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Maik Kowalleck

CDU 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich hatte in der Einleitung die Sparkassenverordnung erwähnt, Sie sind jetzt auch noch einmal auf die Gesetzlichkeiten und den Änderungsbedarf eingegangen. Inwieweit sieht denn die Landesregierung in dieser Legislatur einen Änderungsbedarf an der Sparkassenverordnung bzw. an dem Sparkassengesetz? Ich habe es gerade gesagt: Es gibt momentan keine Änderungsbedürfnisse. Wir sprechen uns eng sowohl mit den Trägern der Sparkasse als auch mit dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen ab und haben im letzten Jahr, wie gesagt, erst geändert und deswegen sehen wir da jetzt nichts weiter vor. Ich will auch sagen: Wenn ich jetzt in die Runde schaue, die meisten von Ihnen haben Onlinebanking, wir haben Niedrigzinsen, wir bezahlen oft nicht mehr bar; das heißt, die Sparkassen haben natürlich Geschäftsfelder, die sie früher hatten, jetzt in der Form nicht mehr, und deswegen ist es so, dass sie aus geschäftspolitischen Erwägungen auch das Filialnetz schon seit vielen Jahren im Blick haben, ob sich das rentiert oder nicht. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, ich würde jetzt Frau Schweinsburg nicht vorschreiben wollen als meiner Landrätin, was sie da im Sparkassenbereich machen sollte, also ich jetzt als Kreistagsmitglied, Herr Tischner. Also wir haben da keine Änderungswünsche.

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