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Sascha Bilay

Die Linke 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch dieser Gesetzentwurf ist ein Beleg für die Handlungsfähigkeit der Koalition von Rot-RotGrün. Wir wollen damit den erfolgreichen Kurs der Gemeindeneugliederungsmaßnahmen aus der letzten Legislaturperiode fortsetzen. Damit schaffen wir auch die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass sich in den nächsten Jahren weitere Gemeinden und Städte auf diesen Weg begeben können und leistungsfähige Verwaltungsstrukturen schaffen können. Wir wissen, dass man bereits vor Ort auf ein neues Gesetz dieser Art wartet, zahlreiche Fragen haben uns dazu schon erreicht. Wir als Rot-RotGrün hatten uns bereits Anfang des Jahres darauf verständigt, diesen Weg weiter zu gehen. Wir wollen damit nicht nur den Faden aus der letzten Legislaturperiode aufgreifen, sondern wir wollen auch ein deutliches Signal in die neue Legislatur nach der möglichen Neuwahl im Frühjahr nächstes Jahr senden. Wir sind davon überzeugt, dass man für die Zukunft gerüstet sein muss, insbesondere was den demografischen Wandel angeht. Dafür brauchen wir leistungsfähige kommunale Strukturen. Wir wollen insbesondere die Gemeindeneugliederungsmaßnahmen unterstützen, die sich leitbildgerecht verhalten. Dazu gehört unter anderem die bekannte Fusionsprämie in Höhe von 200 Euro pro Einwohner und dazu kommen weitere Entschuldungshilfen. Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass wir damit natürlich auch nicht den Weg versperren für diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, die sich auch auf diesen Modernisierungsschub, auf diesen Weg machen wollen. Nächstes Jahr steht ja die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis bevor und vielleicht kann das auch ein Motiv für andere kreisfreie Städte und Landkreise sein, diesen Weg zu beschreiten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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