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Olaf Kießling

AfD 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer am Livestream, wir beraten heute in der zweiten Beratung das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften. Die Zeitung „Freies Wort Suhl“ berichtete gestern am 11.11.2020 bereits hierüber unter dem Titel „Als Hilfe gedacht, als vergiftetes Geschenk angekommen“. Meine Damen und Herren, wie ich bereits bei der letzten Plenardebatte ausgeführt habe, ist im Grundsatz die Stabilisierung der Gemeindefinanzen sinnvoll, hilfreich und auch von unserer Fraktion zu begrüßen. Hierbei geht es um die Weiterleitung der 165 Millionen Euro Bundesmittel. Jedoch liegt das Problem im Detail. Auch das vergiftete Geschenk fügt manchen Kommunen und kreisfreien Städten weiteren Schaden zu, zusätzlichen Schaden zu dem Schaden, welcher durch die Corona-Maßnahmen durch Bund und Land und auch durch die Kreise selbst in Bezug auf Veranstaltungs- und Berufsverbote verursacht wurden, welche in Folge zu dem Gewerbesteuerausfall führten, um den es heute wieder geht. Die Bezeichnung „vergiftetes Geschenk“, welches vom Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Thüringens geprägt wurde, bezieht sich auf den Umstand, dass die Hilfsgelder ungefragt an die Kommunen überwiesen wurden, ohne dass es eines Antrags bedurfte. Denn dieses Geld verursacht nun teilweise weitere Kosten in Form von Strafzinszahlungen, sofern diese Gelder eben nicht akut benötigt werden und auf der Bank geparkt werden müssen. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden, welche einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage darstellen, teilweise massiv einbrechen lassen. Da das Land Thüringen gemäß dem Gesetz neben dem Bund auch verpflichtet ist, für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen, ist es nur logisch und konsequent, dass hier ein entsprechendes Ausgleichsgesetz auf den Weg gebracht wird. Daher werden wir dieser Hilfe auch entsprechend gern zustimmen, jedoch wiederhole ich auch die Probleme und weise darauf hin, um auch um die entsprechende Nachbesserung zu bitten. Das Problem des pauschalen Ausgleichs für im Jahre 2020 zu erwartende Gewerbesteuermindereinnahmen hatte ich bereits in der ersten Beratung benannt. Sie hatten meinen Hinweis hier entsprechend ignoriert und nun ist dieser Schaden in Form von Strafzinszahlungen bereits teilweise eingetreten. Ein weiteres Problem für die Kommunen ist die Anrechnung der bisher gezahlten Hilfsgelder in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020; auch diese Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Dies trifft dann entsprechend auch gerade die Gemeinden, die wirklich dann knapp bei Kasse sind. Denn bisher hatten nur die Kommunen von den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen Geld erhalten, sofern deren Einnahmen aus Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen um mindestens 15 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 eingebrochen sind. Hier wird es logischerweise aufgrund dieser Berechnung zu Ungerechtigkeiten kommen, auch wenn Sie den Faktor 4 in Ihrer Berechnung mit einbeziehen, da ja von den Zahlungen der Oktober-Steuerschätzung ausgegangen worden ist. In Punkt D Ihres Gesetzentwurfs führen Sie aus, dass dem Freistaat durch das Gesetz Mehrausgaben in Höhe von 17,5 Millionen Euro entstehen würden, da Sie die 100 Millionen Euro doch nicht ganz anrechnen wollen und die Hälfte der jetzt zur Disposition stehenden 165 Millionen Euro, also 82,5 Millionen Euro an die Kommunen weiterleiten wollen, statt der eben nur 65 Millionen Euro. Da unsere Kommunen leider chronisch unterfinanziert sind, gerade bei den Aufgaben, die Sie von RotRot-Grün und natürlich auch durch den CDU-geführten Bund entsprechend an die Kommunen weiter delegiert haben, wäre es zu begrüßen, sofern denn tatsächlich die 17,5 Millionen Euro an die Kommunen gezahlt werden würden, ohne dass der § 24 des FAG zu bemühen wäre. Doch Sie wären nicht Die Linke, wenn Sie denn nicht das Geld, was Sie nun als Mehrausgaben deklarieren, von den Kommunen wieder zurückfordern würden, und zwar im Jahre 2021. Natürlich bleibt es der kommunalen Familie erhalten, allerdings nur bei den Kommunen, wo eine Bedarfszuweisung erforderlich ist. Hier ist schon das dritte Problem: Sie schreiben, dass eventuell sogar mehr als 17,5 Millionen Euro aufgrund ihrer Berechnungsmethoden von den Kommunen zurückzuzahlen sind. Hier wollen Sie teilweise und netterweise dieses zu viel zurückgezahlte Geld an die Gemeinden verteilen, welche nach wie vor mit den Gewerbesteuermindereinnahmen zu kämpfen haben. Problematisch ist hier Ihr angeführtes Berechnungssystem. Für den Gewerbesteuerausfall, worauf ich schon in meiner letzten Rede hingewiesen habe, wollen Sie den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 netto zugrunde legen gemäß der Jahresrechnungsstatistik bzw. für das Jahr 2019 gemäß Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik. Hier interessieren also die tatsächlichen Mindereinnahmen der Kommunen überhaupt nicht, sondern nur die Durchschnittswerte der Statistik, was wiederholt zu kritisieren ist. Hier muss noch nachgebessert werden, damit die Dosis des Giftes im Geschenk nicht weiter erhöht wird, meine Damen und Herren. Jedoch wäre es wesentlich besser, die Kommunen hätten diese Einnahmenverluste in der Gewerbesteuer nicht erleiden müssen durch die verordneten Corona-Verbote. Laut Grundgesetz sind Sie verpflichtet, zum Erhalt der Wirtschaft vor Ort beizutragen, doch dieser Pflicht sind Sie in Corona-Zeiten nicht adäquat nachgekommen, noch dazu mit Ihrer Missachtung des Konnexitätsprinzips. Ein Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessors Johannes Hellermann im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits 2017 festgestellt, dass der Kommunale Finanzausgleich wohl teilweise gegen die Thüringer Verfassung verstößt. Als ein Beispiel nannte er die Vorausberechnung des Finanzbedarfs der Kommunen. Soll heißen, wie es Frau Schweinsburg in ihrem Schreiben von 2019 schon mitgeteilt hatte, die Landkreise stehen finanziell schlechter da als noch vor fünf Jahren und die Kommunen werden mit dem jetzigen KFA finanziell unter Wasser gedrückt. Die Situation in Corona-Zeiten setzt den Kommunen weiter finanziell zu. Nun ist der Thüringer Landtag bereits damit beschäftigt, den KFA neu zu regeln bzw. es wurde ja auch begonnen, darüber zu reden. Doch wenn wir als AfDFraktion über den Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes reden wollen, so wird man im neuen Unterausschuss unqualifiziert von den Abgeordneten der Linken abgebügelt. Der Redebedarf ist hier also nicht so umfassend gegeben, wie es eigentlich sein sollte. Man trifft sich dann lieber mal privat irgendwo anders. Wir als AfD-Fraktion fordern die Landesregierung nochmals auf, bei der Ermittlung der Gewerbesteuerausfälle nachzubessern, ebenso darüber nachzudenken, dass Hilfsgelder, die von den Kommunen nicht benötigt werden, erst gar nicht an die Kommunen ausgezahlt werden, um Strafzinszahlungen zu vermeiden, und auch, damit die Kommunen nicht gezwungen werden, das Geld ins Schließfach legen zu müssen, um den Strafzinszahlungen zu entgehen. Die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung wurden in der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2074 vom 05.11. nicht umgesetzt. Im Änderungsantrag in der Drucksache 7/2104 vom 10.11. wurden dann doch noch zwei Anmerkungen umgesetzt. Hier ist Folgendes zu bemerken: dass wir die Regelung, Rückzahlungsbeträge unter 1.000 Euro nicht einzufordern, sehr begrüßen, ebenso die Änderung in § 22 Abs. 4 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung, das Datum 31. Dezember 2020 auf den 31.12.2021 zu korrigieren, um für die Rückzahlung gewappnet zu sein, denn die Pandemie geht ja noch länger. Da freut es mich sehr, dass Sie nun endlich mal die Forderungen der AfD-Fraktion umgesetzt haben, die wir bereits im April hier gestellt hatten im Zusammenhang mit dem Mantelgesetz für die Corona-Maßnahmen. Dennoch ist es notwendig gemäß Verfassungsurteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21.06.2005 und vom 02.11.2011, den Finanzbedarf der Kommunen im Finanzausgleich korrekt zu berücksichtigen, da die Kosten für die Aufgabenerfüllung ständiger Veränderung unterliegen. So muss auch hier bezüglich der Kompensation des Gewerbesteuerausfalls im Jahr 2021 noch einmal genau hingesehen werden, denn, wie gesagt, die CoronaPandemie ist noch nicht vorbei und die Kommunen brauchen weiterhin hier unsere Hilfe. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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