Jonas Urbach
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 26. Sitzung am 2. Oktober – Kollege Bergner, da ist Ihnen ein kleiner Lapsus unterlaufen, das war nicht der 26. – wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf daraufhin in seiner 10. Sitzung am 2. Oktober 2020 und in seiner 11. Sitzung noch mal am 5. November 2020 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, mit der Beschlussempfehlung, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen. Bereits während der Plenardebatte am 2. Oktober habe ich für meine Fraktion deutlich gemacht, dass die Thüringer Feuerwehren das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes
(Beifall CDU, FDP)
in den Gemeinden und Städten des Freistaats Thüringen sind. Sie gewährleisten einen elementaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die Sicherheit der Bevölkerung vor Feuer und weiteren Gefahren. Sie sind immer dann zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wird. Ohne den freiwilligen Einsatz der Feuerwehrleute wäre dieser wichtige Schutz in Thüringen nicht gewährleistet. An dieser Stelle sei es mir daher gestattet, allen Kameradinnen und Kameraden im Namen meiner gesamten Fraktion ein herzliches Dankeschön für ihren Dienst auszusprechen, denn sie setzen sich mit Leib und Leben dafür ein, andere Menschen zu retten und zu schützen.
(Beifall CDU, FDP)
Durch die 2009 durch die CDU eingeführte Feuerwehrrente wurde ein Anreiz geschaffen, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder für diese Tätigkeit zu gewinnen. Die Feuerwehrrente soll jedoch nicht nur ein Anreiz sein, sondern vor allem auch ein Dank für viele Jahre des pflichtvollen Dienstes. Um den Sinn und Zweck der zusätzlichen Altersversorgung auch zukünftig zu erhalten, muss einem Absenken der Verrentungssätze entgegengewirkt werden. Dies bedeutet in der Praxis eine Anhebung des Beitrags für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren um insgesamt 50 Prozent. Dazu müssen die Beitragszahlungen des Landes von nun 6 auf 12 Euro monatlich verdoppelt werden. Ich begrüße es auch ausdrücklich – Frau Marx hat es schon gesagt –, dass das Land den fehlenden Teil der Finanzierung ausgleicht. Ich sehe dies als Ausdruck der Wertschätzung seitens des Freistaats gegenüber den Kameradinnen und Kameraden. Die CDU-Fraktion hat den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb bereits während der Plenarsitzung am 2. Oktober unterstützt. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung wurde nun deutlich, dass die beabsichtigten Änderungen unter allen Anzuhörenden auf Zustimmung gestoßen sind und dass die Erhöhung des Landesanteils als Beitrag zum Aufbau einer Altersversorgung für die Angehörigen der Einsatzabteilungen begrüßt wurde. Um ein deutliches Zeichen der Wertschätzung an die über 35.000 ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer bei den freiwilligen Feuerwehren in Thüringen zu senden, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, FDP)
