Prof. Dr.-Ing. Kaufmann
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, den es eigentlich nicht braucht. Die FDP fordert, dass Hochschulen auch nach der Pandemie zulassen sollen, dass Online-Prüfungen von zu Hause aus durchgeführt werden können. Minister Tiefensee hat im Ausschuss betont, dass dieses Gesetz unnötig sei, weil Hochschulen intern über Online-Prüfungen zu entscheiden hätten. Herr Tiefensee schaut vielleicht am Livestream zu. Es ist schön, Minister Tiefensee, dass Sie die Hochschulautonomie betonen, jedoch haben Sie selbst die Verwirrung verursacht. Denn Rot-Rot-Grün hat im Sommer im Mantelgesetz Online-Prüfungen während der Corona-Pandemie für möglich erklärt. Sie betonten dann im September im Ausschuss, die Regulierung im Mantelgesetz hätte nur der Klarstellung der bereits bestehenden Möglichkeiten gedient. Das ist ein skurriles Argument, denn man regelt nichts in einem Gesetzestext, was keines Gesetzes bedarf.
(Beifall AfD)
Es ist eher davon auszugehen, dass Sie selbst nicht rechtzeitig die Rechtslage und Notwendigkeit geprüft haben und im Mantelgesetz etwas regulieren wollten, was keiner Regulierung bedarf. Wie dem auch sei, es ist nunmehr davon auszugehen, dass die Frage der Online-Prüfungen auch in Thüringen in den Bereich der Hochschulautonomie fällt. Strittig bleibt das Thema dennoch, wie auch Sie, Minister Tiefensee, im Ausschuss einräumen mussten. Von Anfang an haben wir als AfD vor einer übereilten Einführung von Online-Prüfungen, welche von zu Hause aus durchgeführt werden können, gewarnt. Der Grund ist, dass nicht jeder Student Distanzprüfungen durchführen möchte und sich die Hochschulen vielfältigen Klagemöglichkeiten aussetzen, denn die gesetzlichen Vorgaben für Hochschulprüfungen greifen bis ins Grundgesetz. Es kommen natürlich auch datenschutzrechtliche Bedenken hinzu. Mir selbst ist übrigens bis jetzt kein einziger Fall einer Online-Prüfung bekannt. Die Prüfungen, die ich selbst in diesem Jahr abgenommen habe – mit den entsprechenden Vorkehrungen natürlich – konnten alle problemlos in Präsenz durchgeführt werden. Es hat uns gefreut zu sehen, dass das Ministerium bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herrn Kemmerich und Herrn Montag zum Thema „Abnahme von schriftlichen und mündlichen Präsenzprüfungen an den Thüringer Hochschulen“ unserer Argumentation gefolgt ist und die gleichen Bedenken äußerte. Verfassungsrechtliche Anforderungen und technische Voraussetzungen müssen einwandfrei sein.
(Beifall AfD)
Auch im Bildungsausschuss haben Sie, Minister Tiefensee, eingeräumt, dass Sie nunmehr im Rahmen mit anderen Bundesländern diskutieren, wie diese datenschutzrechtlichen Bedenken und Probleme, Täuschungsversuche, auch technische Schwierigkeiten bewältigt werden können. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir also nicht zu, doch wir appellieren an die Hochschulen, im Austausch mit ihren Studenten einen rechtssicheren Weg einzuschlagen und die Anwendung von Online-Prüfungen nicht zu überstürzen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
