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Dorothea Marx

SPD 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem Gesetzentwurf muss man nicht so viel sagen, außer dass ich mich darüber freue, dass auch hier wieder eine breite Einigung im Haus zu erzielen ist, wie das bei der Feuerwehr eine gute Tradition hier von uns allen ist. Wir können die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen dort bzw. der Kameradinnen und Kameraden nicht hoch genug einschätzen und immer wieder würdigen, und dem dient letztlich auch dieser Antrag. Es geht darum, die versorgungsrechtlichen Regelungen, die wir schon längere Zeit beschlossen haben, abzusichern. Wir haben im Jahr 2009 eine zusätzliche Altersversorgung eingeführt, die das Engagement von Angehörigen in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren besonders würdigen soll, indem diese sogenannte kleine Feuerwehrrente bezahlt wird. Das Problem – wir haben das eben schon mit den Banken gehabt – ist, dass aufgrund der Zinsentwicklung es nicht mehr möglich ist, mit den bisherigen Beiträgen auskömmliche Reserven beim Kommunalen Versorgungsverband dann anzusparen, damit die von uns versprochene und gesetzlich zugesicherte Rente auch gezahlt werden kann. Wir wollen diese Deckungslücke, die sich möglicherweise auftun wird oder schon jetzt absehbar ist, dadurch schließen, dass wir den Landesanteil an dieser Versorgungsleistung verdoppeln, weswegen die Renten auch zukünftig in der vereinbarten und gesetzlich beschlossenen Höhe ausgezahlt werden können. Wir machen das allein als Land, belasten die Kommunen nicht zusätzlich. Die Mittel im Haushalt waren auch noch ausreichend vorhanden, und auch in dem künftigen sind sie angemeldet, sodass ich mich freue, dass wir jetzt in großer Einigkeit dieser zusätzlichen Absicherung hier folgen können. Danke. (Beifall SPD, FDP)

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