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Maik Kowalleck

CDU 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Fragestunde

Geschäftsstellenschließungen von Kreissparkassen und Genossenschaftsbanken in Thüringen Die gesetzliche Aufgabe der Sparkassen ist es, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen und insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Die Sparkassen betreiben demnach ihre Geschäfte nach Maßgabe der Sparkassenverordnung im Interesse ihrer Kunden. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sollen nach Medienberichten zum Jahresende fünf bisherige Geschäftsstellen komplett geschlossen werden. Nach den Schließungen des Jahres 2017 in Saalfeld, Rudolstadt, Gräfenthal, Kamsdorf und Könitz werde das Filialnetz dreieinhalb Jahre später schon wieder ausgedünnt. Fünf bisherige Geschäftsstellen sollen zum Jahresende komplett geschlossen und zwei in Selbstbedienungsfilialen umgewandelt werden. Bereits im vergangenen Jahr gab die Volksbank e. G. Gera-Jena-Rudolstadt bekannt, dass bei rund einem Drittel ihrer Filialen das Personal abgezogen werde und diese zu SB-Geschäftsstellen umfunktioniert werden. Betroffen waren Zweigstellen in allen Regionen, insbesondere im Raum Gera. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellen sich nach Kenntnis der Landesregierung die aktuelle Situation und die zukünftige Entwicklung der Thüringer Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezüglich des Finanzmarkts und des Filialnetzes dar? 2. Welche Geschäftsstellen von Kreissparkassen und von Genossenschaftsbanken in Thüringen wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren geschlossen und sollen im nächsten Jahr geschlossen werden? 3. Wie bewertet die Landesregierung den gesetzlichen Auftrag der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken in Bezug auf die aktuelle Situation sowie die zukünftige Entwicklung in Thüringen, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung mit Finanzdienstleistungen im Interesse ihrer Kunden? 4. Inwieweit kann und wird die Landesregierung konkret helfen, Einfluss auf die Entwicklung nehmen und die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei der Erfüllung ihrer umfänglichen Aufgaben unterstützen, insbesondere in Bezug auf das Thüringer Sparkassengesetz?

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