Mario Voigt
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Werte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – das ist im Ausschuss intensiv diskutiert worden – führt nicht zur Rechtsklarheit, er trägt in gewisser Weise nicht zu dem bei, was wir in Thüringen vorleben wollen, nämlich Hochschulautonomie, denn das ist in § 55 ausführlich geregelt. Das ist etwas, was Herr Kollege Schaft gerade dargestellt hat. Ich glaube, die Corona-Pandemie stellt uns die Frage etwas zentraler, als sie jetzt nur im Gesetzentwurf vorliegt. Wenn wir das jetzt im Kleinen betrachten, lieber Thomas Kemmerich, dann sind wir uns sicherlich einig in der Frage, dass die Thüringer Hochschullandschaft dringend einen hochschulstrategischen Dialog braucht, um auch zu sagen, was müssen wir eigentlich in dem bestehenden Hochschulgesetz entrümpeln. Wir haben als CDU-Fraktion in der letzten Legislatur schon deutlich gemacht, dass wir massive verfassungsrechtliche Bedenken haben. Die Kritik aus den Hochschulen ist nicht abgeebbt, sondern sie ist größer geworden in der Frage von Bürokratieaufwand, in der Frage von längeren Entscheidungsstrukturen, in der Frage, eigentlich weniger fit zu sein für eine internationale Wissenschaftslandschaft. Insofern ist das Anliegen der FDP-Fraktion, dort das Hochschulgesetz zu modernisieren, glaube ich, nicht in den Vorlagen zu suchen, aber das Anliegen, was dahintersteht, nämlich dass wir uns auf den Weg machen, unsere Hochschulen fitter zu machen bzw. ihnen mehr Freiheit zu geben, durchaus berechtigt, zumal, wenn man sich anschaut, das ERP-System, was bei uns als vielleicht erster technologischer Schritt gesehen wurde, funktioniert immer noch nicht adäquat an den Hochschulen. Wir haben massive Probleme. Wir finanzieren Wasserköpfe, wir finanzieren Zweitstrukturen, weil viele Hochschulen weiterhin in ihrem Hilfssystem bleiben, weil sie immer noch nicht richtig ERP-systemmäßig umgestellt sind. Unser Bibliothekscenter, die heilsbringende Diskussion der letzten Legislatur, hat immer noch nicht richtig funktioniert. Also wenn ich das alles zusammennehme, kann ich einfach nur sagen: In der Frage Modernität und Fitness, das, was man in einer modernen Hochschullandschaft eigentlich vom Land erwarten kann, da hängen wir hinterher. Wenn das das Ansinnen des Antrags gewesen ist, dann kann ich das unterstützen. Wie gesagt, meine Fraktion wird es ablehnen, weil wir nicht glauben, dass es in den Einzelpunkten gesetzlichen Anpassungsbedarf gibt. Aber wir glauben, dass das Thüringer Hochschulgesetz in toto überarbeitet werden muss. Wenn wir jetzt mal den großen Bogen spannen, dann muss unser gemeinsamer Anspruch doch sein, für drei Dinge zu werben. Das Erste ist, der Kollege Schaft hat es gesagt, wir brauchen eigentlich einen Digitalpakt für die Lehre in den Hochschulen. Die TU9, also die größten technischen Universitäten Deutschlands, haben in dieser Fragestellung 500 Millionen Euro gefordert. Jetzt geht es nicht nur um die Kohle, die dahintersteht, sondern es geht vor allen Dingen um eine zentrale Frage: Was ist eigentlich unsere konzeptionelle Antwort auf eine Hochschulwelt, die sich durch zwei wesentliche Treiber konfrontiert sieht? Das eine ist, dass wir weltweit einen viel größer werdenden Markt an Studenten sehen. Viel mehr Menschen streben in Universitäten, streben in Hochschulen, streben in Fachhochschulen, nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus, und gleichzeitig wird es nicht nur mehr, sondern es wird persönlicher. Das heißt, das individuelle Shoppingverhalten des einzelnen Studenten, was er gern lesen möchte, wo er sich gern vertiefen möchte, wächst. Und was ist die Antwort, die globale Antwort der Wissenschaftscommunity? Die ist, dass ein Student sich eben weltweit einzelne Kurse auch einkaufen kann, dass er diese Kurse belegen kann und dass er am Ende dann dafür auch ein Zertifikat haben will. Das ist das, was weltweit momentan passiert. Aber haben wir den Anspruch in Thüringen, dort auch Nummer 1 in Deutschland sein zu wollen? Haben wir den Anspruch, da vielleicht auch mal Vorreiter sein zu wollen? Bisher kann ich es nicht erkennen, denn andere Bundesländer gehen her und sagen: Jawohl, wir wollen in digitale Hochschule auch Geld investieren, wir wollen da vorangehen, wir wollen da antreiben. Wir in Thüringen sind da hintenan, ich habe es in der Erstaussprache zu dem Vorschlag der FDP schon gesagt, auch zum Mantelgesetz. Es gibt in Nordrhein-Westfalen, es gibt in Hessen, es gibt da klare Initiativen, Verabredungen, auch mit den Hochschulen, die dort sagen: Jawohl, wir bejahen diese neuen Orte des Lehrens und Lernens; wir bejahen, dass es in gewisser Weise eine ganzheitliche Sichtweise auf diese Wissenschaftscommunity braucht; wir bejahen, dass es evidenzbasierte Möglichkeiten gibt, auch nachzuschauen, ist die Lehre, die wir anbieten, tatsächlich auch gut oder schlecht. Ich hatte es schon einmal gesagt, ich werde nach jeder Vorlesung, nach jedem Seminar sofort evaluiert. Ich habe innerhalb von einer Woche die Ergebnisse dessen, was ich entweder gut oder schlecht abgeliefert habe. Das ist heutzutage eben Standard, und diesen Standard müssen wir auch an die Thüringer Hochschulen bringen, damit Herr Kaufmann sich nämlich hierherstellen und sagen kann: Ja, wir wollen die Studenten natürlich einbinden, wir wollen keine Rechtsunsicherheit. Aber es geht nicht nur um Rechtsunsicherheit, ich will auch wissen, ist der gut oder ist der schlecht. Da muss er sich eben auch rechtfertigen, denn er wird steuerfinanziert. Und weil er steuerfinanziert wird, will man eben auch sehen, hat er es drauf oder hat er es nicht drauf, dann wird eben auch geschaut, wie viele Publikationen kriegt er hin, dann wird eben auch geschaut, wie viele Forschungsprojekte wirbt er ein. Das ist doch die Transparenz, die wir mittlerweile in unserem Wissenschaftsraum brauchen. Und diese Modernität fordere ich ein, weil es uns letztlich andere Bundesländer mittlerweile vormachen: Die Bayern haben seit 2000 eine virtuelle Hochschule, die haben mittlerweile einen digitalen Campus, der unter dem System „Sync and Share“ agiert, dass alle Hochschulen in Bayern unterschiedliche Dokumente, unterschiedliche Vorlesungen, unterschiedliche virtuelle Angebote für alle zugänglich machen wollen. Ich finde, dass ein Land wie Thüringen so was auch könnte. Wenn wir diesen Gesetzesvorschlag heute auch als Initiative für so eine Debatte verstehen, dann, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg. Wie gesagt, wir werden diesen Gesetzesvorschlag der FDP ablehnen, weil dafür alle Maßgaben im Thüringer Hochschulgesetz geregelt sind. Aber wofür wir schon werben und auch einladen werden, ist, wie wir den Thüringer Hochschulraum digitaler gestalten können. Ich glaube, die Debatte ist lohnenswert. Schönen Dank.
(Beifall CDU)
