Dorothea Marx
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich bitte darum, dass wir den Wahlgang jetzt erst mal durchführen und danach können Sie gern den Ältestenrat einberufen. Das ist Ihr gutes Recht.
