thueringer-landtag.de ↗

Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier haben eben schon zwei Kollegen sehr viel Richtiges gesagt. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD bestätigt uns einmal mehr, wie rückwärtsgewandt die Bildungspolitik der AfD ist. (Beifall CDU) Beispiele von dieser bildungspolitischen Rückwärtsgewandtheit gibt es ja bereits einige. So wissen wir längst, dass die AfD Kindergärten ablehnt, frühkindliche Bildung wurde gar als Kampfbegriff diffamiert, ich verweise hier auf die Reden von Frau Muhsal in der 6. Wahlperiode, stattdessen wurden Frauen auf ihre Mutterrolle reduziert, die natürlich schön zu Hause bleiben sollen. Bernd Höcke fordert die erinnerungspolitische Wende, gleichzeitig beantragt die AfD, die Schülerinnenfahrten zu Gedenkstätten abzuschaffen, ich erinnere hier an einen Antrag im Landtag BadenWürttemberg 2017. Stattdessen soll Schule zur gefestigten Nationalidentität erziehen und durch Disziplin starke Männer formen. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Frohnmaier und Weidel forderten sogar, jeden Morgen in den Schulen das Deutschlandlied zu singen. Bildungspläne werden als Zerstörung der traditionellen Familie denunziert, Beatrix von Storch spricht vom schleichenden Genozid durch Genderismus. Den Lehrerinnen im Land wird sowieso grundsätzlich misstraut, Herr Tischner hat es eben auch schon benannt, deswegen sollen sie auf Meldeplattformen denunziert werden, Oktober 2018 – ich erinnere daran. Und nun versucht die AfD einmal mehr, das Rad der Bildungsgeschichte zurückzudrehen, neuer Gegner ist nun die böse Digitalisierung. Der Gesetzentwurf strotzt zunächst vor Panikmache – das ist ja ein ganz beliebtes Instrument der AfD – und warnt vor der Nutzung digitaler Medien in unseren Schulen. So seien digitale Medien im Unterricht sowieso grundsätzlich schuld an den Schlafstörungen, schuld an fehlender Konzentration, schuld an zunehmender Kurzsichtigkeit, hinzu kommen Kostenfallen, angebliche Datenschutzbedenken und das Suchtverhalten. Deswegen, schlussfolgert die AfD, müsse man die Nutzung von digitalen Medien in den Schulen einschränken oder von der Genehmigung der Eltern abhängig machen. Es ist ja eben schon auf die „Blase“ verwiesen worden, in der sich offenkundig die AfD gern und ausschließlich bewegt, vielleicht hören Sie von der AfD sich einfach mal ein bisschen weitergehend um. Medienzentren, das ThILLM und die Schulen sollen sich weiter, so der Gesetzentwurf, mit den Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beschäftigen, als würde dies bislang nicht geschehen. Ich glaube, es wird deutlich, wir können diesen Gesetzentwurf nur ablehnen. Er ist völlig rückwärtsgewandt. Das Grundproblem ist nämlich, dass die AfD verkennt, dass unser Bildungswesen in gesamtgesellschaftliche Prozesse eingebettet ist. Eine Schule ist nicht nur Lern-, sondern auch Lebensort, und sie muss sich mit den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen auseinandersetzen. Und die sind im 21. Jahrhundert etwas andere als im 19. Jahrhundert beispielsweise. Digitale Technologien sind nun mal in den vergangenen Jahrzehnten zu einem ganz selbstverständlichen Teil des alltäglichen Lebens geworden. Algorithmen gewinnen immer mehr an Bedeutung, der Arbeitsmarkt hat ebenfalls veränderte Kompetenzanforderungen, ob es nun der AfD gefällt oder nicht. Daher hängt die Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen, sich in dieser digitalisierten Gesellschaft zurechtzufinden, an dieser auch teilhaben zu können und die eigene Biographie zu gestalten, ganz eminent von den digitalen Kompetenzen ab. Schließlich geht es auch um digitale Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Und hier müssen unsere Schulen die nötige Infrastruktur haben – ich sage nur mal das Stichwort Digitalpakt – und sie müssen vor allem einen souveränen Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Dafür braucht es selbstverständlich auch die Unterstützung durch professionelle Lehrpersonen, das heißt, wir müssen gleichzeitig auch in Aus-, Fortund Weiterbildung investieren. Klar ist für uns, es gilt das Primat der Pädagogik. Digitale Medien sollen genutzt werden, um das pädagogische Konzept einer Schule bestmöglich umzusetzen. Niemand will, dass Schulen sich einseitig an die technischen Möglichkeiten und an die Digitalisierung der Lernprozesse anpassen müssen. Einmal mehr misstraut die AfD unseren Lehrerinnen und Lehrern, indem die schulische Nutzung von digitalen Endgeräten von der jeweiligen Zustimmung der Eltern abhängig gemacht werden soll. Das ist lebensfern und das lehnen wir ab. Mal ernsthaft, sollen die Lehrerinnen jetzt um Erlaubnis fragen, wenn der Taschenrechner rausgeholt werden soll? Übrigens dieselben Eltern, die ihren Kindern in regelmäßigen Abständen ein neues Handy kaufen, so sie es sich leisten können. Wir vertrauen sehr wohl der pädagogischen Verantwortung unserer Lehrerinnen und Lehrer, denn sie setzen digitale Endgeräte sehr verantwortungsvoll ein, so sie verfügbar sind. Vielleicht sollte die AfD auch die Ergebnisse des Bildungsberichts 2020 oder der kürzlich veröffentlichten PISA-Studie der OECD zur Kenntnis nehmen, diese machen nämlich übereinstimmend deutlich, dass die Digitalisierung im Klassenzimmer jetzt schnell über die Bühne gehen muss, Deutschland hinkt nämlich schon massiv hinterher. Abschließend: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und er verdient auch keine Beratung im Ausschuss, denn er schafft Misstrauen gegenüber unseren Lehrerinnen, er suggeriert, dass das Ministerium, das ThILLM und die Schulen nicht arbeiten würden, und er hat auch nichts mit einer zeitgemäßen, modernen Bildungspolitik zu tun. Fragen Sie mal Schülerinnen und Schüler, was sie darüber denken, denn die haben, glaube ich, eine sehr dezidierte Meinung dazu und die sollten wir auch wahr- und ernst nehmen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗