Lutz Liebscher
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, es ist schon deutlich geworden: Der Wald braucht unsere Hilfe – unverzüglich, verlässlich und wirksam. Warum das so ist, ist auch schon von vielen Rednern hier geschildert worden: Der Klimawandel setzt unserem Wald zu, Dürre, Sturm, Trockenperioden und Starkregen. Dies schwächt unsere Bäume so sehr, dass sie zum Beispiel dem Borkenkäfer nichts mehr entgegenzusetzen haben. Das beschreibt die sogenannte Sondersituation, in der sich unser Wald befindet und weshalb wir jetzt handeln müssen. Denn bei der Rettung des Waldes geht es um nicht weniger als den Erhalt unserer Lebensgrundlage, meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen ist es auch zu Recht hier schon als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezeichnet worden. Wenn wir diese Aufgabe angehen wollen, dann ist es richtig, dass wir die dafür zuständige Landesanstalt ThüringenForst fit machen und mit den notwendigen Mitteln ausstatten, damit sie diese Aufgaben, die wir ihr zugedenken, auch gut erfüllen kann. Das bedeutet erstens, dass wir die dauerhaften Finanzzuweisungen ab 2024 wieder auf 30 Millionen Euro pro Jahr anheben und gleich ein 2-prozentiges automatisches Wachstum pro Jahr hinzusetzen. Es bedeutet weiterhin, dass wir die eben beschriebene Sondersituation des Thüringer Waldes anerkennen und deswegen auch in den kommenden zwei Jahren jeweils zusätzlich 4 Millionen Euro zur Verfügung stellen, damit „Borkenkäferbefall“ und „Schadholz“ und all diese Themen bearbeitet werden können. Es bedeutet drittens, dass wir den Thüringer Wald und unsere Wälder fit machen für die Zukunft und deswegen auch den Waldumbau vorantreiben. Das heißt, den Wald so umzubauen und mit Bäumen auszustatten, dass er in Zukunft auch wieder schneller selbst auf solche Katastrophen reagieren kann, selbst wieder in einen gesunden Zustand zurückkommt und nicht wie jetzt große Waldverluste entstehen. Das kostet natürlich auch Geld. Deswegen ist es auch richtig, dass für diese Maßnahmen 11 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten 15 Jahre in diesem Gesetzentwurf vorgesehen werden. Ein letzter Punkt betrifft die Möglichkeit der Landesforstanstalt, zweckgebundene Kredite aufzunehmen, um freie Waldflächen zu kaufen, um so eben auch sicherzustellen, dass Waldflächen nicht ausschließlich Investitionsobjekte sind, sondern dass eben dort auch in ordentlicher Art und Weise Waldpflege betrieben wird, Schadholz rausgenommen wird und vieles mehr. Deswegen ist es richtig, dass wir ThüringenForst fit machen und mit diesen Mitteln ausstatten, und zwar gerade auch jetzt in dieser schwierigen Haushaltssituation, in der wir uns befinden. Denn am Ende geht es hier nicht nur um die Flächen, die sich im Besitz des Landes befinden, sondern auch um die Beratungsleistungen, die ThüringenForst an Privat- und Kommunalwaldbesitzer ausreichen kann, das ist auch schon gesagt worden, nicht zuletzt auch, wenn es darum geht, Fördermittel zu akquirieren und dort beraten zu werden, wie man die Maßnahmen fördern lassen kann. Deshalb werden wir als SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmen. Ich bitte Sie alle auch um Zustimmung und hoffe dann auch auf die notwendige Konsequenz. Denn, es ist schon angesprochen worden, die notwendigen Gelder müssen wir dann natürlich auch noch in den kommenden Haushalt und in die Haushalte der nächsten Jahre einstellen. Das ist alles verbunden mit dem Ziel, dass wir auch in Zukunft den Thüringer Wald vor lauter Bäumen nicht sehen können. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
