Marcus Malsch
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Interessierte und Freunde des Thüringer Waldes am Livestream, die Erhaltung des Waldes, der Waldumbau und die Sicherung sowie der Ausbau seiner gemeinwohl-, natur- und klimaschutzorientierten Bewirtschaftung sind vordringliche Aufgaben im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Ich glaube, hier im Parlament muss ich nicht zum x-ten Mal erläutern, wie die Situation in unseren Wäldern ist. Wir wissen um die Sorgen der Waldbesitzer und wir wollen etwas tun. Nach einigen Ausschusssitzungen, nach einer Anhörung, nach aufwendiger Überzeugungsarbeit können wir heute im Plenum endlich etwas tun. Die Thüringer Forstverwaltung kann die aktuelle Krisensituation weder finanziell noch personell bewältigen, insbesondere fehlen Kapazitäten für die so nötige Beratung, Betreuung und Unterstützung der Waldbesitzer und der vorhandenen Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzarten. Das werden wir heute ändern. Wir ertüchtigen die Forstanstalt für ihre immensen schon bestehenden und zukünftigen Aufgaben, denn nach den Sturmschäden sowie den extrem heißen Sommern der vergangenen Jahre ist die Situation in den Thüringer Wäldern so dramatisch wie zuletzt vor mehr als 70 Jahren. Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass die Forstanstalt endlich wieder ihre Aufgaben erledigen kann. Mit der Anhebung und dauerhaften Festschreibung der Finanzzuführungen auf dem Niveau des Jahres 2018 wird die Zukunftsfähigkeit der Forstanstalt wiederhergestellt. Damit wird ein Kardinalfehler der letzten Legislatur korrigiert und sichergestellt, dass bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht, Personal, das die Anstalt so dringend braucht, um ihre Arbeit wieder in vollem Umfang erledigen zu können. Denn nur eine leistungsfähige Landesforstanstalt mit ihren Forstämtern kann ihre Aufgaben erfüllen. Dazu gehört insbesondere Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen Beratung und Betreuung, Forstschutz und Fördermittelverfahren. Werte Kolleginnen und Kollegen, künftig kann die Anstalt wieder allen Waldbesitzern zur Verfügung stehen. Viel zu oft wurde dies von den unterschiedlichen Waldbesitzern von Privatwald und Kommunalwald ausreichend beklagt. Weitere seit 2019 gewährte Zuführungen von 4 Millionen Euro werden für die Jahre 2021 und 2022 verstetigt. Kern des Gesetzes ist aber ein Paket zum Waldumbau. Hierfür stellen wir über den Zeitraum 2021 bis 2036 zusätzlich 11 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Denn die Forstanstalt muss im Staatswald selbst Vorreiter für den Waldumbau sein. Hier muss ermöglicht werden, Bäume auf die Fläche zu bringen, ohne die anderen Waldbesitzer allein zu lassen. Die CDU-Fraktion hat deshalb nicht nur den Landeswald im Blick, sondern vor allem die kommunalen und privaten Waldbesitzer.
(Beifall CDU)
Ich kündige hier bereits an, dass wir auch dort noch mit Änderungsanträgen für den Haushalt 2021 nachsteuern müssen. Wir meinen, dass es nicht genügt, auf bestehende Förderprogramme zu verweisen. Wir brauchen frisches Geld, Geld, das unkompliziert bei den Waldbesitzern ankommt. Und wir erwarten, dass sich die Landesregierung hier ebenfalls einen Kopf macht. Dieser Gesetzentwurf ist nun nach drei Jahren Zuschauen durch die Landesregierung zwar der erste substanzielle, aber nicht der letzte Baustein, das sind wir unserem Wald schuldig.
(Beifall CDU)
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten, dass die Landesregierung den Aktionsplan Wald 2030 konkret finanziell untersetzt; die abstrakten Inhalte des Aktionsplans Wald 2030, welcher am Ende der letzten Legislatur von den Regierungsvertretern von Rot-Rot-Grün als Maßgabe angepriesen wurden, sind haushaltsmäßig abzubilden und Fördermittel für alle Waldbesitzarten im notwendigen erheblichen Umfang bereitzustellen, nachhaltig und aus einem Guss. Wir hatten dazu ein eigenständiges Sondervermögen gefordert. Wir wollten, dass ein Waldrettungsfonds mit dem Haushalt 2021 auf den Weg gebracht wird – im Haushaltsentwurf der Landesregierung leider Fehlanzeige. Die 11 Millionen Euro, die wir mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf der CDU und den Koalitionsfraktionen schon im Frühsommer mit auf den Weg gegeben haben – im Haushaltsentwurf der Landesregierung leider Fehlanzeige. Obgleich der Herr Ministerpräsident nicht müde wird, die Situation in den Wäldern zu beklagen, zuletzt bei einer Veranstaltung der Forstanstalt in Erfurt in einer langen, einfühlsamen und verständnisvollen Rede: Handeln durch Verankerungen im Haushaltsentwurf – leider Fehlanzeige. Meine Kollegen sind dort gefragt worden, wer eigentlich den Haushaltsentwurf der Landesregierung zu verantworten habe. Sei das nicht jener Ministerpräsident, der so gut sprechen kann? Umso mehr freut es mich, dass mit den Koalitionsfraktionen gemeinsam heute Fakten geschaffen werden, Fakten für unseren Wald, notwendige Hilfe für die Anstalt, notwendige Hilfe für die Waldbesitzer. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte wiederholen, was ich hier schon einmal gesagt habe, weil es so wichtig ist: Wir haben nur diesen einen Wald und unser Wald geht uns kaputt. Wir dürfen nicht länger zuschauen! Es ist nicht fünf vor zwölf, es ist nicht fünf nach zwölf, es ist halb eins. Deshalb bin ich sehr dankbar, wenn wir heute dieses Gesetz beschließen. Was erreichen wir konkret? Erstens schaffen wir eine zukunftsfähige Forstanstalt, die Finanzzuführung wird auf dem Niveau des Jahres 2018 ab dem Jahr 2023 dauerhaft festgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht, insbesondere die Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen „Beratung“ und „Betreuung“, „Fördermittelverfahren“ einschließlich „Umsetzung“ und „Kontrolle“ sowie für die Arbeitsausführungen, so wie es die CDU-Fraktion seit 2018 fordert. Die in § 12 Abs. 4 Satz 1 enthaltenen Zuführungen an die Landesforstanstalt werden für die Jahre 2021 und 2022 verstetigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die katastrophale Sondersituation im Wald unvermindert fortbesteht und ungeahnte Ausmaße annimmt. Der dritte Punkt: Um dem großflächigen Waldverlust, verbunden mit den extrem schwierigen wirtschaftlichen Situationen für die betroffenen Waldbesitzer, künftig vorzubeugen, muss der Waldumbau weiter deutlich investiver vorangetrieben werden. Der Landesforstanstalt kommt innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes eine zentrale Bedeutung im Zusammenhang mit dem Waldumbau zu. Für dieses Paket veranschlagen wir einen Finanzbedarf von 11 Millionen Euro jährlich über den Zeitraum 2021 bis 2036. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch einmal: Der Gesetzentwurf ist nur der erste Schritt. Damit machen wir die Forstanstalt zukunftsfähig, wir ertüchtigen die Anstalt für die immensen schon bestehenden und die zukünftigen Aufgaben – ein überfälliger Schritt, der endlich korrigieren soll, was Rot-Rot-Grün vor zwei Jahren noch nicht anerkannt hat. Die degressive Abschmelzung der hoheitlichen Finanzzuführung war ein Fehler. Damals wollten Sie es uns nicht glauben. Heute bin ich froh, dass wir da nun am gleichen Strang ziehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
