Dr. Heesen
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte für die Thüringer Landesregierung zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion kurz Stellung nehmen. Das Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen, das die FDP ändern möchte, zwingt die Schulträger überhaupt nicht dazu, die Schülerinnen und Schüler an den Kosten zu beteiligen. Vielmehr können sie von den Kommunen an den Kosten beteiligt werden. Das Gesetz selbst sieht also die Kostenfreiheit erst einmal vor und die Kommunen entscheiden dann in ihrem eigenen Ermessen, in welchem Umfang sie die Kosten übernehmen oder die Betroffenen beteiligen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das wollen
wir ja ändern!) Das wurde hier erwähnt. Warum erzähle ich das? Wer die Schülerbeförderung auch ab Klassenstufe 11 kostenfrei haben möchte, der muss nicht das Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen ändern, sondern in den Kommunen Lösungen finden. Deshalb halten wir es für den sinnvolleren Weg, dass sich unter anderem die Mandatsträger der FDP-Fraktion sowie andere Mandatsträger in den Stadträten und Kreistagen für diese Ziele einsetzen und da eine kostenfreie Schülerbeförderung erreichen, die wir natürlich auch sinnvoll finden. Warum halten wir das für den besseren Weg als die Gesetzesänderung? Weil nach unserer Einschätzung die aktuelle gesetzliche Lage der kommunalen Selbstverwaltung stärker Rechnung trägt als eine generelle Vorgabe. Wenn wir wie vorgeschlagen an dem Punkt die kommunale Selbstverwaltung einschränken, wäre das eine breite Diskussion, die hier im Haus natürlich zu führen wäre, aber von der wir denken, dass sie sich nicht lohnt, weil bisher ihr Ziel schon erreicht werden kann auf schonendere Art und Weise. Vielen Dank.
