Christian Tischner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf geht in typischer Manier der AfD davon aus, dass die Welt schlecht, dass die Welt bösartig ist und dass der Mensch vor allem Bösen geschützt werden muss. Das Böse hat bei der AfD bekanntlich immer sieben Buchstaben: Z-U-K-U-N-F-T, Zukunft.
(Beifall FDP)
Die AfD behauptet mit diesem Gesetz erstens, die Digitalisierung hat erhebliche negative Auswirkungen auf die physische, kognitive und psychische sowie soziale Entwicklung und Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Die AfD behauptet weiterhin, dass es notwendig sei, Kinder und Jugendliche vor der Digitalisierung zu schützen. Um es gleich zu sage: Diese Schwarz-Weiß-Sicht teilt meine Fraktion ausdrücklich nicht, insbesondere wenn es um eine unumkehrbare Entwicklung geht. Wir lehnen diese negative und technikfeindliche Sichtweise der Fraktion der AfD auf Digitalisierung strikt ab. Unsere Schulen sind weit davon entfernt, dass Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag vor Bildschirmen sitzen und dadurch negative Folgen auf ihre Entwicklung und Gesundheit zu befürchten wären.
(Beifall CDU)
Im Gegenteil: Unsere Schulen brauchen bei der Digitalisierung gerade angesichts drohender Schulschließungen jede Unterstützung, die sie bekommen können. Es ist richtig und notwendig, dass Kinder den Umgang mit Medien, deren kritische Reflexion und die mit der Mediennutzung zusammenhängenden Risiken frühzeitig kennenlernen. Meines Erachtens ist gerade deshalb die Schule der richtige Ort, um sich mit diesen Techniken auseinanderzusetzen. Wir wollen, dass in den Schulen natürlich auch eine kritische und eine reflektierte Medienkompetenz entwickelt wird, weil diese heutzutage Grundvoraussetzung ist, um eine Ausbildung zu absolvieren, um später mit den digitalen Herausforderungen im beruflichen Leben auch zurechtzukommen. Unsere Kinder müssen bestmöglich auf das Leben vorbereitet werden, dazu gehört eben auch die Digitalisierung. Meine Damen und Herren, die grundsätzliche Frage, ob die Digitalisierung unserer Gesellschaft nun Fluch oder Segen ist, werden wir nicht mit dem Thüringer Schulgesetz beantworten können. Ich denke aber auch, dass es auf diese Frage keine einfache Antwort gibt, wie es der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD über weite Strecken versucht zu suggerieren. Als Lehrer kann ich Ihnen sagen, es kommt vor allem auf die Inhalte an. Und es kommt darauf an, dass es in den Schulen eine Vielfalt von Medien, von Methoden, von Sozialformen gibt. So viel Vertrauen, das hat auch Kollege Wolf gerade ausgeführt, hat meine Fraktion, hat die Mehrheit der Abgeordneten hier im Haus sicherlich auch in die Kompetenz unserer Thüringer Lehrerinnen und Lehrer, diese können selbstverantwortlich und eigenständig entscheiden, wie der pädagogische Unterricht, wie der Unterricht ablaufen soll. In dem Sinne ist es aus unserer Sicht völlig unnötig, dass die AfD-Fraktion versucht, mit diesem Gesetzentwurf reglementierend auf die Kolleginnen und Kollegen einzuwirken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
