Henry Worm
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Vielen Dank. Dann würde ich an dieser Stelle die Tagesordnungspunkte 59 und 60 gemeinsam erneut aufrufen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2093 Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Robert Sesselmann und Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Wird hierzu die Aussprache nochmals gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2094 Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Björn Höcke. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht der Fall. Ich weise darauf hin, Sie erhalten nach ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel und ich bitte die Schriftführer, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift nutzen. Ich erläutere auch noch mal kurz die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
