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Raymond Walk

CDU 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu Ihnen, Kollege Bergner: Über ein Mehr kann man natürlich immer reden und die Einwürfe und Anregungen, die Sie hier vorgebracht haben, sind durchaus nachvollziehbar. Darum geht es aber heute hier bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Die Änderungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Paßgesetz sind nachvollziehbar und sind auch zielführend und bestimmen die Zuständigkeit für die Beantragung des Onlineausweises. Die Pass- und Personalausweisbehörden, also Gemeinden, Städte und auch die kreisfreien Städte sind die richtigen und selbstredend auch die geeignetsten Behörden für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem eID-Gesetz. Wesentliche Abläufe im Zusammenhang mit der eID-Karte entsprechend denjenigen bei den Pass- und Personalausweisen, sodass hier auch Synergieeffekte genutzt und erzielt werden können. Richtig ist allerdings auch, dass geringfügige Kosten für die Kommunen entstehen, welche die Beantragung ja immerhin auch IT-technisch absichern müssen. Dort müssen die Kommunen in vielen Fällen auch ihre Hausaufgaben erledigen. Für das Land und für den Bürger entstehen allerdings keine Mehrkosten. Das E-Government-Gesetz wird aus Formgründen geändert – das ist eben schon angesprochen worden –, da bei dessen Durchlauf im Gesetzesverfahren Nummerierungsfehler entstanden sind, welche jetzt aufgefallen sind. Nach der Beratung im Innen- und Kommunalausschuss am 5. November haben wir uns nach Abwägung der Argumente zustimmend geäußert und wir werden uns auch heute zu diesem Gesetzentwurf zustimmend äußern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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