Marcus Malsch
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist notwendig geworden, weil die letzten zwei Jahre so katastrophal für die Thüringer Forstwirtschaft wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr waren. Sämtliche Reserven des Sektors sind aufgebraucht, Mitarbeiter und Betriebe erschöpft und die Landesforstanstalt muss deshalb für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell ertüchtigt werden, um die katastrophale Gesamtsituation akut sowie dauerhaft meistern zu können. Durch Beschluss des Landtags in seiner 18. Sitzung am 19. Juni 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020 und in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 beraten. Dazu wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, bei dem zahlreiche Zuschriften eingegangen sind, und nahezu alle Anzuhörenden unterstützen den Entwurf. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Der Ausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 Änderungsanträge von den Koalitionsfraktionen und der CDU sowie von der FDP beraten und eine Beschlussempfehlung gefasst, in der folgende Änderungen bzw. Klarstellungen erfolgt sind: Die Wiedereinführung des Referendariats für den höheren Forstdienst wird aufgrund des Ergebnisses der schriftlichen Anhörung vorgeschlagen; die Abschaffung des Referendariats hat sich in der Praxis nicht bewährt. Seine Wiedereinführung wird das Interesse potenzieller Bewerber am Standort Thüringen mit der Landesforstanstalt als Arbeitgeber oder Dienstherr deutlich erhöhen. Zudem wird klargestellt, dass die neue zeitlich befristete gesetzliche Leistung an die Forstanstalt zum Waldumbau nicht allein der Erfüllung administrativer Aufgaben dienen soll, sondern vielmehr soll ein Teil des Zuführungsbetrags tatsächlich auf die Waldflächen kommen. Dazu wurde klargestellt, dass die Waldbesitzer durch eine weitreichende staatliche Kostentragung bezogen auf forstliche Schutzmaßnahmen entlastet werden können und dass die Landesforstanstalt einen Teil der jährlichen 11 Millionen Euro für aktive Waldumbaumaßnahmen auf ihren Eigentumsflächen verwenden kann. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
