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Babette Pfefferlein

GRÜNE 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das dritte Dürrejahr in Folge geht langsam zu Ende. Auch wenn es 2020 etwas feuchter war als in den beiden Vorjahren, so kann die Entwicklung in den Wäldern weiterhin nur als katastrophal bezeichnet werden. Schon 7 Prozent des Thüringer Bestandes haben wir verloren, sagen mir die Försterinnen und Förster vor Ort. Ende Mai hatten wir zudem Spätfrost bis minus 9 Grad. Zum Glück haben das die Bäume besser überstanden, als anfangs zu befürchten war. Aber wie vital diese Pflanzen in den nächsten Jahren sein können, bleibt abzuwarten. Ich bin gespannt auf den neuen Waldzustandsbericht, allzu viel Hoffnung auf gute Nachrichten können wir uns sicherlich nicht machen. Es müssen also viele junge Bäume nachwachsen, bevorzugt durch Naturverjüngung, denn deren Wurzeln sind widerstandsfähiger. Doch trotzdem dauert es viele Jahrzehnte, bis da wieder richtig Holz steht. Damit ist auch der CO -Speicher weg, den 2 wir so dringend für den Klimaschutz brauchen. Umso wichtiger wird es, den verbleibenden Wald zu retten – als Rohstoffproduzent und als Klimaschützer –, bevorzugt mit einer artenreichen, weit überwiegend aus heimischen Gehölzen bestehenden Mischung, denn wie sagen die Fachleute: Wer streut, rutscht nicht. Also müssen wir jetzt handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf dient deshalb zur besseren Ausstattung der landeseigenen Forstanstalt zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen für die landeseigenen Flächen sowie die Unterstützung der kommunalen und privaten Wälder, denn die Käferbäume müssen weiter fachgerecht aus dem Wald und wir brauchen Sämlinge und Samenbäume für den Waldumbau. Wir brauchen schnelle Hilfe und wir werden sie lange brauchen, deshalb diese Gesetzesänderung, die nicht lediglich eine Haushaltsspritze für 2021 sein soll. Mit den in der Summe 11 Millionen Euro mehr werden wir nicht alle Probleme lösen können, denn die Verluste in der Waldwirtschaft sind beträchtlich höher. Schon im letzten Jahr hatte die Landesregierung deshalb 50 Millionen Euro pro Jahr als notwendig bezeichnet. Dieses Gesetz trägt also einen wesentlichen Teil dazu bei. Die Bundesregierung hat 700 Millionen Euro für den Waldumbau vorgesehen. Der Bund will diese Mittel voraussichtlich in Form einer gestaffelten Flächenprämie von 100 bis 150 Euro pro Hektar auszahlen, die dann ausgezahlt wird, wenn der Wald zertifiziert ist oder zeitnah zertifiziert wird. Dieses Vorgehen zur schnellen Hilfe unterstützen wir als Bündnisgrüne ausdrücklich. Die Finanzierung einer darüber hinaus notwendigen langfristigen Strategie einer Waldklimaprämie durch eine Gegenfinanzierung aus den nationalen Energieund Klimafonds des Bundes ist jedoch dringend notwendig, denn anders als in der Landwirtschaft erhält die Forstwirtschaft keine EU-Mittel als Lastenausgleich. Das war in der Vergangenheit auch nicht notwendig, weil der Ertrag auskömmlich war. Doch diese Zeiten sind leider für längere Zeit vorbei. Die Umweltverbände fordern dabei mit Recht, dass eine solche Prämie auf die tatsächliche zusätzliche Speicherung von Kohlenstoff und auf die Biodiversitätsziele konzentriert werden sollte, denn ein einfaches Weiter-So im Forst nur mit einer anderen Finanzierung kann und darf es nicht geben. Die Investitionen sind hoch, und die Mittel dürfen deshalb nur für echte zusätzliche Kohlenstoffsenkung verwendet werden. Bündnis 90/Die Grünen setzt sich weiter für die Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle Waldumbau ein, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die die Kompetenzen aller Waldeigentümer, der Thüringer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und darüber hinaus bündelt. Die verbesserte Finanzierung der Forstanstalt auch für Forschungszwecke ist dafür eine gute Grundlage. In Deutschland können 14 Prozent des aktuellen CO -Aussto2 ßes durch den Umstieg auf den Baustoff Holz eingespart werden. Darüber hinaus können wir durch das konsequente Belassen von Holz in den Wäldern noch einmal 10 Prozent des aktuellen Ausstoßes durch die Speicherung im lebenden Holz aus der Atmosphäre wieder dauerhaft entziehen. Um das zu ermöglichen und den Baustoff Holz in der Wertschöpfungskette in Thüringen zu stärken, brauchen wir eine aktivere Förderung des Holzbaus, insbesondere von schwachen Gliedern in der Wertschöpfungskette. Dazu hatte ich mich ja gestern schon geäußert. Mit diesem Gesetz hier sichern wir hoffentlich erst mal ein kleines Stück für die Zukunft des Waldes, deshalb werden wir diesem Gesetz zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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