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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Baum hat es ja gerade ausgeführt, der Gesetzesvorschlag der FDP sieht also vor, die Schülerbeförderung für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler in Thüringen kostenfrei zu stellen, und möchte deshalb den § 4 Abs. 3 des Schulfinanzierungsgesetzes ändern. Bislang sieht das Schulfinanzierungsgesetz vor, dass die kommunalen Schulträger selbst entscheiden, ob sie Schülerinnen der Oberstufe an den Kosten für die Schülerbeförderung beteiligen, und manche tun das ja auch. Die bei den Schulträgern entstehenden Mehrkosten sollen durch erhöhte Zuweisungen des Landes an die Kommunen oder den Kommunalen Finanzausgleich abgedeckt werden. Ich will ganz deutlich sagen, zunächst ist es natürlich positiv, dass wir über die Mobilität von jungen Menschen sprechen, schließlich ist diese gerade für Jugendliche besonders wichtig. Schule, Ausbildung, Studium, Job und Freizeit – häufig sind junge Menschen an allen Tagen der Woche und auch spät am Abend oder auch noch in der Nacht auf Achse. Dazu haben wir in der vergangenen Legislatur das Azubi-Ticket geschaffen, auch wenn es leider in Greiz immer noch nicht eingeführt wurde. Ich will es aber auch gleich vorwegnehmen, wir Grünen haben einen umfassenderen Ansatz als die FDP, wenn wir über die Verbesserung der Mobilität von jungen Menschen in Thüringen sprechen. Daher können und werden wir den Vorschlag so, wie er hier vorliegt, nicht mittragen. Unser Ansatz ist nämlich ein Mobilitätsgesetz, das nicht nur umweltfreundlicher Mobilität den Vorrang einräumt und die Verkehrssicherheit aller Mobilitätsformen fördert. Zentraler Punkt unseres Ansatzes ist eine Mobilitätsgarantie für den ländlichen Raum, die mit günstigen landesweit gültigen Thüringen-Tickets verbunden ist. Und dieses Thüringen-Ticket soll für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe maximal 30 Euro pro Monat, also 1 Euro am Tag kosten, dafür aber im ganzen Land, in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln nutzbar sein. Bei der Schülerbeförderung sollen die Schulträger weiterhin selbst entscheiden, ob sie diese ab Klasse 11 kostenfrei stellen oder nicht. Im Übrigen, ich sagte es ja vorhin schon, haben dies viele Schulträger bereits getan. Es gibt meines Wissens nur noch ganz wenige Landkreise, die überhaupt Beiträge zur Schülerbeförderung in der Oberstufe verlangen. Es stellt sich also auch ein Stück weit die Frage, was mehr drängt. Wir meinen, dass die Frage ist, wie Auszubildende, Schülerinnen, junge Menschen und Freiwilligendienste günstig im ganzen Land unterwegs sein können. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, wird sicher nicht einfach, aber wir sind das mit dem Azubi-Ticket angegangen und werden weiter auf einen landesweiten Verkehrsverbund hinarbeiten, der die Einführung eines echten Thüringen-Tickets erleichtert. Begleitet werden muss dies zeitglich mit dem Ausbau der Kapazitäten im Nahverkehr, schließlich nützt uns das beste Ticket nichts, wenn kein Bus fährt. Dafür bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Land und den Kommunen, um die dafür benötigten Investitionen in neue Straßenbahnen und Busse auch zu realisieren. Lassen Sie mich also noch mal zusammenfassen: Das Ziel der Kostenfreiheit für den gesamten Schülerverkehr teilen wir durchaus. Wir meinen jedoch, dass die Kommunen darüber entscheiden müssen, das ist kommunale Selbstverwaltung. Viel wichtiger ist uns, dass wir bei der Mobilitätsförderung klar in den Umweltverbund investieren, das heißt in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, in Radverkehr und Carsharing und vieles mehr. Es braucht bessere Taktzeiten in den Tagesrandzeiten, flächendeckende Rufbusangebote und Bus- und Bahnangebote, vor allem im ländlichen Raum, die mit attraktiven Tickets verbunden werden, so wie wir es mit dem 1-Euro-Ticket für junge Menschen vorschlagen. Danke aber, dass wir die Debatte heute hier führen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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