Feller
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer am Livestream! Diese Gesetzesänderung, die die FDP vorgeschlagen hat, braucht es nicht, das ist, glaube ich, in der Debatte schon sehr deutlich geworden. § 55 unseres Hochschulgesetzes regelt, dass Art und Weise der Prüfung in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen zu regeln sind, da gehört das hin. Nicht der Landtag schreibt das vor, sondern die Hochschulen sollen das in eigener Verantwortung je nach Art der Lehrveranstaltung, je nach Art der dafür abzulegenden Prüfungsleistung regeln. In diesem § 55 ist, wenn Sie von Rechtsunsicherheit sprechen, auch nicht vorgeschrieben, dass es Klausuren geben darf oder dass es mündliche Prüfungen geben darf oder dass es Hausarbeiten geben darf. All das ist selbstverständlich der Fall und deswegen muss man dort auch nicht regeln, dass es digitale Prüfungen geben darf, dass es elektronische Prüfungen oder elektronische Kommunikation in Prüfungen geben darf. Das muss da nicht geregelt werden, das ist selbstverständlich der Fall, und die Hochschulen können das regeln und die Hochschulen haben das auch geregelt. Zu dieser rechtlichen Frage möge das genügen. Das Zweite, darauf möchte ich schon noch ein bisschen näher eingehen: Die Hochschulen haben das alles im Sommersemester geleistet. Sie sprechen von der Unsicherheit von Lehrenden und Studierenden, dass unklar ist, wie diese Prüfungen abgelegt werden sollen. Also wo leben wir denn eigentlich?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: In Thürin-
gen!) Die Hochschulen haben das Sommersemester ganz überwiegend als digitales Semester bestritten, viele Hochschulen haben digitale Lehrveranstaltungen, digitale Prüfungen erfolgreich und rechtssicher durchgeführt. Die Universität Erfurt beispielsweise hat sämtliche Prüfungen in digitaler Form rechtssicher durchgeführt, übrigens in enger Absprache auch mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes. Herr Voigt, wir haben ein modernes Hochschulgesetz in Thüringen. Der Erfolg unserer Hochschulen zeigt sich genau daran, dass dieses Hochschulgesetz in der Lage ist, all die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit unsere Hochschulen erfolgreich sind. Wir haben das durch zahlreiche Initiativen unseres Hauses in den letzten Jahren zunehmend unterstützt, wir haben eine Digitalisierungsstrategie, die Sie fordern, wo wir bei den Bayern abgucken sollen, bereits seit 2017 mit unseren Hochschulen vereinbart.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es
wird nur nichts umgesetzt, Herr Feller! Das wissen Sie doch auch!) Wir haben in der Rahmenvereinbarung zusätzliche Mittel
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Un-
ser Vorschlag!) und einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung unserer Hochschulen gesetzt. Wir haben im Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt, und wir haben jetzt ganz konkret in diesem Jahr 2,2 Millionen Euro auch noch mal zusätzlich zur Verfügung gestellt, um die Hochschulen in die Lage zu versetzen, auf diese Corona-Pandemie zu reagieren. Die Hochschulen tun das in hervorragender Art und Weise auch in diesem Wintersemester. Ich bin wirklich stolz auf unsere Hochschulen und stolz auf die Lehrenden und die Studierenden, wie die mit dieser Corona-Krise umgehen, mit welcher Flexibilität sie sich jetzt auf ein hybrides Wintersemester eingestellt haben – also mit Präsenz und mit digitalen Lehrveranstaltungen – und im Grunde nach Infektionslage von Woche zu Woche neu entscheiden können, was in Präsenz stattfinden kann und was digital stattfinden muss. Von daher, finde ich, haben wir vieles richtiggemacht, all das zu ermöglichen, die Hochschulen dabei zu unterstützen. Die Hochschulen haben vieles richtiggemacht, indem sie auf diese Krise angemessen reagiert haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
