Heike Werner
Fragestunde
Es gab verschiedene Anfragen sowohl von Verbänden als auch vonseiten des Einzelhandels, ob es möglich wäre, in der zweiten Jahreshälfte die ausgefallenen anlassbezogenen Öffnungszeiten am Sonntag nachholen zu können. Das war grundsätzlich natürlich möglich. Wichtig ist, dass nur dann diese Sonntagsöffnungszeiten gestattet sind, wenn es dazu einen Anlass gibt. Da sich nun die Zeit auf die drei Monate nach dem Sommer mehr oder weniger konzentriert hat, war die Frage, ob man eventuell die Möglichkeit der Weihnachtsmärkte, die stattfinden und die ein Anlass wären, in diese Überlegungen mit einbeziehen könnte. Bisher ist nur ein Adventssonntag zur Öffnung möglich gewesen. Das war sozusagen die Nachfrage, die wir gestellt haben. Aber ich will noch mal sagen, es ging nicht darum, einen zusätzlichen verkaufsfreien Sonntag zu ermöglichen, es ging auch nicht darum, anlasslos einen Adventssonntagsverkauf zu ermöglichen, sondern nur die Möglichkeit, statt nur an einem Adventssonntag auch an einem zweiten Adventssonntag das zu eröffnen.
