Weil
Fragestunde
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß der Beantwortung der Frage 1 aus der Drucksache 7/1912 basiert die Ausweisung der Veränderung des Modal Split für den Radverkehr auf der Studie „Mobilität in Deutschland“ der Jahre 2008 und 2017. Die Untersuchungen wurden vom infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Auftrag des Bundes durchgeführt. Im Ergebnis liegt für Thüringen eine allgemeine Dokumentation zur Methodik vor. Die Untersuchungsergebnisse sind in verschiedenen Tabellenbänden dargelegt. Auf der Basis der vorliegenden Dokumentation kann die Thüringer Straßenbauverwaltung die Ursache des Rückgangs des Modal Split für den Radverkehr in der Region Nordthüringen nicht klären. Dies würde eine umfassende Analyse der Urdaten erfordern, die sowohl aufgrund der Art und des Umfangs als auch der Vorgaben zum Datenschutz ausschließlich durch das bearbeitende Büro erfolgen kann. Zu Frage 2: Für das Jahr 2020 wurden bis zum 09.11.2020 in Thüringen 1.536 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern polizeilich erfasst. Hierin sind auch Pedelecnutzer enthalten. Dabei wurden 58 Prozent der Verkehrsunfälle durch die Radfahrerinnen und Radfahrer selbst verursacht. Aus der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik geht nicht hervor, ob sich im Bereich des Unfallortes ein Radweg befand, sofern dieser nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unfall stand. Ein Bezug zu Radwegen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Radfahrstreifen ist der Statistik bei 29 Verkehrsunfällen zu entnehmen. Von der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern ereigneten sich in diesem Jahr bisher acht Verkehrsunfälle, bei denen acht Menschen tödlich verletzt wurden, davon sieben Radfahrerinnen und Radfahrer. Zu Frage 3: Um sicherzustellen, dass die Investitionen in den Radverkehr das für die Erreichung der Steigerung des Radverkehrsanteils bis zum Jahr 2030 notwendige Niveau erreichen, sind gemeinsame Anstrengungen von Land und Kommunen erforderlich. Hierbei ist zu bedenken, dass das größte Potenzial für die Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in den Kommunen liegt, weil sich die Infrastruktur für den Radverkehr überwiegend in kommunaler Hand befindet. Radwege parallel zu Bundes- und Landesstraßen ergänzen das Radverkehrsnetz der Kommunen und können helfen, wichtige Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Deshalb ist es wichtig, dass einerseits die Kommunen stärker an die Radverkehrsinfrastruktur investieren und andererseits das Land den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen sowie die Förderung von kommunalen Radverkehrsanlagen verstärkt. Dafür wird es als erforderlich erachtet, dass die Mittel für Personal und Investitionen beim Land und bei den Kommunen dauerhaft und verlässlich angehoben werden. Positiv zu vermerken ist, dass der Bund aus Mitteln des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für Investitionen in den Alltagsradverkehr auflegt. Aus diesem Sonderprogramm wird Thüringen bis 2023 voraussichtlich knapp 20 Millionen Euro als Finanzhilfen erhalten. Diese Mittel sollen überwiegend für die Förderung von kommunalen Radverkehrsprojekten verwendet werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Radwege an Landesstraßen zu finanzieren. Für den Ausbau und die Erweiterung des Radnetzes Deutschland wird der Bund bis 2023 ebenfalls Mittel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zur Verfügung stellen. In Thüringen kann für die Radrouten D4 und D11 sowie den Iron Curtain Trail eine Förderung beantragt werden. Zu Frage 4: Im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stehen für die Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Verwaltung der Bundesfern- und Landesstraßen, Straßenrecht, Bedarfsplanung für die Bundesfernund Landesstraßen, Radverkehrsangelegenheiten sowie Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur insgesamt neun Personalstellen zur Verfügung. Davon ist eine Stelle derzeit unbesetzt. Die personelle Ausstattung im Landesamt für Bau und Verkehr umfasst für die Bereiche Neubau, Umbau, Unterhaltung und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen einschließlich Radwegen an Bundes- und Landesstraßen insgesamt 318 Personalstellen. Davon sind 43 Stellen zurzeit nicht besetzt. In den Angaben des Landesamts für Bau und Verkehr ist die Leitungsebene nicht enthalten. Ebenso nicht enthalten ist der Aufgabenbereich Bundesautobahn, da dieser zum 01.01.2021 zur Autobahn GmbH des Bundes bzw. dem Fernstraßenbundesamt wechselt. Vielen Dank.
