Franziska Baum
Fragestunde
Seit Jahresbeginn stehen allen Lehrerinnen und Lehrern dienstliche E-Mail-Adressen zur Verfügung. Diese können einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines modernen Arbeitsumfeldes an Schulen leisten und folgen dem, was anderweitig in der Arbeitswelt bereits üblich ist. Sie sollen unter anderem den Schutz sensibler Daten in der Kommunikation zwischen Lehrkräften, Klassen und Eltern sicherstellen. Bei der Erstellung der E-Mail-Adressen im Format wurden und werden personenbezogene Daten der Lehrerinnen und Lehrer verwendet. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welcher Quelle stammen die Daten, mit denen die E-Mail-Adressen im oben genannten Format erstellt werden? 2. In welcher Form geben die Lehrkräfte ihre Einwilligung zur Nutzung der entsprechenden Daten für die Erstellung der E-Mail-Adresse und inwiefern können sie nachträglich Einfluss auf die verwendeten Daten nehmen? 3. Inwieweit haben die jeweiligen Lehrkräfte ein Mitspracherecht bzw. sind an der Erstellung der EMail-Adresse beteiligt? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Erstellung und Verwendung der E-Mail-Adressen mit Blick auf die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergebenden Rechte und Pflichten der verantwortlichen Stellen, insbesondere die Informationspflicht nach Artikel 14 DSGVO, gegenüber den betroffenen Lehrkräften?
