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Georg Maier

12.11.2020 Sitzungen 7/29

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Also noch mal: Sie haben vorhin den Eindruck erweckt, dass die Kommunen absichtlich Geld bei den Banken bunkern, und das ist eben nicht der Fall. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal deutlich machen. (Beifall CDU, FDP) Das Problem, worauf der Gemeinde- und Städtebund hinweist, das ist vorhanden, ja. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja oder nein?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es zeigen sich aber auch die sehr unterschiedlichen Auswirkungen der aktuellen Krise auf die Kommunalhaushalte. Insofern ist es richtig, dass Thüringen mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf den Weg einer Spitzabrechnung geht, um gegebenenfalls Städte und Gemeinden, die stärker von Steuereinbrüchen betroffen sind, zulasten von Kommunen, die ohne große Einnahmeverluste durch die aktuelle Krise gekommen sind, im besonderen Maße zu unterstützen. Um das Problem der möglichen Strafzinsen zu lösen, hat der Freistaat zudem mit der am Freitag im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossenen Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ einen Titel zur vorzeitigen Rückzahlung der Gewerbesteuerausgleichsbeträge geschaffen, um dem Problem, was der Gemeinde- und Städtebund angesprochen hat, zu begegnen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, FDP)

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