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Denny Jankowski

AfD 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Die Kosten für die Schülerbeförderung ab der 11. Klasse sind ein wichtiges Thema und ich begrüße ausdrücklich den hier vorgelegten Gesetzesänderungsantrag. Was wir momentan in Thüringen haben, ist wirklich ein wahrer Flickenteppich, was die Selbstbeteiligung der Eltern an den Fahrkosten ab der Klassenstufe 11 angeht. Sie wiesen ja schon darauf hin, Frau Baum. Im Saale-Holzland-Kreis beträgt der Selbstkostenbeitrag 20 Euro pro Monat, darüber hinausgehende Kosten werden erstattet. Im Saale-Orla-Kreis liegen wir bei 15 Euro, im Landkreis Sömmerda wurde hingegen in diesem Sommer der Selbstkostenbeitrag komplett abgeschafft und das Gleiche gilt auch für den Ilm-Kreis. Dem entsprechenden Antrag im Kreistag hatte im Mai übrigens unsere AfD-Kreistagsfraktion zugestimmt, wo hingegen ihn die FDP und die CDU abgelehnt haben. Es ist für die Eltern nicht schlüssig nachvollziehbar, weswegen je nach Wohnsitz für die Schülerbeförderung ihrer Kinder so unterschiedlich stark in die Tasche gegriffen werden muss. Hier muss endlich eine einheitliche Lösung gefunden werden, da bin ich ganz bei Ihnen, liebe FDP. Ein weiteres Problem im Status quo ist auch der große bürokratische Aufwand für die Eltern, aber auch für die kommunalen Behörden. Auch dies ist in allen Landkreisen unterschiedlich stark ausgeprägt. Meist müssen aber die Kosten für die Fahrkarten zunächst von den Eltern erst mal ausgelegt werden, die Fahrkarten werden dann über das Schuljahr hinweg gesammelt, der Antrag für die Fahrkostenrückerstattung wird dann am Ende des Schuljahrs eingebracht, teilweise muss die besuchte Schule den auch noch gegenzeichnen und erst dann bekommt man von den Behörden sein Geld teilweise wenigstens wieder zurückerstattet. Auch dies ist nicht wirklich zeitgemäß, es kann den Eltern, auch den Behörden viel Arbeit abgenommen werden, wenn der Selbstkostenbeitrag endlich abgeschafft wird. (Beifall AfD) Die Praxis hat sich vor allem daran orientiert, dass man früher mal irgendwann der Meinung war, dass Schüler ab 16 Jahren Geld verdienen könnten und damit ein kostentreibender Schulbesuch nicht notwendig sei. Aber die Überlegung zur Erwerbstätigkeit der Schüler ist heutzutage natürlich nicht mehr verständlich. Es ist richtig, dass die Schülerbeförderung bis zur 10. Klasse kostenlos ist, und es wäre genauso richtig, wenn dies auch für die höheren Klassenstufen endlich kostenlos wäre. (Beifall AfD) Für viele Eltern ist es viel Geld, wenn zunächst einige Hundert Euro ausgelegt werden müssen, um sie dann am Ende des Schuljahrs erst wieder zurückerstattet zu bekommen, und dann auch nur teilweise. Eine Kostenfreiheit für die Schülerbeförderung für alle wäre da schon ein richtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit. Zum anderen können durch die vollständige Kostenübernahme für alle Schulklassen durch das Land die kommunalen Haushalte über den Sonderlastenausgleich für die Schülerbeförderung auch entsprechend entlastet werden. Gerade derzeit, wo die Kommunen und Landkreise aufgrund wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen vor schwierigen Haushaltssituationen stehen, besteht die Gefahr, dass an allen Ecken und Kanten gespart werden muss, und unter Umständen könnte das am Ende auch bei den freiwilligen Zuschüssen für die Schülerbeförderung der Fall sein. Dann würden die Eltern vielleicht am Ende sogar noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt über die vollständige Übernahme der Kosten hier diskutieren. Ein Punkt, den Sie im Gesetzesänderungsantrag bisher aber nicht angesprochen haben, sind die Schülerbeförderungskosten zur Wahlschule, denn bisher ist die Beförderung nur zur nächsten Schule erstattungsfähig. Gerade aber in Städten wie Erfurt und Jena, die über eine Vielzahl von Schulen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten verfügen, ist es wichtig, dass diese von den Schülern auch genutzt werden können und die Wahl der Schule am Ende nicht durch finanzielle Zwänge beeinträchtigt wird. (Beifall AfD) Bisher bezuschussen Kommunen zum Teil freiwillig auch die Schülerbeförderungskosten zur Wahlschule. Aber in Jena zum Beispiel haben wir es erst erlebt, dass im Frühjahr im Rahmen der Haushaltssperre als einer der ersten Punkte, die seitens der Stadtverwaltung eingespart werden konnten, die freiwilligen Zuschüsse für die Beförderung zur Wahlschule gestrichen werden sollten. Im Stadtrat konnte dies zum Glück abgewendet werden, aber wenn man sich die schwierige Haushaltssituation für das nächste Jahr anschaut, werden sicherlich auch wieder die freiwilligen Zuschüsse für die Beförderung zur Wahlschule am Ende zur Disposition stehen. Aber das zeigt, dass wir hier im Ausschuss diskutieren sollten, wie weit auch die Kosten für die Beförderung zur Wahlschule am Ende übernommen werden sollten. Um endgültig eine Entscheidung über den Gesetzentwurf zu treffen, müssen natürlich auch die Kosten, die auf das Land zukommen, bekannt sein. Ich verstehe, dass im vorliegenden Gesetzesantrag die Frage etwas gekonnt umgangen wurde, weil es schwer ist, das Ganze abzuschätzen. Aber ich denke, das Ministerium wird sicherlich spätestens im Ausschuss dazu auch eine genaue Kostenabschätzung abliefern können. Ich finde aber – wie gesagt – den Antrag sehr interessant und freue mich auf die Diskussion dazu im Ausschuss. Wir werden einer Ausschussüberweisung auf jeden Fall zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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