Diana Lehmann
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Debatte, die ist nicht neu hier im Parlament. Herr Bühl hat es gesagt, zuletzt haben wir die im Frühjahr auf Basis einer Initiative der CDU geführt. Ich will aber eines meiner Rede voranstellen, und das in aller Sachlichkeit: Ich lehne alle Forderungen, die Sie in diesem Gesetzentwurf aufmachen, ab. Und zwar, weil Sie eine Sache ignorieren: Das Ladenöffnungsgesetz dient dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen, die im Handel tätig sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Gerade in diesem Jahr, wo der Druck auf der Kollegin, dem Kollegen im Einzelhandel enorm war, wo viele Kolleginnen und Kollegen im Lebensmitteleinzelhandel diejenigen waren, die wir am Anfang des Jahres beklatscht haben, die bekommen jetzt von Ihnen eine Klatsche mit diesem Gesetzentwurf.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ein
Unsinn!)
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Freiwillig steht
drin!) Ich will noch einmal im Detail darauf eingehen, dann besprechen wir auch gerne die Freiwilligkeit und Sie können dann auch in all Ihren Redebeiträgen darauf reagieren, dass Sie alles falsch finden, was ich sage, das ist auch nicht so schlimm, das trifft mich persönlich gar nicht. Ich will jetzt noch einmal auf die einzelnen Punkte eingehen, die Herr Bühl angesprochen hat. Sie sagen, Sie wollen die Sonn- und Feiertagsöffnung, sodass da ohne Anlass grundsätzlich geöffnet werden kann. Ich ganz persönlich bin der Meinung, der Sonntag – das ist kein Werktag, das sollte ein Tag sein, den man mit Freizeit, für Erholung verbringen kann, an dem man Zeit hat für Hobbys, für Familie, für Freunde oder einfach mal zum Nichtstun.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dafür ist die SPD sehr, sehr lange und schon sehr, sehr früh eingetreten. Jetzt gibt es Berufe, wo klar ist, dass man auch am Wochenende und nachts arbeiten muss, bei der Polizei, im Gesundheitsdienst, das ist uns allen klar, dass es dort ohne Sonntagsarbeit nicht ginge. Und ich bin den Kolleginnen und Kollegen, die da arbeiten, sehr dankbar dafür, dass sie das machen. Aber ob ich jetzt am Sonntag eine Hose oder neue Schuhe kaufen muss, da sage ich Ihnen, dafür ist der Sonntag schlicht und ergreifend nicht da.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und die Öffnung, die Sie hier aufmachen, die geht einseitig zulasten der Kolleginnen und Kollegen. Es ändert auch nichts daran, wenn Sie sagen, während der Gottesdienste soll es dann auf keinen Fall eine Ladenöffnung geben. Jetzt bin ich selber Atheistin und mit den religiösen Gepflogenheiten nicht so vertraut. Aber ob es jetzt tatsächlich jemand will, früh in den Gottesdienst zu gehen und danach sechs Stunden an der Kasse zu sitzen und dann noch eine Stunde zu putzen oder danach noch mal drei Stunden mit der Familie einzukaufen, das stelle ich mir persönlich nicht so vor, das müssen Sie aber beantworten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Gern gebraucht ist das Argument – das haben Sie auch noch mal gebracht –, dass wir damit den kleinen Innenstadthandel entlasten. Die Konkurrenz für den kleinen Innenstadthandel – zum Beispiel im Elektrofachmarkt – sind an der Stelle die großen Märkte, die die Möglichkeit haben, so lange aufzumachen, wie sie wollen. Die Konkurrenz für das kleine Bekleidungsgeschäft sind die großen Märkte, die so lange aufmachen können, wie sie wollen. Wenn Sie jetzt also sagen, Sie wollen für den kleinen Innenstadthandel Entlastung bringen, dann dürfen Sie die Öffnungszeit nicht ausweiten, sondern dann müssen Sie eines machen: Sie müssen sagen, wir machen weniger Öffnungszeiten in den Innenstädten, wir verkürzen die sogar,
(Beifall SPD)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: 24/7 im
Internet!) denn das reduziert die Konkurrenz hier in dem Bereich.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Bei Zalando
können Sie 24 Stunden einkaufen!)
(Heiterkeit CDU)
Die Konkurrenz mit dem Onlinehandel werden wir in den Innenstädten in Thüringen mit Sicherheit nicht lösen und auch nicht gewinnen. Da gibt es noch etwas. Sie sagen, Sie wollen an der Samstagsarbeit noch etwas ändern, zum einen die Frage, dass in den Monaten, in denen es fünf Samstage gibt, klar ist, dass die Kolleginnen auf jeden Fall an drei Samstagen auch arbeiten müssen. Ich habe mir das noch mal angeschaut.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dürfen!
Freiwilligkeit!) Im nächsten Jahr 2021 haben die Monate Januar, Mai, Juli und Oktober fünf Samstage, das sind vier Tage im Jahr. Und wenn Sie mir jetzt sagen wollen, dass Sie mit diesen vier Tagen das Problem der Samstagsöffnung, das Sie als eines empfinden, lösen wollen – das glauben Ihnen noch nicht einmal die Kammern. Außerdem sagen Sie, Sie wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen an den Samstagen arbeiten können, weil Sie sagen, sie können das freiwillig entscheiden, die sollen einfach einen Antrag stellen. Ich habe selbst fast zehn Jahre im Einzelhandel gearbeitet. Das, was Sie hier als Freiwilligkeit verkaufen, das ist Hohn. Das verkennt jede Realität, die es im Handel gibt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Reden Sie mal mit Kolleginnen im Lebensmittelbereich, im Bekleidungsbereich, die sind froh über jedes ganze Wochenende, das sie haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und die Frage, die Sie mit der Provision und mit den wenigen Betriebsräten, mit denen Sie Kontakt hatten, aufmachen, kann man sicher diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Woher wollen
Sie denn wissen, dass es wenige sind?) Vielleicht waren es auch viele, Sie können uns ja mal eine Liste schicken. Aber fragen Sie mal die Kolleginnen, mit denen Sie dort gesprochen haben, nach ihrem Grundgehalt und danach fragen Sie sich, ob Sie für dieses Grundgehalt allein arbeiten gehen würden. Die Antwort kann ich Ihnen auch geben, die ist Nein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jetzt gibt es aber natürlich Alternativen zu dieser Frage, was man zum Ladenöffnungsgesetz und zur Frage, wie man weniger Regulierung im Ladenöffnungsgesetz hätte. Das ist ganz einfach. Das ist doch Flächentarifvertrag. Das ist das, was wir Ihnen im Prinzip seit sechs Jahren sagen. Seit sechs Jahren diskutieren wir das nämlich rauf und runter. Dem entziehen sich aber die Arbeitgeber. Mit einem Flächentarifvertrag könnte man all diese Fragen total bürokratiearm lösen. Die Fragen, wie viele Sonntage geöffnet sind, wann samstags gearbeitet wird und in welchem Umfang, das könnte man dort alles diskutieren. Dort gehört es nämlich auch hin, in die Sozialpartnerschaft, denn die regelt die Arbeitsbedingungen in diesem Land.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Warum
regeln wir das dann im Gesetz?) Warum wir das mit dem Ladenöffnungsgesetz machen, ist schlicht und ergreifend ein Punkt: Weil es die Tarifpartner im Moment nicht können, weil sich die Arbeitgeber dem verweigern.
(Beifall SPD)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Fragen
wir die neunmalschlaue Sozialdemokratin …!) Wir werden der Überweisung an den Sozialausschuss trotzdem zustimmen – das will ich sagen –, aber nicht, weil wir Ihre Forderung teilen – das ist, glaube ich deutlich geworden –, sondern weil es einen Stabilitätsmechanismus gibt, der uns dazu zwingt, das zu tun. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
