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Jörg Henke

AfD 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, lassen Sie es mich gleich von vornherein sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen, die zu begrüßen sind, aber auch gleichzeitig Regelungen, die wir rundheraus ablehnen. (Beifall AfD) Wir reden hier über ein Gesetz, das seit 2011 besteht und das es nach 2018 und 2019 schon wieder zu novellieren gilt. Da möchte ich ganz klar sagen, dass sich nun die Fehler der rot-rot-grünen Fraktionen, ihrer Minderheitsregierung zulasten der Landesforstanstalt rächen. Bereits in der letzten Legislatur hatten wir davor gewarnt, aber hören wollte keiner von Ihnen. Im Gegenteil haben sich damals 2018 die Grünen noch hingestellt und hier im Plenum verkündet, dass die Landesforstanstalt nun mehr Geld bekommt. Das ging dann sogar den Koalitionskollegen der SPD zu weit. Wohin das geführt hat, sieht man jetzt. Gut und dringend nötig ist, dass es eine jährliche Steigerung in Höhe von 2 Prozent für die Mitarbeiter geben soll. Dass sie erstmalig ab dem Jahr 2024 ausgezahlt wird, ist jedoch bitter. Die Mitarbeiter der Landesforstanstalt hätten diese Auszahlung eigentlich viel früher verdient, am besten schon ab dem kommenden Jahr. (Beifall AfD) Denn wieder muss man fragen, was die Landesforstanstalt ist. Sie ist immer noch nicht nur ein abstraktes Konstrukt der Landesverwaltung. Es sind mehrere Hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Familien, die täglich ihr Bestes geben, um mit Fleiß und Leidenschaft unsere Wälder zu bewirtschaften, die dem Land Thüringen damit Einnahmen sichern, für Ordnung und Sauberkeit in unseren Wäldern sorgen und die Wälder unserer wunderschönen Heimat schützen und erhalten. Das galt bei der Novelle 2018 und das gilt noch immer unverändert. Würde sich der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen darauf beschränken, die so offenkundig und durch diese Fraktionen verschuldete Unterfinanzierung zu beheben, könnten wir diesem Entwurf hier und heute zustimmen. Auch dass die Landesforstanstalt zur Bewältigung der durch Dürre, Sturm und Borkenkäferbefall entstandenen außergewöhnlichen Sondersituation zusätzlich Beträge in Höhe von jeweils 4 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2022 bekommen soll, ist löblich, ebenso die Zuführungen in Höhe von jeweils 11 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2036 für den Waldumbau. Ob das reichen wird, werden wir sehen. Wenn das mit dem Borkenkäufer so weitergeht, müssen wir darüber wahrscheinlich noch mal reden. Gleichwohl muss man die Frage stellen, warum man nicht auch entsprechende finanzielle Anstrengungen für den Nicht-Staatswald unternimmt. Faktoren wie Trockenheit, Borkenkäfer und Corona wirken schließlich auch in Privatwäldern. Das können Sie mir glauben, ich kenne das, ich musste meinen Wald aufräumen. Da hat mich auch keiner gefragt, wie ich das mache. (Beifall AfD) Hier wäre eine Flächenprämie für Gemeinwohlleistungen ähnlich der Landwirtschaft eine Möglichkeit. Zudem könnte sich die Landesregierung auch dafür einsetzen, dass Käferschadholz aus Thüringen als Brennstoff zur Verstromung in Kohlekraftwerken zum Einsatz kommen kann. (Beifall AfD) Das wäre auch eine wichtige Möglichkeit, weil wir damit eine Menge Holz sofort vom Markt nehmen könnten. Dass darüber hinausgehend die Landesforstanstalt bis zum Ende 2023 die Berechtigung erhalten soll, Kredite aufzunehmen, um Waldgrundstücke zu erwerben, ist für uns jedoch eine Kröte, die wir nur schwer schlucken können. Aber nicht nur wir, sondern auch der Landesrechnungshof lehnt die zusätzliche Kreditaufnahme zum Erwerb von Waldgrundstücken ab. Wir stimmen ihm zu, dass der Erwerb kalamitätsgeschädigter Flächen zu erheblichen Folgekosten für die Landesforstanstalten führt. Denn wie der Rechnungshof richtig feststellt, kann die Landesforstanstalt nicht objektiv vorab feststellen, ob private Investoren ihren Wald tendenziell ordnungsgemäß bewirtschaften werden. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, muss das die Landesforstanstalt wieder mit viel Geld wettmachen. Das kann nicht das Ziel sein. Eine weitere Kreditaufnahme der Landesforstanstalt würde diese daher noch zusätzlich zu ihrer angespannten Situation belasten – ein triftiger Grund, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Doch da wir jährlichen Steigerungen in Höhe von 2 Prozent für die Mitarbeiter nicht im Wege stehen wollen, werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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