Astrid Rothe-Beinlich
Fragestunde
Corona-Hilfen für Mutter/Väter-Kind-Einrichtungen Nach aktuellem Stand können die gemeinsamen Wohnformen für Mütter bzw. Väter und Kinder nach § 19 des Achten Buches Sozialgesetzbuch derzeit nicht von den Corona-Soforthilfen des Landes profitieren. Die Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Nothilfen im Jugendhilfebereich nach Maßgabe des Thüringer Corona-PandemieHilfefondsgesetzes sieht dies bislang nicht vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einrichtungen nach § 19 SGB VIII mit wie vielen Plätzen gibt es in Thüringen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in den Mutter/Väter-Kind-Einrichtungen insgesamt tätig (bitte die Anzahl der Plätze und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln nach Einrichtung)? 2. Aus welchen Gründen sollen diese Jugendhilfeeinrichtungen nicht von den Soforthilfen des Landes profitieren? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Trägern der Mutter/Väter-Kind-Einrichtungen notwendige Hilfen zukommen zu lassen, um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Mehraufwände zumindest teilweise zu kompensieren?
