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Prof. Dr. Hoff

12.11.2020 Sitzungen 7/29

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Abgeordneter Kellner, zu Frage 1: Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung für Einnahmeausfälle vom 18. März bis 17. September 2020 waren bis zum 31. August dieses Jahres zu stellen. Für Folgeanträge für Einnahmeausfälle bis zum Jahresende ist die Frist der 15. November 2020. Zu Frage 2: Sie bitten um eine detaillierte Ausführung, deshalb lese ich dies jetzt auch hier vor. Zum Ende der Antragsfrist am 31. August lagen folgende Anträge vor: Museum Leuchtenburg mit einem Volumen von 34.334,78 Euro, das Haus Schulenburg in Gera mit 25.571,03 Euro, das Museum Kloster Veßra mit 42.116,74 Euro, das Museum Schloss Heringen mit 11.006,44 Euro, das Regionalmuseum Bad Frankenhausen mit 55.777,12 Euro, das Lutherhaus in Eisenach mit 137.107,37 Euro, das Bachhaus in Eisenach mit 68.117,35 Euro, das Museum642 in Pößneck mit 50.077,86 Euro, das Schloss- und Residenzmuseum Altenburg mit 79.253,04 Euro, das Rudolstädter Schillerhaus mit 5.450 Euro, das Freilichtmuseum Hohenfelden mit 41.014,48 Euro, das Keramikmuseum in Bürgel mit 10.982,62 Euro, die Osterburg in Weida mit 30.717,39 Euro, die Wilhelmsburg Schmalkalden mit 49.588,94 Euro, das Technische Museum „Neue Hütte“ in Schmalkalden mit 10.059,84 Euro, das Besucherbergwerk Finstertal mit 21.922,08 Euro, das Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg mit 7.710,68 Euro, die Heidecksburg in Rudolstadt mit 328.575,00 Euro, die Point-Alpha-Gedenkstätte mit 50.250,54 Euro. Derzeit treffen Anträge für den Zeitraum bis Jahresende noch ein. Zu Frage 3: Folgende Museumsanträge wurden abgelehnt: vom Regionalmuseum Bad Frankenhausen, vom Bachhaus Eisenach, von der Osterburg in Weida, vom Schloss Wilhelmsburg, vom Technischen Museum „Neue Hütte“ Schmalkalden, vom Besucherbergwerk Finstertal Schmalkalden und vom Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg. Jetzt haben Sie auch gefragt, warum diese Ablehnungen erfolgt sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Antragsteller die im Jahresplan vorgesehenen Zuwendungen der Museumsträger in den Berechnungen nicht hinreichend berücksichtigt hatten und mithin die Liquiditätsengpässe geringer ausfielen. Aus gleichem Grund wurden auch teilweise geringere Zuschüsse als beantragt ausgereicht. Zurückgezogen wurde der Antrag vom Museum Schloss Heringen. Noch in Bearbeitung sind wegen fehlender oder nicht eindeutiger Unterlagen die Anträge vom Haus Schulenburg in Gera und dem Schillerhaus in Rudolstadt. Sie haben dann die Frage gestellt, warum bislang so wenig Mittel abgerufen wurden – das ist Ihre Frage 4. Für die Gewährung der Billigkeitsleistung waren – das wissen Sie, weil das im Ausschuss mehrfach aufgerufen worden ist – alle verfügbaren Einnahmen, zum Beispiel Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, zu berücksichtigen. Die wiederum haben dazu beigetragen, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschiedener Museen gemindert worden sind. Darüber hinaus sind Kostenminimierungen durch Absage oder Verschiebung von Ausstellungsvorhaben und anderen Projekten erfolgt, sodass sich auch hier der Bedarf anders dargestellt hat als ursprünglich angenommen. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung ausgeführt, dass wir im Sommer ein fast normales Leben geführt haben, das heißt also, dass die Vielzahl inländischer Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher, die insbesondere auch unsere Kultureinrichtungen besucht haben, in den Sommermonaten dazu beigetragen hat, dass Verluste aus dem Frühjahr, die eben in die Zukunft fortgerechnet wurden, spürbar minimiert werden konnten. Insofern sind größere Defizite bei Museen nur dort aufgetreten, wo üblicherweise Busgruppen und internationale Besucherinnen und Besucher den überwiegenden Teil des Publikums ausmachen. Wiederum zu beachten ist, dass vor allem kleinere Museen oft nur einen sehr geringen Anteil ihres Jahresetats aus Eigeneinnahmen generieren und sich hier das Verhältnis zu den beantragten Sachverhalten anders darstellt. Es wird erwartet, dass bis Ende der Frist für Folgeanträge zum 15. November 2020 noch weitere Anträge eingehen. Die werden in ihrer Prognose Ausfälle durch wahrscheinlich nicht stattfindende Adventsveranstaltungen in den Museen berücksichtigen. Es wird uns aber von den Museen angezeigt, dass sie die so quasi auf den letzten Drücker machen wollen, um die Prognosegenauigkeit so hoch wie möglich zu machen. Insofern ist das, was wir aus den Rückmeldungen der Museen bekommen, nichts, was uns überrascht, sondern liegt im Rahmen der sehr intensiven Kommunikation, die wir im Kulturressort mit den Museen traditionell, aber natürlich insbesondere auch in dieser Situation der Pandemie pflegen.

Protokoll ↗