, für eine Lüge, Herr Mühlmann, wenn Sie jetzt hier behaupten, dass der fehlende oder falsche Verweis, den Sie damals in der Beratung nicht angesprochen haben, Grund für Ihre Ablehnung war. Der Grund für Ihre Ablehnung ist, dass Sie einfach keine konstruktive Opposition in diesem Landtag darstellen. Das haben Sie damals bei der Beschlussfassung dieses Gesetzes zum E-Government bewiesen und das haben Sie mit Ihrem Redebeitrag heute neuerlich bewiesen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
