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Dr. Heesen

12.11.2020 Sitzungen 7/29

Fragestunde

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Thüringen gibt es 49 Einrichtungen mit insgesamt 212 Plätzen für die Mutter- bzw. Väter-Kind-Betreuung. Wir konnten das in der Kürze der Zeit allerdings jetzt nicht im Detail aufschlüsseln. Was ich sagen kann, ist, dass grundsätzlich für jeden Mutter/Vater-Kind-Platz zwischen einer halben und einer dreiviertel Vollbeschäftigteneinheit gestellt werden muss. Zu den Fragen 2 und 3: Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens sieht vor: „Erstattungen von Personalmehrbedarf in Heimen der Erziehungshilfe“. Bei den gemeinsamen Wohnformen für Mütter bzw. Väter und Kinder handelt es sich aber – und das ist jetzt die Regelungstechnik des SGB VIII – um „Angebote der Erziehung in der Familie“. Das ist also technisch keine „Hilfe zur Erziehung“, sodass von der Rechtslage her bisher in diesen Titel die Einrichtungen der Erziehungshilfe nicht passen. Es ist aber angedacht und wird innerhalb der Landesregierung gerade abgestimmt, die Förderrichtlinie entsprechend zu erweitern, und dann müsste der HuFA auch einer Erweiterung im Wirtschaftsplan zustimmen.

Protokoll ↗