Heike Werner
Fragestunde
Meines Erachtens ging es nicht darum, anlasslose Sonntagsöffnungen zuzulassen, da das nach Gesetz gar nicht möglich ist. Es gab die Überlegung, dies an einem zweiten Adventssonntag zu ermöglichen, aber im Rahmen der vier verkaufsoffenen Sonntage, die im Jahr möglich sind. Das hat aber – wie ich schon berichtet habe –, sowohl bezüglich der Stellungnahmen als auch der nicht stattfindenden Weihnachtsmärkte dann keine Berücksichtigung mehr gefunden.
