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Dirk Bergner

FDP 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, die Onlinefunktion des Personalausweises wird auch EU-Bürgern zugänglich gemacht, und das ist gut. Nach wie vor werden wir aber einige von ihnen enttäuschen. Die Freien Demokraten haben bereits, als dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wurde, einen Antrag für einen sogenannten Smart-Perso gestellt, eine Möglichkeit also, den Personalausweis direkt auf dem Handy oder einem anderen sicheren Speicherort zu haben, zusammen mit anderen relevanten Dokumenten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ob ein Handy ein sicherer Speicherort ist, sei noch mal dahingestellt!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Personalausweis hat zwar eine Onlinefunktion, aber ein Behördenbesuch ist immer noch notwendig, um eine Ummeldung durchzuführen oder einen neuen Ausweis zu beantragen. Statt die gesamte Verwaltung in einem umfassenden Konzept zu digitalisieren, beschränkt man sich auf die Digitalisierung einzelner analoger Prozesse. So werden schlechte analoge Prozesse in schlechte digitale Prozesse umgewandelt, anstatt Workflows grundlegend unter Berücksichtigung neuer digitaler Möglichkeiten zu vereinfachen. (Beifall FDP) Sperrige Angebote wie die Onlinefunktion des elektronischen Personalausweises werden in der Gesellschaft kaum genutzt, denn die Bürger sind zum einen skeptisch – aus gutem Grund – und zum anderen sind sie im Internet intuitive einfache Systeme aus der Privatwirtschaft gewöhnt. Wer schon einmal versucht hat, im ThAVEL – ich will das noch mal übersetzen: Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen, das ist ein sehr volkstümlicher Begriff – irgendetwas zu beantragen, der weiß, dass das mit „intuitiv“ und „einfach“ nun wirklich nichts zu tun hat. (Beifall FDP) Man kann dort zwar einen formlosen Antrag auf beispielsweise eine Personenbeförderungslizenz – da sind wir wieder bei einfachen, griffigen Begriffen – ausfüllen, man kann aber schon nicht mehr so einfach signieren und einreichen, das wird dann schon schwierig. Auch zur Beantragung von Corona-Hilfen nützt mir eben ein Personalausweis mit der eID-Funktion nicht. Dabei muss jeder am digitalisierten Leben teilhaben können, und zwar sicher und unkompliziert. Dafür muss der Personalausweis für eine nutzerfreundliche und sichere digitale Identifizierung weiterentwickelt werden. Ob gegenüber Behörden, im Gesundheitswesen, im Austausch mit Banken, Unternehmen oder der Nutzer untereinander – überall soll und muss eine sichere, digital nachweisbare Identifizierung zum Einsatz kommen können. Der elektronische Personalausweis sollte alle anderen Berechtigungskarten und Identitätsnachweise ersetzen können. (Beifall FDP) Deswegen sagen wir: Für mehr Akzeptanz der Onlinefunktion braucht es eben nicht nur spröde formulierte und sicherlich möglicherweise notwendige bürokratisch anmutende Gesetze, es braucht eine deutliche Zunahme, einen deutlichen Mehrwert in der Nutzung und Vertrauen in die Datensicherheit, um auf dieser Strecke voranzukommen. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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