Madeleine Henfling
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat uns eine Aufgabe gegeben, nämlich immer konkret zu begründen, warum wir eventuell bestimmte Personen aus der AfD-Fraktion nicht wählen können. Da das in einer geheimen Wahl schwierig ist, sich hinterher zu seiner Wahl zu erklären, würden wir das gern in der Aussprache tun. Aus unserer Sicht sind sowohl der Abgeordnete Sesselmann als auch der Abgeordnete Laudenbach für die Parlamentarische Kontrollkommission nicht wählbar, unter anderem weil beide Verbindungen zu Vertretern von Organisationen haben, die Gegenstand von nachrichtendienstlichen Betrachtungen sind, welche beispielsweise durch die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert werden sollen. Für einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission ist eine besondere Zuverlässigkeit und Eignung vorgesehen. Ich will an einigen Beispielen klarmachen, wie wir zu diesem Ergebnis kommen. Robert Sesselmann ist seit 2018 Vorstandsmitglied der AfD im Landesverband Thüringen, der vom Amt für Verfassungsschutz Thüringen als Verdachtsfall geführt wird. Durch die Befugnis, den Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke als künftiges Mitglied der Kontrollkommission über deren Beratungsinhalte zu unterrichten, würde die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet werden. Im Oktober 2019 trat er unter anderem im Landkreis Sonneberg auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit Anhängern des Flügels auf, darunter unter anderem Andreas Kalbitz, der bekanntermaßen einer der beiden wesentlichen Protagonisten des Flügels ist, dem nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung attestiert wird. Im Gutachten des Bundesamts zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland und ihren Teilorganisationen taucht Kalbitz allein 65 Mal auf. Eine Veranstaltung im Jahr 2018, an der der Abgeordnete Sesselmann und der Abgeordnete Höcke bei Sonneberg teilnahmen, betitelte er im Nachgang mit „Das Motto lautet: Ferkel muss weg“, was in der Anlehnung an den AfD-Slogan „Merkel muss weg“ die Bundeskanzlerin verunglimpfen sollte. Sesselmann präsentiert sich öffentlich im Internet mit zahlreichen gemeinsamen Aktivitäten mit Björn Höcke, dem zweiten Flügel-Protagonisten. Er stellt sich demonstrativ auf Fotos neben und hinter ihn, auch am 1. April 2019 auf Facebook mit Bild „für den lieben Björn von den stillen Helden, auf die du immer zählen kannst“ und verbreitet andere Veranstaltungen und Äußerungen von Akteuren des Flügels wie von Martin Böhm oder Jens Maier, der vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen inzwischen als Rechtsextremist eingestuft wird. Dieter Laudenbach ist für uns auch aus vielen Perspektiven nicht wählbar. Auch hier ein paar Beispiele, warum. Im Herbst 2020 wurde bekannt, dass Laudenbach in seinem Wahlkreisbüro einen ehemaligen NPD-Politiker als Mitarbeiter beschäftigt, der im Stadtrat saß und für die NPD zur Landtagsund Bundestagswahl in Thüringen kandidiert, aber auch Organisator der regelmäßigen RechtsrockEvents „Rock für Deutschland“ in Gera ist, beides Gegenstände des Verfassungsschutzes bzw. der Kontrollkommission. Laudenbach bestätigte die Vorwürfe und erklärte, die NPD sei ja nicht verboten und der Mitarbeiter mache Recherchen. Das häufige Verbreiten von Beiträgen des Thüringer AfDFraktionschefs und Protagonisten des Flügels, Björn Höcke, über Laudenbachs Facebook-Account deutet auf eine nähere Bindung zu Björn Höcke hin. Dem Flügel wird nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung attestiert.
