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Thomas L. Kemmerich

FDP 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer an den Endgeräten, liebe Einzelhändler, liebe Mitarbeiter im Einzelhandel, aber auch alle Anwohner und Gäste in den Innenstädten dieses Landes – an die möchte ich unsere Botschaften richten! Der vorliegende Gesetzentwurf hat zwei Positionen. Einmal geht es um die Sonntagsöffnung. Ich denke, wir haben als Freie Demokraten diese Position in den letzten Monaten immer wieder betont. Wir begrüßen außerordentlich, dass diese drei Worte, die immer wieder Anlass geworden sind zu gerichtlichen Streitigkeiten, gestrichen werden. Nur darum geht es. Um keine weitere Ausweitung, sondern nur um eine Flexibilität für die Kommunen, für die Einzelhändler in den Kommunen und für die Zusammenschlüsse, in Citymarketingvereinen etc., zu sagen, es macht Sinn, jetzt an einem Sonntag zu öffnen. Das legen auch nicht wir fest. Es ist auch keine Pflicht zur Öffnung, sondern eröffnet die Möglichkeit. Die Situation des Einzelhandels ist ausreichend beschrieben worden, ein dreifacher Tsunami, vieles kann ich nur unterstreichen, ich denke, es ist ganz wichtig. Frau Lehmann, Sie reden immer davon, Sie wollen den Arbeitnehmer schützen – das wollen wir alle. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Ich glau- be, wir haben eine unterschiedliche Definition von Schutz!) Wir müssen aber konstatieren, dass sich die Situation in diesen Märkten grundsätzlich geändert hat. – Hören Sie mir zu, da können Sie was lernen! (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seien Sie nicht so überheblich gegenüber Frauen in diesem Plenum!) Wir sind inzwischen in einer Situation, wo die Arbeitnehmer eher in der Vorderhand sind. (Beifall FDP) Und wenn Sie mit falschen Bedingungen für die tägliche Organisation der Arbeit der Arbeitnehmerschaft entgegentreten, dann machen die eins: Die suchen sich eine alternative Möglichkeit, um sich einzubringen. Das gilt für Möbelhändler, das gilt für Menschen, die sagen, okay, ich muss hier auch meine Fähigkeiten so einsetzen, dass sie für mich optimal sind. Was machen die? Die arbeiten in Sachsen oder in Sachsen-Anhalt. Ist das der Schutz, den wir wollen, womit wir unsere Einzelhändler schwächen? Ist das der Schutz, den wir wollen, dass wir am Ende, Herr Bühl hat es gesagt, leere Innenstände, verwaiste Innenstädte, Ghosttowns beklagen, meine Damen und Herren? (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Die gan- zen Möbelhäuser in der Innenstadt, daran kann ich mich erinnern!) Es geht um nichts anderes, als drei Worte zu streichen, damit wir dieselben Sonntage öffnen können wir vorher, nur diesmal ohne besonderen Anlass. (Beifall CDU, FDP) Der Ministerpräsident hat das ja im Sommer auch mal eingesehen. Aber dem Druck – welchem auch immer – hat er sich gebeugt und folgt jetzt diesem Ansatz. Jetzt sehen wir den hilflosen Versuch zu sagen, wir können ja – ich bleibe bei der Stadt Erfurt – die Parkgebühren senken. Nachdem wir mit einem Parkraumkonzept die Innenstadt erst mal schön leer gemacht haben, wollen wir sie jetzt wieder füllen. Das ist nicht das Problem. Amazon kümmert sich nicht um Wochenarbeitszeit, die haben 24 Stunden, 7 Tage die Woche offen und das ist nicht nur Amazon, das ist Alibaba und wie die alle heißen. Davor wollen wir unseren Einzelhandel und dessen Mitarbeiter schützen und – noch mal – auch die Anwohner und Gäste in unseren Städten. (Beifall CDU, FDP) Zur Samstagsarbeit will ich natürlich auch noch etwas sagen. Wir kommen nicht umher, noch mal festzustellen, dass das von Schwarz-Rot beschlossen worden ist. Aber umso mehr freut es uns, dass das jetzt angekommen ist, dass wir gemeinsam dieses wieder ändern wollen. Rot-Rot-Grün hat das nie gewollt, eigentlich ist es auch eine sachfremde Regelung in einem Gesetz hier in Thüringen, aber dieses Konstrukt ist in Deutschland so einmalig, dass sich bis jetzt noch nicht mal ein Nachahmer gefunden hat. Vielleicht sollte uns das zu denken geben. Auch hier: Die Regelung ist unflexibel. Wer ist schützenswert? Es gibt im Land Berlin, in der Gesetzgebung des Landes Berlin eine Möglichkeit zu sagen, auf Wunsch der Arbeitnehmer ist gesetzlich normiert – die Regierung ist dort dieselbe –, dass die Arbeitnehmer auf ihren Wunsch an bis zu einem Samstag von der Samstagsarbeit befreit werden. Darüber können wir gern diskutieren, wir werden einen entsprechenden Änderungsantrag in das Verfahren hineinbringen. Uns geht es darum, dass wir den Arbeitnehmern nicht die Arbeit verbieten und nicht dem Studenten die Arbeit verbieten, wenn er sagt, ich kann nur am Samstag arbeiten, weil ich unter der Woche natürlich meinem Studium nachkomme. Und wenn wir ihm die Möglichkeit nehmen, fährt er nach Leipzig und geht dort arbeiten. Dasselbe gilt auch für die Ehefrau, die sagt, mein Mann ist auf Montage unterwegs unter der Woche, Samstag will ich auch mal raus und möchte mir was dazuverdienen. Die Unflexibilität in diesen Regelungen schreit zum Himmel, die müssen wir beseitigen. Das ist der falsch gemeinte Schutz, die falsch gemeinte Umarmung. (Beifall FDP) Wir müssen da auch an der Seite der Arbeitnehmer stehen, die sagen, es geht um mich, es geht um meine Freiheiten. Die Freiheiten sind uns wichtig, und nicht der pauschale Verdacht, zu sagen, die Menschen in diesem Lande können nicht mit ihren Möglichkeiten umgehen. Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, die Menschen nicht zu bevormunden, nicht vorzuschreiben, wann und wo sie arbeiten, das können die Menschen selbst entscheiden. (Beifall CDU, FDP) Seien Sie bitte auch an der Seite des Thüringer Einzelhandels, der Thüringer Innenstädte, auch der Thüringer Gastronomie! Die Innenstädte müssen leben. Und sie leben davon, dass Menschen kommen. Und die kommen nur, wenn es sich auch lohnt und etwas los ist. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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