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Janine Merz

SPD 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dieser heutigen Einbringung des Gesetzes zur Förderung von Gemeindeneugliederungen wollen wir den Weg konsequenter Freiwilligkeit bei der Gemeindegebietsreform fortsetzen. Schon in der letzten Wahlperiode wurden über 300 Gemeinden mit insgesamt 180 Millionen Euro bei Zusammenschlüssen oder Eingemeindungen unterstützt. Diese Mittel kamen unmittelbar den Menschen in Thüringen zugute, indem die ausgezahlten Neugliederungsprämien, die direkt an die beteiligten Gemeinden flossen, zum Beispiel in Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege oder auch Spielplätze investiert wurden. Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der bereitgestellten Landesförderung profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen. Als wesentliches Förderinstrument wollen wir an der Neugliederungsprämie von 200 Euro pro Einwohner festhalten. Damit können Zusammenschlüsse und Eingliederungen bis zu einer Gesamthöhe von 2 Millionen Euro gefördert werden. Neu ist, dass die Neugliederungsprämie im Falle einer zu bewilligenden Bedarfszuweisung nicht mehr zur Hälfte, sondern zukünftig gar nicht mehr bedarfsmindernd berücksichtigt werden soll. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Verschuldung durch besondere Entschuldungshilfen zu unterstützen. Davon profitieren alle neugliederungswilligen Gemeinden, deren Pro-Kopf-Verschuldung mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts beträgt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns ist bewusst, dass das Aushandeln von Kompromissen zwischen den beteiligten Gemeinden oft kompliziert ist und es mitunter mehrere Anläufe und mehrere Gesetze braucht; in der letzten Wahlperiode waren es drei an der Zahl. Dabei haben wir keine Neugliederungswünsche zurückgewiesen, nur weil die Einwohnergrenze von 6.000 im Jahr 2035 nicht zu erreichen sein wird. Entscheidend war vielmehr, dass für die neu gebildeten Gemeinden eine Perspektive für eine zukünftig positive Entwicklung besteht. Dies kann auch bei kleineren Zusammenschlüssen möglich sein. Diese zum Teil fortgesetzten Anstrengungen der Gemeinden, sich schrittweise zusammenzuschließen, wollen wir honorieren und mit diesem Gesetz für den Förderzeitraum von 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für Gemeindeneugliederungen schaffen. Wir sind entschlossen, den Weg freiwilliger Zusammenschlüsse konsequent weiterzugehen, und es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir noch zu Beginn der 6. Wahlperiode eine andere Linie verfolgt haben. Drei Gemeindeneugliederungsgesetze in der letzten Periode sprechen jedoch dafür, dass es richtig war, auf Zwangszusammenschlüsse zu verzichten und stattdessen auf gewollte und zwischen den Gemeinden ausgehandelte Neugliederungen zu setzen. (Beifall CDU) Positive Anreize statt Zwang, Bürgerdialog statt Reißbrett – das sind die Erfolgsfaktoren für die Gebietsreform in Thüringen. An diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz anknüpfen. Im Gegensatz zu den Ausführungen aus der AfD-Fraktion wird hier nicht eine Corona-Pandemie ausgenutzt, um an den Bürgern vorbei schnell ein Gesetz durchzuwinken, sondern auf Erwartungen aus den Kommunen reagiert, die bereits im Gespräch sind und nun auf ein Signal von uns als Gesetzgeber warten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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