Georg Maier
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei Anliegen umgesetzt, die ich persönlich teile und unterstütze. Ich möchte auf beide Aspekte kurz eingehen. Zunächst bildet der Gesetzentwurf die Grundlage zur Ausreichung der Mittel, die der Bund zur Unterstützung der Kommunen mit Blick auf die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen in 2020 bereitstellt. Hierbei ist zu betonen, dass es eine politische Entscheidung ist, den Kommunen zusätzlich zu den bereits geleisteten Landeshilfen für ausgefallene Gewerbesteuer in Höhe von 100 Millionen Euro nochmals 82,5 Millionen Euro weiterzureichen. Denn nach dem Bundesgesetz, das eine hälftige Beteiligung von Bund und Ländern an dem Ersatz der prognostizierten Gewerbesteuerausfälle in Thüringen in Höhe von 165 Millionen Euro vorsieht, wären abzüglich der bereits geleisteten Thüringer Soforthilfen rechnerisch nur noch 65 Millionen Euro auszuzahlen. Ich befürworte ausdrücklich die nun vorgesehene Auskehrung von 82,5 Millionen. In Kombination mit den bereits im Juli ausgezahlten 185 Millionen Euro an Stabilisierungszuweisungen des Landes ermöglichen diese Mittel es nicht nur, dass die ausgefallenen Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden, sondern sie erleichtern es zugleich auch, anfallende pandemiebedingte Mehrausgaben zu schultern. Der andere wichtige Punkt, der mit dem Gesetzentwurf umgesetzt wird, ist, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die bereits geleisteten Thüringer Soforthilfen als hälftiger Landesanteil nach dem Bundesgesetz anerkannt werden. Das Bundesgesetz sieht als Voraussetzung für die Anerkennung ein förmliches Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium vor. Nach entsprechender Abstimmung auf Arbeitsebene zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Thüringer Innenministerium wurde um die Erteilung des förmlichen Einvernehmens, bezogen auf den hier behandelten Gesetzentwurf, gebeten, und das wurde auch erteilt. Allerdings wird das Einvernehmen nur unter der Maßgabe erteilt, dass drei Regelungssachverhalte vom Parlament unverändert beschlossen werden. Dies betrifft den Verteilschlüssel, der sich ausschließlich an den Gewerbesteuermindereinnahmen orientiert, zweitens die Bestimmung, wonach die Mittel zweckungebunden zur Verfügung zu stellen sind, und drittens die Vorgabe, dass alle Thüringer Gemeinden mit Gewerbesteuerausfällen eine Zuweisung entsprechend dem Verteilschlüssel erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der eingebrachte Änderungsantrag berührt die genannten Punkte nicht. Entsprechend ist das förmliche Einvernehmen nicht in Gefahr. Die Änderungen, die vom Gemeinde- und Städtebund angeregt wurden, begrüße ich ausdrücklich. Dies betrifft die Kleinbetragsregelung, mit der der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert wird. Es betrifft darüber hinaus aber auch die Verlängerung der bereits im Haushalt 2020 eröffneten Möglichkeit, eine Rücklage zu bilden und diese ohne einengende Vorgaben zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts 2021 verwenden zu können. Daneben hat der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf die Befürchtung geäußert, dass bei einzelnen Kommunen die zugewiesenen Hilfen dazu führen, dass die Kommunen Strafzinsen zahlen müssen. Das ist ein aus meiner Sicht ernst zu nehmender Hinweis. Aber, Herr Bilay, wenn Sie sagen, die Kommunen legen absichtlich Geld jetzt bei Banken an, weil sie es nicht investieren wollen, dann möchte ich das an dieser Stelle ausdrücklich …
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ha-
be ich nicht gesagt!) Sie haben an dieser Stelle den Eindruck erweckt, dass das Problem nicht bestände, wenn die Kommunen rechtzeitig investieren würden. Und das möchte ich an dieser Stelle sehr deutlich machen, ich bin selbst in einem Kommunalparlament tätig:
(Beifall CDU, FDP)
Es gibt überhaupt gar keinen Anlass, Gelder, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, absichtlich bei Banken liegen zu lassen. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass es in der kommunalen Familie dementsprechende Motivation gibt.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
wird nicht besser, wenn Sie es mehrfach falsch wiederholen!) Das Problem, Herr Bilay, das würde ich bei den Banken verorten, dass es heutzutage dazu kommt, dass Banken sogenannte Strafzinsen – oder sie nennen es Verwahrgebühren – erheben,
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist ja
wohl ein Witz!) das ist das Problem, gerade gegenüber kommunalen Schuldnern, die sie ansonsten sehr gern als Kunden nehmen, weil sie ja natürlich kein Risiko darstellen.
(Beifall CDU)
Aber wenn es jetzt darum geht, auch in der Pandemie Lasten zu verteilen, wäre es Aufgabe der Banken gewesen, auf diese Strafzinsen zu verzichten.
(Beifall CDU, FDP)
