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73. Sitzung (WP7)

05.07.2023 · 214 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (67)Die Linke (33)CDU (30)SPD (26)GRÜNE (22)fraktionslos (1)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Folgende Abgeordnete – hätte ich jetzt gesagt – haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. Es liegen keine Entschuldigungen vor; also müssten alle vor Ort sein. Die Tagesordnung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 und 5 sowie 7 bis 11 festgelegt: Tagesordnungspunkt Wahl eines Sachverständigen Sächsischen Landesanstalt für gemäß § 31 des Sächsischen Drucksache 7/11288, Unterrichtung durch Nachdem in der Sitzung am 31. Mai und 1. Juni 2023 nur vier Kandidaten die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht haben, ist ein weiterer Wahlgang zur Wahl der verbleibenden Position erforderlich. Bevor ich die Wahlkommission um Aufruf zum nunmehr achten Wahlgang bitte, rufe ich noch einmal die gesetzlichen Vorgaben zur Wahl in Erinnerung. Gemäß § 31 Abs. 2 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes wählt der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder fünf Sachverständige in den Medienrat. Erhalten in den ersten beiden Wahlgängen nicht genügend Kandidaten die erforderliche Mehrheit, werden weitere Wahlgänge durchgeführt. Bei diesen weiteren Wahlgängen stehen jeweils höchstens so viele der nicht gewählten Kandidaten auf den nächst niedrigen Stimmzahlen zur Wahl, wie sie dem Dreifachen der Zahl der noch nicht besetzten Sitze von Sachverständigen entsprechen. Haben auf der letzten Stelle zwei oder mehrere Kandidaten gleich viele Stimmen, so werden diese Kandidaten alle in den Wahlgang einbezogen. Je nach Ergebnis eines Wahlganges ist es also möglich, dass ich Sie heute zu weiteren Wahlgängen bitten werde. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Durchführung der Wahl. Ich berufe folgende Wahlkommission: Herrn Kollegen Jan Hippold, CDU, als Leiter, Herrn Holger Hentschel, AfD, Herrn Mirko Schultze, DIE LINKE, Frau Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE, und Frau Sabine Friedel, SPD. Ich bitte Sie, hochverehrter Kol-CDU 110 Minuten, AfD 82 Minuten, DIE LINKE 54 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 47 Minuten, SPD 40 Minuten und die Staatsregierung 75 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 8 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 73. Sitzung ist damit bestätigt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des 6. Medienrates der privaten Rundfunk und neue Medien Privatrundfunkgesetzes den Präsidenten des Sächsischen Landtags lege Hippold, den Wahlaufruf zum ersten Wahlgang vorzunehmen. Die Mappe wird Ihnen gerade überreicht, und dann kann es losgehen.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich noch nicht aufgerufen habe? – Das kann ich nicht erkennen.

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und Herren! Ich frage erneut: Sind Abgeordnete im Saal, die noch nicht gewählt haben? Die Wahlkommission ist gerade noch beim Wählen. – Sonst sehe ich im Rund des Saals niemand mehr. Die Mitglieder der Wahlkommission haben gewählt. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, die Stimmen auszuzählen. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals im Saal 2 vornimmt und wir in der Zwischenzeit mit der Sitzung fortfahren. Nach der Feststellung des Ergebnisses durch die Wahlkommission wird der Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen. Ich unterbreche jetzt diesen Tagesordnungspunkt, und wir fahren mit dem Tagesordnungspunkt 2 fort. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum Moderne Verwaltung als Standortvorteil Ich übergebe das Wort an den Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, Herrn Prof. Thomas Popp. Bitte schön. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute steht moderne Verwaltung auf dem Menü, und ich würde gern verkünden: Es ist angerichtet. Aber so einfach geht das nicht. Warum nicht? – Es gibt zwei Gründe. Erster Grund: Jede und jeder hat andere Vorstellungen davon, was moderne Verwaltung heißt. Es ist so ähnlich wie bei einem guten Essen. Man liest die Speisenfolge und hat eine eigene Idee, wie es schmecken könnte. Zweiter Grund: Es braucht Zeit, Geld und ein gewisses Talent, um aus einzelnen Zutaten etwas zu kreieren, das nicht nur den Magen füllt, sondern auch den Gaumen erfreut. Machen wir uns je bewusst, welcher Aufwand hinter einem wohlschmeckenden Mahl steht? Meine Damen und Herren! Warum rede ich über Essen, wenn es um moderne Verwaltung geht? – Weil die Parallelen offensichtlich sind. Alle haben irgendwann Hunger und wollen satt werden. Alle wollen, dass Verwaltung moderner wird und Verwaltungsangelegenheiten schneller und effizienter erledigt werden. Es gibt noch eine Parallele: Isst man nur irgendwas, um den Hunger zu stillen, entsteht bald ein neues Hungergefühl, aber es fehlt die Zufriedenheit. So ist es auch, wenn man nur irgendetwas tut, um Verwaltung moderner erscheinen zu lassen, zum Beispiel nur eine neue Software einzuführen oder nur eine Strategie zu verabschieden. Im ersten Moment erscheinen wir satt oder modern, aber schon bald bekommen wir wieder Appetit und suchen weiter nach echter Zufriedenheit und echten Effekten. Es ist ratsam, einen Schritt zurückzutreten und zu überlegen, wie ein gut zusammengestelltes Menü aussehen könnte: mit guten Zutaten und einer Speisenfolge, die aufeinander abgestimmt ist und uns langfristig satt und zufrieden macht. Wie müsste eine Verwaltung sein, die nicht nur an der Oberfläche modern erscheint? Wie müsste eine Verwaltung sein, die auch in der Tiefe und Breite so aufgestellt ist, dass sie mit Serviceorientierung und Leistungsfähigkeit zu den Standortvorteilen des Freistaates Sachsen beiträgt? Dafür braucht es definitiv mehr als ein paar Onlineangebote, ITFachverfahren, Server und Netze. So betrachtet ist es leider längst noch nicht angerichtet. Wir können uns noch nicht an den Tisch setzen oder zufrieden zurücklehnen. Wir haben noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Thema: Wir machen Zukunft – für den Freistaat Sachsen Ich gehe jetzt auf die größte Herausforderung für den öffentlichen Dienst ein: den demografischen Wandel. Danach widme ich mich den Hauptzutaten für das Erfolgsmenü zur modernen Verwaltung: das sind die Menschen, die Rechtsnormen und die Organisationen. Zur demografischen Herausforderung: Die Prognosen sind allseits bekannt. Der Präsident des Statistischen Landesamtes hat die Vorausberechnung bis zum Jahr 2040 kürzlich vorgestellt. Im Freistaat Sachsen werden weniger Menschen wohnen, und diese werden im Durchschnitt älter sein. Jetzt mögen einige sagen: Dann muss die Verwaltung auch schrumpfen. Ich sage: Das muss man nicht fordern, das wird ohnehin passieren. 38 000 Bedienstete scheiden bis zum Jahr 2035 altersbedingt aus dem Staatsdienst aus. Viele entscheiden sich zudem, vorzeitig in Rente zu gehen. Wenn wir nur die Hälfte der frei werdenden Stellen mit qualifiziertem Personal nachbesetzen können, wäre das gut. Es ist aber keineswegs sicher. Die Realität in spezialisierten Bereichen sieht schon heute sehr traurig aus. Stellenausschreibungen müssen mehrfach wiederholt werden, Anforderungen werden gesenkt, um überhaupt Bewerbungen zu erhalten, und dann sind aufwendige Zusatzqualifikationen notwendig. Der Wettbewerb um Arbeitskräfte – nicht nur um Fachkräfte – nimmt enorm zu. Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte, attraktive Gehaltsstrukturen, moderne Technik und individuelle Fortbildungsmaßnahmen gehören mittlerweile zum Standardrepertoire vieler Arbeitgeber. Jobsicherheit ist kein Alleinstellungsmerkmal des öffentlichen Dienstes mehr. Der Arbeitsmarkt offeriert viele Chancen für die Arbeitnehmer. Eine serviceorientierte und leistungsfähige Verwaltung ist auf qualifiziertes Personal angewiesen. Wie sollen die Aufgaben ansonsten erledigt werden, die uns die Gesetze von EU, Bund und Land auftragen? Eine künstliche Intelligenz allein wird es wohl nicht richten. Aufgaben nicht zu erledigen, die gesetzlich gefordert sind, widerspräche der Funktion des öffentlichen Dienstes in unserer Demokratie. Der Wettbewerb und gutes Personal sind insofern auch ein Kampf um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Ja, es ist sogar ein Kampf um die Leistungsfähigkeit des Staates und damit ein Kampf um die Demokratie. Aber was heißt leistungsfähige und serviceorientierte Verwaltung? Wenn man nach Musterbeispielen sucht, kommen sehr schnell Länder aus dem Norden Europas in den Blick. Skandinavien gilt als Landstrich mit besonders zufriedenen Menschen und gehört auch zu den digitalen Klassenbesten. Beim Index der EU für digitale Wirtschaft und Gesellschaft im Jahr 2022 stehen Finnland und Dänemark ganz vorn. Deutschland ist leider nur Mittelfeld. Schaut man sich die Dimension digitale öffentliche Verwaltung separat an, ist es noch offensichtlicher: Deutschland liegt weit hinter dem Spitzenreiter Estland. Was machen diese Länder anders? Schauen wir uns an, wie gut die Besten ihren öffentlichen Dienst und damit die Daseinsvorsorge ausstatten. Zunächst möchte ich mit dem Mythos aufräumen, dass der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik Deutschland besonders üppig mit Personal ausgestattet sei. Im Durchschnitt der EU-Länder sind circa 18 % der arbeitenden Gesamtbevölkerung im öffentlichen Dienst tätig. In Deutschland sind es gerade einmal 11 %. Auffällig ist, dass Skandinavien und das Baltikum den höchsten Anteil haben. Schweden und Dänemark erreichen Spitzenwerte zwischen 26 und 29 % der arbeitenden Bevölkerung, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Noch eine Realität aus seriösen Statistiken von der OECD, dem Statistischen Bundesamt und vom Eurostaat: Neben der Personalausstattung ist die öffentliche Investitionsquote in Deutschland unterdurchschnittlich. Sie liegt bei 2,5 % des BIP. Der EU-Durchschnitt kommt auf rund 3 %, Spitzenreiter Schweden liegt sogar bei 5 %. Anscheinend gibt es einen Zusammenhang zwischen moderner digitaler Realität und der Zuwendung zum öffentlichen Dienst. Jedenfalls ist der Personalkörper bei den digitalen Vorbildern nicht kleiner – im Gegenteil. Mehr IT taugt offensichtlich nicht für groß angelegte Personaleinsparprogramme. Mehr IT kann aber sehr wohl dazu beitragen, den drohenden Personalschwund abzufedern. Der globale Wettbewerb fordert uns weiter. Die billigste Werkbank ist nicht mehr der alleinige Faktor, um sich für einen Standort zu entscheiden. In Europa – auch in Deutschland – werden wieder Schlüsseltechnologien angesiedelt. Was ist das Fundament einer soliden Ansiedlungspolitik? – Eine gute Infrastruktur auf allen Ebenen. Ja, wir brauchen Flächen und Infrastruktur für Ansiedlungen. Für die Menschen, die in den Unternehmen arbeiten, brauchen wir aber noch mehr: ausreichend Wohnraum und Schulen, eine gute Gesundheitsversorgung, Verkehrswege und Breitband, kulturelle Angebote und öffentliche Sicherheit. Nicht zuletzt gehört auch eine leistungsfähige Verwaltung dazu – einerseits, um im Ansiedlungsprozess serviceorientiert zu agieren und durch schnelle Verwaltungsabläufe attraktiv für Investoren zu sein, andererseits, um die Sogwirkung, die eine erfolgreiche Ansiedlung hat, auch bewältigen zu können. Damit ist auch der Zuzug von Arbeitskräften gemeint. Die neuen Sächsinnen und Sachsen melden ihren Wohnort an, brauchen neue Ausweisdokumente, wollen vielleicht bauen, ein Auto anmelden, ihre Kinder betreuen lassen und müssen eine Steuererklärung abgeben. Das alles ist mit Verwaltungstätigkeiten verbunden. Ich sage deshalb: Eine moderne Verwaltung trägt zur Attraktivität des Standorts Freistaat Sachsen bei – als Ort für Investitionen und als Ort für ein gutes Leben. Meine Damen und Herren! Ich habe gesagt, dass erfolgreichere Länder mehr Personal im öffentlichen Dienst haben und eine höhere Investitionsquote. (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich halte es nicht für ein Erfolgsrezept, immer nur mehr vom Gleichen zu fordern. Die Ressourcen müssen deshalb zielgerichtet eingesetzt werden. Die Frage ist: Was macht die staatliche Daseinsvorsorge aus? Tut der öffentliche Dienst die richtigen Dinge? Ich höre oft, dass bestimmte Leistungen besser in privater Hand aufgehoben wären und dort vor allem effizienter erbracht werden könnten. Solchen Diskussionen stehe ich offen gegenüber. Wettbewerb ist wichtig. Solche Diskussionen brauchen aber eine feste Basis. In solchen Diskussionen bedarf es einer positiven Grundhaltung zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Eine leistungsfähige, serviceorientierte Verwaltung zahlt beträchtlich auf die Stabilität unserer Gesellschaft und auf die Stärkung unserer Demokratie ein. Ja, eine zuverlässige und moderne öffentliche Verwaltung trägt wesentlich zur Akzeptanz unseres Staates bei. Sie trägt den Staat; sie ist Staat. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dieser tragenden Rolle der Verwaltung geht auch eine Verpflichtung einher. Nicht nicht nur das Ob, sondern auch das Wie der Leistungserbringung muss kritisch betrachtet werden. Ja, es muss nicht nur kritisch betrachtet werden; vielmehr sind wir dazu verpflichtet, uns stetig zu verbessern. Die Digitalisierung der Verwaltung ist dabei ein wichtiges Werkzeug. Wie lässt sich dieses Werkzeug wirkungsvoll einsetzen? Zunächst muss ich an eine Selbstverständlichkeit erinnern: Die öffentliche Verwaltung ist nach Artikel 20 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden. Mit den Normen wird in weiten Teilen auch vorgegeben, wie die Verwaltung zu handeln hat. Es braucht also zunächst digital taugliche Rechtsvorschriften, um das Potenzial neuer Technologien voll auszuschöpfen. Die Realität sieht leider anders aus. Wir arbeiten oft nach Rechtsgrundlagen, die sich am vordigitalen Zeitalter orientieren. Das behindert den Fortschritt mitunter stark. Wir müssen dahin kommen, dass in jeder Vorschrift das Prinzip „digital zuerst“ bzw. „digital first“ gilt. Das heißt, in jeder Vorschrift muss der digitale Vollzug als Standard und nicht als Ausnahme mitgedacht werden. Auf Regierungsseite haben wir den Digitalcheck für die Entwürfe neuer Landesnormen eingeführt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Auf Bundesebene wird das Onlinezugangsgesetz so angepasst, dass die digitale Option zum Standard wird. Schriftformerfordernisse sollen einfacher elektronisch ersetzt werden können. Apropos Onlinezugangsgesetz: Über das OZG 1.0, das seit Anfang dieses Jahres vollständig in Kraft ist, wurde viel geschrieben und gesprochen. Es war viel Wahres dabei, aber der Tenor war nicht immer fair. Gerade mit Blick auf die Historie des E-Governments muss man festhalten: Mit dem Onlinezugangsgesetz 1.0 wurde ein erster starker Impuls bewirkt. Bund, Länder und engagierte Kommunen haben Geld und Personal zusammengenommen und in die richtige Richtung gelenkt. Manchen mag das immer noch zu langsam vorangehen. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Ja!) Andere können nicht ermessen, wie schwierig es ist, einen Tanker, der jahrzehntelang auf ein und derselben Route gefahren ist, umzulenken. Wieder andere sind ohnehin nicht bereit, Erfolge der Verwaltung wertzuschätzen, auch wenn das Niveau der Erfolge noch ausbaufähig ist. Mir ist bewusst, dass wir bei der Umsetzung des OZG weiter sein wollten und auch weiter sein sollten. Mir sind jedoch auch die Hürden bekannt, die der Föderalismus, kommunale Selbstverwaltung, blanke Bereichsegoismen, ein den Gesetzeszweck überinterpretierender Datenschutz oder eine fehlende politische Gewichtung der Digitalisierung bereithalten. Ich bin jedenfalls dankbar für das Engagement der Kolleginnen und Kollegen, die die OZG-Umsetzung in Sachsen vorangetrieben haben. Wir stellen zentral mehr als 50 neue Onlineangebote für Landkreise und knapp 60 neue Onlineangebote für Städte und Gemeinden zur Verfügung. Hinter jedem dieser Onlineangebote stecken mehrere Verwaltungsleistungen. Weitere große Pakete mit Onlineleistungen werden derzeit beschafft und in die Fläche gebracht. Dazu trägt auch die finanzielle Förderung bei, die dieses Hohe Haus zur Verfügung gestellt hat. Dafür danke ich ganz ausdrücklich. Ich will sagen, das OZG 1.0 hat die Töpfe zum Kochen gebracht. Die Küche ist heiß, die Vorspeise ist serviert, wir müssen jetzt dranbleiben. Eine Frage, die uns derzeit bewegt, ist, wie wir es schaffen können, dass die zentralen Angebote nun auch tatsächlich und vermehrt durch die Kommunen genutzt werden. Ich stehe dazu in engem Austausch mit den kommunalen Landesverbänden und den weiteren maßgeblichen Akteuren auf kommunaler Ebene. Uns eint das Ziel, dass alle Kommunen an den Tisch kommen, von der Speise probieren, sie für gut befinden und weiter dabeibleiben. Gleichzeitig arbeiten wir an einer Novellierung des Sächsischen E-Government-Gesetzes. Ich werde vorschlagen, es durch ein Sächsisches Digitalfördergesetz abzulösen. Ein Diskussionspunkt dabei ist, ob und wie die Behörden und Kommunen dazu verpflichtet werden sollen, die Verwaltungsleistungen online zur Verfügung zu stellen, für die wir als Staat zentral fertige Onlineangebote haben. Ein weiterer Bereich, über den wir diskutieren, ist die Finanzierung. Kleine Kommunen haben oft nicht die Ressourcen, die für die Digitalisierung erforderlich sind. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 können wir an mehreren Stellen der kommunalen Familie unter die Arme greifen. Für die Folgejahre werden wir ein dauerhaftes Modell zur Unterstützung im FAG vorschlagen. Meine Damen und Herren! Gestern habe ich an der Sitzung des IT-Planungsrates teilgenommen. Das ist das Gremium zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung, in dem alle CIOs von Bund und Ländern zusammenkommen. Der Bund hat gestern angekündigt, die finanzielle Unterstützung für die OZG-Umsetzung deutlich zurückzufahren, in wesentlichen Programmteilen bis herunter auf null Euro. Ich kann hier im Hohen Haus nicht wiedergeben, welche Reaktionen das bei den Länder-CIOs ausgelöst hat; jedenfalls war der Besprechungsraum aufgeheizt. Wenn die Ankündigung des Bundes wahr wird, dann wird uns viel Strom in der Küche fehlen. Doch im Kühlschrank ist noch das Verderbliche und auf dem E-Herd noch das Halbgare. Wir müssen die Ankündigung des Bundes nun erst einmal bewerten und die möglichen Auswirkungen analysieren. Die Signalwirkung ist jedenfalls negativ und entspricht nicht dem Koalitionsvertrag des Bundes. Nun aber zurück zu den Hauptzutaten für eine moderne Verwaltung. Schauen wir weiter von den Rechtsnormen zu den Abläufen in den Organisationen. In der Verwaltung sind wir papierbasierte Prozesse so sehr gewöhnt, dass wir oft gar nicht sehen, wie uns ein IT-Werkzeug die Arbeit erleichtern kann. Stattdessen bauen wir bewährte, hoch komplizierte und manchmal auch unsinnige Prozesse in einer Software nach – kein Wunder, dass darin keine spürbare Entlastung liegt. Ein gutes Fachgesetz und ein gutes Fachkonzept in einer guten Fachorganisation ebnen den Weg für ein sinnvolles IT-Werkzeug. Ich habe viele Entwicklungen gesehen, die Hoffnung machen. Das digitale Wohngeldverfahren ist fast überall im Freistaat im Einsatz. Richtig effizient wird es sein, wenn in allen Wohngeldstellen vom Antrag bis zum Bescheid alles durchgängig elektronisch bzw. digital in einem System bearbeitet werden kann, und zwar ohne Schnittstellen, die manuell bedient werden müssen. Oder noch eine digitalisierte Erfolgsgeschichte: Die elektronische Bohranzeige ist ein Musterprozess für ein durchgängiges digitales Antragsverfahren. Ein Bohrunternehmen hat Zugang zum System, stellt seinen Antrag, und alle zuständigen Behörden im Genehmigungsverfahren greifen auf diesen Prozess zu und dokumentieren ihre Tätigkeiten transparent und nachvollziehbar. Mittlerweile gehen 96 % aller Anträge auf diesem Wege ein und werden entsprechend bearbeitet. Das ist moderne digitale Verwaltung, meine Damen und Herren. Die Beispiele zeigen, Modernisierung und Digitalisierung beginnen nicht bei der IT. Modernisierung und Digitalisierung beginnen in den Köpfen von uns allen: in der Politik, in der Verwaltung, in den Hierarchien, bei den Behördenleitern, im mittleren Management und auch bei der Sachbearbeitung. Verantwortliche, die in der Papierwelt der Vergangenheit denken, werden mit neuen Technologien keine effizienten und modernen Verwaltungsabläufe erschaffen. Der Rechtsrahmen, die Organisation und der Faktor Mensch sind entscheidend. Worauf kommt es beim Faktor Mensch an, wenn wir mehr Service und mehr Leistung in der Verwaltung wollen? – Auf die Digitalkompetenz. Die Bediensteten sollen sich nicht mehr fragen, ob und gegebenenfalls wie es digital funktionieren kann. Sie müssen überzeugt sein, dass es nur digital funktionieren kann, und dann nach entsprechenden Wegen suchen. Dieses neue Bewusstsein muss schon in der Ausbildung entwickelt werden. Die Generation Z kennt nur die Welt mit Internet. Diese jungen Menschen bekommen einen Kulturschock, wenn wir sie mit der tradierten Verwaltungspraxis konfrontieren. Junge Leute, die im Fachbereich Digitale Verwaltung an der Hochschule Meißen studieren, können wichtige Impulse in ihre Ausbildungsbehörden tragen, wenn man sie denn lässt. Führungskräfte, die am Fortbildungszentrum innovative Verwaltung lernen, können künftig Digital Leadership praktizieren. Diese Personen wissen, dass gutes Teamwork und eine ausgewogene Balance von Leitlinien wichtig sind, um eigenverantwortliches Arbeiten zu ermöglichen. Oder unsere Digitallotsen Sachsen, die bereits in über 120 sächsischen Städten und Gemeinden Digitalnavigatoren fortgebildet haben: Sie coachen die kommunalen Bediensteten, machen sie digital fit und knüpfen so Stück für Stück ein Kompetenznetzwerk, das hoffentlich bald ganz Sachsen überspannt. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben keine andere Wahl: Wir müssen jetzt wissen, wie das Menü aussehen soll und was es braucht, damit es am Ende allen schmecken kann und wir nicht alleine am Tisch sitzen. Der Fachkräftemangel ist jetzt schon spürbar und er wird fortschreiten. Das setzt bei allen modernen Arbeitgebern ein Umdenken voraus. Ich sagte es eingangs schon mit Blick auf die speziellen IT-Bereiche: Die Guten haben die Wahl und müssen von uns umworben werden. Wir bewerben uns künftig bei potenziellen Arbeitnehmern mit attraktiven Rahmenbedingungen und sinnstiftender Tätigkeit. Die Marke „Mach was Wichtiges!“ hat bereits eine gute Wirkung entfaltet. Die Fähigkeiten entscheiden, wen wir gewinnen wollen, und nicht die Herkunft oder die ethnische Zugehörigkeit. Eine moderne sächsische Verwaltung setzt deshalb auch auf Internationalität und fachliche Diversität. Die besten Entscheidungen, die auch breit akzeptiert sind, werden von Gruppen getroffen, die mehrere Perspektiven berücksichtigen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Erstens. Die demografische Entwicklung in Sachsen folgt dem Trend der Vorjahre. Wir werden weniger, und wir werden älter, auch und gerade in der Verwaltung. Zweitens. Die Personalausstattung im öffentlichen Dienst und die öffentliche Investitionsquote sind wichtige Stellschrauben für die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Drittens. Wir brauchen eine leistungsfähige Verwaltung, um als Standort im globalen Wettbewerb zu bestehen. Viertens. Digitalisierung beginnt in den Köpfen. Sie fordert optimierte Strukturen und Abläufe, und sie braucht einen ermöglichenden Rechtsrahmen. Fünftens. Es braucht Geduld und starke Unterstützung sowie eine nachhaltige Finanzierung, bis sich die Wirkung der Digitalisierung der Verwaltung entfalten kann. Im übertragenen Sinne bedeutet das: Die Digitalisierung der Verwaltung ist für die Modernisierung des Staates wie ein Gewürz für unser Essen: überall drin, um Geschmack zu geben, aber allein macht es nicht satt. Die richtige Mischung aus personellen und finanziellen Ressourcen, die Optimierung der Organisationen, ein Rechtsrahmen, der ermöglicht und nicht verhindert, und letztendlich passende technische Unterstützung machen das Menü rund und das Ziel erreichbar: eine moderne Verwaltung, die als zuverlässiger Dienstleister anerkannt und als attraktiver Arbeitgeber geschätzt wird. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke Herrn Staatssekretär Prof. Popp. Wir kommen nun zur Aussprache über die Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten und SPD 12 Minuten. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion; das Wort erhält Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ So steht es im Grundgesetz und so sollte es tatsächlich auch sein; denn die Bürger, die Unternehmen, die Steuerzahler dürfen erwarten, dass die staatliche Verwaltung personell bestmöglich besetzt wird, um bestmögliche Arbeit für unser Gemeinwesen zu leisten. Nun schauen wir aber einmal, wie es in Sachsen läuft. Ähnlich wie Robert Habeck mit dem Graichen-Clan in seinem Bundesministerium hat sich die grüne Justizministerin Katja Maier auch in ihrem Hause einen grünen Clan angeschafft. Was dabei auffällt: Juristen sind im Justizministerium Mangelware. Es ging bei der Anstellung offensichtlich vor allem um die richtige Gesinnung. Oder wie wollen Sie den sächsischen Bürgern erklären, dass im Justizministerium zufällig Sozialwissenschaftler, die früher für die GRÜNEN zur Wahl antraten, Toppositionen bekamen? Wie wollen Sie den sächsischen Bürgern erklären, dass im Justizministerium – wiederum rein zufällig – Historiker unterkamen, die früher – rein zufällig – bei der grünennahen Heinrich-Böll-Stiftung beschäftigt waren? Und wie wollen Sie es den sächsischen Bürgern erklären, dass wiederum in diesem Justizministerium abermals – rein zufällig – ein grünennaher Architekt angestellt wurde, nicht etwa für die Inneneinrichtung, sondern für die politische Bildung? Eignung, Befähigung, fachliche Leistung oder doch eher das grüne Parteibuch? Über das Wirtschaftsministerium von Herrn Dulig und das Sozialministerium von Frau Köpping ließen sich ähnliche zufällige Anstellungen schildern. Der Gipfel der politischen Instinktlosigkeit war aber, dass auch die Frau des Ministerpräsidenten auf einer zuvor neu geschaffenen Stelle im Ministerium unterkam. „Wie der Herre, so‘s Gescherre“, sagt der Volksmund. (Beifall bei der AfD –

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Dirk Panter SPD

Was soll das? Zum Thema!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den grünen, den roten und den schwarzen Filz gibt es nicht nur in Berlin, sondern auch in Sachsen, weil sich die Altparteien leider auch bei uns den Staat zur Beute gemacht haben, (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Oder – um im Bild von Herrn Popp zu bleiben –: Der Appetit der Parteien ist unersättlich. Diese Selbstbedienungsmentalität beschädigt die Demokratie, und diese Selbstbedienungsmentalität ist das größte Hindernis auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung. Deshalb fordern wir: Die Vergabe von hohen Ämtern in Ministerien an Freunde und Verwandte, die sogenannte Ämterpatronage, gehört verboten und sollte strafbar sein. (Beifall bei der AfD) Denn das Postengeschacher muss ein Ende haben, und das wird erst enden, wenn es empfindliche Strafen gibt. Dafür setzt sich die AfD auch weiterhin ein, damit es in Zukunft in Sachsen weder zu einem Fall Pallas noch zu einem Fall Kretschmer kommen kann. Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl Sie sich jetzt empört haben, erkennt man hinter der Schaffung dieser neuen Stellen und ihrer personellen Besetzung ein sich deutlich wiederholendes Muster. Zunächst erfinden Sie einen scheinbaren Notstand, dann machen Sie ein Gesetz dazu. Um dieses Gesetz umsetzen zu können, brauchen Sie zusätzliches Personal. Dieses Personal rekrutieren Sie dann aus Ihrem Parteiumfeld und treten damit das Grundgesetz mit Füßen. (Dirk Panter, SPD: Sie wissen doch selbst, wie absurd das ist! Sie haben keine Ahnung!) So läuft es beim Fachkräftemangel, so läuft es bei Ihrer Klimapolitik und so wird es bei den Heizungsverboten und Dämmvorschriften laufen. So läuft es auch bei Ihrem völlig überflüssigen Gleichstellungsgesetz, das Sie bereits vorgestellt haben. (Dirk Panter, SPD: Sie erzählen einfach nur Quatsch. Das ist totaler Humbug! – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Urban?

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Jörg Urban AfD

Nein. (Dirk Panter, SPD: Keine Zwischenfrage! Er will sein Weltbild nicht stören!) Damit Mann und Frau im öffentlichen Dienst noch ein bisschen gleicher werden, wollen Sie für 6 Millionen Euro 63 neue Stellen schaffen. Das ist hinausgeworfenes Steuergeld. (Beifall bei der AfD) Es dient einzig und allein dazu, dass Justizministerin Katja Meier weitere 63 grüne Minderleister in Lohn und Brot bringen kann. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Richtig!) Diese Art Politik ist das genaue Gegenteil von moderner Verwaltung, es ist Arbeitsbeschaffung für die eigene Klientel, oft sogar mit dem Ziel der ideologischen Umerziehung der eigenen Bürger. (Dirk Panter, SPD: Jetzt aber!) Sehr geehrte Damen und Herren! Nun dürfen Sie selbstverständlich erwarten, dass ich Ihnen kurz schildere, wie eine moderne Verwaltung aus Sicht des Bürgers und aus Sicht der Wirtschaft aussehen sollte. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Das ist gar nicht schwer. Ich wünsche mir ein Internetportal, auf dem unsere Bürger und unsere Unternehmen alle Behördengänge mit ein paar Mausklicks erledigen können. Es muss auf diesem Portal möglich sein, sein Auto an- und abzumelden. Es muss möglich sein, Elterngeld zu beantragen. Es muss möglich sein, einen Bauantrag zu stellen. Es muss möglich sein, eine Versammlung anzumelden usw. usf. Zudem erwarte ich von einer modernen Verwaltung, dass unsere Behörden vollkommen transparent arbeiten. Das heißt, sobald eine Behörde auf die Datensätze eines Bürgers zugreift, muss dieser Bürger mit einer automatisierten E-Mail darüber informiert werden. In Estland funktioniert das bereits. Warum funktioniert es bei uns nicht? Herr Popp, noch ein Wort zu der Quote der öffentlich Beschäftigten. Diese Quote ist nur dann aussagekräftig, wenn man sie ins Verhältnis setzt zu den Aufgaben, die die öffentliche Verwaltung leistet. Da sieht es bei uns schlecht aus. Wenn man das berücksichtigt, dann landet Deutschland im europaweiten Vergleich nämlich nicht auf den vorderen Plätzen und nicht im Mittelfeld, sondern auf dem zweiten Platz – von hinten. (Beifall bei der AfD) Während andere Länder die Möglichkeiten bürgernaher internetbasierter Verwaltung nutzen, setzt Sachsen offensichtlich auf immer mehr Personal. Bis 2024 soll die Zahl der beim Freistaat Sachsen Beschäftigten auf 95 500 steigen. 2019 waren es noch 91 000, also fast 5 000 weniger. Vor dem Regierungsantritt von Herrn Kretschmer waren es rund 86 000. Also gibt es 10 000 neue Stellen unter Ministerpräsident Kretschmer. (Albrecht Pallas, SPD: Wollen Sie weniger Polizisten und Lehrer?) Der ehemalige Ministerpräsident Stanislav Tillich gab als Ziel für das Jahr 2020 sogar nur 70 000 Beschäftigte an. Das Ziel einer schlanken staatlichen Verwaltung wurde offensichtlich auch von der CDU begraben. Herr Pallas, natürlich sollten und müssen wir zusätzliche Polizisten und Lehrer einstellen. Sicherheit und Bildung sind schließlich Kernaufgaben des Staates. Diese wurden über viele Jahre vernachlässigt. Aber abseits dieser Kernaufgaben wäre es die Aufgabe von Herrn Kretschmer, kräftig zu entrümpeln, zu digitalisieren und den aufgeblähten Staatsapparat gesundzuschrumpfen. Er sollte dabei direkt bei seiner Staatskanzlei anfangen, die seit 2019 um gut 300 Stellen angewachsen ist. Weiter müsste es gehen mit der ersatzlosen Streichung der zusätzlichen Klimaabteilung im Umweltministerium. Das Sozialministerium sollte die Demokratiereferate schließen. Das fordern wir nicht etwa, weil wir keine Demokratie wollen. Wir wollen mehr direkte Demokratie. Aber mehr Demokratie findet nicht im Ministerium statt. Sie findet vielmehr statt, wenn mehr Mitbestimmung und mehr Volksentscheide zugelassen werden. (Beifall bei der AfD) Hinzu kommt, dass auch das Justizministerium eine eigene Demokratieabteilung hat. Wir sehen hierbei unnötige Doppelstrukturen. Im Bereich der sogenannten Fachkräftesicherung sieht es ähnlich aus. Auch hier gibt es einen Behördenwildwuchs sondergleichen. Wir haben in Sachsen Arbeitsagenturen. Wir haben eine gut aufgestellte sächsische Wirtschaftsförderung. Wir haben ein Wirtschafts- und ein Regionalentwicklungsministerium. Wozu brauchen wir dann auch noch ein Zentrum für Fachkräftesicherung und gute Arbeit, wie es im SPD-Sprech heißt? (Beifall bei der AfD) Dieses Zentrum ließe sich sofort schließen, ohne dass ein unbeteiligter Bürger die Schließung dieses Zentrum bemerken bzw. dass er es vermissen würde. Kommen wir nun zur nächsten Voraussetzung für eine moderne Verwaltung, der Digitalisierung. Im jüngst veröffentlichten Jahresbericht 2023 des Sächsischen Rechnungshofes heißt es wörtlich: „Eine aktuelle Strategie für IT und E-Government gibt es nicht.“ Das ist eine behördlich bestätigte Bankrotterklärung für diese Bereiche. Bei seiner Prüfung kommt der Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass eine effektive Nutzung der vorhandenen Instrumente zur Planung und Steuerung nicht stattfindet. Damit sucht man seit 2019 vergeblich nach einer strategischen Steuerung der Entwicklung von IT und EGovernment in der sächsischen Staatsverwaltung. Dabei hatte das Kabinett schon 2014 eine Strategie für IT und EGovernment beschlossen und darin strategische Ziele und Schwerpunkte festgelegt. Dass sich die Welt seit 2014 weiterentwickelt hat und dass der technische Fortschritt nicht auf die sächsische Staatsverwaltung wartet, scheint der Regierung jedoch bisher nicht aufgefallen zu sein; denn seit 2014 ist nichts passiert, siehe Bericht Sächsischer Rechnungshof. „Digital first“ gilt für die Regierung Kretschmer vielleicht ab heute. Herr Popp hat es ja angekündigt. Schlimmer noch sieht es mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes aus. Das Ziel dieses Gesetzes war es, die Verwaltung zu verpflichten, ihre Leistungen den Bürgern und Unternehmen bis Ende 2022 – das war vor einem halben Jahr – auch digital anzubieten. 575 verschiedene Leistungen sollten nutzerfreundlich online angeboten werden. Werte Abgeordnete! Fragen Sie einfach einmal in der Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde, was davon bisher umgesetzt wurde. Sollten auch nur einzelne wenige dieser 575 Leistungen online zur Verfügung stehen, dann ist Ihre Stadt oder Gemeinde im sachsenweiten Vergleich ganz weit vorn. Das heißt, die angestrebte Staatsmodernisierung, beginnend bei den Kommunen, ist krachend gescheitert. Sie haben diese Aufgabe einfach verschlafen, weil Sie sich mit allem Möglichen beschäftigen, aber nicht damit, den Staat bürger- und wirtschaftsfreundlicher zu gestalten. (Beifall bei der AfD) Abschließend noch ein abschreckendes Beispiel aus der Praxis, das zeigt, wie moderne Verwaltung nicht funktioniert. Anfang des Jahres war die Frist für die Erklärung zur Grundsteuer abgelaufen. War die Erklärung digital? Ja. War sie nutzerfreundlich? Nein. Es scheiterte nicht zuletzt selbst die Verwaltung an der gesetzlich vorgeschriebenen Abgabefrist. So hatte namentlich Umweltminister Günther für den Sachsenforst bis zum Stichtag 31. Januar 2023 keine einzige Erklärung zur Grundsteuer abgegeben. Es kam noch schlimmer: Sein Verwaltungsapparat war mit der Sache derart überfordert, dass für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ein externes Dienstleistungspaket eingekauft werden musste. Darin enthalten waren beratende und anleitende Leistungen bei der Datenvorbereitung, die technische Abwicklung der Erklärungsabgabe sowie die Prüfung der Bescheide. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie eine Verwaltung an sich selbst scheitert. Modern ist das nicht, nutzerfreundlich ist es auch nicht. Fragen Sie einmal den Bürger, bei wem er diese Dienstleistung auf Kosten anderer beantragen kann. Weil wir gerade bei der Grundsteuer und bei den Finanzämtern sind: Es darf doch nicht wahr sein, dass der Freistaat Sachsen Daten von seinen Bürgern einsammelt, diese Daten dann nach Bayern schickt und es dort an der Auswertung der Daten scheitert, weil es am Personal fehlt. Sachsen hat zwar das Personal, aber das sächsische Personal darf die sächsischen Daten aus juristischen Gründen nicht selbst auswerten. Das ist nicht modern, das ist ein Schildbürgerstreich und erinnert mich an den Passierschein A38 aus „Asterix und Obelix“. Liebe Kollegen! So geht moderne Verwaltung definitiv nicht. Wir wollen eine öffentliche Verwaltung, die Dienstleistungen aus einem Guss anbietet, von der Antragstellung über die Bearbeitung bis zum Bescheid. Das gelingt durch Standardisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen. Wir brauchen kurze und einfache Entscheidungswege durch die Nutzung moderner Informationstechnologie. Zudem müssen wir die Wartezeiten durch konsequente Online-Terminvergabe reduzieren. Und wir müssen mehr Bürgerfreundlichkeit bieten, indem wir es ermöglichen, dass jeder Bürger und jedes Unternehmen von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus mit jeder Behörde digital kommunizieren kann. Werden diese Zielstellungen für eine moderne Verwaltung konsequent umgesetzt, wird sich am Ende auch der Personalbedarf in der Verwaltung erheblich reduzieren. Ich hoffe, dass diese Debatte zur vorliegenden Fachregierungserklärung dazu beiträgt, dass auch in Sachsen endlich eine moderne, serviceorientierte Verwaltung entsteht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Die Aussprache ist eröffnet durch die AfD-Fraktion, Herrn Kollegen Urban. Doch bevor wir zum nächsten Redner kommen, sehe ich an Mikrofon 1 eine Kurzintervention. Bitte, Herr Kollege Richter.

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Frank Richter SPD

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich möchte, auch für die anwesende Öffentlichkeit, feststellen: Es gibt keinen Fall Pallas – es gibt einen Fall Urban. Und der Fall Urban bedeutet, dass ein Kollege, der wirklich unsägliche persönliche Vorwürfe in den Raum stellt, nicht die Kraft besitzt, eine Zwischenfrage zu beantworten. (Zuruf von der AfD: Schwachsinn! –

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Blödsinn! – Zuruf des Abg. Thomas Kirste, AfD) Deshalb möchte ich an dieser Stelle feststellen, dass das von Ihnen insinuierte Einstellungsverfahren der Gattin meines geschätzten Kollegen Pallas regulär abgelaufen ist – wie es sich gehört, das können Sie nachlesen – und es offensichtlich nicht in Ihr Weltbild passt, (Lachen des Abg. Jörg Dornau, AfD) dass eine emanzipierte Frau eines geschätzten Kollegen (Dr. Rolf Weigand, AfD: Vetternwirtschaft!) – wie viele emanzipierte Frauen in diesem Land – selbstständig handelt, sich selbstständig bewirbt und dann nach ihrer eigenen Qualifikation, ganz unabhängig, emanzipiert von ihrem Ehemann, angestellt wird. Das passt offenbar nicht in Ihr Weltbild. Das ist der Fall Urban. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatssekretärs Thomas Popp)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention und darauf reagiert jetzt der angesprochene Vorredner; Herr Kollege Urban, bitte. (Jörg Urban, AfD: Ich glaube, das Mikrofon ist noch nicht an! – Gegenruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Kollege, wir als AfD haben mit emanzipierten Frauen überhaupt kein Problem – im Unterschied zu Ihnen. (Gelächter bei der SPD) Deshalb wollen wir als AfD auch keine Frauenquote, weil wir uns darauf verlassen, dass qualifizierte, moderne Frauen sich allein durchsetzen (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE –

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Sabine Friedel SPD

Das sieht man ja an Ihrer Fraktion! –

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Dirk Panter SPD

Das sieht man ja an Ihrer Fraktion! Und der Bumerang ist schon da! In 1, 2, …! –

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Gegenruf des Abg. Lars Kuppi AfD

Die Frauen, die hier sind, sind qualifizierter als die bei Ihnen!) – ohne solche Instrumente. (Beifall bei der AfD) Tatsächlich hat es einen großen Beigeschmack, wenn in den Ministerien auf gut bezahlten Top-Stellen Frauen, Eheleute und Parteikollegen von Politikern unterkommen. Und leider ist die SPD immer wieder dabei. Die Frau des Europaabgeordneten besetzt dessen Stelle, wenn er nach Europa geht. Leider gibt es ähnliche Vorgänge. Ich halte das für politisch extrem instinktlos. Wir haben Menschen draußen, die mit wesentlich weniger Geld ihren Arbeitsalltag verbringen als in der teuren Verwaltung. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie können nur diskreditieren und denunzieren! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ich bitte darum, darauf zu achten, dass man die eigenen Parteikollegen – oder auch die eigenen Familienmitglieder – zur Zurückhaltung auffordert. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Überdenken Sie Ihre eigene Qualifikation!) Sie können ihre großen Leistungen gern in unsere Wirtschaft einbringen, dort, wo Werte entstehen. Das wäre angebracht und würde mich freuen. (Beifall bei der AfD –

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Susanne Schaper Die Linke

Inhalt durch Reduktion, das ist alles, was Sie machen, nur reduzieren!)

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Dr. Matthias Rößler

Wir fahren in der Rednerreihe fort und für die CDU-Fraktion ergreift Herr Kollege Dietrich das Wort.

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Eric Dietrich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Prof. Popp, eines kann ich Ihnen schon einmal sagen: Sie haben mich hungrig gemacht – (Ah-Rufe von der AfD) hungrig auf eine moderne sächsische Verwaltung im Freistaat und in den Kommunen, welche die Möglichkeiten der Digitalisierung zügig und konsequent umsetzt. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wann denn?) Sie haben auf viele Herausforderungen verwiesen. Und Sie haben es richtig gesagt: Die Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sind eine der wichtigsten Aufgaben, die es zu lösen gilt, um diesen Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Doch die Frage ist: Wo stehen wir heute? Um kritisch in Ihrem Bild zu bleiben, könnte man sagen: Beim Restaurantbesuch vergleichen wir das mit der Vorspeise. – So haben Sie es gesagt. Ich würde sagen: Der Gruß aus der Küche ist da und wir bereiten so langsam die Vorspeise vor. Das würde aber – das muss man ehrlich sagen – Ihrer Arbeit, den Arbeiten im Freistaat der letzten Jahre nicht gerecht, und ich möchte daher das Bild wieder verlassen. In verschiedenen Studien kommt Deutschland ins Mittelfeld, in anderen Studien auf einen der hinteren Ränge bei der Verwaltung. (Lachen und Zuruf des Abg. Tobias Keller, AfD) Unser Freistaat schneidet im Bundesvergleich durchaus gut ab, muss man sagen, zum Beispiel beim Dashboard der OZG-Umsetzung, wo wir auf einem der vorderen Plätze sind. Zufrieden sein können und wollen wir damit natürlich nicht. Aus meiner Sicht ist die Digitalisierung unserer Verwaltung nicht nur eine der wichtigsten, sondern gleichzeitig – aufgrund der Komplexität – eine der herausforderndsten Aufgaben, vor denen wir stehen. Es geht um Standortvorteile, gleiche Lebensverhältnisse in Stadt und Land, um einen zunehmend internationalen Wettbewerb, der sich auch an solchen Fragen festmacht, wie schnell man in einem Land eine Firma gründen kann. Um diese Fragen geht es zukünftig; und es geht nicht zuletzt darum, das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat zu erleichtern. Deshalb ist es wichtig, dass das Thema Digitalisierung von ganz oben geführt wird. Dem wird unsere Sächsische Staatsregierung dadurch gerecht, dass sich die Staatskanzlei dem Thema widmet und sich verantwortlich zeigt. Zudem haben wir mit Ihnen, Herr Prof. Popp, einen Staatssekretär, der gleichzeitig Mitglied im Kabinett ist. Das hätte ich mir im Übrigen auch von der Bundesregierung gewünscht; aber dort ist das Thema aktuell keine Chefsache mehr. Es wurde vom Bundeskanzleramt in die Ministerien abgeschichtet. Aufgrund der beschriebenen Wichtigkeit ist es wichtig, regelmäßig zu hinterfragen, ob der eingeschlagene Weg der richtige ist oder ob wir den Kurs, auf dem wir uns befinden, korrigieren müssen. Mit der heutigen Debatte machen wir genau das. Lassen Sie mich deshalb beim Thema Digitalisierung auf vier Punkte kurz eingehen: Zuerst müssen wir über das viel diskutierte Onlinezugangsgesetz sprechen. Das Gesetz hat vorgesehen, Hunderte Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital verfügbar zu machen, ohne aber zu berücksichtigen, dass auch die Weiterverarbeitung in den Ämtern digital funktionieren muss. Das hat zum Ergebnis, dass wir heute Hunderte Verwaltungsvorgänge theoretisch digitalisiert zur Verfügung haben – eingesetzt werden diese aber kaum; sozusagen „Masse statt Klasse“. Ich sage Ihnen ehrlich: Mir wären zehn komplett implementierte Verwaltungsleistungen, die den notwendigen Background haben, zum Beispiel die elektronische Akte einzusetzen, in allen deutschen Gemeinden, Kommunen, viel lieber gewesen, als Hunderte auf Halde entwickelte Verwaltungsdienstleistungen, die nicht oder nur halbherzig eingesetzt werden. Zweitens. Wir haben zu wenig Fachpersonal und eine fehlende Automatisierung. Sie haben es sehr treffend beschrieben, Herr Staatssekretär. Es fehlt zukünftig sowohl an Verwaltungsmitarbeitern als auch an IT-Fachpersonal. Wir haben das Problem erkannt, aber wir werden es nicht lösen. Die aktuelle Bevölkerungsprognose zeigt uns die Richtung. Wir werden immer weniger; das trifft auch auf den IT- und den Verwaltungsbereich zu. Wir müssen also überlegen, welche Alternativen wir zum Stellenaufbau haben. Mich hat ein Satz aus der Wirtschaft nachdenklich gemacht. Der Satz meint, es sei überhaupt nicht schwer, gute Produkte, zum Beispiel gute Autos, zu entwickeln; die große Herausforderung sei die Serienproduktion, also mit minimalem Aufwand bzw. Kosten in einer großen Stückzahl zu produzieren. Genau daran krankt unsere Verwaltungsdigitalisierung in der Fläche. Wir haben es geschafft, Hunderte Antragsassistenten zu erstellen, aber wir schaffen es nicht, diese in Serie zu fertigen, oder, besser gesagt, ohne Aufwand ins Feld zu bringen. Vielleicht muss man an dieser Stelle einen Schritt zurückgehen und überlegen, wie wir das besser machen, wie wir Automatisierungen besser einsetzen können. Mein dritter Gedanke lautet: Es fehlt an Zentralität. Wenn wir überlegen, warum andere Länder wie Estland so erfolgreich sind, dann sicherlich auch deshalb, weil dort vieles zentral umgesetzt wird. Bei uns erleben wir derzeit, wie 16 Bundesländer und Hunderte Kommunen teilweise eigene Lösungen entwickeln – Lösungen, die sich in vielen Bereichen ähneln. Ich bin deshalb überzeugt: Der Bund muss deutlich mehr in die Verantwortung. Wenn Digitalisierung ganzheitlich und effizient funktionieren soll – ich meine damit keine steuernde oder abstimmende Aufgabe, sondern ich meine es konkret –, muss der Bund ein zentraler Anbieter von digitalen Lösungen werden. Die Berichte aus dem gestrigen IT-Planungsrat machen mich deshalb etwas nervös und gehen aus meiner Sicht komplett in die falsche Richtung. Nun müssen wir uns überlegen: Wenn der Bund seiner Aufgabe, seiner aus meiner Sicht wichtigen Verantwortung, nicht nachkommt – was passiert dann? Dann müssen wir als Freistaat einspringen und selbst gute Lösungen anbieten. Lassen Sie uns nicht auf dezentrale Lösungen setzen, die vor Ort gewartet werden müssen. Bauen wir Kompetenzen einmalig und zentral im Freistaat auf und bieten einen Software-as-a-Service – ein Fachbegriff aus der IT – als zentralen Dienst für unsere Kommunen und Landkreise an. (Beifall des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Das wäre auch mit Blick auf eine wachsende Bedrohungslage im Bereich der IT-Sicherheit die sinnvollste Lösung. Noch einmal: Wir härten und sichern unsere Systeme fachlich am besten mit wenigen Spezialisten einmalig im Freistaat – und nicht in den Kellern von über 400 Kommunen. Mein vierter und letzter Punkt ist das Thema Datenschutz. Ein Schlüssel zu einer akzeptierten Digitalisierung ist zweifellos die Vernetzung verschiedener Einheiten miteinander, auch als integrierte Systeme bekannt. Der Staat hat von uns allen viele Informationen. Wenn wir diese sinnvoll verknüpfen, können wir mit echtem Mehrwert für die Verwaltung auch alle Nutzer überzeugen. Viele Daten sind vorhanden, werden aber aus meiner Sicht – das muss man ehrlich sagen – aus vorauseilender Angst vor dem Datenschutz – so erlebe ich das – nicht intelligent verknüpft. Wir brauchen beim Datenschutz eine Ausgewogenheit, die den Schutz sicherstellt und trotzdem eine effektive Digitalisierung ermöglicht. Aber wenn wir uns bereits bei der Nutzung von Social Media innerhalb der Staatsregierung heftige Auseinandersetzungen leisten, frage ich mich, wer sich dem Thema Datenverknüpfung noch freiwillig widmen will. Wir müssen auch zukünftig die Bürgerinnen und Bürger durch Transparenz und Informationen mitnehmen, und zwar dort, wo sie sind: online und auf Social Media. Wir sollten dort bleiben, auch um Falschinformationen extremer Kräfte energisch entgegenzuwirken. Ein Verbot von Social Media wird unserem Ziel eines digitalen und demokratischen Freistaates einen Bärendienst erweisen; davon bin ich überzeugt. Das waren vier wichtige Punkte. Alles in einem soll es aber nicht verdecken, was heute schon erreicht wurde. Wie gesagt: Wir stehen im Bundesvergleich nicht schlecht da. Wir haben gemeinsam einige Punkte auf den Weg gebracht. Es gibt einen guten Masterplan der digitalen Verwaltung, der viele wichtige Punkte aufgreift. Dieser muss sicherlich zeitnah erneut überarbeitet werden. Wir unterstützen als Parlament finanziell viele Themen, zum Beispiel den Betrieb von Basiskomponenten. Wir investieren jährlich Millionen in die Umsetzung von OZGLeistungen. Wir finanzieren das sehr erfolgreiche Projekt der Digital-Lotsen in Sachsen, die einen echten Mehrwert in der Fläche bringen. Und im Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir einen Stellenpool mit 80 Fachkräften der Regierung zur Verfügung gestellt, um digitale Projekte im Freistaat voranzubringen. Das ist einiges. Trotzdem soll die Debatte aufzeigen, was besser gemacht werden kann; denn wir wollen mit unserem Freistaat eine Vorreiterrolle im Bereich der Digitalisierung einnehmen. Wir brauchen also – lassen Sie uns hierbei konstruktiv nach vorn blicken – mehr Automatisierung; denn wir werden nur mit größtmöglicher Automatisierung flächendeckend in mehr als 400 Kommunen und mit Hunderten Verwaltungsleistungen erfolgreich sein können. Wir benötigen mehr Attraktivität für die Digitalisierung. Ich stelle mir dabei eine Art Bürgermeister-Amazon vor, in der sich die Bürgermeister transparent ihre Verwaltungsleistungen aussuchen und bestellen können. Und jeder kann sich seine Verwaltungsleistungen so aktivieren, wie er das benötigt. Mit aller Fantasie: Unsere zentrale digitale Anlaufstelle – das Amt24 – ist kein Bürgermeister-Amazon. Ich bin mir nicht sicher, ob wir es dorthin einmal entwickeln können. Drittens benötigen wir mehr Zentralisierung, gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel und die aktuelle Bedrohungslage durch ausländische Kräfte. Auch mit Blick auf den Fachkräftebedarf unserer Wirtschaft ist es geboten, dass unsere Verwaltung nicht weiter anwächst. Dazu kann und muss Digitalisierung dienen. Und Punkt 4 – auch noch einmal an uns gerichtet –: Wir benötigen wahrscheinlich deutlich mehr Investitionen in Digitalisierung; denn Digitalisierung mag anfangs teuer erscheinen, ist aber ein notwendiges Übel auf dem Weg zu einer effizienten und guten Verwaltung. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, uns eint das Ziel einer modernen Verwaltung, die für Bürgerinnen und Bürger effiziente Dienstleistungen anbietet und für Unternehmen ein attraktiver Wirtschaftsstandort ist. Den Weg dahin müssen wir gemeinsam und entschlossen gehen. Und mit wir meine ich uns als Gesetzgeber, aber auch die gesamte Staatsregierung. Digitalisierung ist nicht allein die Aufgabe von Herrn Staatssekretär. Er hat eine strukturierende und steuernde Rolle. Aber alle Ministerinnen und Minister sind bei dieser Aufgabe elementar mitverantwortlich. Die Unterstützung des Parlamentes – oder zumindest die meiner Fraktion, für die kann ich sprechen – kann ich Ihnen bei diesem wichtigen Thema auf jeden Fall zusagen. Sehr geehrter Herr Popp! Wir danken Ihnen für die bisherige Arbeit und das Erreichte. Das macht – um noch einmal im Bild zu bleiben – Hunger auf mehr. Ich möchte mich persönlich und als digitalpolitischer Sprecher meiner Fraktion für die offene und konstruktive Zusammenarbeit der letzten Jahre sehr herzlich bedanken. Lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte gehen – im Sinne unserer Verwaltung und vor allem unserer Bürgerinnen und Bürger. Vielen Dank und Glück auf! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Armin Schuster)

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Dr. Matthias Rößler

Wir danken Herrn Kollegen Eric Dietrich, CDU-Fraktion. Nun kommt für die Fraktion DIE LINKE Kollege Brünler zu Wort.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, es ist gut, richtig und wichtig, dass wir uns mit der Rolle der Verwaltung befassen. Sie sorgt dafür, dass der sprichwörtliche Laden im Hintergrund läuft, sie ist vielfach das Aushängeschild des Freistaates und sie ist auch seine Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Landes unser Dank – wobei ihnen auch mehr als unser Dank gebührt. Nicht umsonst befassen wir uns heute auch noch mit dem Dienstrechtsänderungsgesetz, nachdem dieses lange Zeit verschleppt wurde. Aber zur Verwaltung gehören nicht nur die Menschen, die in ihr arbeiten; zur Verwaltung gehören auch Verwaltungsvorschriften, Entscheidungsprozesse und die Frage, mit welchem Verständnis Verwaltung auftritt. Kurzum: Zur Verwaltung gehört auch das, was man als Bürokratie bezeichnet. Nun ist ein gewisses Maß davon unumgänglich, auch um Willkür zu verhindern. Aber es kann bisweilen zu großem Verdruss führen. Ich wage sogar die These, dass vieles von dem, was uns als Politikverdrossenheit begegnet, in Wahrheit Verwaltungsverdrossenheit bzw. noch konkreter Bürokratieverdrossenheit ist. Lassen Sie es mich an einem Beispiel konkret darstellen. Es handelt sich um ein Beispiel aus dem kommunalen Bereich und nicht aus dem der Landesverwaltung. Es beschreibt sehr schön, was ich mit Verdrossenheit meine, und es hat nichts mit Digitalisierung, sondern mit Selbstverständnis zu tun: In meinem Wahlkreis gab es – das ist inzwischen einige Jahre her – einen Spielplatz. Dieser war in die Jahre gekommen, ziemlich viel war kaputt. Das Quartiersmanagement startete nach vorheriger Rücksprache mit der Stadt einen Beteiligungsprozess, bei dem Kinder der nahen Grundschule zu einem Ideenwettbewerb mit der Frage, wie der neue Spielplatz aussehen soll, aufgerufen wurden. Die Teilnahme der Kinder war enorm; denn es ging schließlich um sie. Es ging um ihr Umfeld. Sie wurden gefragt und sie hatten das Gefühl, etwas bewegen zu können. Es gab auch zahlreiche Ideen, von denen die meisten recht bodenständig und überhaupt nicht abgehoben waren. Es gab eine Auswertungsveranstaltung und dann kam die Verwaltung. Sie suchte nicht nach Möglichkeiten, sondern erklärte den Kindern zu jedem von ihnen vorgeschlagenen einzelnen Punkt, warum dieser keine gute Idee sei und warum das so nicht gehe. Dann passierte erst einmal viele Jahre lang nichts. Der Spielplatz gammelte weiter vor sich hin. Plötzlich tat sich doch etwas und der Platz wurde neugestaltet. Er ist dabei sogar schön geworden. Das Problem hierbei: Keine einzige Idee aus dem Beteiligungsverfahren wurde auch nur ansatzweise aufgegriffen. Die Lehre, die die inzwischen fast volljährigen Kinder aus der ganzen Geschichte gezogen haben, dürfte mit großer Sicherheit sein, dass es sich nicht lohnt, sich zu engagieren. Die Verwaltung zieht einfach ihr Ding durch, und man selbst hat auf nichts einen Einfluss – nicht einmal auf die Frage, ob es einen Sandkasten gibt. Wie gesagt: Es wurde bewusst kein Beispiel aus der Landesverwaltung gewählt. Die Neugestaltung eines Spielplatzes ist sicher auch keine Frage einer grundlegenden Weichenstellung. Aber es schildert das Prinzip, das ich meine. Es geht um die Frage, ob Verwaltung ermöglicht oder ob Verwaltung Dinge in feste Raster presst. Ich hätte auch über Förderanträge oder Genehmigungsverfahren auf Landesebene sprechen können. Da hätten wir ähnlich gute Beispiele gefunden. An dieser Stelle muss man klar sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Es genügt nicht, wenn Sie immer wieder Bürokratieabbau fordern; denn im Gegensatz zu allen anderen Parteien im Plenum regieren Sie als Christdemokraten in diesem Freistaat seit über 30 Jahren. Sie haben wesentlichen Anteil am Aufbau dieser Verwaltung. Jede Durchführungsverordnung, jede Verwaltungsrichtlinie ist in einer CDU-geprägten Staatsregierung entstanden. Das trifft sowohl auf die funktionierenden Bereiche als auch auf jene Bereiche zu, in denen hinter der Amtstür das Bürokratiemonster schlummert. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Moderne Verwaltung hat natürlich etwas mit Digitalisierung zu tun. Herr Staatssekretär Popp hat ausführlich darüber gesprochen. Es wäre nebenbei bemerkt auch schön gewesen, die Rede im Vorfeld gekannt zu haben; dann hätte man sich stärker darauf beziehen und reagieren können. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auch das gehört zur Frage, wie sich Verwaltung versteht. Aber zurück zur Digitalisierung. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass noch Luft nach oben ist. Die schleppende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Die Digitalisierung bietet uns immense Möglichkeiten, die Effizienz und Transparenz in der Verwaltung zu steigern. Durch den Einsatz moderner Technologien können wir bürokratische Hürden abbauen und den Verwaltungsprozess für alle Beteiligten vereinfachen. Dies betrifft sowohl Unternehmen als auch die Menschen, die auf Dienstleistungen der Verwaltung angewiesen sind. Ein zentraler Aspekt der Digitalisierung ist die Vereinfachung von Behördenkontakten. Indem wir bürokratische Abläufe digitalisieren, können wir Wartezeiten reduzieren und den Zugang zu Informationen erleichtern. Niemand sollte gezwungen sein, stundenlang in Schlangen zu stehen oder unzählige Formulare auszufüllen, um einen Antrag zu stellen. Durch die Implementierung effizienter Onlineplattformen können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen. Das spart Zeit, Ressourcen und schafft Raum für eine menschlichere und serviceorientierte Verwaltung. Die Digitalisierung der Verwaltung ermöglicht auch eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden. Durch den Einsatz digitaler Plattformen können Informationen einfacher ausgetauscht und interne Prozesse optimiert werden. Dies führt zumindest in der Theorie zu einer schnelleren Bearbeitung von Anträgen und zu einer besseren Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen. Eine effektivere Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung bedeutet letztlich eine bessere Dienstleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Neben der Effizienzsteigerung bietet die Digitalisierung auch die Chance, Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Durch die Veröffentlichung von Informationen und Daten können Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehen, wie Entscheidungen getroffen werden und wie öffentliche Ressourcen genutzt werden. Dies stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und fördert die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die Digitalisierung auch Herausforderungen mit sich bringt. Datenschutz und IT-Sicherheit müssen oberste Priorität haben, um die persönlichen Daten zu schützen. Zudem müssen wir sicherstellen, dass niemand aufgrund von mangelnden digitalen Kompetenzen oder fehlendem Zugang zu technologischen Ressourcen benachteiligt wird. Der digitale Wandel darf nicht zu einer Kluft zwischen denen führen, die von den Chancen profitieren können, und denen, die sich zurückgelassen fühlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Veränderungen in der Verwaltung schafft man aber nicht allein durch Digitalisierung, auch nicht durch – wie jetzt vom Finanzminister angekündigt – Pauschalisierung oder Festbeträge. Das sind Verfahrensfragen, die auf jeden Fall angefasst werden müssen. Dabei stehen wir an Ihrer Seite, aber das, was verändert werden muss, ist vielfach die Verwaltungskultur dahinter. Was nützt uns ein digitaler Prozess, wenn die Philosophie, die am Ende dahintersteht, nicht anders ist, als wenn man einen Papierantrag hätte? Was nützen Pauschalen oder Festbeträge, wenn die Richtlinien so gestrickt sind, dass mehr Tatbestände entweder explizit oder implizit ausgeschlossen sind oder dass Nachweisverfahren völlig unverhältnismäßig sind? Was nützen Förderrichtlinien, wenn wir beispielsweise Antragsteller(innen) rigoros aussortieren, die zwar momentan normal verdienen, aber nur befristet beschäftigt sind? Das ist die Realität für viele Menschen in diesem Land. Ich möchte nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung schimpfen. Die meisten Menschen, die Entscheidungen treffen, machen das ehrlichen Herzens und sind in der Hierarchie die kleinsten Kettenglieder. Wir haben aber an vielen Stellen Ermessenspielräume, die nicht ausgenutzt werden. Hierbei herrscht in Sachsen eine Kultur der Angst, eine Fehlentscheidung zu treffen. Es gibt einen massiven Druck, der sich durch alle Ebenen nach unten durchsetzt und am Ende dazu führt, dass sich niemand mehr etwas traut. Hier müssen wir umdenken. Flache Hierarchien unterstützen Dynamik und Entwicklung. Ja, es können auch Fehlentscheidungen getroffen werden. Ich bin mir aber sicher, dass die positiven Entscheidungen durch die guten Effekte, die man damit generiert, diese bei Weitem übersteigen werden. Ich hoffe, dass mit den angekündigten Maßnahmen, die uns unter anderem im Bericht der Strategiekommission Organisation, Personal präsentiert wurden, auch diesem Problem begegnet wird und dass es nicht bei den bloßen Ankündigungen bleibt und auch konkrete Veränderungen erfolgen. Ja, wir müssen über Bürokratieabbau und Selbstverständnis reden. Beides ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Es sind vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, selbstständige Bürgerinnen und Bürger, die unter komplizierten, langwierigen Verwaltungsprozessen leiden. Nicht umsonst hatten wir einen Antrag im Landtag eingebracht, Bewilligungsverfahren zu beschleunigen. Dessen Umsetzung hätte zwangsläufig eine Verwaltungsvereinfachung zur Folge gehabt, zur Folge haben müssen. Denn bürokratische Hürden können Zugänge erschweren, verlangsamen administrative Prozesse und behindern Innovation. Verwaltung muss eine Ermöglichungsinstanz sein, nicht nur für die Staatsregierung, um durchzuregieren, sondern auch für die Menschen, die Vereine und die Unternehmen in unserem Land. Dabei müssen wir auch darüber reden, wie Verwaltung Menschen gegenübertritt, die neu in unseren Freistaat kommen, und wie offen Verwaltung für Menschen mit nicht deutschen Biografien ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Partei DIE LINKE setzen wir uns für einen Bürokratieabbau ein, der Chancen schafft, ohne Standards zu untergraben. Wir wollen eine Bürokratie, die den Menschen dient, und nicht umgekehrt. Dafür müssen wir Strukturen ihren aktuellen Aufgaben anpassen, Vorschriften auf ihre Aktualität und Praktikabilität prüfen und Prozesse vereinfachen. Wir sagen klar, dass das nicht der Vorwand sein kann, Schutzvorschriften auszuhöhlen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass der Bürokratieabbau, wie eben ausgeführt, auch mit einer Stärkung der digitalen Infrastruktur einhergehen muss. Digitale Lösungen können administrative Prozesse vereinfachen und beschleunigen. Durch die Digitalisierung können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Sachsen von effizienteren Verwaltungsprozessen profitieren. Dazu reicht es aber nicht, immer komplexer gewordene Verwaltungsrichtlinien einfach zu digitalisieren. Es reicht auch nicht, Akten einfach zu digitalisieren. Nein, die Digitalisierung muss der Anlass sein, um Prozesse komplett neu zu strukturieren und zu hinterfragen. Dann klappt das auch mit einer modernen Verwaltung als Standortvorteil für den Freistaat Sachsen. Manchmal sollte man aus der rein ökonomischen Nutzenperspektive heraustreten und nicht nur vom Standortvorteil reden, sondern sich auch vergewissern, wie Verwaltung im Alltag der Menschen wirkt und wie sie ihnen gegenübertritt. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Brünler, Fraktion DIE LINKE, folgt jetzt Herr Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich spare es mir, Essensmetaphern auszubreiten, und beginne damit, dass die Frage, was eine zukunftsfähige und moderne Verwaltung ist, ungefähr so alt sein dürfte wie der Staat selbst. Seit in der frühen politischen Philosophie und schon weit bevor – gesellschaftliche Praxis – der Staat als Topos seinen Siegeszug antrat, bewegte die Menschen im Geleitzug stets mehr oder minder die Frage, wie groß, wie leistungsfähig und wie stark die Verwaltung zu sein hat, wie stark ihre Aufgabenfülle sein soll und wie sie kontrolliert wird. Die Frage, wie sie organisiert sein soll, hat in der Folge eine eigene Wissenschaft und nicht zuletzt die bekannte Bürokratietheorie Max Webers hervorgebracht, die ich all jenen zur Lektüre und als theoretische Grundierung an dieser Stelle anempfehle, die immer noch meinen, eine geordnete, funktionierende Verwaltung wäre bloßer, verzichtbarer Ballast für einen demokratischen Rechtsstaat. Aber was zeichnet eine moderne Verwaltung im 21. Jahrhundert, gerade auch mit Blick auf die Situation im Freistaat Sachsen, aus? Erstens. Eine moderne Verwaltung braucht ausreichend Personal für die Aufgaben, die sie zu erfüllen hat. Eine leistungsfähige, moderne Verwaltung ist einer der zentralen Grundpfeiler des funktionierenden, demokratischen Rechtsstaates und damit essenziell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Die teuerste Verwaltung, werte Kolleginnen und Kollegen, ist die, die es nicht gibt, weil sie das so wichtige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat untergräbt und weil sie das zentrale Dienstleistungsversprechen nicht mehr erfüllt, welches auch für die Wirtschaft und damit für Sachsen als Wirtschaftsstandort essenziell ist. Um es plastisch zu machen: Die Zahl der Bediensteten in der Planungsverwaltung entscheidet über die Frage, ob Deutschland-Tempo oder Schneckentempo angesagt ist.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Lippmann?

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André Barth AfD

Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Kollege Lippmann, dass Sie sich zur Fragezulassung gerade so durchringen konnten.

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André Barth AfD

Sie hatten gerade gesagt, eine moderne Verwaltung braucht ordentlich viel Personal, um die Aufgaben zu erfüllen. Meine Frage an Sie ist: Wäre es nicht notwendig, zuerst eine Aufgabenkritik durchzuführen, welche Aufgaben wir als Freistaat Sachsen wahrnehmen müssen, um dann zu bestimmen, wie viel Personal wir brauchen?

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Barth, ich weiß, Zuhören ist schwierig. Wahrscheinlich klingt Ihnen noch die Suada Ihres Fraktionsvorsitzenden von vor einigen Minuten in den Ohren, weswegen Sie nicht zugehört haben. Der Satz hieß: Eine moderne Verwaltung braucht ausreichend Personal für die Aufgaben, die sie zu erfüllen hat. Sie können selber lange genug denken, dass „ausreichend“ bedeutet „ausreichend, um die Aufgabe zu erfüllen“ und die Aufgaben, die sie zu erfüllen hat, genau jene sind, die man zu definieren hat. Insoweit haben Sie Ihre Frage wahrscheinlich schon selbst beantwortet (Sebastian Wippel, AfD: Sie könnten ja auch über den Status quo reden!) und ich würde in meinem Redebeitrag fortfahren. Werte Kolleginnen und Kollegen, es gibt kein Entweder-oder zwischen einer starken Wirtschaft und einer starken Verwaltung, sondern es gibt nur ein klares Und. Das ist auch der Grundsatz, mit dem wir als Koalition angetreten sind. Denn viel zu lange wurde die Verwaltung vor allem als Kostenfaktor verstanden, den es zu reduzieren galt. Diese Entscheidungen wirken bis heute nach. Der Einstellungsstopp und die Kürzung seinerzeit haben dafür gesorgt, dass es zukünftig geballte Altersabgänge geben wird, die nur schwerlich zu verhindern sind. Neues Personal zu finden, das die frei werdenden Stellen besetzt, stellt in Zeiten des allgemeinen Kampfes um die besten Köpfe und des demografischen Wandels sowieso eine enorme Herausforderung dar. Im letzten Jahr wurde genau deshalb die Strategiekommission Organisation und Personal, die SKOP, eingesetzt – ein Meilenstein hin zu einer langfristigen Personalplanung im Freistaat. Mit diesem durch die Koalition eingeleiteten Paradigmenwechsel haben wir eine grundsätzliche Neuordnung der Personalplanung des Freistaates Sachsen eingeleitet. Ein integriertes, laufbahn- und ressortübergreifendes Personalkonzept ermöglicht es zudem, im Kampf um die besten Köpfe nicht mehr im Blindflug zu agieren und langfristig eine leistungsfähige Verwaltung zu sichern. Das sind Erfolge gerade in dieser Legislaturperiode. An dieser Stelle möchte ich deutlich machen: Eine moderne Verwaltung muss klar digital sein. Dazu wird mein Kollege Dr. Gerber in der zweiten Runde ausführen. Wovor ich aber an dieser Stelle erneut warnen möchte, ist der Irrglaube, Digitalisierung könne gutes Personal ohne Weiteres ersetzen. Hierbei gibt es kein Entweder-oder; eine starke Verwaltung braucht gutes Personal und mehr Digitalisierung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist dann umso klarer, dass wir nicht nur ausreichendes, sondern auch das beste Personal für unsere Verwaltung brauchen. Unsere Prämisse lautet: die besten Köpfe für eine starke freiheitliche Demokratie. Die Bilanz aus fast vier Jahren Regierung sieht also durchaus vielversprechend aus, und trotzdem gibt es noch viel zu tun. Mit dem Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz haben wir letztes Jahr den Auftrag der SKOP erweitert. Sie soll zukünftig wirksame Maßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit in der Landesverwaltung erarbeiten; denn die gezielte Förderung von Frauen ist kein Nice-to-have, sondern essenziell für eine vielfältige und moderne Verwaltung im 21. Jahrhundert. Das auf dem Weg befindliche neue Gleichstellungsgesetz soll ebenfalls dazu beitragen, dass sich im Freistaat Sachsen etwas entscheidend bewegt; (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) denn nur eine Verwaltung, die Gleichstellung lebt, ist ein attraktiver Arbeitgeber für Frauen, mithin über 50 % der Bevölkerung. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Mobiles Arbeiten und eine flexible Arbeitszeitgestaltung helfen übrigens nicht nur bei der Vereinbarkeit von Familie mit Beruf und Carearbeit, sondern kommen allen Bediensteten im Freistaat Sachsen zugute. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten in der Verwaltung generell weiter verbessern. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Staat und seine Institutionen sind gleichwohl kein Selbstzweck; sie dienen einem Leben in Freiheit und Gleichheit. Dieses Selbstverständnis muss allen Bediensteten mitgegeben werden. Auch deshalb ist eine gute Aus- und Fortbildung das Fundament eines zukunftsorientierten öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen. Die Stärkung der Hochschule Meißen ist eines der Kernprojekte der Koalition in diesem Bereich – sei es die Möglichkeit, nunmehr Drittmittel einzuwerben, Forschungsinstitute zu errichten oder die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erarbeitung eines Strategieprozesses, wie ebenfalls durch die Koalition geschehen. Damit ist noch lange nicht alles erreicht, was ich mir für die Verwaltungshochschule als Flaggschiff der Ausbildung in der Verwaltung, gern auch weit über Sachsen hinaus, erhoffe; aber es sind erste große Schritte, um den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen mit einer starken Verwaltungsuniversität in eine gute Zukunft zu bringen, und den Weg sollten wir gemeinsam fortsetzen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verwaltung in einer freiheitlichen Demokratie braucht die überzeugtesten Demokratinnen und Demokraten in ihren Reihen und darf das Gegenteil nicht dulden. Die letzten Wochen haben uns wieder deutlich vor Augen geführt, dass unsere freiheitliche demokratische Grundordnung nicht selbstverständlich ist, dass sie auch von innen ausgehöhlt wird. Deshalb müssen und werden wir entschlossen gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorgehen. Eine lebendige Demokratie braucht überzeugte Demokratinnen und Demokraten, und das nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern gerade auch auf den Richterbänken und in den Behörden müssen Menschen mit Verfassungsethos sitzen. Wir wollen keine Bediensteten, die den Werten, die sie verwirklichen sollen, gleichgültig gegenüberstehen. Wir wollen Staatsbedienstete ausbilden, die den freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat nicht nur affirmieren, sondern für ihn eintreten, ihn leben, vielleicht sogar lieben. Genau dieses Bild einer modernen demokratischen Verwaltung werden wir als Koalition gemeinsam weiter voranbringen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Es ist auch ganz klar: Dabei darf der Kampf nach innen nicht nachlassen, sondern muss entschieden geführt werden. Wer nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, hat im Staatsdienst schlicht nichts verloren. Gemeinsam mit dem Justizministerium und dem Innenministerium werden wir in den kommenden Monaten auch in diesem Hohen Haus dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde gar nicht erst in den Staatsdienst gelangen oder zumindest zügig aus ihm entfernt werden können. Werte Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam mit Herrn Prof. Popp, gemeinsam mit der Staatskanzlei, gemeinsam mit allen Ressorts haben wir in den letzten Jahren in dieser Koalition einen sichtbaren Weg für eine neue Personalpolitik eingeschlagen, die nachhaltig für die Verwaltung im Freistaat Sachsen sein wird – auch für die Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht eine funktionierende rechtsstaatliche Verwaltung erwarten können –, und den wir entschieden gemeinsam weitergehen werden. Ich möchte es am Schluss wie folgt zusammenfassen: Für unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat kann nur gelten: Ausreichend von den Besten, die überzeugt sind! Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsministerin Katja Meier)

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Dr. Matthias Rößler

Nach Herrn Kollegen Lippmann – er sprach für die BÜNDNISGRÜNEN – kommt jetzt Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion zu Wort.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Popp; ich danke Ihnen zunächst dafür, die richtigen Aufgaben auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung angesprochen zu haben. Insbesondere Ihre Ausführungen zur Bedeutung des öffentlichen Dienstes für eine gelingende Modernisierung unserer Industrie und Wirtschaft, für gute, zukunftsfähige Arbeitsplätze und letztlich für den Schutz unserer Demokratie möchte ich fett unterstreichen. Das ist – Kollege Lippmann hat das eben auch betont – eine der Hauptperspektiven, die wir einnehmen sollten. Eigentlich ist es eine Daueraufgabe des öffentlichen Dienstes, sich fortwährend zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Wir haben bundesweit und in Sachsen einen öffentlichen Dienst, der organisatorisch und personalstrukturell Stabilität und Verlässlichkeit aufweist. Für manche ist das ein Wert an sich. Ja, Verlässlichkeit des Staatswesens ist in einem so komplexen Gebilde wie unserem föderalen Rechtsstaat tatsächlich wichtig. Die Kehrseite ist allerdings eine gewisse Veränderungsmüdigkeit innerhalb der Verwaltung. Dies ist der erste Ansatzpunkt, wenn wir aus dem öffentlichen Dienst in Sachsen eine moderne Verwaltung oder gar einen Standortvorteil machen wollen. Ein Gelingen der Verwaltungsmodernisierung bemisst sich an der Sicht von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen auf die Leistungen der Verwaltung und demgegenüber an der Orientierung der Verwaltung an den Bürgerinnen und Bürgern. Da gibt es noch viel zu tun. Beispielhaft seien die schleppende Bereitstellung von Verwaltungsleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes, langsame Verwaltungsverfahren bei der Planung diverser Infrastrukturprojekte oder regelmäßiges Zuständigkeitsgerangel zwischen Behörden oder Ressorts bei atypischen Anliegen genannt. Was macht nun einen modernen öffentlichen Dienst aus? Welches Rezept, um in Ihrem Bild zu bleiben, benötigen wir dafür? Wir brauchen erstens gutes Personal, zweitens effektive und effiziente Strukturen und Prozesse sowie drittens die Digitalisierung wesentlicher Prozesse, vor allem der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Zum ersten Punkt: Wie kommen wir zu ausreichend gutem Personal? Wir wissen um die Herausforderungen bei der notwendigen Personalgewinnung bereits seit der letzten Legislaturperiode, und zwar durch die Arbeit der Personalkommissionen I und II, die jetzt in der Strategiekommission Organisation und Personal ihre dauerhafte Fortsetzung finden. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel treffen den öffentlichen Dienst und die Kommunen in Sachsen bereits flächendeckend. Es ist die Hauptherausforderung des öffentlichen Dienstes, ausreichenden und guten Nachwuchs zu bekommen. Dafür setzen wir auf attraktive Aus- und Fortbildung sowie Studium beim Freistaat Sachsen. Und – das klang schon an – die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Meißen ist dabei für die Landes- und Kommunalverwaltung im Freistaat Sachsen die wichtigste Partnerin. Wir haben bereits die Ausbildungsoffensive und – als notwendigen Zwilling – die Fortbildungsinitiative gestartet und dafür mehr Kapazitäten an der HSF in Meißen und an anderen Bildungsorten der Verwaltung geschaffen. Die Konkurrenz um gutes Personal wird in den kommenden Jahren weiter wachsen, und der öffentliche Dienst muss dabei alle Möglichkeiten ausschöpfen und attraktiver werden. Das schließt Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger genauso ein wie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus der freien Wirtschaft, der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft. Dafür benötigen wir moderne Arbeitsbedingungen wie flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice und bessere Verdienstmöglichkeiten, gerade für Spezialistinnen und Spezialisten. Gute Arbeit im öffentlichen Dienst bemisst sich auch an einer besseren Mitbestimmung und Beteiligung des Personals. Ohne das Vertrauen des Bestandspersonals in die neuen Prozesse werden Veränderungen nicht gehen. Wir müssen sie – wie die Bürgerinnen und Bürger auch – mitnehmen. Auch diese Frage werden wir bald im Landtag bei den Beratungen zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz beleuchten können. Kurzum: Wir brauchen ein langfristig tragfähiges Personalkonzept, mit dem wir alle Potenziale nutzen können, um neues Personal zu gewinnen und bestehendes Personal zu halten. Zum zweiten Punkt: Wie bekommen wir weniger Bürokratie, agilere Strukturen und effiziente sowie wirksame Prozesse im öffentlichen Dienst? Wir werden bei der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung erst dann richtig vorankommen können, wenn alle Arbeitsprozesse und die Strukturen im öffentlichen Dienst grundsätzlich hinterfragt werden. Ein schlechter analoger Prozess wird andernfalls ein schlechter digitaler Prozess, und das brauchen wir nicht, meine Damen und Herren. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ellenlange Mitzeichnungslisten, formalistische Hierarchien, Ressortprinzip oder Zuständigkeiten zur Aufgabenabwehr statt Kooperation sind nur einige der Faktoren, die es zu hinterfragen gilt. Wir brauchen aber bei dieser Aufgabe keine klassische, sondern durchaus moderne und manchmal experimentelle Küche. Warum sind wir in Sachsen noch nicht so weit? Ein komplexes Gebilde wie die öffentliche Verwaltung – auf mehreren Ebenen mit unterschiedlich ausgestalteten Ministerien und nachgeordneten Behörden – modernisiert sich eben nicht einfach von selbst. Einige scheinen darauf zu warten, dass Verwaltungsvereinfachung irgendwann von oben kommt und man sie dann nur nach Vorschrift auszuführen hat. Aber so einfach ist es eben nicht. Manch einer könnte auf den Gedanken kommen: Mmh, eine Unternehmensberatung könnten wir doch mal beauftragen. Nun, was dabei erfahrungsgemäß an Vorschlägen zum Effizienzgewinn und zur Kosteneinsparung herauskommt, kann ich mir lebhaft ausmalen. Das wird mit uns Sozialdemokrat(inn)en nicht zu machen sein. Nein, wir brauchen einen starken öffentlichen Dienst auch in seiner Personalstärke. Das haben wir in der Pandemie gesehen. Die Alternative ist, den Ministerien, nachgeordneten Behörden und der kommunalen Ebene zu ermöglichen, selbstständig neue Prozesse und agilere Strukturen auszuprobieren, in Reallaboren zu experimentieren und diese Prozesse so zu begleiten, dass im Erfolgsfall ein Transfer in andere Bereiche der Verwaltung erfolgen kann. Für so ein Vorgehen fehlt es allerdings am formulierten politischen Willen der Staatsregierung insgesamt und auch an einem geeigneten Rechtsrahmen. Einen geeigneten wissenschaftlichen Partner haben wir allerdings schon – einmal mehr die HSF in Meißen mit dem jüngst gegründeten Sächsischen Institut für Verwaltungsinnovation Meißen (SIVIM). (Zuruf von der AfD: Genau!) Ein solches komplexes Menü sollte allerdings von einem Küchenteam zubereitet werden, welches auch zur Premiere Dienst hat. Mit anderen Worten: Ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl werden wir das Ziel nicht mehr erreichen können. Vorbereitungen und Kostproben erwarte ich aber allemal. Zum dritten Punkt: Wie gelingt die Digitalisierung der Verwaltung für die Bürger(innen)? Wir hörten es bereits: Das Onlinezugangsgesetz 1.0 ist seit Jahresbeginn voll in Kraft, aber längst nicht alle Verwaltungsdienstleistungen sind digital verfügbar – in keinem Bundesland. Die Ampelregierung in Berlin bereitet nun das OZG 2.0 vor. Auch der Freistaat Sachsen muss seine Bemühungen verstärken. Auch dies hängt eng mit der Personalentwicklung zusammen. Einmal mehr ist die Verwaltungshochschule in Meißen wichtige Partnerin. Dort werden inzwischen die Digital Natives der Verwaltung ausgebildet, die wir in den Behörden auf allen Ebenen so dringend brauchen. Mit dem neuen Fachbereich Digitale Verwaltung haben wir zu dem Thema eine eigene Ausbildungsrichtung geschaffen, die wir in den kommenden Jahren und schon jetzt mehr als nötig haben und weiter ausbauen müssen. Zusätzlich können die Ressorts mit Hilfe des Personalpools Digitalisierung schon jetzt die benötigten Fachleute für die Digitalisierung akquirieren und flexibel auf Bedarfe reagieren. Die Hauptherausforderung bleibt dabei, nicht nur die Landes- sondern gerade auch die kommunale Ebene in ihrer Vielfalt mitzudenken. Die kommunale Ebene ist meist die nähere zu den Bürger(inne)n. Dort werden digitalisierte Prozesse häufig als Erstes erprobt. Mit dem gemeinsamen Dienstleister KOMM24 haben wir einen guten Anfang geschaffen. Wir brauchen weiterhin einen Ausgleich und eine Hilfestellung zwischen den Kommunen dort, wo die Leistungsfähigkeit besonders unterschiedlich ist. Der Freistaat darf die Kommunen hierbei auch nicht allein lassen. So wäre es zum Beispiel sinnvoll, wenn die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung an der KOMM24 aktiver mitwirken würde. Es braucht im Sinne der Bürger(innen)orientierung auch die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung einer möglichst anwendungsfreundlichen Digitalisierung der Verwaltungsleistungen bei den Kommunen. Dabei müssen wir die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für die kommunale Verwaltungsdigitalisierung ebenso in den Blick nehmen wie eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Digitalisierungskosten. Es sind in produktiver Kooperation zwischen der Staatsregierung, den Kommunen und dem Sächsischen Landtag in den letzten Jahren wichtige Schritte für eine Modernisierung der Verwaltung in Sachsen gelungen. Doch, meine Damen und Herren, das größte Stück des Weges liegt noch vor uns. Wir brauchen eine starke und schlagkräftige Verwaltung für die vielen alltäglichen wie neuen Herausforderungen. Wir brauchen sie auch in der Sicherung des demokratischen Miteinanders, und wir brauchen sie resilient gegen Demokratieskepsis und Verfassungsfeindlichkeit. Dafür braucht es die besten Bedingungen in guter Arbeit, Zuverlässigkeit und Wertschätzung für die Mitarbeiter(innen). Dafür muss der Freistaat als Arbeitgeber und Dienstleister zukunftsfähig aufgestellt sein. Die SPD-Fraktion sieht die Notwendigkeit, diese Prozesse wirksam und zügig anzugehen. Wir stehen als Partner(in) dafür weiterhin zur Verfügung. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Kollegen Pallas haben wir das Ende der ersten Rederunde erreicht. Wir können eine zweite Rederunde eröffnen. Besteht Redebedarf bei der einbringenden AfD-Fraktion? – Nein. Dann erteile ich für die CDU-Fraktion Kollegen Patt das Wort. Bitte schön, Herr Patt.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch etwas zur Ergänzung der Ausführungen meines Kollegen Eric Dietrich beitragen und zunächst betonen, dass die CDUFraktion mit 100 000 Mitarbeitern auf 93 000 Stellen im öffentlichen Dienst des Landes eine mehr als ausreichende Dotierung sieht. Wir können bei dem Personal umschichten. Wir können überlegen, wie wir in Bereichen, die für uns sehr wichtig sind – wie Polizei, Schule, Bildung – mehr Mitarbeiter einsetzen. Aber das kann nicht parallel mit einem Aufbau von noch mehr Personal in der inneren Verwaltung der Regierung, der Ministerien und Behörden einhergehen. Es geht um Effizienz. Das ist ein Begriff, der im öffentlichen Dienst nicht sonderlich oft vorkommt. Effizienz heißt, wenn ich mit gleichem Personal und Einsatz mehr schaffe oder wenn ich das Gleiche schaffen will und dafür weniger Personal und andere Produktionsfaktoren einsetze. Das ist etwas, was wir aus der Wirtschaft kennen: Effizienz. Und diese Effizienz, Herr Popp, ist etwas, was – glaube ich – auch im öffentlichen Dienst stärker notwendig ist. Das geht nicht in allen Bereichen, tut aber gut, und es geht überall dort gut, wo wir Dienstleistungen und Serviceleistungen zu erbringen haben. In Bereichen, in denen wir hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, muss man das anders bewerten. Dafür gibt es andere Kriterien. Das meiste, was wir tun, sind eben keine hoheitlichen Aufgaben, sondern Aufgaben, die wir als Bürger, als Unternehmer und als Vereinigungen der Staatsregierung und anderen Verwaltungseinheiten übertragen, damit sie sie für uns leisten. Die Wirtschaft und die Bürger sind genervt. Sie haben von der Zufriedenheit im europäischen Vergleich gesprochen. Es hat nicht so viel damit zu tun, wie viel Mitarbeiter im öffentlichen Dienst tätig sind, sondern es hat damit zu tun, wie die Arbeit gemacht wird. Wenn dem Bürger, dem Unternehmen und der Vereinigung so viele Ebenen gegenüberstehen, die Auflagen und Vorgaben machen – jede aus jeweiliger fachlicher Sicht berechtigt, aber konkurrierend – auf den Bürger eindrängen und diese verschiedenen Vorgaben kaum jemand im öffentlichen Dienst abwägt oder entscheidet, sondern das dem Bürger überlassen wird, wobei er irgendwo sicherlich wieder einen Fehler macht – das kann so nicht funktionieren. Es funktioniert, wenn auch ein Servicemitarbeiter – das können wir so nennen – da ist, der die Entscheidung wägt. Das kann nicht der kleinste Mitarbeiter sein, der sich da häufig genötigt fühlt, das irgendwie zu arrangieren, weil die vielen Ebenen über ihm alle sagen, was zu tun wäre und was er zu beachten habe, wenn er mit dem Bürger spricht. So funktioniert das nicht. Wir müssen vom Bürger aus denken – Sie haben das ja verschiedene Male erwähnt. Das unterstreiche ich sehr. Aber das Bekenntnis zur Bürgernähe ist so lange müßig, wie das Verwaltungsverfahren nicht aus Sicht von Bürgern, Unternehmen und Vereinigungen gestaltet wird. Da ist meine deutliche Bitte – – Wir können mal ein Beispiel nehmen: die Grundsteuer. Alle Daten sind amtlich vorhanden. Der Bürger muss diese aber zusammentragen und der Staatsverwaltung alle noch einmal zutragen. Das kann so nicht funktionieren; das ist keine moderne Verwaltung. Jetzt muss ich selbstkritisch sagen: Die CDU ist seit 33 Jahren ebenfalls in der Verantwortung. Wir wollen diese Verantwortung ausbauen und werden das auch erreichen. Aber das können wir. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Das können wir nur zusammen mit der Regierung, mit der Verwaltung, die dafür sorgt, dass die Zufriedenheit beim Bürger entsprechend erreicht wird. Wir sind ein IT-Land, und wir brauchen nicht jede App selber entwickeln und jede Digitalisierung selber machen, für die wir ja immerhin schon im letzten Haushalt 100 Mitarbeiter eingestellt haben – in diesem Jahr noch mal 80 in den Pool und noch mal knapp 60 in den Staatsbetrieb Informationsdienste –, sondern wir können auch mal schauen: Was gibt es in anderen Bundesländern? Was gibt es bei Privaten? Was ist bereits vorhanden, damit wir schneller arbeiten? Ich will ein Beispiel aus der Verwaltung nennen: die Beihilfe. Wie leicht ist es, wenn jemand privat versichert ist, seine Belege zu scannen und eine Erstattung für die von ihm verauslagten Krankenkosten zu bekommen? Wie mühsam ist das nach wie vor bei uns in Sachsen? Das kann so nicht sein. Ich bin sehr froh, dass Sie sich dieser Sache jetzt angenommen haben. Aber wir müssen auch sagen, 33 Jahre hätten wir es auch schon tun können. Die Zufriedenheit des Bürgers, die auch zu seinem Wahlverhalten führt, hat angesichts eines so allmächtigen Staatsapparates mit Vorgaben, Richtlinien und Gesetzen sehr viel damit zu tun, wie ihm begegnet wird, wie die Verwaltung als Dienstleister orientiert ist und dass sie nicht hoheitlich auftritt, wo es nicht notwendig ist. Das schaffen wir nicht allein mit einer guten Digitalisierungsstrategie; das schaffen wir – so wie Sie es gesagt haben und wie auch Kollege Dietrich es gesagt hat – mit entsprechender Bürgerorientierung. Bürgernähe bedeutet – ich möchte es betonen –, dass wir aus Sicht des Bürgers, der Unternehmen und der Vereinigungen handeln. Wir sind der Überzeugung, dass die Staatsverwaltung mit bald 100 000 Mitarbeitern bereits ausreichend ausgestattet ist. Ich persönlich möchte sagen, dass es viel zu viele sind, weil wir sie in der Wirtschaft brauchen. Aber das ist eine Frage der verschiedenen Aufgaben, die der Gesetzgeber der Verwaltung zuarbeitet. Die Gesetze wiederum werden von der Verwaltung vorbereitet, was man denn gerne hätte. Da müssen wir sicherlich noch mehr Aufgabenkritik betreiben, dem Bürger die Freiheit für seine Entscheidung lassen und ihn weniger gängeln. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie gut auf den Weg kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Patt für die CDU-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Wie angekündigt, erhebt sich jetzt Herr Kollege Dr. Gerber. Er ergreift für die BÜNDNISGRÜNEN das Wort. Bitte.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Popp! Eine moderne Verwaltung ist automatisiert, medienbruchfrei und digital. Sachsen braucht eine moderne Verwaltung; denn wir sind im Wettbewerb. Sachsen ist im Wettbewerb mit anderen Ländern, mit anderen Bundesländern, mit Unternehmen und Hochschulen um die klügsten Köpfe und die besten Ideen. Wir müssen so schnell wie möglich handeln; sonst sind die anderen schneller. Wir müssen noch aus einem anderen Grund handeln – das ist auch schon vielfach angeklungen –, nämlich mit Blick auf die 8. Bevölkerungsvorausberechnung. In Sachsen wird es in den allermeisten Gemeinden zu einer weiteren Verschärfung der angespannten Personalsituation kommen. Wir müssen jetzt dringend anfangen zu handeln, bevor wir in Zukunft handlungsunfähig werden. Wie genau wir in Zukunft handeln werden, würde ich gern an vier Forderungen klarmachen: Eine moderne Verwaltung ist digital von Ende bis Ende. Mit dem ersten OZG, dem Onlinezugangsgesetz, wurde 2017, also zehn Jahre nach Einführung des iPhone, zum ersten Mal auf Bundesebene definiert, wie Verwaltung digital funktioniert. Leider wurde aus meiner Sicht der zweite Schritt vor dem ersten gemacht und der Fokus vor allem auf das digitale Ausfüllen von Formularen gelegt. Dass die Daten nach der Erfassung in ein sogenanntes Fachverfahren eingespeist werden müssen, wurde dabei leider nicht bedacht. Man hatte also die Oberfläche, aber nichts dahinter. Das hatte quasi zur Folge, dass Medienbrüche vorprogrammiert waren und heute noch sind. Selbst wenn man einen digitalen Antrag und das Fachverfahren hat, ist die Antwort der Behörde in Ermangelung eines digitalen Rückkanals wieder analog. Im Bund hat das die Ampel erkannt und setzt jetzt im OZG 2.0 auf eine sogenannte Ende-zu-EndeDigitalisierung vom Antrag bis zum behördlichen Bescheid. Eine moderne Verwaltung erfasst Daten nur einmal. Durch die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren kann jede Menge Arbeitszeit eingespart werden, vorausgesetzt natürlich, dass man keinen schlechten analogen Prozess in einen schlechten digitalen Prozess überführt. Eingabefehler auf Formularen könnten ein Ding der Vergangenheit sein. Damit wären zeitraubende und langwierige Kommunikation zwischen Amt und Bürgerinnen und Bürgern zum Beseitigen von Fehlern und Rückfragen nicht mehr notwendig. Daten sollten getreu dem Motto „once only“ einmal abgefragt werden und nicht immer wieder mühsam und größtenteils auch noch händisch übertragen werden. Man kann sich die Frage stellen, warum man überhaupt noch Anträge schreiben muss. Stellen Sie sich vor, dass man in Zukunft keinen Kitaplatz mehr beantragen muss. Das System weiß, wie alt das Kind ist, wo es wohnt, wie die Auslastung der Kita ist, und kann dann, wenn die Zeit so weit ist, automatisch einen Vorschlag machen. Die Zeit, die in Zukunft nicht mehr für sich wiederholende und damit automatisierbare Prozesse verschwendet werden muss, kann dann direkt im Kontakt mit den Menschen eingesetzt werden. Eine moderne Verwaltung handelt nachhaltig. Die Anforderungen, die an eine moderne Verwaltung in Zukunft gestellt werden, sind enorm. Deshalb muss der Freistaat seine IT-Infrastruktur zentralisieren. Mit diesem MIGRA-Projekt werden die sächsischen Informatikdienste zeitgemäß und serviceorientiert aufgestellt. Die digitale Souveränität des Freistaates wird durch eine zentrale und hochverfügbare Cloud-Umgebung – und auch das gehört zu einer modernen Verwaltung – und zwei georedundante Rechenzentren gestärkt. Ich persönlich hoffe, dass in dieser Cloud auch Sovereign Cloud Stack läuft. Mal sehen. In öffentlichen Rechenzentren sollen die Energieeffizienz und die Nachnutzung von Abwärme eine herausragende Rolle spielen. In der Diskussion um kommunale Wärmeplanung und das gerade im Bundestag debattierte Energieeffizienzgesetz liegt eine große Chance. Egal, ob Neubau oder Modernisierung – durch den Einsatz von Wasserkühlung werden weniger Energie verschwendet, weniger CO produziert und damit die Kosten gesenkt. Gleichzeitig würde man damit auch die Green-IT-Initiative des Bundes umsetzen, die die Kriterien des Blauen Engels für energieeffiziente Rechenzentren anwendet. Eine moderne Verwaltung beschafft sozialökologisch und handelt souverän. Beim Thema Open-Source-Software muss die Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen. Dabei gilt für mich das Motto „öffentliches Geld – öffentliche Codes“. Das habe ich schon oft gesagt und werde es immer wiederholen. Da, wo öffentliches Geld ausgegeben wird, soll auch frei verfügbare Software entwickelt und eingesetzt werden, damit auch andere sie nutzen können. Das reduziert Abhängigkeiten und verhindert, dass Software für die gleiche Aufgabe mehrfach implementiert wird. Das spart wertvolle Ressourcen, die ohnehin in Bezug auf Digitalisierung extrem knapp sind. Deswegen freue ich mich riesig, dass Sachsen jetzt eine im Kabinett beschlossene Open-Source-Strategie hat. Mit dieser Strategie der sächsischen Staatsverwaltung gestalten wir diesen Pfad hin zu mehr Souveränität vor Ort. Ich hoffe auch, dass der von Sachsen unterschriebenen Absichtserklärung zum Einsatz des souveränen Arbeitsplatzes in der Landesverwaltung bald dessen Einsatz folgt. OpenSource-Software ist für mich aber mehr als nur die digitale Souveränität der Verwaltung. Es gibt uns auch die Möglichkeit, das Softwareland Sachsen ein Stück weiter Realität werden zu lassen. Wir haben in Sachsen bereits viele Firmen und Stakeholder, wie die Unternehmen der Open Source Business Alliances, das GAIAsaX-Netzwerk oder auch der kürzlich gegründete ALASCA-Verein. Mit diesen Initiativen können und sollten wir langfristig strategisch planen und diese mit konkreten Umsetzungspfaden weiter ausbauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen die Dinge einfacher machen. Nur Prozesse, die digital einfacher sind als ihr analoges Pendant, werden Akzeptanz finden; denn alles andere wäre kein Mehrwert, sondern Zusatzaufwand. Ich bin der Meinung, dass sich die Qualität einer Verwaltung daran bemessen lässt, wie wenig Bürgerinnen und Bürger überhaupt mit ihr in Kontakt treten müssen. Eine moderne Verwaltung muss serviceorientiert denken und proaktiv auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen. Wir brauchen Sachsen „as a Service“, wie man in der IT-Branche sagen würde. Genau dann haben wir den Standortvorteil. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wünscht die SPD-Fraktion das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die AfDFraktion? – Auch nicht. Dann frage ich in die Runde, ob es Fortsetzung Mir liegt das Ergebnis des achten Wahlgangs der geheimen Wahl der Sachverständigen des 6. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Ausgegeben wurden 116 Stimmscheine, davon war keiner ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Katja Röckel 76 Stimmen, Eva Brackelmann 36 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 2 Stimmen. Es gab 2 Enthaltungen. Damit hat kein weiterer Kandidat die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht, und ein weiterer Wahlgang für die fünfte und letzte Position wäre erforderlich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Herr Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank. Namens der Koalition beantrage ich eine Sitzungsunterbrechung nach § 107 der Geschäftsordnung für bis zu 30 Minuten. – Danke. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut. Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung für 30 Minuten. (Unterbrechung von 12:10 bis 12:42 Uhr) Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Die Auszeit ist jetzt vorüber. Ich bitte auch die CDU-Fraktion, in den Plenarsaal zu kommen. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: zum Schutz von Mensch und Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: investieren: Warum die den Industriestrompreis Antrag der noch Diskussionsbedarf seitens der Fraktionen zur Regierungserklärung gibt? – Wenn das nicht der Fall ist, dann kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich hatte vernommen, dass es noch einen Antrag gibt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ein Ergebnis wäre schön! –

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Christian Hartmann CDU

Wir haben das Ergebnis noch nicht!) Aha, dann ist dieser Tagesordnungspunkt jetzt geschlossen. Ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 1 auf. Tagesordnungspunkt 1 Meine Damen und Herren! Mir ist mitgeteilt worden, dass wir jetzt in einen neunten Wahlgang gehen für die Sachverständigen des 6. Medienrates. Ich bitte jetzt die Wahlkommission, ihre Arbeit wieder aufzunehmen.

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Jan Hippold CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte entschuldigen Sie die kleine Verzögerung. Ich musste mein Gummitier zuerst herunterschlucken. (Heiterkeit) Ohne Humor ist das inzwischen schwer zu ertragen. Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank. Haben jetzt alle gewählt, die aufgerufen worden sind? – Ich sehe, die Wahlkommission hat auch gewählt. Damit schließe ich den Wahlgang und setze in der Tagesordnung fort. Wir kommen zu Stunde Hauptgegner Klimakrise – Lösungen Umwelt konkret umsetzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gemeinsam in die Energiewende sächsische Wirtschaft als Übergangshilfe braucht Fraktion SPD Wir beginnen mit Erste Aktuelle Hauptgegner Klimakrise von Mensch und Umwelt Antrag der Fraktion Es beginnt die einreichende Fraktion. Frau Abg. Kuhfuß, bitte.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns über eine Welt reden, in der wir leben können und auch noch leben wollen. Dr. Eckart von Hirschhausen hat als Arzt und Wissenschaftsjournalist letzten Monat beim Kirchentag dazu aufgerufen, unsere Übernächstenliebe zu suchen. Was meint er damit? Er meint damit, sich für ein Klima einzusetzen, das auch noch unseren Enkelinnen und Enkeln ein gutes Leben schenkt; denn Klimaschutz ist Gesundheitsschutz. Der Wandel des Klimas konfrontiert uns mit immer rasanter werdenden Ereignissen wie Hitzewellen, längeren Allergiephasen, der Asiatischen Tigermücke oder Dürren. Allein an dem einen Thema Hitze lässt sich schon deutlich machen, welche Gefahren das für die Gesundheit mit sich bringt. Das Robert Koch-Institut schätzt die Zahl der Hitzetoten allein für das Jahr 2022 auf 4 500 hitzebedingte Sterbefälle. Die Krankenkasse DAK hat im Juni eine Studie veröffentlicht, nach der sich schon 20 % der Menschen aufgrund von Hitze mit Gesundheitsproblemen wie Abgeschlagenheit, Kreislaufproblemen und Schlafproblemen herumschlagen müssen. Besonders bei älteren Menschen – davon haben wir in Sachsen viele – braucht es bei Hitze viel Ansprache, damit sie ausreichend trinken. Wir werden uns mit dem Thema Trinkbrunnen im öffentlichen Raum und in Gebäuden intensiv beschäftigen müssen, um Anreize zum Trinken zu schaffen. Ebenso müssen Medikamente neu eingestellt werden, weil sie unter Hitze ihre Wirkung verändern. Schwangere, Babys und Kinder sind besonders betroffene vulnerable Gruppen. Eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zeigt, dass bei Temperaturen über 35 Grad das Risiko einer Frühgeburt um bis zu 45 % steigen kann. Die hohen Temperaturen haben auch Einfluss auf unsere Arbeitswelt und auf die Schule. Schülerinnen und Schüler, die bei 40, 42 Grad im Klassenzimmer arbeiten, sind genauso von Konzentrationsschwierigkeiten betroffen wie Menschen, die bei Hitze im Büro arbeiten müssen. Besonders stark ist es für diejenigen zu spüren, die draußen arbeiten. Deshalb heißt Gesundheitsschutz mittlerweile absoluter Schutz vor Hitzeschlag. In unserem Haus gibt es Menschen, die gern öffentlichrechtlichen Rundfunk hören bzw. öffentlich-rechtliche Medien konsumieren. Dazu gehört ARTE. Für all diejenigen, die sich diesem Bildungsprogramm gern nähern, kann ich Debatte – Lösungen zum Schutz konkret umsetzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Reportage „Hitzefrei? Klima wandelt Arbeit“ empfehlen. Darin wird sehr plastisch gemacht, was in Frankreich Bauarbeiter(innen) schildern, die den ganzen Tag Hitze ausgesetzt sind. Es ist irgendwann nicht mehr möglich zu arbeiten. Das heißt, Baustellen werden gestoppt und Dinge werden nicht mehr fertig. Das kann nicht unsere Zukunft sein. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, ja, die Mädels vom Bau!) Ein neuer Bericht des RKI zu Klimawandel und Gesundheit warnt, dass durch steigende Temperaturen das Risiko für Infektionskrankheiten erhöht wird, weil unter wärmeren Klimabedingungen krankheitserregende Bakterien besser gedeihen. Die Erde wird wohl am Ende das Chaos, das wir produzieren, irgendwie überleben; das hat sie mehrfach gezeigt. Unsere Aufgabe – auch in diesem Haus – ist es, dass die Homo sapiens weiterhin Teil dieser Erde sein können – nicht, dass es uns am Ende so ergeht wie den Dinosauriern. Menschengemachter Klimawandel hat etwas Positives: Wir sind diejenigen, die hier leben und in der Verantwortung sind. Wir sind es, die diesen menschengemachten Klimawandel aufhalten und Klimaanpassungsmaßnahmen jetzt auf den Weg bringen können. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Falsch! Falschaussage!) So hat das Bundesumweltministerium klare Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeschutzplänen herausgebracht. Einige Bundesländer – auch Städte in Sachsen – haben diese Maßnahmen bereits umgesetzt und sich ortsspezifisch auf Hitzeschutzmaßnahmen eingestellt, um die Bevölkerung aktiv zu schützen. Die bundeseinheitlichen Empfehlungen sehen vor, dass es Hitzeschutzpläne für Pflegeeinrichtungen und Konzepte für Kommunen und Krankenhäuser geben soll. Außerdem sollen die Hausärztinnen und Hausärzte ihre gefährdeten Patienten bei Hitzewellen direkt warnen, und nach dem Vorbild Frankreichs sind bestimmte Warnstufen vorgesehen, nach denen dann ganz konkrete Maßnahmen greifen. Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind zum großen Teil – wenn sie modern gebaut worden sind – mit großen Fenstern nach Süden ausgerichtet. Das bringt uns im Winterhalbjahr Wärme und möglichst viel Tageslicht. Zukünftig werden wir das verändern müssen, und wir müssen schauen, wie wir Investitionen anders einsetzen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Jalousien! – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wer die Krisen der Zeit verkennt und den Menschen immer wieder erklärt, wir machen einfach weiter so und bewahren euch vor Veränderung, hat nicht verstanden, dass sich die Welt weiterentwickelt. Er nimmt nicht wahr, dass die Sächsinnen sehr wohl sehen, dass es bedrohlich wird, wenn Hitze, Starkregen, sinkendes Grundwasser und neue Virusträger unsere Gesundheit bedrohen. Wir brauchen daher in erster Linie eine Akzeptanz der Klimakrise und dann aktive Lösungen für den Schutz der Menschen, die vom Land über den Kreis bis in die Gemeinden mitgetragen werden. Der Hauptgegner dabei sind nicht die GRÜNEN, sondern das Beharrungsvermögen, das heißt: Klimakrise ignorieren und mit Volldampf in die Katastrophe – mit all den gesundheitlichen Auswirkungen, die es auch in Sachsen geben wird. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Im Sinne der Übernächstenliebe freue ich mich auf eine angeregte Diskussion und viele Ideen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Frau Abg. Kuge.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist lobenswert, dass die BÜNDNISGRÜNEN dieses Thema in der heutigen Aktuellen Debatte aufgegriffen haben, um den Schutz der Menschen als vorrangiges Anliegen zu betrachten. (Beifall des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Ich möchte – Kollegin Kuhfuß ist schon gut auf die Probleme eingegangen – noch einige Aspekte aus gesundheitspolitischer Sicht einbringen und damit die Punkte von Kathleen Kuhfuß unterstreichen. Die Zahl der Tage mit Temperaturen über 30 °C hat sich in Deutschland im Vergleich zu den Fünfzigerjahren verdreifacht. In unseren Breitengraden nehmen Hitzewellen aktuell drei- bis viermal so schnell zu. Das vergangene Jahr war das viertwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Dabei nehmen die besonders heißen Tage nicht nur in ihrer Häufigkeit, sondern auch in der Stärke zu. So kam es im Jahr 2022 – bei 4 500 Menschen – zu einer hitzebedingten Übersterblichkeit. Die Prognosen zeigen kein gutes Bild für die Zukunft. Modellrechnungen gehen davon aus, dass die hitzebedingte Mortalität zwischen 1 und 6 % pro 1 Grad Temperaturerhöhung steigen wird. Auch Rettungseinsätze und Krankenhausaufenthalte nehmen zu. Die hohen Temperaturen wirken sich auf verschiedene Art und Weise auf unseren Körper aus. Der Wasserund Elektrolytverlust durch Überhitzung schadet nicht nur dem Kreislauf, sondern auch dem Gehirn und den Nieren. Hinzu kommt, dass sich Vorerkrankungen der Nieren, des Herzens und der Lunge verschlechtern können. Auch das ungeborene Leben leidet unter der Hitze. Die Rate an Frühgeburten erhöht sich bei einer Hitzewelle regelmäßig. Selbst wenn man sich nicht zu einer Risikogruppe zählt, sinkt die Leistungsfähigkeit, da der Körper dauerhaft auf 34 °C heruntergekühlt werden muss. Doch die Hitzeperioden beeinträchtigen nicht nur durch hohe Temperaturen. Auch Pollenflug, Luftverschmutzung, bodennahes Ozon sowie UV-Strahlung, die sich intensiviert, ziehen Nachteile für Mensch und Umwelt mit sich. Das führt zu gereizten Augen und zu Atemwegserkrankungen. Die höhere UV-Strahlung ist – das dürfte mittlerweile jeder wissen – für die Haut und die Augen schädlich. Das kann zu Krebserkrankungen der Haut oder auch zu Linsentrübungen führen. Empfehlungen zur Erstellung eines eigenen kommunalen Hitzeplanes gibt der Bund gemeinsam mit den Ländern bereits seit dem Jahr 2017 heraus; es ist keine neue Erfindung des Bundesgesundheitsministers Lauterbach. Kommunen können zum Beispiel einen eigenen Hitzeplan erstellen oder einen Leitfaden für den Gesundheitsbereich erarbeiten. Dadurch, dass der Klimawandel zunimmt, werden wir sicherlich weiterhin über dieses Thema debattieren können. Unsere europäischen Nachbarn im Süden sind etwas weiter als wir. Sie haben bereits einen Hitzeplan, ein Hitzewarnsystem – zum Beispiel in Frankreich – mit vier Stufen. (Carsten Hütter, AfD: Ja, da ist’s ganz schön heiß momentan!) Dort gibt es kühle Räume, es wird Wasser ausgegeben und in den Kliniken wird die Bettenzahl aufgestockt. Hinzu kommt – das sollten wir uns und vielleicht auch das Sozialministerium überlegen – eine breite Kampagne in der Öffentlichkeit. Das mag vielleicht überflüssig klingen. Es hat aber einen Nutzen; denn vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie zur Risikogruppe gehören, zum Beispiel Personen über 65 Jahre, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen. Daher ist es vielleicht gut, darauf hinzuweisen, dass ein hoher Sonnenschutz benötigt wird. Sichere Sonnenbrillen, genügend Wasser trinken und keine körperliche Überbelastung – zum Beispiel durch Sport – sollten das Mindestmaß sein. Zahlreiche Trinkbrunnen im öffentlichen Raum – das kann jede Kommune für sich entscheiden – würden dabei helfen, gesundheitliche Zwischenfälle durch zu wenig Flüssigkeitszufuhr einzudämmen. Kathleen Kuhfuß ist bereits darauf eingegangen. Ich denke, Ihnen ist deutlich geworden, wie zunehmende Hitzewellen unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden negativ beeinflussen und welche Möglichkeiten es gibt, dem entgegenzuwirken. In Runde zwei wird mein Kollege Robert Clemen auf weitere Aspekte eingehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, Herr Prantl, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Seit unsere Erde existiert, gibt es Klimawandel. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Oh!) Neben den maßgeblichen natürlichen Faktoren beeinflusst auch der Mensch das Klima schon seit vielen Jahrhunderten: indem er Urwald in Acker umgewandelt, Städte und Straßen gebaut und Flächen trockenlegt hat oder – aktuell – ganze Landschaften mit Solarglas überzieht und den Klimaregulator Wald durch Windräder ersetzt. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Genau!) Unser Wohlstand und unsere Lebensqualität, auf die gerade in diesem Hohen Haus keiner verzichten möchte, waren und sind nun einmal untrennbar mit Eingriffen in die Umwelt verbunden. Bitte nehmen Sie diesen Fakt in dieser Debatte endlich zur Kenntnis – besonders Sie, werte GRÜNE! Wir wollen, dass wieder eine differenzierte und vernünftige öffentliche Diskussion darüber ermöglicht wird, wie wir unsere Wirtschaftssysteme – also Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Industrie und Tourismus – bestmöglich an fortlaufende Klimaveränderungen anpassen. Das ist der wichtigste Punkt. Darauf müssen wir uns konzentrieren und nicht darauf, die Klimakomplexität auf unsere Lebensweise zu verengen; das ist falsch. Ihr hysterischer Klimaalarm, werte GRÜNE, ist kontraproduktiv. Sie ermüden und verprellen damit die Bürger. Ihr Alarmismus erstickt jede Chance auf eine ganz normale Fachdiskussion. (Daniela Kuge, CDU: Haben Sie vorher mal zugehört, was wir gesagt haben?) – Sie fühlen sich angesprochen, wenn ich über die GRÜNEN rede? Das passt ja. Ihr Klimafundamentalismus ruiniert unser Land ohne den kleinsten Vorteil für die Umwelt. Der überzogene Klimaalarm ist nicht allein ein Merkmal der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er wird wie ein mittelalterliches Glaubensbekenntnis vorauseilend und fast schon bußfertig von allen Parteien – außer uns, der AfD – sowie von Medien, Gewerkschaften, Kirchen und NGOs propagiert. Die Glaubensgemeinschaft der Klimasekte wächst dabei schneller als der weltweite CO -Ausstoß. Und sie radikalisiert sich. Die grüne Saat geht auf. Der Terror der Klimaextremisten ist das Ergebnis dessen, was Sie Ideologen den jungen Menschen an Schuldgefühlen einreden. Sie führen sie in die Irre und hetzen sie gegen die Generation ihrer Eltern und Großeltern auf, der sie ihren ganzen Wohlstand verdanken. (Beifall bei der AfD) Machen wir nun ein Gedankenexperiment und folgen Ihrer Logik einer CO -verursachten Klimakrise. Zukunftsprojektionen zeigen, dass der weltweite CO -Ausstoß im Jahr 2050 – in nur 27 Jahren – höher sein wird als heute, selbst dann, wenn Deutschland bis dahin nicht mehr existieren würde. Sie arbeiten ja daran. Während alle 195 Länder der Welt ihren CO -Ausstoß erhöhen werden, darf Deutschland kein einziges Molekül mehr ausstoßen. Nichts anderes meinen Sie mit „Dekarbonisierung“. Eine Welt ohne CO und ohne Kohlenstoff ist aber eine tote Welt, eine tote Wirtschaft, ein toter deutscher Sozialstaat und somit Armut für alle. Exakt dieses destruktive Ziel verfolgen die Altparteien unisono – egal ob CDU, SPD, FDP, LINKE oder GRÜNE. Schauen wir uns einmal die Klimabilanz der GRÜNEN an: Erkennbare Erfolge kann Minister Habeck lediglich bei der Versorgung seiner Amigos in den Bundesbehörden vorweisen. (Beifall bei der AfD) Energietechnisch sieht es dagegen düster aus, weil Herr Habeck – der die CO -freien Kernkraftwerke hasst wie der Teufel das Weihwasser – eben doch lieber wieder die CO - freudigen Kohlekraftwerke reaktiviert. Damit haben wir das nächste grüne Paradoxon: Im Stromsektor pumpt Deutschland nun wieder mehr CO in die Luft und ist nebenbei – nach nur zwei Jahren grüner Energiepolitik und Abschaltung der letzten Kernkraftwerke – vom Stromexporteur zum Stromimporteur abgestiegen. Dass nun die Versorgungslücke mit französischem Atomstrom gefüllt wird, ist für Herrn Habeck kein Widerspruch, da – wie er sagte – Kernkraftwerke außerhalb Deutschlands in Ordnung sind. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: … Kriege in Europa!) Im Übrigen gab es kein Jahr in der Geschichte der Bundesrepublik, in dem mehr Kohleblöcke ans Netz gegangen sind als im Jahr 2022: 14 Blöcke mehr, 7 Gigawatt. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Das ist Wissenschaft! Sie, Herr Dr. Gerber, und die GRÜNEN sind die neuen Wohltäter der Kohleindustrie, und Ihre angebliche CO - verursachte Klimakrise hat, wenn wir Ihrem Glaubensgrundsatz einmal folgen wollen, nun einen neuen Hauptverursacher: nämlich Sie selbst, Herr Dr. Gerber von den GRÜNEN. (Beifall bei der AfD) Zurück nach Sachsen. Wie Herr Habeck kann auch das hier grün geführte Energieministerium Klimaerfolge nachweisen, hat es doch die installierte Kapazität von Gleichgesinnten im Staatsapparat drastisch erhöht. Eine der ersten Amtshandlungen war die Schaffung einer Energie- und Klimaabteilung mit 21 hoch bezahlten Beamten für 2 Millionen Euro Steuergeld, Jahr für Jahr, auf Lebenszeit. Wir bezahlen das. Trotzdem will der üppige Aufwuchs Ihrer grünen Beamten nicht so recht zum Zubau Ihrer Ökostromerzeugung beitragen. Bei Amtsantritt haben Sie, Herr Minister Günther, 50 neue Windräder pro Jahr versprochen – Wahrzeichen der dümmsten Energiepolitik der Welt. Gebaut haben Sie im Mittel aber kein einziges. Was für ein großes Glück für unsere schöne sächsische Heimat, dass Sie Ihren grünen Größenwahn bisher noch nicht so ganz verwirklichen konnten. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Thomas Prantl AfD

Wir versprechen den Bürgern und Ihnen, dass wir als AfD uns Ihrer größenwahnsinnigen Zerstörungswut von Natur und Landschaft weiter in den Weg stellen werden. Wir sind Heimatschützer. Sie dürfen fest mit uns rechnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion Frau Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Klimawandel ist nichts, wovon wir in Deutschland oder in Sachsen nicht betroffen wären; er wird in ferner Zukunft für Probleme sorgen. Wer das nicht sieht, der hält wahrscheinlich auch ein Meerschwein für einen Elefanten; so etwas soll es ja geben. (Heiterkeit der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Jörg Urban, AfD) Das wird beim Thema Gesundheit und Klimawandel besonders deutlich. Die Vorrednerinnen Kuge und Kuhfuß haben schon einiges beschrieben. Die Häufigkeit von extremen Hitzewellen hat in den vergangenen Jahrzehnten bereits signifikant zugenommen und wird es wahrscheinlich auch weiterhin tun. Die Veränderungen des Klimas haben nicht nur direkte, sondern auch indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind signifikant gestiegen, die UV-Strahlung ist erhöht, längerer Pollenflug potenziert Allergien – um nur einige wenige zu nennen. Aus diesem Grund bezeichnet die WHO zu Recht den Klimawandel als größte Gesundheitsbedrohung für die Menschheit. So brachten die extremen Hitzesommer der letzten Jahre – die Zahl für letztes Jahr ist genannt worden, aber die Zahlen davor waren deutlich höher – bis zu 10 000 Tote. Auch das muss man beachten. Die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in den letzten Jahren an Hautkrebs erkrankt sind, ist massiv gestiegen. Laut der Deutschen Krebsgesellschaft ist übermäßige UV-Strahlung eines der wichtigsten Risikofaktoren für die Erkrankung an Hautkrebs. Dem kann man sich doch nicht ernsthaft verschließen. Ein anderes Beispiel: Aufgrund gestiegener Temperaturen sind inzwischen Mücken in Deutschland heimisch geworden, die sonst eher in tropischen Regionen verbreitet sind, und diese bringen unbekannte Krankheitserreger mit – oder die Ausbreitung von gesundheitsschädlichen Pflanzen wie Ambrosia oder Bärenklau. (Carsten Hütter, AfD: Was für‘n Ding? – Gegenruf der Fraktion DIE LINKE: Bärenklau!) – Ja, dass Sie davon noch nichts gehört haben, haben wir in dem Vorredebeitrag gehört. Über die Auswirkungen haben Frau Kuhfuß und Frau Kuge bereits gesprochen; deshalb erspare ich mir Details. Ich möchte aber sagen, dass insbesondere die starken Hitzeperioden in Sachsen in den letzten Jahren immer wieder Thema sind. Durch die Herz-Kreislauf-Erkrankungen – insbesondere in Sachsen und aufgrund der älteren Bevölkerung, die wir haben – haben wir eine besondere Aufgabe. Leider passiert diesbezüglich noch nicht allzu viel. Ein großer Teil der Städte und Landkreise in Sachsen hat bisher keinen Hitzeschutzplan. Auch für ganz Sachsen fehlen die Festlegungen. Die Stadt Leipzig ist gerade dabei, einen Hitzeschutzplan zu erstellen. Es ist wichtig – insbesondere aufgrund des bereits erwähnten hohen Durchschnittsalters –, dass wir in Sachsen flächendeckend Hitzeschutzkonzepte entwickeln und umsetzen; denn die extreme Hitze betrifft vor allem die vulnerablen Gruppen. Unsere Aufgabe ist es, insbesondere diese zu beschützen. Frau Kuhfuß hat uns eingangs aufgefordert, hierzu Ideen zu bringen. Dem kommen wir als LINKE selbstverständlich sehr gern nach. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Neben einem landesweiten Hitzeschutzaktionsplan braucht es eine Unterstützung der Kommunen, der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen. Auch das haben Sie, Frau Kuhfuß, beschrieben. Leider ist die Situation so, dass die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht über ausreichende Kühlsysteme verfügen. Vielen von Ihnen sind sicherlich Trinkwasserbrunnen, Sprühduschen oder Sprühnebelanlagen aus dem Urlaub bekannt. Das findet man hier nur vereinzelt. Auch solche einfachen Dinge wie Sonnencremespender in Parks oder am Strand – das ist in den Niederlanden gang und gäbe – bekommen wir nicht hin. Warum eigentlich nicht? Aktuelle Debatten sind schön und gut. Wichtig ist aber, dass es einen Hitzeschutzmaßnahmenplan mit weichen Faktoren gibt, die man schnell umsetzen kann. Das wäre diesen Sommer eigentlich noch möglich und dazu hat die Fraktion selbstverständlich Vorarbeit geleistet. Wir haben einen ganz hervorragenden Antrag „Hitzeschutz-Maßnahmenplan für den Freistaat Sachsen zügig entwickeln und schnellstens umsetzen!“ eingereicht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Gegenruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das haben wir selbstverständlich sehr gern gemacht. Sie können das gern annehmen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Herr Voigt will zustimmen!) Wir sind bereit, das im September mit zu beschließen – oder früher, falls Sie es vorher schon umgesetzt haben wollen. Wir bedanken uns im Namen der sächsischen Bevölkerung schon jetzt. (Beifall bei den LINKEN –

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Sören Voigt CDU

Im September wird’s wieder kühler! Schlechtes Timing!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Winkler, bitte.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor vielen großen Herausforderungen. Die Anpassung an den Klimawandel ist aber die zentrale Herausforderung nicht nur unserer Gesellschaft, sondern weltweit. (Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Es liegt in unserer Verantwortung, dass wir als vernünftige Politikerinnen und Politiker uns nicht nur für den Klimaschutz einsetzen, sondern wir müssen kluge Lösungen finden, um die Folgen des Klimawandels abzumildern. Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Bedrohung mehr. Wir sehen die Auswirkungen in Form von extremen Wetterereignissen, Hitzewellen, Dürren, Trinkwassermangel und Überschwemmungen. Es ist kein Geheimnis, wenn ich sage: Klimaschutz beginnt in den Köpfen. Es ist an der Zeit, den hinderlichen Kulturkampf zu überwinden, der uns davon abhält, gemeinsam für den Klimaschutz und gegen die Klimaveränderung zu kämpfen. Der Klimawandel macht keine Unterschiede zwischen politischen Überzeugungen und sozialen Schichten, Herr Prantl. Er bedroht uns alle gleichermaßen. Es ist dringend geboten, dass wir über Parteigrenzen hinweg Lösungen finden, um den Klimawandel zumindest zu entschleunigen. Wir können den Kampf gegen den Klimawandel auch als Chance begreifen, um Deutschland und damit auch den Freistaat Sachsen lebenswerter und resilienter zu machen. Mir geht es bei meinen Ausführungen mehr um das gesellschaftliche Leben, die Wirtschaft und die Kommunen. Zum Gesundheitsschutz ist meines Erachtens fast alles gesagt. Wenn wir Investitionen in erneuerbare Energien, für die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze und für nachhaltige Innovationen – auch im Bereich von Klimaschutz und Klimaanpassung – vorantreiben, dann investieren wir in die Zukunft. Kluge Investitionsanreize – wie der von unserer Fraktion ins Spiel gebrachte Sachsenfonds – sind dafür notwendig. Wissenschaft und Wirtschaft sind sich hierbei einig: Klimaschutz wird etwas kosten – und das nicht wenig. Doch er wird uns richtig teuer zu stehen kommen und Wohlstand kosten, wenn wir jetzt zögerlich handeln. Unsere Infrastruktur, unsere Wirtschaft und vor allem diejenigen, die am stärksten von sozialer Ungerechtigkeit betroffen sind, leiden unter den Folgen des Klimawandels. Als Sozialdemokrat plädiere ich – das wird niemanden verwundern – für eine sozial gerechte Klimaanpassungspolitik, die sicherstellt, dass niemand auf dem Weg im Stich gelassen wird. Ich möchte kurz, jedoch nicht abschließend skizzieren, was wir noch alles tun müssen. Wir müssen unsere Infrastruktur widerstandsfähig gegenüber den Folgen des Klimawandels machen. Gebäude, Verkehrswege müssen angepasst und verbessert werden, um Überschwemmungen, Stürmen und Hitzeperioden standzuhalten. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen und Altenheime ausreichend geschützt sind. Der Klimawandel hat Auswirkungen auf unseren Wasserhaushalt. Wir müssen unsere Wasserressourcen besser bewirtschaften und in den Ausbau von Wasserspeichern, Rückhaltebecken und Entwässerungssystemen investieren und Herausforderungen wie Starkregen und Dürren gerecht werden. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle gewährleistet ist und bleibt. Der Umbau der sächsischen Wälder und ihr Schutz vor immer häufigeren und größeren Waldbränden sind eine immens wichtige Aufgabe, der wir uns zwar bereits stellen, die wir aber langfristig weiter absichern müssen. Die Landwirtschaft ist besonders vom Klimawandel betroffen. Wir müssen unsere Landwirte weiterhin bei der Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen unterstützen, indem wir ihnen Wissen, finanzielle Unterstützung und Technologien zur Verfügung stellen. Dabei lautet die Devise: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen! (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Auch unsere Städte und Gemeinden stehen vor immer größeren Herausforderungen in Bezug auf den Klimawandel. Sie müssen widerstandsfähiger werden. Starkregenereignisse werden häufiger und intensiver, was zu Überschwemmungen und letztendlich zu erheblichen Schäden an Infrastruktur und Gebäuden führen wird. Gleichzeitig tragen die zunehmenden Versiegelungen und die hohen Temperaturen in Städten zu einer Verstärkung des urbanen Hitze-Insel-Effekts bei, der die Lebensqualität und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt. Neben einer angepassten Stadtplanung könnte die sogenannte Schwammstadt am Ende eine Antwort auf diese Herausforderung sein. Bei all den notwendigen Maßnahmen geht es nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie und wie schnell. Der Klimawandel hat natürlich auch Auswirkungen auf unser aller Gesundheit; dazu ist viel gesagt worden. Ich erspare mir deshalb auch die zweite Runde. Wiederholungen brauchen wir in diesem Fall nicht. Danke. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Teichmann, wollten Sie das Wort ergreifen? – Bitte. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Aktuelle Debatte auf Antrag der Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN befasst sich mit dem Thema „Hauptgegner Klimakrise – Lösungen zum Schutz von Mensch und Umwelt konkret umsetzen“. Der Hauptgegner ist ganz sicher nicht die Klimakrise. Ich denke da eher an die deutschlandfeindliche Politik der aktuellen Bundesregierung. Die aktuellen Wahlumfragen unterstreichen das eindrucksvoll. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ihre Partei spielt dabei aber keine Rolle! – Gegenruf von der AfD: Ihre auch nicht, Herr Lippmann!) Vorab: Ich bin kein Klimaleugner. Es gibt den Klimawandel. Einen Wandel des Klimas hat es bekanntlich schon immer gegeben. (Zuruf von den LINKEN) Es gab kältere Phasen in der Erdgeschichte, wie die Eiszeit, aber auch wärmere Perioden. (Volkmar Winkler, SPD: Wie kann man Wissenschaft leugnen?) Die aktuellen Klimaveränderungen verlaufen im Gegensatz zu früher schneller. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Ich will nicht spekulieren, wie viel davon menschengemacht ist. Fakt ist, dass der deutsche Anteil der weltweiten Treibhausgasemissionen von über 36 Milliarden Tonnen jährlich nur circa 2 % beträgt. Wir Deutschen allein würden und werden das Klima folglich nicht retten. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Werden wir ja auch nicht!) Das ist eine Tatsache. Deutschland ist in den letzten 240 Jahren 1,6 Grad wärmer geworden. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) In den nächsten 30 Jahren sollen weitere 0,4 Grad dazukommen – und das völlig unabhängig davon, wie sehr die Bürger die Treibhausgasemissionen bis dahin senken. (Sabine Friedel, SPD: Ab hier verlassen Sie die…?) Auch darin ist sich die Wissenschaftsgemeinschaft einig. Klima- und Umweltschutz? Ja, aber bitte mit mehr Augenmaß und Verstand, (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) ohne Panik oder gar Klimafanatismus. Das umstrittene Heizungsgesetz führt nach Aussage von Herrn Minister Habeck ab 2030 lediglich zu einer CO -Einsparung von 1,4 % der deutschen Emissionen. Bezüglich der Weltemissionen wäre dieser Anteil gar nicht mehr messbar, nämlich 0,00025 %. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Ich denke, der ist nicht messbar?) Die deutsche Wirtschaft, die Ersparnisse der Bürger, den Wohlstand unserer Gesellschaft dem überzogenen Klimafanatismus zu opfern, halte ich deshalb für falsch. Nur eine starke Wirtschaft und eine echte Akzeptanz in der Bevölkerung sind der Garant für einen vernünftigen, global geführten Klimaschutz. Dies einseitig zu betreiben, endet in der Sackgasse. Dies unterstreichen wiederum die aktuellen Wahlumfragen. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen mit der nächsten Runde und es beginnt wieder die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN; Herr Dr. Gerber.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Kuhfuß hat es sehr eindrucksvoll dargestellt. Es geht beim Klimaschutz nicht in erster Linie darum, das Klima zu schützen, sondern den Menschen. Die Klimakrise hat massive negative Auswirkungen auf Menschen und deren Gesundheit, besonders – das ist mehrfach angebracht worden – für eine alternde Bevölkerung wie in Sachsen. Doch Klimapolitik berührt neben Gesundheit viele andere Politikfelder: Energie, Wirtschaft, Bauen, Ernährung usw. usf. Wir erleben aktuell, dass in all diesen Bereichen eine Wende bevorsteht oder bereits stattfindet. Ich hätte mir gewünscht, dass man für diese Transformationsprozesse deutlich mehr Zeit gehabt hätte, doch leider wurden sie in der Vergangenheit verschlafen. Man könnte an dieser Stelle die Fehler der Vergangenheit eingestehen und konstruktiv an der Sicherung der Lebensgrundlage zukünftiger Generationen arbeiten – oder man erklärt die, die sich für mehr Klimaschutz einsetzen, zum Hauptgegner. Man kann argumentieren, dass die Strompreise dank erneuerbaren Energien negativ sind – oder man verkündet am selben Tag, dass die Energiewende gescheitert wäre. Man kann den Menschen, die besorgt sind um ihren Wald, der vom Borkenkäfer zerfressen wird, zuhören – oder von Klimahysterie sprechen. Man kann die Warnung der Wissenschaft über die extremen Dürren in Spanien, Italien und Frankreich ernst nehmen – oder das Framing einer Boulevardzeitung mit „Heizungshammer“, „Energiestasi“ und „Deindustrialisierung“ übernehmen. Genau diese Rhetorik führt dazu, dass keine sachliche Debatte mehr geführt werden kann. Eine bessere Werbekampagne kann man sich für rechtsextreme Strukturen quasi nicht wünschen. (Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Diese Rhetorik hat konkrete Auswirkungen in Sachsen, wie kürzlich im Kreistag in Bautzen. Dort wurde die Energieagentur, die 3 Millionen Euro Wertschöpfung in die Region gepumpt hat und über zehn Jahre wertvolle Arbeit geleistet hat, aus rein ideologischen Gründen nicht weiter finanziert. Ich erlebe auch eine neue Dimension an Aggressivität. Ich möchte dazu gern aus einem Brief zitieren, den ein Windkraftunternehmer an den Chemnitzer Oberbürgermeister nach einer Informationsveranstaltung beim Windkraftpark in Euba geschickt hat: „Es wurden mehrere unserer anwesenden Kollegen auf dem Vorplatz des Feuerwehrgebäudes während der Veranstaltung beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen.“ Wir sind also leider so weit gekommen, dass sogar Körperverletzung als Mittel gegen Windkraft eingesetzt wird. Das ist absolut zu verurteilen (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wird die AfD bestimmt…!) und darf sich in der Art und Weise nicht wiederholen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Diffamieren eines politischen Gegners lenkt immer nur von den eigentlichen Problemen ab, und dies kann ich nur als Versuch werten, die eigene Ideenlosigkeit zu überdecken. (Lars Kuppi, AfD: Herrlich! Zum Lachen! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Reflektieren Sie das noch mal!) Wir benötigen konkrete Lösungen für die Klimakrise und es muss endlich Schluss sein mit der Angstdebatte; denn es gibt jede Menge konkrete positive Dinge zu erzählen – wie etwa die neue Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz, die in den nächsten Jahren knapp eine Viertelmilliarde Euro für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Hitzeschutz in den Kommunen, für Investitionen in Kommunen sowie für Vereine und Forschungseinrichtungen zur Verfügung stellt. Das ist mal ein Turbo für die Energiewende und den Klimaschutz! In Zukunft werden auch Nachhaltigkeit und Umweltschutz durch die Verlängerung der Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten gesteigert. Mit der neuen Förderrichtlinie Reparaturbonus stehen zukünftig 2,5 Millionen Euro bereit, um weniger Elektroschrott zu produzieren. Das hilft vor allem Menschen mit einem schmaleren Geldbeutel. Außerdem schaffen wir gleichzeitig neue Standards in der Automatisierung der Antragstellung durch eine sehr gute Zusammenarbeit mit der SAB. Last but not least: Das Kabinett hat gestern den EKP-Maßnahmenplan beschlossen. Ein Paradigmenwechsel, der mit dem Energie- und Klimaprogramm beschlossen wurde, wird fortgesetzt und festgeschrieben: 350 Seiten mit 192 Maßnahmen, die mit über 100 Fachreferentinnen und -referenten abgestimmt wurden. Viele davon sind schon abgeschlossen bzw. in der Umsetzung. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das wird nächstes Jahr rückgängig gemacht! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) 43 der Maßnahmen zielen übrigens auf die Anpassung der Folgen des Klimawandels ab. So etwas gab es bisher in Sachsen nicht. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klimaschutz ist nicht die alleinige Aufgabe von uns GRÜNEN, sondern es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich alle demokratischen Parteien stellen müssen. Es wird nur gemeinsam gehen. Von daher bitte ich alle, sich der konstruktiven Suche nach Lösungen anzuschließen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion erhält das Wort Herr Abg. Clemen; bitte.

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Robert Clemen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Das erste Mal in der Geschichte von großen Klimaveränderungen erleben wir einen Anstieg der Durchschnittstemperaturen auf der Nordhalbkugel, ohne gleichzeitig einen Anstieg der Niederschlagsmengen zu haben. Im Gegenteil: Die Kausalität, die bisher immer geherrscht hat, scheint aufgehoben. Wir erleben ansteigende Temperaturen bei sinkenden Niederschlagsmengen. Im Juni 2023 erlebten wir in Irland den wärmsten Juni seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Zusätzlich wird es bereits in diesem Jahr maritime Hitzewellen vor Irland geben, was ebenfalls ein Novum in der Geschichte darstellt. (Zuruf der AfD: In Irland!) In der Wissenschaft existieren erste Anzeichen dafür, dass es in diesem Sommer wieder einen starken El Niño geben und dieser die Effekte der Erderwärmung nochmals verstärken wird. Alle Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, die auf der Frankreich-Reise in Marseille waren, konnten sich davon überzeugen, dass wir am Dienstag, den 27. Juni 2023, den heißesten Junitag in Marseille seit 1835 erlebt haben. Meines Erachtens sind das deutliche Zeichen dafür, dass wir einen Klimawandel haben und wir in einem Klimawandel leben, der offenbar so in dieser Form, in den vergangenen Millionen Jahren nicht existiert hat. (Jörg Urban, AfD: Millionen?) – Ja, Millionen Jahre auf der Welt. Es gibt die Frage: War es so, dass es auf der Nordhalbkugel bei Klimaerwärmung gleichzeitig mehr Niederschlag gab? In der Regel war es so. (Jörg Urban, AfD: Wer hat das denn vor Millionen Jahren beobachtet?) Bei dieser Kausalität haben sich bestimmte Dinge ausgeglichen. Doch wir haben das erste Mal die Situation, dass wir offenbar eine Erwärmung ohne Erhöhung der Niederschlagsmenge haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Mit hoher Geschwindigkeit!) – Und das mit einer extremen Geschwindigkeit. Aber darauf – – (Lars Kuppi, AfD: Schön den LINKEN nachgesprochen! – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE –

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Lars Kuppi AfD

Die CDU ist links, ja klar! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Man kann das anhand vieler Quellen nachvollziehen, unter Umständen auch bei Quellen, die Sie als seriös ansehen. – Fakt ist: Wir müssen mit Innovationen den Klimawandel bekämpfen und nicht mit Verboten. (Zuruf von der AfD: Mit Kernkraft!) Deutschland ist nur für 1,86 % der weltweiten Emissionen verantwortlich. Dabei ist Deutschland gerade vom Iran überholt worden und damit auf Platz 6. Wir reden fast ausschließlich über Kohlendioxid. Aber Schwefelhexafluorid ist zum Beispiel 22 800 Mal schädlicher als CO₂. Das Umweltbundesamt plädiert bereits für ein Verbot des Stoffes. (Zurufe von der AfD) Wir haben die Chance, dass wir mit dem CTC in Delitzsch – dem neu entstehenden Großforschungszentrum – Substitutionen für diesen Stoff erfinden können, sodass wir eine Substituierung herbeiführen und unter Umständen auch weitgehend Methan – das 25 Mal schädlicher als CO₂ ist – reduzieren können. Es gibt noch eine ganze Reihe anderer umweltschädlicher Stoffe, bei denen wir in Mitteldeutschland Innovationen haben werden, um diese zurückzuführen. In Sachsen gibt es eine ganze Reihe von Unternehmen, die sich dem Thema gewidmet haben, um Innovationen, die dem Klimawandel entgegenwirken, zu erforschen, zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Wir haben mit Meyer Burger in Hohenstein-Ernstthal und Freiberg in Sachsen sowie in Thalheim in Sachsen-Anhalt den einzigen europäischen Hersteller von Fotovoltaik-Anlagen. Herr Hippold und ich haben dazu eine Anregung gegeben, die Herr Staatsminister Günther dankenswerterweise aufgenommen hat. Wir sind sehr froh, dass wir in Sachsen initiativ werden, dass es Heckert Solar GmbH, SOLARWATT und European Energy Exchange AG in Leipzig gibt, die im großen Maße in der Lage wären, das Thema Wasserstoff zu bearbeiten. Zudem haben wir einige interessante Erzeuger von Windkraftanlagen; wobei ich ein wenig die Sorge habe, dass uns die Windkrafterzeuger in Sachsen mehr und mehr abhandenkommen. Welche kurzfristigen Maßnahmen gibt es nun, mit denen wir dem Klimawandel begegnen können? Das ist zum einen das Wassermanagement. Dazu ist die Landestalsperrenverwaltung sehr gut in der Lage. Wir haben das Thema Innenstadtbegrünung. Es müssen Windschneisen geschaffen werden, um Hitzestaus zu vermeiden. Waldumbau und Waldmanagement sind notwendig; insbesondere der Erhalt alter Einzelbäume sowie von Baumbeständen in Parkanlagen. Dazu gab es interessante Anregungen beim ersten Wechselburger Parkgespräch vor 14 Tagen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Robert Clemen CDU

Wir brauchen Trinkwasserbrunnen in ländlichen Regionen und vieles mehr. Entscheidend ist: Wir sollten auf Innovation aus Sachsen setzen. Sachsen hat als Land der Ingenieure eine Menge Potenzial, um Möglichkeiten in der Begegnung mit der Klimakrise zu entwickeln und Innovationen in die Welt zu tragen. Danke schön. (Beifall bei der CDU sowie der Staatsminister Armin Schuster und Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion erhält Herr Abg. Urban das Wort.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Angesichts der politisch gewollten explodierenden Heizkosten ist es wahrscheinlich angebrachter, sich über zukünftige Kältetote Gedanken zu machen als über Hitzetote. Aber egal, ob Herzinfarkt, Messerstiche, Erfrierungen oder Kreislaufprobleme im Sommer: Angesichts Ihrer Krankenhauspolitik wird deutlich, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ooooh!) dass Sie sich um die wirklichen Probleme der Menschen überhaupt keine Gedanken machen. Grüne Klimarettungspolitik ist verlogen, sie ist egoistisch und sie ist demokratiefeindlich. (Zuruf des Abg. Sven Voigt, CDU) Waren die GRÜNEN vor 20 oder 30 Jahren wirklich noch am Umweltschutz interessiert, so treiben sie heute nur noch Panikmache – man sieht es auch heute wieder – zum eigenen Vorteil: Erst neue Eiszeit, dann war es die Erderhitzung, und nun ist „Wir werden alle sterben!“ die neue Panik. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele für Ihre ach so seriöse Klimawissenschaft: Beispiel Nummer 1: eisfreie Arktis. Im Jahr 2008 behaupteten Ihre Klimaexperten, es würde ein Horrormärchen entstehen. Der Nordpol wäre in fünf oder sieben Jahren eisfrei. Das ist eine Weile her und nicht passiert. Die Eisbären leben noch, (Marco Böhme, DIE LINKE: Im Sommer ist es eisfrei!) aber Sie sind eine Weile gewählt worden. Das war das Ziel! Beispiel Nummer 2: (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Im Jahr 2009 behauptete der Weltklimarat – auch das sind Ihre Gurus –, dass die Gletscher im Himalaya bis 2035 verschwunden sein könnten. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Das entpuppte sich bei näherem Hinsehen nicht nur als ein grober Fehler; es war eine bewusste Täuschung. (Sabine Friedel, SPD: Nee!) Nachweislich forschte man damals nicht selbst, sondern man schrieb bei einem russischen Gletscherforscher ab. Dieser sagte dieses Szenario nicht für 2035 voraus, sondern für das Jahr 2350. Der zuständige Forscher vom IPCC, Murai Lal, musste zugeben: „Es hatte mit den Ländern der Region und ihrer Wasserversorgung zu tun. Wir dachten, wenn wir das hervorheben können, wird das Politiker zu konkreten Maßnahmen ermuntern.“ Das Institut des damaligen Vorsitzenden des Weltklimarates – ganz großer Klimaforscher –, Rajendra Pachauri, erhielt von der EU einen millionenschweren Forschungsauftrag genau zu diesem Thema. Lügen zum eigenen Vorteil. Das ist Ihre Klimawissenschaft! (Beifall bei der AfD) Auch Sie, Herr Gerber, haben mit dem Verweis auf die Energieagentur in der Lausitz, die jetzt kein Geld mehr kriegt, genau gezeigt, worum es Ihnen geht: um die Versorgung der eigenen Klientel und nicht um die Menschen da draußen. Beispiel Nummer 3, „grüne Oase“ Sahara: Während der Weltklimarat, deutsche Medien und auch die GRÜNEN für Afrika Wüstenwachstum, Extremhitze und Hungersnöte voraussagen, hat sich die Sahara in den letzten 30 Jahren um 300 000 Quadratkilometer im Norden verkleinert; das ist jetzt Grünland. Im Süden wird die Sahara allmählich von Bäumen überwachsen. Allein der Niger hat in den letzten 20 Jahren 5 Millionen Hektar neuen Baumbestand. Über diese Fakten sagen Sie und Ihre Klimapanik-Wissenschaftler nichts. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Wer ist das denn?) Schlimmer noch: Verlogen, wie grüne Politiker sind, warnen Sie uns jetzt trotzdem vor angeblichen Klimaflüchtlingen aus genau diesen Regionen. Als letztes Beispiel sei genannt: Vor reichlich fünf Jahren, am 21. Juni 2018, warnte die Gralsheilige der GRÜNEN, die grüne Klimaretterin Greta Thunberg, dass der Klimawandel die gesamte Menschheit auslöschen wird, wenn wir nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre aufhören, fossile Brennstoffe zu nutzen. Auch dieses Katastrophenszenario trat natürlich nicht ein; aber die grüne Weltuntergangssekte wurde weiter gewählt, ist heute Teil der Bundesregierung, verprasst das Geld der Steuerzahler und ruiniert den Wirtschaftsstandort Deutschland. (Beifall bei der AfD) Verlogen und egoistisch – das ist die Klimarettungspolitik der GRÜNEN. Und demokratiefeindlich ist diese Politik obendrein. Was die Menschen nicht wollen, dazu werden sie von ihnen per Gesetz gezwungen. Ökodiesel wollte niemand – deshalb Zwangsbeimischung per Gesetz. Ökostrom wollte niemand – deshalb die Zwangsabgabe per EEG. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Sie wissen genau, dass Ihre grüne Ideologie nicht einmal ansatzweise mehrheitsfähig ist, und deshalb sind erleichterte Volksentscheide auch klammheimlich aus Ihrem Forderungskatalog verschwunden. (Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Jörg Urban AfD

Ja gerne. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Herr Urban, was denken Sie denn, woher die Dürren und die Hitzewellen kommen? Wie erklären Sie sich denn, dass das, wie vorhin beschrieben wurde, in der Kausalität – mit dem Blick in die Geschichte – nicht mehr zusammengeht, weniger Niederschläge, mehr Hitze? Denken Sie, die sogenannten Hitzetoten der letzten Jahre sind eine freie Erfindung der demokratischen Kräfte oder dass diese Leute einfach so umfallen, weil sie Lust zum Sterben haben? Oder wie erklären Sie sich das?

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank für die Frage, Frau Kollegin. Es wurde von verschiedenen Rednern heute schon mehrfach betont: Klimawandel, Wetterereignisse gab es schon immer und wird es immer geben. Wir müssen uns nicht wundern, dass wir auch einmal eine Trockenzeit haben und dass es einmal mehr regnet. Das gehört dazu. Das war erdgeschichtlich schon immer so. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das war noch nie in dieser Geschwindigkeit so! Sie lügen!) Dass der Kollege der Meinung war, dass die Wetter- und Klimaänderungen vor Millionen Jahren schon schneller gingen als heute, halte ich für sehr gewagt; denn damals konnte das niemand beobachten. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wenn man Millionen Jahre zurückschaut!) Vielleicht ging es damals auch mal schneller und mal langsamer. Selbstverständlich ist Wärme, aber auch Kälte – ich wies darauf hin – ein Risiko für vulnerable Gruppen und dementsprechend sollte man diese Gruppen schützen. Aber wenn eine Regierung die Krankenhauslandschaft zusammenstreicht und die Notfallversorgung unterbindet, (Zurufe des Abg. Valentin Lippmann und Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) dann muss man sich nicht wundern, wenn diese vulnerablen Gruppen – Klimawandel hin oder her – mit ihrem Problem am Ende tatsächlich allein sind. Zum Schluss sei gesagt: Die GRÜNE-Partei in ihrer heutigen Form – das möchte ich gern noch sagen – ist ein Produkt der Wohlstandsgesellschaft, weil immer weniger Menschen existenzielle Probleme haben. Schon Franz Josef Strauß wusste: Die grünen Ideen gedeihen nicht in den Quartieren der Arbeiter, sondern sie gedeihen in den Luxusvillen der Schickeria. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Wohlstandsgesellschaft, an deren Entstehen Ihre Partei nicht den geringsten Anteil hat, wird gerade durch Ihre grüne Politik kaputt gemacht. Mit dieser grünen Politik werden Sie als Partei verschwinden. Das ist ein kleiner Trost und es wird Ihnen, glaube ich, kaum jemand nachtrauern, außer vielleicht Herr Kretschmer. Er ist nicht da. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir sehen uns wieder!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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André Barth AfD

Der Abgang war gut!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die heutige Aktuelle Debatte handelt von der Klimakrise. Wir reden ja vom Klimawandel, aber eigentlich von der Klimaerhitzung. Stichwort Hitze: Wir haben einen neuen Rekord zu verzeichnen. Am Montag lag die globale Durchschnittstemperatur auf dem Planeten das erste Mal seit den Aufzeichnungen über 17 Grad Celsius, und damit wurde der bisherige Rekord vom August 2016 übertroffen. Dieser Wert ist, genau gesehen, „ein Todesurteil für Menschen und Ökosysteme“, wie Friederike Otto vom britischen Imperial College sagte. Mehrere Weltregionen erleben derzeit Hitzewellen, darunter der Süden der USA, weite Teile Chinas mit mehr als 35 Grad Celsius und Teile Nordafrikas mit Temperaturen von knapp unter 50 Grad Celsius. Die Hitze wird auch in Deutschland weiterhin ein Thema sein. Die Frage ist: Was können wir tun? Neben der Hauptaufgabe, den CO -Ausstoß zu reduzieren, brauchen wir Maßnahmen, um der Erhitzung entgegenzuwirken bzw. uns davor zu schützen. Das, was mit der Erhitzung explizit zusammenhängt, ist das Problem der Flächenversiegelung. Deshalb haben wir dazu vor einer ganzen Weile eine Große Anfrage gestellt. Flächenversiegelung ist ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die Folgen der Klimaerhitzung; denn sie hat Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit, die Grundwasserneubildung, den Wasserrückhalt, die Aufheizung, den Bodenschutz, die Lebensraumverluste usw. Die tägliche Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr macht 58 000 Quadratmeter pro Tag aus. Acht Fußballfelder werden pro Tag für Siedlung und Verkehr, insbesondere für den Straßenbau, neu in Anspruch genommen. Dieser Wert hat sich in den letzten 20 Jahren kaum verändert. Im Gegenteil: Seit Beginn dieser Legislatur gibt es sogar eine leichte Erhöhung. Das Ziel der Koalition aus dem Koalitionsvertrag, die Flächeninanspruchnahme auf 2 Hektar pro Tag zu begrenzen, ist weit verfehlt, und von der Erreichung dessen sind wir weit entfernt. Die Staatsregierung ist sich der erheblichen negativen Auswirkungen dieser Entwicklung bewusst und benennt sie auch. Dennoch konstatiert sie, dass kurzfristig keine grundsätzliche Trendumkehr zu erwarten sei – als könne man selbst nichts tun. Dazu nenne ich ein krasses Beispiel: das Bebauungsverbot in Überschwemmungsgebieten. Seit 2017 wurden in nahezu allen Landkreisen jährlich mehrfach Ausnahmen erteilt, vorwiegend für Wohnbebauung und Gewerbe in Überschwemmungsgebieten. Der absolute Spitzenreiter mit insgesamt 517 Ausnahmegenehmigungen seit 2017 ist die Landeshauptstadt Dresden. Als Maßnahmen gegen zunehmende Bebauung von Überschwemmungsgebieten beschränkt sich die Staatsregierung lediglich auf die Erstellung von Handlungsempfehlungen und versteckt sich ansonsten hinter der Zuständigkeit von Kommunen und Vollzugsbehörden. Das ist genau das Gegenteil von Anpassung an den Klimawandel. Die Staatsregierung hat damit de facto das Koalitionsziel – offenbar weitgehend tatenlos – für gescheitert erklärt. Dabei wäre die Lösung so naheliegend: Flächenentsieglung, Stichpunkt blau-grüne Infrastruktur oder „aus grau werde grün“. Überall ist alles zugepflastert. Wir fangen auf dem Platz vor dem Landtag an, reden über Schulhöfe, Innenstädte usw. Sie sind heiß und warm im Sommer, wenn die Sonne scheint. Dabei müsste eigentlich jede Nebenstraße, auf der kein Baum gepflanzt ist, sofort bepflanzt werden. Dafür wären einige Anstrengungen und massive Investitionen nötig: Dächer und Hausfassaden begrünen, bei der Bebauung Belüftungsschneisen einhalten, innerstädtische Grünflächen vernetzen, Gärten und Parks erhalten und ausbauen, nicht alle Brachflächen bebauen oder versiegeln. Das neue Konzept von Tiny Forests ist zu nennen, das man auch in den Innenstädten anwenden kann. Es braucht nur mindestens 100 Quadratmeter, um diese kleinen Waldflächen anzupflanzen. Es braucht eine akute Entsiegelung und Renaturierung ungenutzter Gewerbeflächen und Industriebrachen! Denn das städtische Bedürfnis, dass alle im Schatten parken wollen, aber niemand einen Baum pflanzt, ist weiterhin das größte Problem. Bäume sind der wesentlichste Faktor der grünen Infrastruktur, aber sie müssen als Erstes weichen und es gibt keine Abwägung über den ökologischen und gesellschaftlichen Wert von Stadtgrün, wenn die Stadtplanung ihren Vollzug findet. Die Bäume verlieren meist bei der Verteilung des urbanen Raums. Deshalb brauchen gerade sie mehr Raum, mehr Wasser und mehr Perspektiven. Wir fordern an dieser Stelle entsprechende Fördermöglichkeiten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wünscht die SPD-Fraktion noch einmal das Wort? – Das ist nicht der Fall. Mir liegen jetzt noch zwei Wortmeldungen vor. Herr Zschocke, BÜNDNISGRÜNE; das ist praktisch die nächste Runde.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja relativ einfach zu verstehen: Ohne stabile natürliche Ressourcen, ohne gesunden Boden, ohne ausreichend Wasser, ohne Artenvielfalt, ohne sich selbst regulierende Ökosysteme funktionieren unsere Ernährung und unsere Wasserversorgung nicht. Das sind aber die entscheidenden Grundlagen für unsere Existenz, und das ist auch in der Debatte deutlich geworden. Wenn die durchschnittliche globale Erwärmung weiter ansteigt, dann werden genau diese natürlichen Systeme instabil und brechen teilweise zusammen. Wenn wir jetzt nicht schnell handeln, wird es Regionen geben, in denen kein Wald mehr wächst, in denen – zum Beispiel in Sachsen-Anhalt oder in Nordsachsen – die Wassernutzung eingeschränkt wird, in denen die Ernteerträge weiter sinken. Es werden sich auch landwirtschaftliche Anbauregionen völlig verschieben. Herr Urban, die Zahl der Menschen, die durch die Folgen des Klimawandels ihre Heimat verlieren, steigt. Das ist Realität. Das kann man doch sehen. Wir haben viel über Klimaanpassung gesprochen. Ich will es noch einmal deutlich unterstreichen: Die wichtigste Lösung zum Schutz von Mensch und Umwelt heißt: herunter mit den Emissionen, und zwar überall und möglichst global koordiniert. Ich will auch noch etwas zur Handlungsgeschwindigkeit sagen, weil oft die Debatte ist: Das geht so schnell, wir müssen die Menschen mitnehmen. Klimaschutz mit der Brechstange funktioniert nicht. Einmal ehrlich: Wird es denn besser, wenn wir es langsamer angehen und dabei niemanden überfordern wollen? Was ist dann die Folge? Wir holen die Klimakrise nicht ein. Wir verlieren möglicherweise noch den Anschluss an die weltweite technologische Entwicklung. Was ist das denn für eine Botschaft, wenn wir es angeblich langsamer angehen könnten, dass es nicht so ernst ist und wir noch Zeit haben? Spätestens seit dem letzten IPPC-Bericht ist das doch nachweislich falsch. Das kann doch jeder lesen, wenn man die Wissenschaft nicht komplett leugnet, dass es so gut wie keine Zeitfenster zum Handeln mehr gibt. Wenn viele ökologische Systeme gleichzeitig instabil werden, können sie uns Menschen nicht mehr tragen. Dann spielt es auch keine Rolle, ob uns das zu schnell geht oder ob erst einmal die anderen Länder handeln müssen oder ob man die Realität wie die AfD komplett leugnet. Mit Blick auf die Realität, in der wir leben, will ich es noch einmal deutlich sagen: Es hilft nicht, gegen angeblich überzogene Maßnahmen, Gesetzentwürfe oder angebliche Ideologie zu kämpfen. Es hilft auch nicht, eine antiökologische Stimmungsmache weiter voranzutreiben. Auch die verbale Aufrüstung gegen Menschen, die sich für Klimaschutz engagieren – das machen Sie die ganze Zeit – hilft nicht. Ihre Panikmache gegen Veränderungen hilft niemandem. Was wirklich hilft, sind Mut und Entschlossenheit; denn die Veränderungen sind möglich – für jeden Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen. Es gibt kein Recht auf den Schutz alter fossiler Gewohnheiten, aber es gibt ein Recht auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zschocke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Kollege Prantl von der AfD möchte zum aktuellen Debattenthema noch einmal sprechen. Bitte schön, Herr Kollege.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn nun die versprochenen Klimaschutzerfolge trotz aller Anstrengungen ausbleiben, wird dem Bürger ein noch schlechteres Gewissen eingetrichtert und richtig Tempo gemacht, wie das Herr Zschocke gerade gezeigt hat. Der grüne Pfad zur heilen Welt führt über den Verzicht auf Wohlstand, den Verzicht auf Freiheit, den Verzicht auf Lebensfreude, oder die Welt der Menschen wird im Klimainferno untergehen. Die neuesten Lehren aus dem grünen Klimakatechismus versprechen der Glaubensgemeinschaft eine schöne neue Welt durch Frieren, Autoverbot, Fleischverzicht oder wahlweise Insektenmehl im Essen. Sie wollen die grüne Herrschaft im Namen einer guten Sache des Klimaschutzes. Ihre Herrschaftstechnik sieht so aus, eine in Deutschland verursachte Weltklimakrise zu erfinden, die Grundstein allen Lebens, Kohlenstoff und Kohlendioxid, zu verteufeln, das gute Gewissen der Menschen zu missbrauchen, irrationale Angst vor CO zu erzeugen, Schuldgefühle wegen unserer Lebensweise zu verstärken und zu festigen, unliebsame Fakten und Argumente zu unterdrücken, Andersdenkende als Leugner zu brandmarken. Herr Dr. Gerber hat es gerade vorgemacht: Er sprach von Rechtsextremisten. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wer sich Ihrer Glaubensgemeinschaft nicht anschließen will, ist ein Rechtsextremist. – Herr Böhme unterstreicht das gerade. Die radikale LINKE spricht. – (Lachen bei den LINKEN) Schuldige anprangern, Ablasshandel erzwingen, Luft besteuern, mit Luft handeln, mit CO -Zertifikaten, Scheinlösungen versprechen – und jetzt kommt der wichtigste Punkt: aber keinesfalls liefern. Ganz wichtig: keinesfalls liefern, um die Klimaziele genau deshalb nicht zu erreichen und deshalb noch mehr Einschränkungen, noch mehr Verbotskultur, noch mehr Bevormundung, noch mehr Umverteilung von Milliarden Euro von den vielen Haushalten und der Wirtschaft hin zu den wenigen Gewinnern Ihrer zahlreichen Wenden: Energiewende, Verkehrswende, Heizwende. Die globale Finanzindustrie im Umfeld von BlackRock rechnet mit billionenschweren Gewinnen. (Beifall bei der AfD) Dieser grüne Teufelskreis ist ein System aus Machtmissbrauch zum Zwecke der Enteignung und Plünderung von Vermögen der Bürger, der Wirtschaft, unserer Kommunen und unseres Staatshaushalts. Aber immer mehr Bürger haben inzwischen verstanden, dass die GRÜNEN ohne die Mehrheitsbeschaffer der CDU nur eine unbedeutende politische Minderheit im Parlament wären. Die Bürger haben verstanden, dass die CDU nicht die Feuerwehr, sondern die Brandstifterin ist: Atomausstieg – Merkel-CDU, Klimaschutzgesetz – Merkel lässt grüßen. Für eine CDU-Frau an der EU-Spitze, für Ursula von der Leyen, ist der Green Deal, ein Programm zur umfassenden Deindustrialisierung und Demobilisierung Europas, eine Herzensangelegenheit. CDU-BlackRock-Chef Friedrich Merz erklärte gegenüber der Öffentlichkeit unumwunden, dass es eine Regierungsaufgabe sei, mehr Nachfrage nach – in Klammern: (unbrauchbaren) – grünen Produkten zu schaffen und sie so für Investoren profitabel zu machen. Was macht eigentlich Herr Ministerpräsident Kretschmer in Sachsen vor und nach der Landtagswahl 2019? Die GRÜNEN vor der Wahl kritisieren, um nach der Wahl prompt mit den GRÜNEN zu koalieren. So wird der Wählerwille in Sachsen seit fast vier Jahren mit Füßen getreten. Gegen den Wählerwillen hat Herr Kretschmer einem fachfremden GRÜNEN das anspruchsvolle Energieressort anvertraut. Seinetwegen übt ein grüner Minister in Sachsen ausgerechnet dort die meiste Macht aus, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) wo ihn niemand wollte und keiner gewählt hat – auf dem Land. Vor den Augen der entsetzten Landbevölkerung kann der grüne Flatterstromminister jetzt Sachsens Wälder und Felder großzügig zubetonieren und die Bergwiesen im Erzgebirge unter Solarglas verschwinden lassen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Aber die Sachsen sind bekanntlich helle, Frau Kollegin Mertsching. Sie haben verstanden: Ob CDU Merkel, CDU von der Leyen, CDU Merz oder CDU Kretschmer – die Hütchenspieler der CDU waren und sind die loyalsten Mehrheitsbeschaffer, die die radikale freiheitsfeindliche grüne Minderheit je hatte. Dass das öffentliche Gepolter des Ministerpräsidenten gegen die GRÜNEN nicht so ganz ehrlich ist, hat er dankenswerterweise erst kürzlich an diesem Rednerpult klargestellt. Er hat seine Koalition mit den GRÜNEN als ein großes Glück bezeichnet. Sicher, ein großes Glück für Ihren CDU-Machterhalt auf Zeit und ein großes Unglück für alle Sachsen. (Beifall bei der AfD) Trotzdem danken wir ihm für die Klarstellung. Es ist schwarz auf weiß protokolliert. Sie haben alle Zweifel beseitigt. Die Sachsen wissen nun, wer CDU wählt, wird Grün regiert. Eine faktisch grün geführte Regierung will die Mehrheit der Bürger nicht. Meine Damen und Herren! Wenn die GRÜNEN heute vom Hauptgegner Klimakrise sprechen, sage ich Ihnen: Der Hauptgegner unseres ehemals freiheitlichen Gemeinwesens – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Thomas Prantl AfD

– sind nicht Klimaveränderungen zwischen Arktis und Antarktis, sondern eine Altparteienallianz, die ihr eigenes wirtschaftliches Wohl – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Letzter Satz! (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN: Abgelaufen! – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.)

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Thomas Prantl AfD

– über das Wohl des Volkes stellt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Nun steht am Mikrofon 1 Kollege Richter von der SPD-Fraktion, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig, Herr Kollege?

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Das ist richtig. Ich hätte gern eine Frage gestellt, aber jetzt formuliere ich es als Kurzintervention. Es ist für mich eine höhere politische Weisheit, die gerade vorgetragen wurde, dass die Bildung von Koalitionen nach erfolgten Wahlen gegen den Willen von Wählern sein soll. (Zurufe von der AfD) Ich verstehe die repräsentative Demokratie so, dass dieses Parlament, das demokratisch gewählt wurde, danach Koalitionen und damit die Regierung bildet. Diese höhere politische Weisheit, Herr Prantl, müssen Sie mir bitte erklären. (Sören Voigt, CDU: Herr Zwerg muss erst zuflüstern, das dauert einen Moment!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Richter mit einer Kurzintervention. Es folgt die Erwiderung an Mikrofon 7. Kollege Prantl, bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Lieber Herr Kollege Richter, es wird Ihnen auch jetzt nicht gelingen, mir zu unterstellen, dass wir das Bilden einer Regierungskoalition als einen „antidemokratischen Vorgang“ (Albrecht Pallas, SPD: Das waren Ihre Worte! – Zurufe von den LINKEN) beschreiben würden. Das habe ich nicht getan. So weit geht eben unser beider Demokratieverständnis auseinander. Ich habe in meiner Rede auf etwas anderes hingewiesen. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir einen Ministerpräsidenten und eine CDU in Sachsen haben, die vor den Wahlen und auch jetzt aktuell gegen die GRÜNEN öffentlich poltern. (Lachen des Abg. Frank Richter, SPD) Der Ministerpräsident sagt: Der Atomausstieg – den wir selber beschlossen haben –, geht nicht; das betrifft auch andere Politikfelder. – Trotzdem koaliert er dann nach der Wahl mit den GRÜNEN. Also, es werden Stimmen der Wähler eingefangen, denen Glauben gemacht wird: Wir als CDU sind der Garant für bürgerlich-konservative Politik. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bei Ihnen ist es genauso!) Nach der Wahl stellen die Bürger fest, (Zurufe von der CDU und der SPD) die CDU ist eben nicht der Garant für bürgerlich-konservative Politik; diese bürgerlich-konservative Politik haben die Sachsen aber mehrheitlich gewollt. (Sören Voigt, CDU: Nein, mit Ihnen nicht!) Sie können doch rechnen, Herr Kollege Richter! Nehmen wir mal die Stimmen von FDP und Freien Wählern hinzu (Zuruf der Abg. Simone Lang, SPD) – wollen wir auch diese einmal als konservativ bezeichnen –, dann hatten diese beiden zusammen mit der CDU und der AfD gut 70 %. Das ist eine komfortable Mehrheit in Sachsen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Mehrheit, werte Kollegen, (Zurufe von der CDU) haben wir beide, AfD und CDU auch in diesem Parlament, ohne dass Sie mit uns koalieren müssten. Aber wir könnten ja antragsweise mit einer komfortablen Zweidrittelmehrheit miteinander abstimmen. Aber dass Sie Heuchler sind und dass Sie alles auf den Kopf stellen und verraten, was Sie vorher versprechen – wo haben Sie es denn letztens gezeigt? Es ging um die Reparatur von Nord Stream 2. (Zuruf von der CDU: Genau!) Was ist denn da passiert? Ihr Ministerpräsident, der über die GRÜNEN spricht, der poltert und sagt, das geht nicht, diese Politik wollen wir nicht, (Zurufe von der SPD) hat in der Öffentlichkeit die Reparatur von Nord Stream 2 verlangt. Dann kommt die AfD und sagt: Da hat er recht, dabei wird er unterstützt. (Zuruf der Abg. Simone Lang, SPD) Wir blockieren ja nicht aus Prinzip alles. Wir sind die Demokraten. Sie blockieren! Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Thomas Prantl AfD

Ist die Botschaft angekommen? (Beifall bei der AfD) Ich beantworte noch eine KI. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl erwiderte auf die Kurzintervention von Herrn Kollegen Richter. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf zum aktuellen Debattenthema? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich für die Staatsregierung an Herrn Staatsminister Günther. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Wolfram Günther

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Klimawandel, den wir derzeit erleben, und die Begründung, warum er menschengemacht ist, sind wissenschaftliche Themen. Diese Fragen sind auch wissenschaftlich beantwortet. Das ist eine Frage der Physik. Man kann sicher über vieles reden, debattieren und eine Meinung haben; aber wissenschaftliche Fakten kann man einfach nur zur Kenntnis nehmen, weil man mit Physik nicht politisch verhandeln kann, sondern physikalische Prozesse laufen einfach. Deshalb kann man sich mit denen nur auseinandersetzen (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) und dann daraus politische Schlussfolgerungen ziehen. Wenn man sich anschaut, wie der Klimawandel zustande kommt und welche Folgen er hat, ist das erst einmal relativ überschaubar. Im Moment haben wir zwei Ursachen: Die eine ist das Produzieren von klimaschädlichen Gasen, vor allem durch das Verbrennen von fossilen Kohlenstoffen, wodurch wir CO und andere klimaschädliche Gase in die Atmosphäre freisetzen. Das andere sind unsere Eingriffe in die Landschaft, wodurch wir nämlich auch dafür sorgen, dass sich die teilweise schon über Jahrtausende stattgefundene CO -Bindung im Boden einfach löst. Das sind dann die beiden Pfade, zu denen man Antworten finden muss. Die Folgen können wir weltweit beobachten. Das ist die Zunahme von Wetterextremen und die Erhöhung der Temperaturen, statistisch betrachtet. (Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon.) Und auch, was die Wasserdefizite anbelangt – da geht es immer um die Differenz zwischen Niederschlägen und Verdunstungen, also welches Wasser uns zur Verfügung steht –, so bedeutet ein Grad Temperaturerhöhung etwa 7 % mehr Verdunstung. Schon das macht die Rechnung relativ klar, warum auch das Wasser knapper wird. Dann kann man schauen, was die Folgen davon sind, wenn es heißer wird, wenn es trockener wird. Man muss den Blick gar nicht weit in die Welt schweifen lassen, sondern es reicht schon, wenn man sich in Sachsen umschaut: seit 2018 fünf ausgeprägte Trockenheitsjahre mit extremem Stress in der Landwirtschaft; viele Dinge können nicht mehr ordentlich geerntet werden. Man kann auch in unsere Wälder schauen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

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Wolfram Günther

Nein, der Kollege hat, glaube ich, schon genug Zusatzredezeit bekommen, und es war nicht wirklich erhellend für alle anderen, was da gekommen ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD: Aber von Ihnen?) Wir sehen es in unseren Wäldern. Wir sehen es in unseren Flüssen. Wir haben erlebt, dass in einem Jahrhundert ein mit riesigen Kapazitätspuffern aufgebautes Versorgungssystem mit Trink- und Brauchwasser in diesem Land einfach an seine Grenzen gekommen ist. Das alles erleben wir im Freistaat Sachsen. Es wurde auch schon ausgeführt, was das mit zunehmenden Krankheitsbildern, auch mit Hitzetoten zu tun hat. Das alles sind Zahlen, das alles ist Statistik, das alles ist Wissenschaft. Wir sehen auch, wen die Klimawandelfolgen am härtesten treffen. Es trifft nicht diejenigen, die im großen Wohlstand leben, die sich privat mit großen Klimaanlagen ausstatten können und sich, wenn es irgendwo ungemütlich wird, auf der Welt einen Platz suchen können, an dem es gemütlich ist, sondern es trifft eben meist die Leute mit Boden, also unsere Landwirte. Das ist deren Lebensgrundlage. Die müssen darauf etwas anbauen. Wenn das nur noch schwer möglich ist, dann trifft es sie. Das ist existenzgefährdend, weil sie nicht ihren Boden irgendwohin verlagern können. Wenn wir extremer Hitze ausgesetzt sind, dann trifft es vor allen Dingen diejenigen mit wenig Einkommen, die sozial am schwächsten aufgestellten Menschen in diesem Land. Das heißt im Umkehrschluss: Schon das Bestreiten des wissenschaftlich belegten Klimawandels und der Tatsache, dass man dort politisch ansetzen muss, führt genau dazu, dass man den Schwächsten in der Gesellschaft, auch unserer Landwirtschaft und allen, die Wälder bewirtschaften, nicht nur Steine in den Weg legt, sondern deren Existenz nahezu unmöglich macht. (Zuruf des Abg. Thomas Prantl, AfD) Das heißt, das ist landwirtschaftsfeindlich, das ist waldbesitzerfeindlich. (Beifall bei der SPD) Das ist feindlich für die Schwächsten in dieser Gesellschaft, gerade auch für die älteren Menschen, die es am allerstärksten trifft. Das heißt umgekehrt: Wenn man sich einer aktiven Klimaschutzpolitik stellt, dann heißt das Politik für genau diese Menschengruppen. Hinzu kommt: Wir müssen über den Klimawandel gar nicht mehr diskutieren. Der ist nicht nur wissenschaftlich gesetzt, sondern mittlerweile auch global politisch gesetzt; wir sind politisch. Wir haben das Pariser Weltklimaschutzabkommen. Die ganze Welt ist auf dem Weg, klimaneutral zu produzieren. Es ist auch eine Frage, wie Klimakrisen noch zu finanzieren sind. Auch eine Finanzgesellschaft hat sich darauf ausgerichtet. Fossiles wird gar nicht mehr finanziert. Das heißt, die Wirtschaft ist schon lange auf dem Weg. Die Wirtschaft will jetzt Lösungen haben, wie sie klimaneutral produzieren kann. Wir als ganz traditioneller Industriestandort – nicht nur Europa, sondern auch wir in Sachsen waren schon zur Mitte des 19. Jahrhunderts weit vor vielen anderen Regionen in der Welt hochindustrialisiert – haben ein sehr hohes Interesse daran, dass wir Innovations- und Industriestandort bleiben. Das heißt, wir müssen unsere Industrie auf diesem Pfad unterstützen und können nicht eine Politik machen, die genau das Gegenteil will. Dann würde tatsächlich unsere Industrie abwandern. Deshalb müssen wir uns für erneuerbare Energien einsetzen und für alles, was dazugehört. (André Barth, AfD: Und warum wandern sie jetzt ab?) Das verlangt auch die Wirtschaft von uns. Da stellt sich nicht mehr die Frage des Ob. Ich kenne keine Unternehmen mehr, die darüber diskutieren, sondern die wollen einfach nur noch die Lösung von uns haben. Genau daran arbeiten wir in diesem Land: für unsere Menschen und für unsere Industrie. Das machen wir faktenbasiert. Ich darf an die Fakten allein zum Klimawandel erinnern. Wir haben eine Fachbehörde, das LfULG. Es gibt die regionalen Klimainformationssysteme; jeder kann sich faktenbasiert informieren. Es gibt keine unterschiedlichen Meinungen, was da passiert. Wir unterstützen in jeglicher Hinsicht. Es wurde schon genannt: Wir unterstützen zum einen mit finanziellen Mitteln. Wir haben erst am Dienstag, also gestern, unsere Energieund Klimarichtlinie durch das Kabinett gebracht. Damit steht fast eine viertel Milliarde Euro bis 2028 zur Verfügung – für die Kommunen, für kleine und mittlere Unternehmen, für die Forschungslandschaft, für Privathaushalte, für alle Bevölkerungsgruppen, um investieren zu können, um sie mitzunehmen. Wir haben für die Landwirtschaft ein breites Programm aufgelegt, wie sie sich dem Klimawandel anpassen kann und muss – auch mit Forschungsunterstützung, mit Kompetenzzentren und mit einem Förderinstrumentarium, mit dem sie bis hin zur Technik investieren kann. Es gibt eine ganze Breite an Möglichkeiten. Ich will gar nicht alles aufzählen, welche Programme wir noch haben. Wir stellen uns dem Thema Wasser in seiner gesamten Komplexität. Das heißt, es geht um Versorgungsmengen. Es geht aber auch um Preisstabilität; denn die Folge von weniger zur Verfügung stehendem Wasser bedeutet, dass wir in die Versorgungssysteme investieren müssen. Wir wissen, dass etwa die Trinkwasserversorgung am Ende beitragsfinanziert ist. Wir wollen, dass sowohl für die Schwächsten, die es sich sonst nicht leisten können, als auch für die Wirtschaft – auch da haben wir eine internationale Konkurrenzsituation – noch vernünftige Preise herauskommen, die zu bezahlen sind. Das ist nicht leicht zu organisieren. Dafür brauchen wir die Mittel, europäische Mittel, Bundesmittel, aber wir müssen auch im Land sehen, wie wir das miteinander hinbekommen und was die klügsten Maßnahmen sind. Wir versuchen, das auch mit anderen Aufgaben, die wir haben, zu verbinden. Ich hatte vorhin gesagt, es geht nicht nur um die Energiewende, den Klimaschutz, sondern es geht auch um die anderen Krisen, die wir damit verbinden, wie die Biodiversitätskrise. Wir müssen die CO -Bindung in der Landschaft erhöhen, deswegen machen wir ein Auenprogramm. Wir bemühen uns um den Wasserrückhalt in der Fläche, um in Zeiten, wenn wir Niederschläge haben, dieses Wasser nicht einfach schnell abzuleiten. Damit erhöhen wir gleichzeitig die Aufenthaltsqualität an den Gewässern in unseren Kommunen, das heißt, wir schaffen mehr Lebensqualität. Gleichzeitig schauen wir, wie wir die Wasserbeiträge senken können. Das alles sind sehr komplexe Ansätze, und wir haben überall keine Zeit zu verlieren. Deswegen diskutieren wir nicht mehr mit jenen, die das wissenschaftlich nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Das ist vertane Zeit, und diese Zeit haben wir nicht mehr. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Weil wir daneben auch die Biodiversitätskrise haben, das Artensterben, nämlich die zweite Krise, die uns als Menschen auf dieser Erde schwer gefährdet, verbinden wir das Ganze. Deswegen werden wir über Dinge wie Gewässerrenaturierung reden. Dabei geht es nicht nur um mehr CO - Bindung in der Fläche, um mehr kühle Aufenthaltsräume, sondern es geht um Lebensräume für Arten. Alles das gehört für uns zusammen. Genau auf diesem integrierten Weg befinden wir uns in Sachsen. Dazu haben wir als gesamtes Kabinett Programme beschlossen, nicht nur zur Energiewende, sondern ich erinnere auch an unser Energie- und Klimaprogramm und unser beschlossenes Maßnahmenpaket oder unsere Biodiversitätsstrategie quer über alle Ressorts. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Günther. Offenbar gibt es noch Redebedarf seitens der AfD-Fraktion. Kollege Prantl, bitte schön. Sie dürfen noch einmal im Rahmen Ihrer Redezeit sprechen. Davon gehe ich aus.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Staatsminister Günther, Sie haben die Zwischenfrage nicht zugelassen, deswegen gehe ich auf den Themenkomplex noch mal im Rahmen einer Kurzintervention ein. Sie sprechen bei Ihrer KIimaschutzpolitik die Aspekte des Sozialstaats an. Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass die sozial Schwachen unserer Gesellschaft diejenigen sind, die am allerstärksten unter Ihrer Klimaschutzpolitik leiden, (Beifall bei der AfD) weil die sozial Schwächsten die höchsten Strompreise dieser Welt bezahlen und nicht Ihre Bionade-Eliten, die hier sitzen? Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass es Armutsrentner im Land gibt, die sich jetzt keine warme Wohnung mehr leisten können wegen Ihrer Heizungshammer? Gehen Sie selbst manchmal tanken? Ist Ihnen aufgefallen, wie die Preise bei Diesel und Benzin aussehen? Welcher sozial Schwache, welcher Geringverdiener, welcher Rentner soll sich das denn noch leisten können? Das sind die Ergebnisse Ihrer Politik. Ihre Klimaschutzpolitik ist hochgradig unsozial. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl, eine ganz kurze Frage. Es muss ein kleines Missverständnis vorliegen. Ich bin davon ausgegangen, dass Sie Ihre normale Redezeit nutzen. Sie haben jetzt im Redebeitrag von der Kurzintervention gesprochen.

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Thomas Prantl AfD

Richtig. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Es ist also eine Kurzintervention. Gut, danke.

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Thomas Prantl AfD

Sie hatten ferner von Industrie gesprochen. Ist Ihnen bekannt, wie Ihre Energie-, Benzinund Gaspreise die Kaufkraft der Verbraucher schröpfen? Die Nachfrage bricht ein, weil der Bürger sein Einkommen entweder zum Energieversorger, zur Tankstelle oder in den Klamottenladen schaffen kann. Ist Ihnen das bewusst? Ist Ihnen bewusst, dass Ihre hohen Energiepreise Produktionskosten für die Unternehmen darstellen? Haben Sie betriebswirtschaftlich mal nachgedacht? Unternehmen siedeln sich weniger an, Unternehmen investieren weniger, energieintensive Unternehmen wandern ab. Das ist die Deindustrialisierung, das ist die Folge Ihrer Politik. Ihre Klimaschutzpolitik ist nicht nur unsozial, sie ist auch wirtschaftsfeindlich. Dann kommen Sie mit Physik und sprechen von Wasser, was verdunstet und weg ist. Wissen Sie, dass der globale Wasserhaushalt ein geschlossenes System ist? Verdunstetes Wasser ist nicht einfach verschwunden und weg. (Marco Böhme, DIE LINKE: Oh Gott!) – Genau, Sie sagen es. Das waren die Aussagen Ihres Ministers. Der Wasserhaushalt ist ein geschlossenes System. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Zeit der Kurzintervention ist abgelaufen.

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Thomas Prantl AfD

Vielen Dank. (Marco Böhme, DIE LINKE: Haben Sie schon mal was von Wüste gehört? –

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André Barth AfD

Dafür regnet es woanders, Herr Böhme!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Prantl von der AfD-Fraktion mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister Günther und nun erwidert Herr Staatsminister Günther. Ich bitte um etwas Ruhe. Vielen Dank. Herr Staatsminister, bitte.

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Wolfram Günther

Ich nehme mal zwei Aspekte auf. Das ist eine ganz einfache Rechnung. Man muss sich dafür nicht mit Physik oder so auseinandersetzen. Wenn Niederschläge weniger werden und wenn durch steigende Temperaturen mehr Wasser verdunstet, dann steht weniger Wasser für alle Nutzungsarten, die wir brauchen, zur Verfügung, vom Trink- und Brauchwasser bis hin zur ökologischen Funktion unserer Gewässer. Das ist einfach so. Das heißt, dass das Wasser nicht weg ist, es ist verdunstet und steht nicht für das zur Verfügung, wofür wir es brauchen. Diese Defizite müssen wir auf anderem Wege ausgleichen. Das ist eine ganz simple Rechnung. Um gesamtpolitisch noch den Wald vor lauter Bäumen zu sehen, sage ich: Wir haben ein fossiles Zeitalter. Durch das Verbrennen von fossilen Rohstoffen haben wir einerseits im Verlauf von 200 Jahren sehr viel Wohlstand geschaffen, haben andererseits ein paar Folgen eingerührt, nämlich die Folgen des Klimawandels, die jetzt genau diesen Wohlstand bedrohen. Auch das ist eine ganz simple Rechnung. Wir haben einen Großteil dieser fossilen Rohstoffe eingekauft, jedes Jahr Erdöl und Erdgas. Das ist Geld, was netto von Deutschland in andere Weltregionen fließt. Wenn wir unseren Energiebedarf dadurch stillen, dass wir erneuerbare Energien, wie Wind und Sonne, die keine Rechnung stellen, selbst erzeugen, ist die gesamtwirtschaftliche Rechnung ziemlich einfach. Wir zahlen das Geld nicht mehr netto aus dem Land heraus, sondern wir erzeugen selbst unseren Strom. Deswegen ist der Weg zu den erneuerbaren Energien genau der Billigmacher. Das ist er auch heute schon, nur müssen wir jetzt in diese Netze und die gesamte Infrastruktur investieren. Das sind ganz simple Tatsachen, aber man muss sie nicht zur Kenntnis nehmen. Man muss sich wie mit anderen Wissenschaftszweigen auch nicht mit Volkswirtschaft auseinandersetzen. Glauben Sie, was Sie wollen. Wir müssen als Staatsregierung und demokratische Kräfte – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit im Rahmen der Kurzintervention ist abgelaufen.

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Wolfram Günther

– verantwortungsvolle Politik machen, und die ist faktenbasiert. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Günther reagierte auf die Kurzintervention von Herrn Kollegen Prantl von der AfD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – (Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon.) Gibt es jetzt Redebedarf oder eine Kurzintervention auf den ursprünglichen Redebeitrag? – (Thomas Prantl, AfD: Ich würde gern die Redezeit von 3 Minuten ausschöpfen.) Sie haben theoretisch mehr Redezeit, aber wenn Sie nur 3 Minuten im Rahmen der normalen Redezeit reden möchten, können Sie das gern tun.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Werte Abgeordnete! Ich mache an der Stelle weiter, wo ich vorhin aufhören musste – Stichwort Industrie. Werte Kollegen, Ihnen ist offensichtlich nicht bewusst, dass Sie mit Ihrer Klimaschutzpolitik die Wertschöpfung aus dem Land vertreiben und verhindern, dass neue Wertschöpfung angesiedelt wird. Beschäftigen Sie sich doch bitte mit der Frage, wer die Steuern erwirtschaften soll, die Sie für Ihre grünen Klimaschutzbeamten und Ihre grünen Investitionen brauchen. Wer soll denn das alles bezahlen? Wo kommt denn das Steueraufkommen her, wenn die Produktion in die Knie geht? Ihre grünen Investitionen bezahlen Sie ausschließlich mit dem Geld, was andere erwirtschaften. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Aber es kommt allen wieder zugute!) Damit haben Ihre Flatterstromprojekte nichts zu tun. Wem kommt denn das zugute? Es kommt den wenigen Gewinnern Ihrer Energiewende zugute, Ihren Windmüllern, Ihren Solarglasbauern usw. Das ist Fakt. Das ist eine gigantische Vermögensumverteilung von den Haushalten, von der Wirtschaft hin zu den wenigen Gewinnern Ihrer Energie-, Klima- und sonst was für Projekte. (Staatsminister Wolfram Günther: Sie sehen genau ein Standortrisiko, und das sind Sie selbst!) Und bitte lassen Sie beim nächsten Redebeitrag – jetzt rede ich, Herr Staatsminister – Ihren moralisch erhobenen Zeigefinger stecken. Sprechen Sie mit mir bitte nicht über Biodiversität. Eine Partei, die es in Kauf nimmt, dass Arten der Roten Liste, wie der Schwarzstorch, der Kranich oder der Rotmilan, von Windrädern in Stücke gerissen werden – ich habe da wunderbare Fotos, die mir Ornithologen zugearbeitet haben, die kann ich Ihnen für Ihre Trophäensammlung gern mit auf den Weg geben – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Durch das Auto ist noch kein Vogel gestorben, oder?) Wer zulässt, dass Lebensräume zerstört werden, dass der Klimaregulator und der Kohlenstoffspeicher Wald, der Lebensraum Wald, der Erholungsort Wald (Beifall bei der AfD) für Ihre Flatterstrommühlen gerodet und beseitigt wird, dass Waldboden, der auch ein Kohlenstoffspeicher ist, mit 1000 Kubikmeter umfassenden Stahlbetonfundamenten zugepumpt werden – – Es fällt doch jedem irgendwann mal auf, dass das mit Umwelt- und Naturschutz nicht das Entfernteste zu tun hat. Eine kurze Anmerkung noch – ich will den Rahmen nicht sprengen, es gibt ja noch weitere Debatten –: Sie liefern Fortsetzung Inzwischen liegt das Ergebnis des neunten Wahlganges der geheimen Wahl der Sachverständigen des 6. Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien vor. Abgegeben wurden 114 Stimmscheine, davon war keiner ungültig. Es wurde wie folgt abgestimmt: Katja Röckel 80 Stimmen, (Beifall bei den LINKEN) Eva Brackelmann 32 Stimmen, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf 0 Stimmen, Enthaltungen 2. Damit ist Frau Katja Röckel gewählt. Zweite Aktuelle Gemeinsam in die Energiewende Wirtschaft den Industriestrompreis Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion SPD das Wort, danach die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst Vorlagen ohne Ende. Ich habe bei allen Rednern – außer bei dem Kollegen der AfD, Jörg Urban, und mir – den Eindruck gehabt, dass überhaupt niemand weiß, wovon er überhaupt quatscht. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Erklären Sie diesem Parlament doch einmal den Unterschied zwischen Klima und Wetter! (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Können Sie uns, Frau Friedel – – Antworten Sie ruhig, machen Sie eine KI, erklären Sie diesem Parlament den Unterschied zwischen Klima und Wetter! Ich bin gespannt. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Das ist jetzt nicht Ihr Ernst!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen oder eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Prantl? – Das sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Meine Damen und Herren, ich rufe erneut auf Tagesordnungspunkt 1 (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich gratuliere allen fünf Sachverständigen zu ihrer Wahl und wünsche viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit im 6. Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Debatte investieren: Warum die sächsische als Übergangshilfe braucht Fraktion SPD das Wort an Herrn Kollegen Homann von der SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten haben wir bereits eine intensive Debatte über die Notwendigkeit vergünstigten Stroms für die Industrie erlebt. Dafür gibt es unterschiedliche Begriffe: Transformationsstrompreis, Brückenstrompreis, Industriestrompreis. Das ist alles im Kern das Gleiche, natürlich in der Nuance mit unterschiedlichen Modellen. Wir als SPD haben uns dafür starkgemacht, dass es diesen Industriestrompreis in Zukunft geben soll; denn die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft steht vor uns, und wir sind eigentlich mittendrin. Sie ist auf europäischer und nationaler Ebene fest miteinander vereinbart, und es wird weder von den LINKEN noch von der SPD, den GRÜNEN, der CDU infrage gestellt, dass das der richtige Weg ist; denn wir müssen unsere Emissionen senken, um in Zukunft gut wirtschaften und gut leben zu können. Es steckt eine große Chance für uns darin, dass gerade in Sachsen als einem Standort, der sich in den letzten Jahren dank unseres gemeinsamen Engagements als ein Standort für Zukunftsindustrien etabliert hat, die entsprechenden Technologien entwickeln. Vor allem noch mehr, dass wir sie hier auch produzieren und damit einen Teil der Wertschöpfungskette in Sachsen behalten und entwickeln. Das sind die guten Jobs der Zukunft. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Dabei ist der Strom natürlich zentraler Energieträger dieser Transformation. Ja, er ist im Moment teuer, weil wir einen russischen Angriffskrieg an den Grenzen Europas haben und einen Wirtschaftskrieg Russlands gegen Deutschland, wo versucht wird, uns mit einem Wirtschaftskrieg zu erpressen. Die Bundesregierung hat das abgefedert, wir haben für Versorgungssicherheit gesorgt, und es ist auch richtig. Inzwischen sinken die Energiepreise wieder, aber das ist zu langsam, und vor allem reicht das als Begründung nicht aus. Natürlich ist es wichtig, dass wir als Allererstes weiter Strom durch technischen Fortschritt sparen. Im Jahr 2007 haben wir zum Beispiel 624 Terawattstunden in Deutschland verbraucht, im vergangenen Jahr waren es nur 484. Das hat etwas damit zu tun, dass wir sparsamer geworden sind, dass wir bessere Technologien haben. Um einmal ein futuristisches Beispiel zu nehmen: (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Aktuell fliegt eine Sonde der ESA zum Jupiter – die sogenannte Juice-Mission. Das ist eine Sonde auf dem neusten Stand der Technik, so groß wie ein Bus, und die braucht so viel Strom wie ein Fön. Das ist das, was wir technisch können, liebe Kolleginnen und Kollegen, und übrigens auch in Sachsen mit entwickelt haben. Selbstverständlich wird der Stromverbrauch in Zukunft wieder zunehmen, und deshalb müssen wir die erneuerbaren Energien als einzige und wirklich preiswerte Energieträger weiter ausbauen. (Unruhe) Das ist nun mal so. Manche haben, glaube ich, in all Ihren Rechnungen die Folgekosten des Klimawandels nicht berücksichtigt, auch nicht die Kosten, die zum Beispiel durch die Renaturierung von Braunkohleflächen oder den Rückbau von Atomkraftwerken entstehen. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land müssen wissen, was das bedeutet. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Die Sonne und der Wind kosten nichts. Richtig ist auch: Die Energieerzeuger sind noch nicht so weit und auch die Infrastruktur ist noch nicht weit genug ausgebaut. Bis das so weit ist, brauchen wir eine Brücke, insbesondere für unsere Wirtschaft, für unsere Industrie, damit diese erstens wettbewerbsfähig bleibt und zweitens die finanziellen Mittel hat, um in die Transformation investieren zu können, um die Produkte der Zukunft zu entwickeln. Diese Brücke ist der Industriestrompreis, den wir ohne Frage klug und handwerklich sauber konstruieren und umsetzen müssen. Um es noch einmal klar auf den Punkt zu bringen: Die sächsischen Unternehmen und der Standort Sachsen stehen im weltweiten Wettbewerb. Die marktwirtschaftlich orientierte Volkswirtschaft, schlechthin die USA, investieren mit dem Inflation Reduction Act 369 Milliarden Dollar in Klimaschutz und saubere Energien. Ein Energiestrompreis kann ein wirksamer nationaler Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit sein, weil auch zur Ehrlichkeit gehört, dass die Antwort der Europäischen Union unter Vorsitz ihrer Kommissionspräsidentin zu schwach und zu bürokratisch ist. Deshalb lassen Sie uns diesen wichtigen Ansatz unterstützen. Lassen Sie uns einen Energiestrompreis in einer Debatte klug konstruieren, wie es geht, und nicht, ob es geht. Das ist unser dringender Appell als SPD. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Kollege von Breitenbuch spricht nun für die Fraktion der CDU. Bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Unzufriedenheit mit der Bundesregierung ist riesig, insbesondere mit dem SPDBundeskanzler. Die Stimmung ist auf einem Rekordtief. Die Regierung zeigt sich uneins und nicht handlungsfähig. Beim Thema Industriestrompreis existiert die Forderung schon länger. Es war schon im Jahr 2021 im Bundestagswahlkampf ein Versprechen des jetzigen SPD-Bundeskanzlers, dass der Preis auf 4 Cent durchgesetzt wird. Bis heute warten Industrie und Handwerk genau auf dieses Thema. Das Handwerk ist mit hintendran. Wenn es der Industrie schlecht geht, geht es auch dem Handwerk und allen anderen schlecht. Das hängt miteinander zusammen. Hinzu kommt, dass vor allem die Exportsituation zu beachten ist. Sprich: Vor allem die Industrie, die exportorientiert ist, bringt diesen Vorteil dann nach außen. Die Frage ist: Wenn die Steuerzahler das bezahlen, in welchen Strukturen sind wir unterwegs? Wir sind im Wettbewerb, denn die Haushalte in den USA zahlen nur 50 % der Kosten, die Industrie dort nur ein Drittel der Kosten. Wir haben ein Riesenproblem, und wir haben ein Rekordniveau, lieber Kollege Homann, was diese Kosten zurzeit in Deutschland angeht. Hierbei braucht man nicht so tun, als würde das zurzeit sinken. Hier wird Vertrauen verspielt, und Vertrauen ist die Basis für alle Wirtschaft, die wir im Land haben. Es war ein Wahlkampfversprechen. Bis heute ist es nicht eingelöst. Herr Habeck hat ein Konzept vorgelegt, das in der Regierung aber nicht abgestimmt ist. Es gibt mal wieder Streit und Chaos. Wie sieht denn die Realität aus? Es wird abgewandert, Produktionen werden ins Ausland verlagert, die Leistungsfähigkeit Deutschlands als Sozialstaat, als Wirtschaftsmacht – auch mit den Dingen, die wir uns im Umweltbereich vorgenommen haben – leidet, und es ist schwierig. Wenn wir über die Kosten reden, dann müssen wir auch sagen, was es eigentlich kostet. Wir haben einen Verbrauch von 600 Milliarden Kilowattstunden – jedes Jahr. Die Industrie hat daran einen Anteil von 250 Milliarden Kilowattstunden. Ein Cent bedeutet also, wenn man es umrechnet, Kosten in Höhe von 2 Milliarden Euro. Wenn man den Strompreis um 10 Cent verbilligen will, dann reden wir über – das können Sie sich ausrechnen – 20 Milliarden Euro, und zwar jedes Jahr, die aus den Steuertöpfen in Richtung Industrie und letztlich in andere Bereiche verlagert werden müssen. Um diese gewaltigen Kosten geht die Diskussion. Wir als CDU haben die ganze Zeit vorgeschlagen, das Angebot an Energie zu erhöhen. Das sollte nicht passieren. Wir wollten, dass die Braunkohle letztlich ihre Zeit behält, dass die Atomkraftwerke am Netz bleiben, (Lachen bei der AfD) dass auch alles andere weiterhin passiert, dass man neue Brennstäbe kauft. Das alles war in der Diskussion nicht möglich. Nein, es wird noch ein Turbo angehängt beim Stromverbrauch, sprich, die Verkehrswende wird weiter propagiert. Die Wärmepumpen laufen auch nur mit Strom. Das heißt, auf der Seite gibt es auch noch eine Ausweitung der Nachfrage, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) sodass wir große Probleme in dieser Diskussion haben. Ausbau erneuerbarer Energien: Selbstverständlich, wir brauchen das. Aber was brauchen wir noch? Netze und Speicher. Auch das ist in dieser Kostenrechnung für den Strompreis, der letztlich auf Bürger wie auf Industrie und Wirtschaft drückt, überhaupt nicht dargestellt. Das ist auch der Vorwurf: was eben alles nicht funktioniert. Wir schlagen vor – selbstverständlich! –, den Energiestrompreis zu stützen, aber natürlich mit einer Begrenzung und mit einer Perspektive. Es kann doch nicht sein, dass es bis zur Unendlichkeit läuft. Zurzeit wird über 6 Cent geredet. Das ist ein anderer Wert als die 4 Cent, die der Kanzler versprochen hat. Ich will es, spitz, noch einmal deutlich machen. Wir sind auch für eine Absenkung der Stromsteuern auf das EU-rechtliche Minimum. Das wären 0,1 Cent für private Haushalte und 0,05 Cent für die Betriebe. Hierdurch könnte man Entlastung bieten, genauso wie durch eine Reduzierung der Umsatzsteuer auf Strom auf 7 %. Wir denken, das käme dann auch bei allen an und nicht nur bei der Industrie, die zurzeit in Berlin anscheinend im Mittelpunkt steht. Michael Kretschmer hat bei unserem CDU-Energieforum deutlich gefragt: Wer soll das bezahlen? Ich glaube, um diese Diskussion muss es gehen. Es kann nicht sein, dass einfach alles umgelegt wird. Damit kommen wir nicht weiter. Wir kommen ganz schnell an Grenzen. Wir bauen Dämme auf, um unsere Wirtschaft zu schützen. Diese Dämme sind auf Dauer nicht haltbar. Die Leistungsfähigkeit unseres Landes ist begrenzt, wenn wir die Voraussetzungen weiter verschärfen. Darauf möchte ich in der Tiefe in der nächsten Runde eingehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege von Breitenbruch. Nun spricht für die AfD-Fraktion Kollege Beger.

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Mario Beger AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland ist wieder der kranke Mann Europas. Während sich der Rest des Kontinents allmählich von den Folgen der Corona-Pandemie erholt, steuert die Bundesrepublik geradewegs auf eine Rezession zu. Hohe Energiepreise und eine verfehlte Wirtschaftspolitik verschlimmern eine ohnehin angespannte Lage. Nun kehren Unternehmen und Investoren dem Wirtschaftsstandort Deutschland zunehmend den Rücken. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Welche denn?) Was macht die SPD gegen diese Wirtschaftskrise? Sie spielt heute Oppositionspartei – wie weitsichtig, könnte man meinen. Sie möchte über Lösungen für ein Problem debattieren, das sie selbst geschaffen hat, nämlich einen Strompreis, der zu den höchsten der Welt zählt und satte 21 % über dem EU-Durchschnitt liegt – ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gerade dann, wenn man Industrieland bleiben möchte. Aber: So lange sanktionieren, bis einem das Gas abgestellt wird, so lange ideologisieren, bis das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet ist, so lange den Kohleausstieg forcieren, bis auch hier Schicht im Schacht ist – das, werte Kollegen, ist die Energie- und Wirtschaftspolitik der SPD. (Beifall bei der AfD) Genau diese Politik beschert uns die hohen Energiepreise, unter der Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen leiden. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Nun stellt die SPD fest, wir brauchen einen Energiestrompreis. Herr Habeck spricht in seinem Arbeitspapier von Brückenstrom- und Transformationsstrompreisen. Egal, wie man es nennt, es bleiben Subventionen für energieintensive Großunternehmen. (Sabine Friedel, SPD: Genau!) Die Rächerin der Enterbten und Entrechteten, die Partei des kleinen Mannes, die SPD möchte nun ausgerechnet bei der energieintensiven Großindustrie Punkte sammeln. (Sabine Friedel, SPD: Dort, wo die Arbeitsplätze sind!) Werte Kollegen, das ist bestenfalls Komik, und zwar von der ganz schlechten Art. Es wird nicht funktionieren. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Verbraucher, Handwerker, ja, fast der gesamte sächsische Mittelstand wird wirtschaftlich an die Wand gefahren. Aber bei der Industrie ziehen Sie die rote Linie, oder wie? (Staatsminister Martin Dulig: Nein!) Ich frage Sie: Wie viele von den rund 130 000 Unternehmen in Sachsen würden denn von einem Industriestrompreis profitieren? – Ich sage es Ihnen: nur sehr wenige, weil Sachsen eben eine sehr kleinteilige Wirtschaft hat. (Sabine Friedel, SPD: Es sind auch Zulieferer einbezogen!) Werte Kollegen der SPD! Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat jüngst ein Konzept für einen günstigeren Energiestrompreis vorgestellt, der ab dem Frühjahr 2024 gelten könnte. Der Kommentar Ihres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer dazu war: „Wer soll das bezahlen?“ Auch in der Fragestunde beim vorigen Plenum war von ihm zu hören: „Ich finde, das ist kein Instrument, das uns wettbewerbsfähig machen würde.“ Werte Kollegen der SPD! In diesem Punkt muss ich Ihrem Ministerpräsidenten leider recht geben. Ein Industriestrompreis würde die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht verbessern; denn die vielen Zulieferer, von denen auch die Großen abhängig sind, profitieren von einem Industriestrompreis nicht. Eine Schieflage bei denen bedeutet auch eine Schieflage bei den großen Unternehmen. Ich glaube, Ihre heutige Debatte offenbart noch eine ganz andere Schieflage, nämlich die Ihrer Koalition. (Beifall bei der AfD) Wer steht eigentlich noch wofür? Vielleicht möchten Sie, die SPD-Genossen, die Wettbewerbsfähigkeit gar nicht verbessern? Neue, selbst geschaffene Probleme lassen sich dann wieder über die staatliche Gnade von Fördermitteln, Hilfsfonds und Darlehen austarieren. Wir lehnen Abhängigkeiten, die durch staatliche Subventionen geschaffen werden, strikt ab. Das ist keine gute Wirtschaftspolitik, sondern kurzsichtige Wirtschaftsvernichtung. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Ich fordere Sie deshalb auf: Stoppen Sie endlich Ihre wirtschaftsfeindliche Politik! Stoppen Sie sofort diese sinnlose Energiepolitik! Stoppen Sie sofort diesen Strompreisirrsinn! Ändern Sie endlich Ihre ideologisierte Energiepolitik! Ansonsten reißen Sie uns alle noch in den Abgrund. (Beifall bei der AfD) Alles Weitere von meinem Kollegen Jan Zwerg in der zweiten Runde. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Beger. Kollege Brünler spricht nun für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem vorherigen Beitrag will ich versuchen, auf Sachsen zurückzukommen und darauf, wie die Situation konkret vor Ort ist und wo tatsächlich unsere Spielräume sind. Ja, auch wir als LINKE sehen die Verwerfungen durch die hohen Strompreise. Wir sehen Sie auch in Sachsen. Wir haben noch, wie sicherlich viele andere auch, den Aktionstag der IG Metall in Riesa vor Augen, bei dem es letztendlich genau darum ging. Wir sehen, dass das Ganze Folgen für unsere Wirtschaft hat. Dabei geht es gar nicht so sehr um Abwanderung; ich glaube, das wird Sachsen vergleichsweise wenig treffen. Wir haben einfach die Situation, dass die Kostenkalkulationen von Unternehmen völlig durcheinanderkommen. Die Folge wird sein, dass sich Unternehmen im günstigsten Fall zusammenschließen; im schlechtesten Fall drohen aber Insolvenzen oder Schrumpfungsprozesse. Das, denke ich, kann uns vor Ort nicht egal sein. (Thomas Thumm, AfD: Pleiten!) Ich glaube, es nützt auch nichts, einfach auf den Bund zu schimpfen und zu schauen, wer sich dort zankt oder wer ordentliche Politik macht. Nun ist es zwar schön, dass Staatsminister Dulig in einer Pressemeldung die Idee von Bundesseite gelobt hat und dergleichen – man kann sagen, das ist die gleiche Partei –, aber es ist eben nicht alles. Wenn der Staatsminister gerade noch von der Kleinteiligkeit der sächsischen Wirtschaft geredet hat, dann muss man sagen: Das, was im Moment auf dem Tisch liegt, nimmt auf die sächsische Wirtschaftsstruktur eigentlich gar keine Rücksicht. Wenn wir uns die Stellungnahmen der IHKs und der Handwerkskammern anschauen, dann sagen auch diese, dass das, wenn man dieses Kriterium – die Möglichkeit einer Verlagerung ins Ausland – ins Auge fasst, an der sächsischen Wirtschaft schlichtweg vorbeigeht. In der Region Chemnitz sind allenfalls 50 Unternehmen davon betroffen. Das eine ist, ob man sagt: „Die könnten abwandern“. Das andere ist die Situation von Unternehmen, bei denen eine Verlagerungsgefahr nicht besteht. Schauen Sie sich das bei uns an. Es hätte aus Sachsen zumindest Kritik an diesem Kriterium kommen müssen; denn wir haben noch andere Betriebe – kleinere Betriebe –, die ebenfalls enorm hohe Stromkosten haben. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) – Na ja, aber dann nützt es halt nichts, Herr Minister. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Ein Bäcker oder eine Brauerei vor Ort hat genau das gleiche Problem. Ein Bäcker kann aber nicht abwandern. Der Bäcker wird seine Produktion nicht nach Amerika oder woandershin verlagern, sondern er wird im Zweifelsfall einfach schließen. (Zurufe von der AfD) Dabei können wir nicht so tun, als würde uns das vor Ort nichts angehen. Nein, auch das muss man aus sächsischer Sicht bedenken. Genau deswegen sagen wir: Der Empfängerkreis muss neu definiert werden. Es geht nicht nur um das Verlagerungskriterium, sondern es geht darum, wie hoch die Kostenstruktur und wie hoch der Energieanteil an der Produktion der entsprechenden Unternehmen sind. Gleichzeitig sagen wir: Es kann nicht das Prinzip „Gießkanne“ gelten. Das heißt, es kann nicht jeder, der damit droht, dass er abwandert, auf Steuermittel zurückgreifen. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Wir brauchen ein bestimmtes Kriterium, wie hoch der Anteil ist. Wir brauchen ein bestimmtes Kriterium, inwieweit dieses Unternehmen vor Ort Arbeitsplätze schafft. Und wir brauchen natürlich auch ein Kriterium, das aufführt, welche Arbeitsplätze das sind. (Thomas Thumm, AfD: Wir brauchen eine andere Politik!) Das heißt, Tariftreue, Effizienz und Transformationspflichten sind nach unserem Dafürhalten dringend notwendig, wenn man über einen Industriestrompreis redet. Wir akzeptieren einen vergünstigten Industriestrompreis, aber nur dann, wenn er der Transformation dient, wenn er im Sinne der Beschäftigten ist und nicht, wenn er als Privileg für bestimmte Großunternehmen deren Gewinne stabilisieren soll. Vielen Dank. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Dr. Gerber für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es besteht fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass wir die sächsische Wirtschaft erhalten und stärken wollen. Weitestgehende Einigkeit besteht hoffentlich darin, dass sich auch die Industrie klimaneutral aufstellen muss. (Thomas Thumm, AfD: Da haben Sie das Prinzip von Ursache und Wirkung verwechselt!) Für uns BÜNDNISGRÜNE steht dabei außer Frage, dass Klimaneutralität Hand in Hand mit Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie einhergehen muss. Der Weg dorthin geht nur über einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, in Kombination mit ausreichend flexibel gesicherter Leistung, Speichern und Netzen. Jeder Hauseigentümer, der eine Solaranlage auf dem Dach hat – vielleicht auch einen Speicher im Keller –, konnte in den letzten Monaten spüren, wie der Strom aus der Sonne den teils massiven fossilen Preissteigerungen entgegengewirkt hat. Grundsätzlich geht das auch in einem viel größeren Maßstab, wie man beispielsweise bei den Windrädern auf dem BMW-Werksgelände sehen kann. Aber noch einmal: Das Ziel ist ein klimaneutrales Energiesystem mit hoher Versorgungssicherheit und bezahlbaren Preisen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn wir über einen Industriestrompreis reden, dann reden wir über den Übergangszeitraum, bis genau das erreicht ist. Wir haben uns in Deutschland bereits auf den Weg gemacht. Aber wir müssen hierbei, vor allem in Sachsen, das Tempo weiter erhöhen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Industrie hat durch multiple Krisen der letzten Jahre schwierige Zeiten hinter sich, und der Großteil der Energiewende steht erst noch vor uns. Die Bereitschaft, insbesondere der sächsischen Zukunftsindustrie, diesbezüglich gemeinsam konstruktive Lösungsansätze zu erarbeiten, ist groß. Davon konnte ich mir in der letzten Woche bei meinem Besuch bei der Wacker Chemie ein Bild machen. Ich möchte, dass insbesondere die energieintensive Industrie in Deutschland, besonders auch in Sachsen, ihre Heimat behält und eine Transformationsperspektive bekommt. Deswegen unterstützen wir BÜNDNISGRÜNE die Idee eines Industriestrompreises. Wir sind daher der SPD-Fraktion sehr dankbar, dass sie die Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt hat, und dass dies auch auf Bundesebene, wie bereits gesagt, von Robert Habeck bzw. auf sächsischer Ebene von Wolfram Günther lautstark eingebracht wurde. Eines möchte ich an dieser Stelle sagen: Ein Industriestrompreis darf nicht als allgemeine Subvention mit der Gießkanne verstanden werden. Wir brauchen zielgerichtete Hilfen, damit stromintensive Industrie, vor allem im internationalen Wettbewerb, nicht abwandert. Dabei sollten insbesondere Schlüsseltechnologien für die Energiewende, allen voran die Solarindustrie, in Deutschland und Europa gehalten und ausgebaut werden, um den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Darüber hinaus müssen wir auch Unternehmen bedenken, die durch die in Zukunft passierende Elektrifizierung ihrer Prozesse – also die Abkehr von fossilen Brennstoffen – erst stromintensiv werden. Dabei ist auch klar, dass ein Industriestrompreis kein Allheilmittel ist. Die Transformation der Industrie wird nicht allein aus Staatsmitteln finanzierbar sein. Wir brauchen stabile Rahmenbedingungen und einfache staatliche Mechanismen, die langfristig private Investitionen anreizen. Von sächsischen Unternehmen kommt zum Beispiel die Idee, einen Mechanismus zu entwickeln, der die Finanzierung sichert, indem ein erhöhter Ertrag der Industrie wieder ins System zurückfließt. Solche konstruktiven Ansätze müssen diskutiert werden. Nur mit Innovation und Kreativität sichern wir langfristig unsere Wettbewerbsfähigkeit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe großes Verständnis dafür, dass in der Debatte der Ruf nach einem günstigen Strompreis aus allen Richtungen kommt. Deshalb lassen Sie es mich ein letztes Mal wiederholen: Das Ziel ist ein klimaneutrales Energiesystem mit hoher Versorgungssicherheit und bezahlbaren Preisen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir mit aller Kraft die Energiewende vorantreiben. Wenn es dann so weit ist, brauchen wir auch keinen Industriestrompreis mehr. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gerber sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Damit haben wir die erste Rednerrunde absolviert und könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Ich übergebe dazu an Herrn Kollegen Homann von der SPD-Fraktion; bitte schön.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die heutige Diskussion ist ein relativ gutes Abbild darüber – zumindest in weiten Teilen, muss man sagen –, wie über das Pro und Kontra eines solchen Industriestrompreises diskutiert wird. Das finde ich erst einmal gut. Ich finde es wichtig, dass wir uns mit Lösungen und nicht nur mit Behauptungen und irgendwelchen Problemaufrissen beschäftigen; denn einfach nur das Problem und die bestehenden Herausforderungen zu benennen, ist keine Politik, zumindest keine verantwortliche. (Sebastian Wippel, AfD: Das Problem habt ihr selber gemacht!) Daher, Herr Beger, möchte ich Ihnen an einer Stelle ganz deutlich widersprechen: Die hohen Energiepreise in Deutschland sind nicht zuallererst durch die Politik in Deutschland verursacht, (Carsten Hütter, AfD: Ach? Jetzt wird’s spannend!) sondern sie sind zuallererst durch den Wirtschaftskrieg Putins gegen Deutschlands und den Angriff Russlands auf die Ukraine verursacht worden. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Hören Sie doch auf! –

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Carsten Hütter AfD

Der Strompreis war doch vorher schon hoch!) – Ich weiß, dass Ihnen das schwerfällt. (Zurufe von der AfD) Ich bin mir auch sicher, dass es bei Ihrer Partei den einen oder anderen Geldeingang auf Ihrem Konto in Rubel gibt; dessen bin ich mir total sicher. (Lachen bei der AfD – Zurufe von der AfD: Haben wir was verpasst? Wir schauen gleich mal nach!) Aber noch einmal: Wir sollten bitte bei der Wahrheit bleiben: Das ist die Realität, und der Rest ist konstruiert. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

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Henning Homann SPD

Ja, gerne. (Zuruf von der AfD: Kein Sozialneid!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Eine Zwischenfrage an Mikrofon 7, Kollege Wippel, bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Homann, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Der Angriffskrieg Russlands begann am 24. Februar 2022. Die Strom- und Gaspreisspitzen waren im September 2021 bereits vorhanden. Erklären Sie mir bitte einmal, wie der Krieg quasi rückwirkend die Preise steigern konnte. (Vereinzelt Beifall bei der AfD –

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Marco Böhme Die Linke

Weil die vor dem Krieg schon reduziert haben!)

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Henning Homann SPD

Eine Voraussetzung für stabile Preise ist Sicherheit, und zwar eine langfristige Sicherheit auf den Märkten. (Zuruf von der AfD: Kernenergie! –

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Gegenruf von Sabine Friedel SPD

Nee!) Der Konflikt, den Putin heraufbeschworen hat, war vorher schon Gegenstand. Die deutsche Politik hat seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um diesen hohen Energiepreisen entgegenzutreten, die aber durch die neue Weltlage, den Angriff Putins auf die Ukraine und auf die deutsche Wirtschaft leider verpufft sind. (Sebastian Wippel, AfD: Also keine Antwort? – Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Deshalb kann ich Sie an dieser Stelle auch nicht außen vor lassen. Sie scheinen ja, wie ich gehört habe, stolz darauf zu sein, dass Sie eine enge Freundschaft mit Herrn Putin verbindet. Ich muss ehrlicherweise sagen: Ich habe dafür wirklich kein Verständnis. (Beifall bei der SPD) Ich möchte schon darauf hinweisen, Herr Kollege von Breitenbuch, dass wir massiv in den Ausbau des Angebotes investiert haben. Wir haben es aber nicht so gemacht wie Sie. Wir haben die Bezugsmengen aus Norwegen massiv erhöht. Wir haben in Deutschlandgeschwindigkeit LNG-Terminals gebaut, um zusätzliche Energieressourcen zu akquirieren. Ich finde, wir haben das an dieser Stelle in einer wirklich hohen Geschwindigkeit hinbekommen, als Sie noch über Blackouts diskutiert und Panik verbreitet haben. Deshalb will ich an dieser Stelle Ihrem Argument gerne eins von mir entgegenhalten. Ich würde Sie darum bitten, sich auf den aktuellen Stand zu bringen. Im Mai, Juni und Juli haben insgesamt 91 Stromanbieter Ihre Preise um etwa 12 % gesenkt. Das kann erst der Anfang sein, da sind wir uns ja einig. Aber so zu tun, als ob die Bundesregierung nichts gemacht hätte, das finde ich etwas zu wenig. Ich hoffe, dass heute ein Zeichen ausgeht, dass wir als Sachsen ein gemeinsames Interesse an einem Industriestrompreis haben, um unsere Industrie der Zukunft und die Arbeitsplätze zu schützen und wir uns nicht nur Versäumnisse der Vergangenheit vorhalten. (Zuruf von der AfD: Er hat es nicht verstanden!) Ich erzähle jetzt auch nicht lange, wie Peter Altmaier die Solarindustrie nach China verscherbelt hat oder dass Sachsen Schlusslicht bei den erneuerbaren Energien ist. Das finde ich nicht entscheidend. Mit dem Blick nach vorn nenne ich zwei zentrale Argumente. Das erste ist ein ökonomisches. Wir sind in der Transformation. Wir wollen, dass die Unternehmen, die heute in Sachsen gute Produkte herstellen und gute Arbeitsplätze schaffen, das auch in Zukunft tun. (Sebastian Wippel, AfD: Außer dem Mittelstand, das haben Sie vergessen!) Dazu brauchen sie Gelder, um investieren zu können, um in die Erneuerung ihrer Technologien und ihrer Fabriken zu investieren. Deshalb kann ein Industriestrompreis ein Transformationsturbo sein – nämlich dann, wenn wir den Industriestrompreis damit verbinden, dass Transformationspläne für diese Unternehmen vorgelegt werden. Wir handeln nach dem Motto: Wir schenken euch das Geld nicht, sondern verbinden damit eine klare Erwartung. Das zweite ist ein arbeitsmarktpolitisches Argument. Wir sind ein Industrieland. Wir haben gute, zumeist tariflich geregelte Arbeitsplätze, die gut bezahlt sind. Beispiele sind der Stahlbogen in Riesa, das Automobilcluster in Südwestsachsen oder die Chipindustrie in Dresden. Lassen Sie uns deshalb die Auszahlung eines Industriestrompreises mit Standortgarantien verbinden. Lassen Sie uns sagen: Ihr könnt verbilligte Strompreise bekommen, wenn Ihr die zehn, 20 Jahre weiter in Sachsen plant (Lachen bei der AfD) und euch weiter daran haltet, dass in Sachsen in der Industrie nach Tarif bezahlt wird. Das sollten zwei Kriterien dafür sein. Lassen Sie uns über das Wie diskutieren, nicht über das Ob. Lassen Sie uns nicht mit „hätte“, „wenn“ und „könnte“ in die Vergangenheit schauen, sondern lassen Sie uns alles dafür tun, dass Sachsen gestärkt aus dieser Krise kommt. (Sebastian Wippel, AfD: Sie bevorzugen die Großindustrie vor dem Mittelstand. Sie lassen den Mittelstand über die Wupper gehen!) Ich bin voller Zuversicht, dass das möglich ist, wenn wir das als Politik unterstützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun übergebe ich an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Hippold. Bitte schön.

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Jan Hippold CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mit etwas Positivem an. Es ist schön, dass wir hier, aber auch insgesamt in Deutschland, über die hohen Strompreise diskutieren. Das ist mir in den letzten Jahren zu kurz gekommen. Es ist in der Tat richtig, dass schon vor der Situation, in der wir uns jetzt befinden, die Strompreise in Deutschland zu hoch gewesen sind. Ich möchte, weil von den Vorrednern schon sehr viel zu den Themen Strompreise und Vergünstigungen gesagt worden ist, einen anderen Aspekt herausgreifen, und zwar die Fragestellung: Wie gehen Unternehmen mit diesen Dingen um? Mich treibt es als Wirtschaftspolitiker um, dass die Industrie in Deutschland ein Viertel zur Wirtschaftsleistung beiträgt. Das ist im Übrigen mehr als in vielen anderen Ländern. In den USA und in Frankreich liegt der Anteil stark darunter. Wir sind auch besonders exportstark. Heute sehe ich unseren sächsischen Mittelstand als extrem bedroht an. Sichtbar wird das beim Abfluss von Direktinvestitionen in Deutschland. Ich möchte ein paar Zahlen nennen: Im Jahr 2022 sind rund 132 Milliarden US-Dollar an Direktinvestitionen aus Deutschland abgeflossen. Das ist der höchste Abfluss in den OECD-Staaten und im Übrigen der höchste Wert seit der Erhebung dieser Zahl. Dieses Kapital fehlt unserer hochindustrialisierten Wirtschaft und stellt diese vor besondere Herausforderungen. Auf ein Beispiel aus jüngster Zeit ist Kollege Clemen in der letzten Runde eingegangen. Meyer Burger haben angekündigt, dass sie, wenn sich die Rahmenbedingungen in Sachsen und in Deutschland nicht ändern, ihre Produktion zum Teil oder perspektivisch vielleicht in Gänze in die USA verlagern werden. Die Ursachen, die zu der Situation geführt haben, sind uns allen klar. Nach unserer Einschätzung sind aber die Reaktionen, die die Ampelregierung in Berlin derzeit zeigt oder schon gezeigt hat, die falschen. Wir haben immer noch eine Verknappung der Energiereserven. Das zeigt sich an unterschiedlichen Aspekten. Über die Atomkraftwerke haben wir schon diskutiert. Da kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein. Auch der vorzeitige Ausstieg aus der Kohleenergie zum jetzigen Zeitpunkt verursacht eine Reaktion. Diese Reaktion ist genau die, die wir derzeit nicht brauchen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Schauen wir uns an, wie andere Länder darauf reagieren. Ich habe eben die USA mit ihrem Inflation Reduction Act angesprochen. Dort sieht man Reaktionen, die man sich auch hierfür wünschen würde. Unsere Unternehmen haben leider keine zwei Jahre Zeit. Kollege von Breitenbuch hat es schon angesprochen, auch andere haben es gesagt: Beim Industriestrompreis, so wie er jetzt aufgesetzt werden soll, geht es uns gar nicht um das Ziel. Ich denke, im Ziel sind wir uns alle einig: Die Preise für die Wirtschaft und natürlich auch für die Verbraucher – Kollege Homann hat es angesprochen – müssen definitiv sinken, um perspektivisch wettbewerbsfähig zu bleiben. Wenn wir den Industriestrompreis mit Programmen vergleichen, die eine ähnlich gelagerte Zielgruppe haben, würde ich die Prognose wagen, dass von den etwa 131 600 Unternehmen, die wir in Sachsen haben, gerade einmal 160 Unternehmen profitieren würden, wenn er so umgesetzt wird. Da bin ich der Auffassung, dass das ein fatales Zeichen für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, für unsere Handwerker, insgesamt für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft wäre. Der DIHK-Präsident hat es aus meiner Sicht schön auf den Punkt gebracht. Er hat den Industriestrompreis als selektives Gestaltungsinstrument bezeichnet. Auch der Handwerkspräsident Jörg Dittrich, der aus Sachsen kommt, hat den Industriestrompreis als Sondertarif für Industrieunternehmen bezeichnet, der zu Wettbewerbsverzerrungen führt und Handwerker gefährdet. Es ist in der Debatte gefragt worden: Wie wollen wir es lösen? Aus meiner Sicht hat die DIHK mit ihrem austarierten Gesamtkonzept ein relativ gutes Instrument vorgelegt. Das kann auf der DIHK-Seite nachgelesen werden. Wir müssten nach unserer Einschätzung das Stromangebot ausweiten. Wir müssten Stromlieferungsdifferenzverträge zulassen und das auf den Mittelstand ausweiten. Man kann auch eine andere Lösung diskutieren. Dass ich einmal mit Kollegen Brünler übereinstimme, hätte ich nicht erwartet; aber ich glaube, eine Lösung könnte sein, die Strom- und Energieintensität in einem Unternehmen durch das Verhältnis der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung zu bestimmen. Damit würden wir nicht nur die großen Industrieunternehmen einbeziehen, sondern wir würden auch unseren Mittelstand damit stärken. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Jan Hippold CDU

Ich habe es gesehen, Herr Präsident. Ein letzter Satz: In diese Richtung müssen wir uns bewegen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Hippold. Nun spricht für die AfDFraktion Kollege Zwerg. Bitte schön.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Homann, der größten Arbeitgeber in Sachsen sind der Mittelstand und die Kleinunternehmen, nicht die Großindustrie. Das wollte ich nur korrigieren. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Ich denke, es wird vor allem an den Symptomen dieser verfehlten Energiepolitik in unserem Land herumgeschraubt. Man muss natürlich an die Ursachen herangehen, um etwas zu ändern. Wir haben im vergangenen Winter erleben dürfen, dass es ohne fossile Energieträger nicht geht. Kohlekraftwerke gingen wieder an den Start. So ist das nun einmal. Da schlägt die Realität ein, und dann ist das so. Warum haben wir generell so hohe Energiepreise? Wir haben seit dem Jahr 2000 hohe Energiepreise. Seit das EEG in Kraft getreten ist, ging es steil nach oben, manchmal auch mit der Wirtschaft, aber vor allen Dingen mit den Energiepreisen. Das ist die Ursache und dort muss gegengesteuert werden. Wir haben extrem hohe Steuern und Abgaben auf unsere Energiepreise. Wir haben die höchsten Energiepreise in Europa. Man muss darüber nachdenken, wie man dort die Preise senkt, und sich nicht nur einen Industriestrompreis anschauen. Wir haben zusätzlich eine CO -Bepreisung für die fossilen Energieträger ins Haus stehen. Wir haben eine extrem teure und in großen Teilen sinnfreie Energiewende. Das kostet alles Geld. Hin zu 100 % sogenannten erneuerbaren Energien: Sonne, Wind, synthetische Derivate von Öl und Gas usw. sollen es richten. Alles Schwachsinn, meine Damen und Herren! Das wird so nicht funktionieren. Wir werden die fossilen Energieträger in den nächsten Jahrzehnten definitiv benötigen. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Und was ist, wenn sie alle sind? Was machen wir dann?) Und dann leisten wir uns noch den Verzicht auf russisches Gas und Öl. Ich bin einmal gespannt, ob hier im Raum noch jemand übrig ist – außer uns natürlich –, der gern wieder russisches Gas in Deutschland zum Verbrauch hätte, wenn dort ein Friedensvertrag geschlossen wurde. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wahrscheinlich nicht! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Der Ministerpräsident!) – Der Ministerpräsident könnte dem zustimmen. Ich komme noch einmal zu den Kosten; wir können das gern immer wieder wiederholen, bis es sitzt. Von wegen, die Erneuerbaren sind die günstigsten. Es sind eben nicht die günstigsten Energieerzeugungsarten. Wir haben das Windrad, wir haben die Solaranlage, wir haben den Elektrolyseur, wir haben eine Wasserstoffindustrie, die wir hochfahren müssen. Das kostet alles Geld. Wir brauchen dennoch Backup-Kraftwerke. Das kostet Geld. Wir brauchen weitere Speichermöglichkeiten. Das kostet alles Geld. Wir brauchen einen Netzausbau, der völlig anders aussieht als er es momentan tut. Das kostet alles Geld. (Sabine Friedel, SPD: Sind Ihnen die Kosten für die Endlagerung bekannt? – Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) – Sie können nicht rechnen, das ist Ihr Problem. Sie können nicht rechnen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Naturwissenschaftliche Fächer haben bei Ihnen in der SPD wahrscheinlich keinen hohen Stellenwert. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Meine Damen und Herren, es hat sich auch der VSW, der Verband der sächsischen Wirtschaft, geäußert. (Henning Homann, SPD: Oh, die Speerspitze der ökonomischen Kompetenz in Sachsen!) Wir haben bereits ein paar Beispiele von Verbänden genannt bekommen. Es ging um den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums für einen Industriestrompreis – ich zitiere –: „…ist ungeeignet, um langfristige Entscheidungen für den Standort Deutschland zu fördern. Das Konzept beinhaltet einen Eingriff in das Preissystem für einige, sicherlich wichtige, energieintensive Unternehmen, den alle Steuerzahler bezahlen sollen. Man unterstellt, dass nur diese Unternehmen im harten Wettbewerb stehen und deshalb finanzielle Unterstützung bekommen sollen. Mittelstand, Handwerk, Gewerbe und Bürger werden wieder gering geschätzt und sollen das alles finanzieren. […] Das vorgestellte Konzept ist jedoch überhaupt nicht nachhaltig, sondern führt unser Land in eine sehr gefährliche Richtung.“ Das sagt der Verband der sächsischen Wirtschaft. Danach können Sie sich richten; denn das sind unsere Leute. Vielleicht sollten Sie sich – wir kommen ja noch zum Heizungsgesetz – überlegen, ob Sie 80 % der Menschen in diesem Land ignorieren und Ihre Gesetze so durchziehen, wie Sie das für richtig halten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zwerg sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Böhme. Bitte schön, Herr Kollege.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein vergünstigter Industriestrompreis kann akzeptiert werden, wenn er für eine Transformation in dieser Gesellschaft, wenn er im Sinne der Beschäftigten sowie im Sinne des Klimas ist. Er ist jedoch nicht zu akzeptieren, wenn er am Ende nur ein Privileg für ausgewählte Unternehmen ist, die mehr Gewinne erzeugen wollen. Es kommt also darauf an, was genau geplant ist. Wenn er, wie gesagt, nur für Großunternehmen ist, dann sehen wir das kritisch; zumal es diese Großunternehmen in Sachsen in der Vielzahl gar nicht gibt. Sachsen ist ein Land der Zulieferer und der zerklüfteten Wirtschaftslandschaft. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) – Das meine ich im Grundsatz, Herr Dulig. Ich komme jetzt zu Sachsen bzw. zu der Debatte. Es geht um eine differenzierte Betrachtung. Wir brauchen Überlegungen, bei denen es nicht darum geht, der Industrie pauschal Geld zu geben, sondern es muss darum gehen, herauszufinden, welche Branchen von hohen Strompreisen betroffen sind. Man kann dafür verschiedene Kriterien anlegen, zum Beispiel die Betriebsgröße oder deren Energieintensität, oder, ob es eine Verlagerungsgefahr gibt. Dann kommt man dazu, dass es nicht nur um Großbetriebe wie ein Stahlwerk geht, sondern auch um den Bäcker von nebenan. Wenn diese Kriterien für die ausgewählten Betriebe gefunden werden, dann – so finden wir – muss es auch klare Regeln für solch einen Industriestrompreis geben, (Zuruf von der AfD) damit das die Betriebe bekommen, die sich zum Beispiel an Tariftreue halten. Da ist Sachsen Schlusslicht. Es sollten die Unternehmen bekommen, die einen Transformationsprozess begonnen haben oder beginnen wollen, die Energie einsparen wollen oder sich Klimaneutralität als Ziel gesetzt haben. Doch genau diese Vorgaben fehlen noch und das kritisieren wir. Vor allem hat sich in der Vergangenheit gezeigt: Wenn so etwas fehlt und nur Großbetriebe etwas derartiges bekommen, dann zahlen die Zeche alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher. Genau das wollen wir verhindern. Das hat sich sowohl bei der EEG-Umlage als auch bei den kostenlosen CO -Zertifikaten gezeigt, durch die wir alle am Ende die Mehrkosten zahlen müssen. Das darf nicht passieren. Es muss darum gehen, nicht nur Symptome zu bekämpfen, sondern zum Beispiel generell das Strommarktdesign – wie es in Deutschland immer noch existiert – zu kritisieren und zu ändern. Es geht um Strompreise, die am Ende für alle günstiger sein müssen – nicht nur um Privilegien für wenige, sondern günstigerer Strom für alle. Deshalb ist es richtig, das aus Steuermitteln mitzufinanzieren. Es muss darum gehen, zum Beispiel das Merit-OrderPrinzip abzuschaffen, mit dem am Ende günstige erneuerbare Energien nicht mehr diese Preise am Markt darstellen können, weil hohe Gaspreise die Preise für alle nach oben treiben. Das ist der falsche Weg. Das muss sich auch ändern, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN –

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Sebastian Wippel AfD

Aber so funktioniert der Markt!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? Die BÜNDNISGRÜNEN zeigen keinen Redebedarf an. Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Die CDU hat noch einmal Redebedarf angemeldet. Herr Kollege von Breitenbuch, bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf die SPD und die Aussage zu sprechen kommen, wir könnten Standortsicherungen mit hineinverhandeln. Lieber Kollege Homann, wir haben in dieser Situation keine Verhandlungsposition. Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Unsere Industrie ist teuer. Wir haben ein Industriesystem, das zu teuer ist, das zu teuer umwälzt. Wir sind mit den Produkten, die dann in die Exporte auf die Weltmärkte kommen, nicht mehr wettbewerbsfähig sind. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Was?) Das ist die Aussage und das ist die Härte der Situation. Man kann jetzt sagen, dann machen wir eine Standortsicherung, doch die wird uns in der Situation keiner geben. (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Das ist doch Illusion. Deshalb möchte ich das deutlich ansprechen. Es geht um die Souveränität des Landes. Selbstverständlich: Jede Regierung hätte in der Situation von Norwegen etwas kaufen können. Ja, aber wenn der Strom aus Norwegen kommt, dann ist dort die Wertschöpfung und nicht mehr bei uns. Dann sind dort die Industriearbeitsplätze und nicht mehr bei uns. (Carsten Hütter, AfD: Norwegen ist nämlich nicht Deutschland! – Zurufe der Abg. Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE, Henning Homann, SPD, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Darum geht es doch. Ich verstehe nicht, dass die SPD als arbeitnehmerfreundliche Partei diese Dinge überhaupt nicht sieht. Wir versuchen, die Dinge bei uns zu produzieren, bei uns zu halten und mit Blick auf die Transformationsprozesse selbstverständlich Investitionen und Arbeitsplätze im Blick zu haben. (Albrecht Pallas, SPD: Darum geht es doch, Herr von Breitenbuch! Genau darum! –

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Sabine Friedel SPD

Genau! Darum geht es!) Ich will das noch einmal ganz deutlich sagen. (Henning Homann, SPD: Dann hätten Sie in den letzten Jahren mal ein Windrad bauen können, Herr von Breitenbuch! Hätten Sie mal ein Windrad gebaut! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Ja! – Staatsminister Martin Dulig: Sechs Stück!) – Es sind doch Windräder im Lande gebaut worden. Schauen Sie sich doch um! (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir sind Schlusslicht in Sachsen! – Weitere Zurufe) Ich möchte mich jedoch abschließend für die Debatte bedanken; (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) denn ich hoffe, dass wir in unserer Koalition aus solch einer Debatte heraus, lieber Kollege Homann, sächsische Interessen formulieren können und man mit Bundesratsinitiativen, wenn man in Berlin ernst genommen wird, entsprechend bei den Dingen eingebunden wird, die Sachsen interessieren und zu denen wir Interessen zu formulieren haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege von Breitenbuch sprach für die CDU-Fraktion. Nun an Mikrofon 1 – ich vermute, mit einer Kurzintervention – Kollege Homann. Ist das richtig? – Bitte schön, Herr Kollege.

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Henning Homann SPD

Herr von Breitenbuch, ich stimme Ihnen zunächst in zwei Dingen zu: Erstens, diese Debatte war gut. Und das Zweite ist: Wir wollen die Wertschöpfung in Deutschland und respektive natürlich auch in Sachsen stark erhalten. Ich will gar nicht in die letzten Jahre zurückblicken, sondern in die Gegenwart. Wir sind Schlusslicht beim Ausbau erneuerbarer Energien. (Thomas Thumm, AfD: Zum Glück! –

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Sebastian Wippel AfD

Die Gestehungskosten sind doch viel höher!) Das ist das Produzieren von günstigem Strom und das ist ein Teil der Wertschöpfung. Wir sind deshalb nicht schneller, weil insbesondere Ihre Partei das seit vielen Jahren – und auch heute noch nicht – in dem Maße zulässt, wie wir es könnten und sollten. (Roberto Kuhnert, AfD: Da sind wir dankbar für!) Lassen Sie uns diese Debatte deshalb doch einfach fortsetzen! Wir könnten uns in Sachsen in einer gemeinsamen, unabhängigen, die Gesellschaft zusammenführenden Kommission hinsetzen und noch einmal überlegen, wie wir den Ausbau erneuerbarer Energien innerhalb von zwei Jahren verdoppeln. Mein ehrliches Angebot. Lassen Sie uns das gern machen! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Homann für die SPD-Fraktion. Gibt es die Erwiderung? – Die gibt es nicht. Dann fahren wir fort. Wenn es seitens der Fraktionen keinen Redebedarf mehr gibt, übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön, Herr Staatsminister. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Entscheidende bei dieser Debatte ist, dass wir sie einordnen. Wer jetzt nur über den Industriestrompreis diskutiert, wird verlieren. Er wird die Debatte deshalb verlieren, weil sich jeder fragt: Bin ich denn betroffen? Der Bäcker wird sagen: Ich bin nicht betroffen, somit finde ich es ungerecht. Diejenigen, die keine energieintensiven Unternehmen haben, sagen: Wir brauchen auch niedrige Energiepreise. Warum redet ihr nur über Industriestrompreise? Wenn wir lediglich darüber diskutieren, wie man zu diesem Instrument steht, ohne es einzuordnen, nimmt man in Kauf, dass viele Leute sagen: (Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU) „Moment, das hat mit mir nichts zu tun. Deshalb ist es wichtig, dass wir es einordnen. (Sebastian Wippel, AfD: Ihr Redebeitrag passt nicht zu dem, was gesagt wurde!) Das oberste Ziel ist, dass wir auch in Zukunft bezahlbare, sichere Energie zur Verfügung stellen. Das muss das Ziel sein! Es hat natürlich eine soziale Dimension. Es ist dabei egal, ob ich über Haushalt, die Rentnerinnen und Rentner, den Bäcker oder den Mittelstand rede. Das muss das Ziel sein. Dass wir heute über einen Industriestrompreis diskutieren, hat damit zu tun, dass wir in einer ganz konkreten Situation sind. Ich widerspreche meinem Vorsitzenden sehr ungern: Ich fand die Debatte nicht gut, weil die Frage nicht beantwortet wurde. Die Frage ist doch: Was können wir jetzt in der konkreten Situation tun, um unseren Mittelstand, unseren Industrieunternehmen in Sachsen zu helfen? (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Haben wir vorgeschlagen!) Es waren alles Reflex-Debatten darüber, wie man zur Energiepolitik steht. Wir können gern darüber diskutieren, wie wir schneller die erneuerbaren Energien ausbauen können, (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) da dies die preiswerteste Energie sein wird. Das ist gar keine Frage. Selbst diejenigen, die der Meinung sind, die Atomenergie sei die Lösung, beantworten damit nicht die Frage, was hier und jetzt passiert. Unsere Unternehmen brauchen jetzt eine Antwort und nicht erst in zwei, drei oder fünf Jahren. Dann habe ich eine Sache nicht verstanden. Wer hat denn behauptet, dass wenn wir über die Industrie reden, es immer nur die Großindustrie ist? Unser Rückgrat ist der Mittelstand. 98 % unserer Unternehmen sind kleine- und mittelständische Unternehmen. Ein Großteil davon ist gewerblich, es sind industrielle Unternehmen. (Zuruf von der AfD: Ja!) Wir diskutieren die Frage, wie wir den energieintensiven Industrieunternehmen – unabhängig von ihrer Größe; denn der Maßstab ist die Energieintensität – helfen, die Transformation zu schaffen und dies zu in einem Zeitpunkt, an dem sie entscheiden müssen, wie sie investieren. (Beifall bei der SPD) Deshalb lohnt es sich, sich erst einmal mit dem Instrument auseinanderzusetzen. Ich muss daher auch Herrn Brünler widersprechen: Es ist keine Gerechtigkeitsfrage, ob wir ein Instrument für alle haben. Das geht beihilferechtlich gar nicht. Das Beihilferecht argumentiert sehr stark, was überhaupt in einem ganz engen Rahmen möglich ist. Deshalb benötigen wir Kriterien wie die Energieintensität, um überhaupt festzustellen, für welche Unternehmen dies zutrifft. Alles andere kann nicht durch staatliche Subventionen unterstützt werden, sondern muss durch eine Energiepolitik auf sichere Beine gestellt werden. Wir hatten vor Kurzem auf der Wirtschaftsministerkonferenz genau die Diskussion: Dort waren vor allem die wahlkampfführenden Bundesländer der Meinung, dass wir für alle den Industriestrompreis oder Transferstrompreis öffnen. Da machen wir uns doch selber etwas vor! (Sebastian Wippel, AfD: Das sind doch Scheingefechte, die Sie führen! Sie sind in der SPD, Sie regieren! Bitte! Ich sage noch einmal: Man sollte sich wirklich damit auseinandersetzen, was die Rahmenbedingungen des sogenannten Industriestrompreises sind. Dazu gehört zum Zweiten: Der Industriestrompreis ist nichts anderes als ein Deckel. Wir wünschen uns – – Entschuldigung, die Energiepreise gehen sogar wieder nach unten. Es besteht sogar die Hoffnung, dass der Energiepreisdeckel oder der Industriestrompreis als Deckel vielleicht gar nicht diese Wirkung entfalten muss. Das muss sogar unser Ziel sein. (Sebastian Wippel, AfD: Wer kauft Ihnen denn die Energie ab?) Aber noch einmal: Ihr Versuch, so zu tun, als seien die Energiepreise vor dem Krieg nach oben gegangen und dies sei ursächlich – – Ich weiß nicht, was Sie im letzten Jahr erlebt haben. Ich weiß nicht, (Zurufe der AfD) wo Sie im letzten Jahr waren. Wir haben im letzten Jahr allein durch das Merit-Order-Prinzip eine (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Koppelung der Gas- und Strompreise. (Weitere Zurufe der AfD) Man kann über das Merit-Order-Prinzip gern trefflich diskutieren. Aber es ist nun einmal ein Fakt, dass wir unseren Wohlstand aufgrund des preiswerten Gases in den letzten Jahren ermöglicht haben und dass das letztes Jahr komplett zusammengebrochen ist. Wir kennen die Ursache in diesem Raum und auch den Grund, weshalb (Sebastian Wippel, AfD: Warum war es 2021 schon teurer, wenn es nichts damit zu tun hat?) überhaupt mit staatlichen Instrumenten, wie den Energiepreisbremsen, gearbeitet werden musste. Das ist der Grund, warum im letzten Jahr überhaupt eine staatliche Intervention erfolgen musste, (Sebastian Wippel, AfD: Staatliche Interventionen machen es erst teuer!) um eine Planungssicherheit für unsere Unternehmen zu bekommen. Heute stehen wir wieder vor der Frage: Wie können wir den energieintensiven Unternehmen helfen, in dieser Transformationszeit eine Entscheidung zu treffen? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollege Zwerg, Ihre Zwischenfrage.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatsminister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe eine Frage. Sie sind viel in den Unternehmen in Sachsen unterwegs. Ist Ihnen bekannt, dass außer energieintensiven Unternehmen andere Unternehmen oder Bürger davon berichtet haben, dass sie von ihrem Energieversorger ein Schreiben bekommen haben, dass sie ab dem nächsten Monat – oder was weiß ich wann – 5 Cent oder 6 Cent weniger bezahlen? Sie sagten, dass die Energiepreise gesunken seien. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Noch einmal: Sie müssen einfach nur an der Strompreisbörse schauen, wie sich die Energiepreise entwickeln. Das hat leider noch lange nichts damit zu tun, (Zurufe der AfD) dass es bei den Schreiben der Energieunternehmen tatsächlich angekommen ist. Dies widerspricht jedoch überhaupt nicht meiner getätigten Aussage, dass die Energiepreise nach oben gegangen seien – in den letzten Jahren massiv, auch aufgrund des Merit-Order-Prinzips. Es hat sich aber auf dem Strommarkt inzwischen wieder eingepegelt und ist nach unten gegangen. Auf die Frage, wie das bei den Versorgern auf den Einzelnen, auf Unternehmen und auf Haushalte umgelegt wird, kann ich nur meinen ersten Satz wiederholen: Es muss unser Ziel sein, dass wir preiswerte, sichere Energie auch in Zukunft sicherstellen. Das ist doch gar kein Widerspruch! Warum aber reden wir über den Industriestrompreis? Dieser ist genau für unsere sächsischen Unternehmen wichtig, die jetzt vor der entscheidenden Frage stehen, wie sie investieren und ob ihr Unternehmen Bestand hat. Das heißt, dass wir über ein Instrument reden, das jetzt helfen soll, das temporär ist, das ein Deckel ist, von mir aus sogar degressiv gestaltet werden kann und bei dem klar ist, dass wir die Standorte und damit auch die guten Arbeitsplätze sichern wollen. (Sebastian Wippel, AfD: Subventionen gegen Subventionen!) Herr Beger ist leider nicht anwesend. Ich hoffe schlichtweg, dass seine Rede in seinem eigenen Wahlkreis gehört wird. Seine eigene Rede! Diesen Verrat an den Arbeitsplätzen im Landkreis Meißen! (Jörg Dornau, AfD: Beger seine Rede hören sie sich schon an!) Sein Verrat – das soll er bitte den Menschen in den Stahlwerken (Zurufe der AfD) in Görlitz, Gröditz oder Riesa erzählen. Seine Rede soll er einmal in Nünchritz bei Wacker Chemie halten. Wacker Chemie hat einen Energiebedarf wie die Großstadt Chemnitz. (Jörg Dornau, AfD: Sie sind ein Realitätsverweigerer!) Denen können Sie nicht sagen, dass Sie erst einmal schauen wollen, ob Sie in fünf oder sechs Jahren einen Windpark hinstellen; die werden jetzt entscheiden müssen. Wir müssen diese Branche in Deutschland halten! (Roberto Kuhnert, AfD: Das ist Heuchelei!) Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien! Dort werden dafür die Voraussetzungen geschaffen! Natürlich hat dies auch eine Konsequenz für das Handwerk. Das soll er bitte den Handwerkern erzählen, die ihre Aufträge in den Unternehmen, im Stahlwerk bekommen, wenn etwas zu reparieren oder beizubringen ist! Das soll er denen erzählen! (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Roberto Kuhnert, AfD: Aber gern! – Zurufe der AfD) Erzählen Sie bitte der Automobilindustrie und den Zulieferern, dass es Ihnen egal ist, wenn der Stahl nicht mehr hierherkommt! (Timo Schreyer, AfD: Ja, ja, ja! – Weitere Zurufe der AfD) Erzählen Sie das bitte diesen Industrien! Das ist nicht einmal die Großindustrie, sondern das sind mittelständische Unternehmen, die Sachsen ausmachen. Sie verraten die Menschen, die Arbeitsplätze! (Zurufe der AfD – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Dabei ist es egal, ob Groß- oder Kleinindustrie! Es geht darum, dass wir die industrielle Basis in Sachsen, in Deutschland und in Europa stärken müssen, da der Konkurrenzkampf zu groß ist. Das müssen wir hier entscheiden! (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, Herr Minister? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Kollege Wippel!

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Sie haben eben von Verrat gesprochen (Zuruf der SPD: Zu Recht!) und dass man jetzt den Unternehmen helfen müsse. Stimmen Sie mir bei der Feststellung zu, dass Ihre SPD sowohl in der GroKo als auch jetzt Bestandteil der Regierung ist, die mit ihren Gesetzen, CO₂-Preisen usw. usf. dafür gesorgt hat, dass der Strom so teuer ist und wir dieses Problem überhaupt haben? (Sabine Friedel, SPD: Nein!) Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Nein! (Marco Böhme, DIE LINKE: Der Strom ist doch nicht wegen der CO₂-Steuer so teuer! – Zuruf von der AfD: „Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!“) – Ich kann immer wieder sagen: Dieser Spruch kommt aus der Zeit, in der die NSDAP und andere die SPD bekämpft haben. Man sollte es sich immer überlegen, ob der geschichtliche Kontext der richtige ist, wenn man diesen Spruch bringt. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Noch einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer die Diskussion „Industrie gegen Mittelstand“ führt, kennt die Wirklichkeit in Sachsen nicht. (Jörg Dornau, AfD: Wer hat denn dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt?) Es geht genau darum, dass wir unseren industriellen Kern – und Sachsen ist ein Industrieland, das mittelständisch geprägt ist – sichern. Es nützt weder einem Handwerksmeister noch einem mittelständischen Unternehmen, noch den Menschen, die dort arbeiten, etwas, wenn unsere Industrie verloren geht. Das ist nicht nur die Chemieindustrie bei BASF oder Bayer, das ist genauso Nünchritz. Es sind nicht nur die Stahlwerke im Saarland, sondern es sind unsere Stahlwerke in Sachsen. Davon ist die Automobilindustrie usw. usf. abhängig Deshalb sagen Sie mir bitte, wenn Sie gegen den Industriestrompreis sind, was Ihre Antwort darauf ist. Geben Sie doch einmal eine konkrete Antwort, was Sie jetzt, in diesem Moment den Unternehmen sagen. (Jörg Dornau, AfD: CO2-Steuer abschaffen! – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Diese Frage möchte ich auch gern vom VSW beantwortet haben, weil sie ja auch die Interessen ihrer eigenen Unternehmen vertreten. Wacker Chemie zum Beispiel ist ein Mitgliedsunternehmen des VSW. Ich möchte gerne wissen, was seine konkrete Antwort ist. Ich bin mir auch nicht so sicher bei der CDU. Der Ministerpräsident ist gegen den Industriestrompreis. Georg von Breitenbuch sagt, er sei eher dafür. Es war nicht ganz klar. Es muss einmal eine Antwort darauf gegeben werden. Der IHK-Chef von Chemnitz ist der Chef der Gießerei Lößnitz. Er braucht jetzt eine Antwort darauf, wie es weitergeht, damit sein Unternehmen sicher ist. Die Antwort habe ich hier nur selten vernommen – bei einer Debatte in Ritualen, wie man zur Energiepolitik steht. Wir müssen aber die Frage beantworten: Wie können wir unseren sächsischen Unternehmen helfen, die Transformation zu schaffen? (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Indem wir dazu beitragen, ihnen eine Garantie zu geben, dass der Energiepreis nur bis zu einem bestimmten Punkt geht? Das ist eine konkrete Antwort, aber nicht, wenn man nur ritualhaft dagegen ist. (Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Dulig. Nun sehe ich Kollegen Brünler, vermutlich mit einer Kurzintervention – für die Frage hat es von der Restredezeit leider nicht mehr gereicht – sowie Kollegen von Breitenbuch, vermutlich ebenfalls mit einer Kurzintervention. Wir beginnen mit Herrn Kollegen Brünler; bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Genauso ist es, Sie haben es schon gesagt: Ich hätte es gern als Frage formuliert, aber vielleicht hat der Minister Lust, auf die Kurzintervention zu reagieren. Er hat angemahnt, dass es aus dieser Runde keinen Vorschlag gab, was man konkret für die sächsischen Unternehmen machen will. Dazu muss ich sagen, Herr Staatsminister: Was ist es denn, was Sie als sächsischer Wirtschaftsminister aus sächsischer Sicht für die sächsischen Unternehmen konkret machen wollen, die von der jetzigen Regelung zum Energiestrompreis nicht wirklich umfasst werden? (Beifall bei der AfD und Zuruf: Sehr gut!) Das Verlagerungskriterium ist eben das Hauptkriterium. Sie haben es ja selbst gesagt: Für einen Großteil unserer kleinen und mittelständischen sächsischen Wirtschaft ist dieses Verlagerungskriterium nicht wirklich relevant. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE mit einer Kurzintervention. Herr Minister möchten Sie gleich reagieren? – Bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Da haben Sie mich falsch verstanden. (Aha! von der AfD) Ich glaube, dass die Frage, ob industrielle Unternehmen in Deutschland investieren oder ob sie aufgrund der Bedingungen des IRA zum Beispiel in die USA wechseln, sehr relevant ist. Es ist ja nicht nur Meyer Burger, sondern es ist ebenso die Chemie. Das heißt, wenn die Grundlagenindustrie weg ist, dann haben wir in weiten Teilen ein Problem. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD –

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Timo Schreyer AfD

Sie haben die Kraftwerke abgestellt!) Deshalb lautet meine Botschaft: Bitte sortieren wir diese Frage, ob wir mit dem Instrument eines Industriestrompreises agieren, nicht so ein, dass das ein Geschenk oder eine Unterstützung für eine Branche ist, es ist vielmehr die Frage zu beantworten: Wie können wir die industrielle Basis für unsere Unternehmen und damit auch für den Mittelstand sichern? Es geht gar nicht allein um die Frage, ob sich ein sächsisches Unternehmen verlagert, sondern was es bedeuten würde, wenn genau diese industriellen Kerne, die energieintensiven Unternehmen weg sind. Der zweite Punkt, den wir in Sachsen tun, ist ja nicht nur, dass wir genau dieses Modell unterstützen, sondern dass wir – und da können Sie alle meine Reden zu diesem Thema hervornehmen – den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben müssen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wir haben nicht nur durch das Energie- und Klimaprogramm die damit einhergehenden Veränderungen, zum Beispiel der Bauordnung usw.; wir haben durch die Bundesgesetzgebungen, die dazu beitragen, das das 2-%-Ziel der Fläche für den Ausbau der Erneuerbaren sicherzustellen. Es vergeht keine Ansiedlungsanfrage, die nicht sichergestellt haben will, dass 100 % erneuerbare Energien angeboten werden. Das betrifft nicht nur Ansiedlungen, sondern das betrifft auch die sächsischen Unternehmen, die die Transformation erfolgreich vollziehen wollen. Diese Antwort ist Ihnen doch aber nicht neu. Das ist die Herausforderung, die wir in Sachsen haben, und zwar ganz konkret – da kann man mit dem Finger nicht nur auf Berlin zeigen. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung durch Herrn Staatsminister Dulig. Herr von Breitenbuch, wollen Sie einen eigenständigen Redebeitrag starten oder ist es auch eine Kurzintervention? Sie hätten noch Redezeit.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Eine Kurzintervention. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Ich möchte verschiedene Punkte ansprechen. Das Spannende ist ja, dass die SPD mit uns diskutiert, weil sie in Berlin regiert. Insofern hätte ich Aussagen zu den Kriterien für den Industriestrompreis – was für Sachsen relevant wäre – doch gern schärfer gehört, als wie es jetzt mit dieser sehr allgemeinen Aussage „wir unterstützen das“ um die Ecke gekommen ist. Wir haben ganz klare Vorschläge gemacht, zum Beispiel Absenkung der Stromsteuer oder die Reduzierung der Umsatzsteuer. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Darauf wurde nicht eingegangen. Im Bundeshaushalt ist anscheinend nichts drin oder etwas drin. (Sabine Friedel, SPD: Kurzintervention!) Der Bundeshaushalt ist vom Kabinett gerade beschlossen worden. Es wäre interessant zu wissen, ob es dazu vielleicht Aussagen gibt. Wofür haben wir aus Sachsen gekämpft? Das würde mich interessieren. Zum VSW: Der VSW denkt über heute hinaus. Er weiß ganz genau, dass dieser Staat diese Dämme auf Dauer nicht durchfinanzieren kann. Insofern will er Antworten haben, die komplexer sind als nach dem Motto „Ihr verratet uns“. Mit dieser Diskussionskultur geht das nicht, auch mit dem stärksten Verband, der die Wirtschaft repräsentiert. So kann man nicht miteinander umgehen. Das will ich deutlich zu Protokoll geben. Danke. (Beifall bei der CDU und der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch mit einer Kurzintervention. Die Erwiderung erfolgt durch Herrn Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Weil wir gerade bei Diskussionskultur sind: Es mag ja sein, dass es für Sie sehr schmerzhaft ist, nicht mehr zu regieren, aber immer nur mit dem Finger nach Berlin zu zeigen und selber von Deindustrialisierung zu reden, das ist keine Antwort. Wir sind in Sachsen gewählt worden und tragen in Sachsen Verantwortung, Entscheidungen zu treffen. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Aber in Berlin wird das entschieden! –

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Svend-Gunnar Kirmes CDU

Das ist keine Antwort!) Es kann nicht sein, dass aus der CDU ein mehrstimmiger Chor kommt. Die einen sind gegen einen Industriestrompreis, die anderen sind vielleicht dafür und wieder andere wollen gar nicht darüber reden. Ich bleibe dabei: Wacker Chemie, die Gießerei in Lößnitz, die Stahlwerke im Industriebogen Meißen wollen jetzt eine Antwort haben, wie es um ihre Planungs- und Investitionssicherheit steht. (Zurufe von der AfD) Sie brauchen jetzt eine Antwort. Wir haben in der heutigen Debatte genau ein Instrument diskutiert. Dass es noch weitere geben muss, das ist doch gar keine Frage. Ich kann nur wiederholen: Das Ziel muss bleiben, dass wir ausreichend sichere, verfügbare und bezahlbare Energie haben, heute und in Zukunft, sowohl für unsere Haushalte als auch für unsere Industrie. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Aber, Herr Staatsminister, das erzählen Sie seit 20 Jahren!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung durch Herrn Staatsminister Dulig. Wir sehen eine weitere Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister Dulig, den er ursprünglich gehalten hat: Herr Kollege Thumm von der AfD-Fraktion; bitte.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Staatsminister, für Ihre Rede. Es ist immer wieder das Gleiche: Sie fordern ständig den Ausbau von erneuerbaren Energien. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dieses Märchen, das Sie erzählen, hat am vergangenen Wochenende dazu geführt, dass Kilowattstunden, die mit erneuerbarem Strom erzeugt wurden, in Gigawattgröße ins Ausland verschenkt wurden. Damit das Ausland diese Größenordnung überhaupt abgenommen hat, wurde dies zusätzlich mit 500 Euro pro Megawattstunde unterstützt. Das bedeutet 50 Cent pro Kilowattstunde. Das Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren – – (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Hören Sie doch auf, Frau Friedel! Sie wollen sich jetzt wieder herausreden. Sie waren es, zusammen mit der CDU – – (Sabine Friedel, SPD: Ich bin nicht der Minister!) Die SPD war es, zusammen mit der CDU, die aus der Kernkraft ausgestiegen ist. (Zurufe von der SPD) Die SPD war es, die uns vom russischen Gas in den vergangenen Jahren abhängig gemacht hat und den Ausbau der Erneuerbaren so weit vorantreiben konnte. Jetzt wollen Sie noch mehr damit machen. Am Ende wird der Strom immer teurer. (Unruhe im Saal) China baut 700 Kohlekraftwerke. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Tschechien – das haben alle Wirtschaftspolitiker im Sächsischen Landtag erfahren – will den Strom zukünftig mit seinen zwei Atomkraftwerken plus acht kleineren Kernreaktoren erzeugen. Ich sage Ihnen eines: Die Industrie wird abwandern, wenn wir die Politik nicht ändern hin zu grundlastfähigen, regelbaren Stromerzeugungen, die die Energie für Bürger und Unternehmen am Ende bezahlbar machen. Kohle und Gas sind eine Brückentechnologie, und langfristig müssen wir auf Kernkraft setzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Thumm auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister Dulig. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Es ist bitte darauf zu achten, dass, wenn wir Kurzinterventionen tätigen, diese sich immer auf den Redebeitrag desjenigen beziehen, auf den reagiert werden soll. Herr Staatsminister, bitte Ihre Reaktion. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ich weiß zwar nicht, worauf, weil das keine KI auf meine Rede war; aber ich nehme den Punkt auf, der gemacht wurde. – Sachsen ist ein Bundesland, das nach wie vor Braunkohle verstromt; die Frage wird sein, wie lange. Der Ausstieg aus der Braunkohleenergie wird meiner Meinung nach weder 2030 noch 2038 sein, weil sich inzwischen die Kriterien für den Ausstieg verändert haben. An dem Ziel halten wir gemeinsam fest – „gemeinsam“ weiß ich nicht, aber dass wir nach wie vor auch fossile Energieträger als Brückenenergie benötigen, wird von mir nicht infrage gestellt. Selbst der Beschluss zum Kohleausstieg hat mit 35 % auf Gas gesetzt. Die Frage wird sein, wie das ersetzt werden soll. Das sind Fragen, die zu beantworten sein werden. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Aber wir sind inzwischen in den Reflexen. Wir müssen im Hier und Jetzt zur Kenntnis nehmen, dass Sachsen Schlusslicht beim Ausbau der Erneuerbaren ist. Sie können es ignorieren, aber ich kann Ihnen als Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsförderung Sachsen nur sagen, dass die Ansiedlungsanfragen, egal von wem, nicht nur mit der Frage verbunden sind, ob wir ausreichend Flächen haben, sondern immer auch damit, ob wir Wasser und Abwasser sowie erneuerbare Energien zu 100 % sicherstellen können. (Zurufe von der AfD) Wir haben als Zweites die eigenen Unternehmen, zum Beispiel im Industriebogen in Meißen, die nicht nur eine Wasserstoffpipeline wollen, sondern auch sagen, dass es Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Viertes Gesetz zur Änderung (Viertes Dienstrechtsänderungsgesetz Drucksache 7/11452, Drucksache 7/13737, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Schultze, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Löffler von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer energiegeladenen Debatte sprechen wir jetzt über ein spannendes Thema, nämlich den Motor unserer sächsischen Verwaltung. Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz, der im Wesentlichen Änderungen im Sächsischen Beamtengesetz, im Sächsischen Besoldungsgesetz und im Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz vorsieht, hat den Landtag bereits Ende letzten Jahres erreicht. Die Koalitionsfraktionen haben über den Gesetzentwurf seither intensiv diskutiert und einigen Verbesserungsbedarf festgestellt. An der Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim Sächsischen Beamtenbund und der Steuergewerkschaft für den konstruktiven Austausch bedanken. Ich weiß, unsere Beamten haben schon eher auf eine Lösung gewartet; das Ergebnis liegt jetzt aber vor, und ich freue mich, dass wir darüber im Hohen Haus diskutieren. Ich bin davon überzeugt, dass wir den Gesetzentwurf, wie er in der jetzigen Fassung mit dem Änderungsantrag der Koalition zur Beschlussfassung vorliegt, guten Gewissens konsequenterweise grüner Wasserstoff sein muss, und die deshalb erneuerbare Energien einfordern. Ich habe den Eindruck, dass unsere industriellen Unternehmer, egal ob groß oder klein, viel weiter sind als die Debatten hier. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Staatsminister Dulig. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs dienstrechtlicher Vorschriften – 4. DRÄndG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Abstimmung stellen können. Auf Details der Regelungen im Regierungsentwurf würde ich jetzt weniger eingehen; ich denke, der Herr Minister wird dazu etwas sagen. Den Kolleginnen und Kollegen lag dieser Entwurf ja auch schon eine ganze Weile vor. Im Übrigen ist der Gesetzentwurf, so könnte man es auch sagen, eine Materie für beamten- und besoldungsrechtliche Feinschmecker. Vielleicht erscheint es manchmal etwas trocken; gleichwohl betrifft es das Rückgrat der Kernverwaltung des Freistaates. Ich möchte deshalb in gebotener Kürze auf zwei Punkte etwas detaillierter eingehen. Zum einen zeichnen wir mit dem vorliegenden Antrag die Erhöhung der Tarifentgelte zum 1. Dezember 2022 für den Besoldungsbereich nach. Das heißt, die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates wird in diesem Maße ebenfalls erhöht. So sehr es vielleicht angesichts der aktuellen Inflationsentwicklung für manche zum jetzigen Zeitpunkt schon wünschenswert gewesen wäre, so ist trotzdem ein Vorgriff in der Beamtenbesoldung auf die noch nicht feststehenden Ergebnisse der im Herbst beginnenden Tarifrunde der Beschäftigten nicht sachgerecht. Deshalb ist das vielleicht ein Wermutstropfen; aber hier ist dies nicht berücksichtigt. Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass die Besoldungserhöhungen nicht erst mit dem Inkraftsetzen des Gesetzes ausgezahlt werden, sondern mit Rückhalt der Koalitionsfraktionen schon zum 01.12.2022, selbstverständlich mit dem entsprechenden Vorbehalt des heutigen Gesetzesbeschlusses. Die Zahlungen wurden ab Februar dieses Jahres umgesetzt. Uns war es hierbei ein Anliegen, dass die Beamten nicht länger als für die Umsetzung verwaltungspraktisch erforderlich auf diese Übernahme warten mussten. Zum anderen stellt der Gesetzentwurf die Besoldung im Freistaat auf eine verfassungsgemäße Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu Handlungsbedarf aufgezeigt, der jetzt umgesetzt und geheilt wird. Vereinfacht beschrieben hat das Gericht postuliert, dass für eine vierköpfige Familie mit einem Beamten in der untersten Besoldungsgruppe als Alleinverdiener ein Einkommensabstand von mindestens 15 % zu einer Familie in der Grundsicherung mit weiteren Transferleistungen gegeben sein muss. Dem trägt der Regierungsentwurf Rechnung. Uns muss dabei bewusst sein, dass das Alimentationsgefüge durch Besoldungsänderungen auf der einen Seite und Änderungen im Grundsicherungsleistungsniveau auf der anderen Seite ständig im Fluss ist und wir heute schon wissen, dass eine verfassungsgemäße Alimentation dadurch einer laufenden Prüfung bedarf und das Hohe Haus demnächst wieder erreichen wird. Sehr geehrte Damen und Herren! Im Weiteren will ich meine Äußerungen hauptsächlich auf den Änderungsantrag konzentrieren, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben. Wir haben es uns im Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht, den Beamten zu ermöglichen, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenversichern zu können. Normalerweise sind die Inanspruchnahme der Beihilfeberechtigung und die verbleibende Absicherung über eine private Krankenversicherung für Beamte finanziell günstiger als eine gesetzliche Versicherung. Jedoch muss noch eine Person, die bisher – aus welchen Gründen auch immer – gesetzlich versichert geblieben ist, den kompletten Beitrag zu ihrer Krankenversicherung grundsätzlich allein tragen; sie hat keinen Anspruch auf einen Beihilfezuschuss. Der Arbeitgeber – in dem Fall der Freistaat Sachsen als Dienstherr – erstattet, anders als bei angestellten Beschäftigten, keine Arbeitgeberanteile. Diese unausgewogene Belastung – da sind wir uns mit den Kollegen der SPD einig geworden – galt es abzustellen. Mit der Einführung des neuen Artikels 80 a in das Sächsische Besoldungsgesetz soll künftig auf Antrag (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Höhe der Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden. Diese Möglichkeit wird auch für berücksichtigungsfähige Angehörige entsprechend Beachtung finden. Ich bin überzeugt, dass diese Lösung den Erwartungen, die viele Beamte aus der Vereinbarung im Koalitionsvertrag abgeleitet haben, durchaus gerecht wird. Gerade für Neueinsteiger stellt diese neue Wahlmöglichkeit eine echte Verbesserung dar. Bei der Umsetzung einer verfassungsgemäßen Alimentation haben wir im parlamentarischen Verfahren den Regierungsentwurf entsprechend erneut bearbeitet. Dieser sah zur Umsetzung des 15-prozentigen Abstandsgebots eine Erhöhung der Beihilfe für Beamte und deren Angehörige bis auf 100 % vor. Das parlamentarische Verfahren hat ergeben, dass in diesen Fällen der Zugang zu privaten Krankenversicherungen verschlossen bliebe; deshalb sollen nunmehr die Beihilfesätze auf maximal 90 % erhöht werden. Damit bleibt die Möglichkeit einer ergänzenden Absicherung der Beihilfeempfänger über Beihilfeergänzungstarife und Zusatzversicherungen weiter gewahrt. Zudem ist damit eine Einbindung der Beihilfeberechtigten in die anstehende Digitalisierung des Gesundheitswesens über die privaten Krankenversicherungen möglich. Die Begrenzung der Erhöhung der Beihilfesätze wird jedoch nicht zulasten der entsprechenden Beamten erfolgen, sondern sie wird durch einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung letztendlich kompensiert. Schließlich haben wir uns als CDU auch dafür starkgemacht, dass im Hinblick auf die amtsangemessene Alimentation nicht nur diejenigen Beamten eine Nachzahlung erhalten, welche einen entsprechenden Anspruch geltend gemacht haben, sondern wir werden die entsprechenden Anpassungen für alle berechtigten Personen ab dem Jahr 2020 – das ist das Jahr, in dem das Bundesverfassungsgericht den Handlungsbedarf entsprechend festgestellt hat – nachzeichnen. Das ist zwar rechtlich nicht zwingend, aber für uns ist das ein Gebot der politischen Opportunität. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Unsere Mitarbeiter sollen ihrem Dienstherrn vertrauen können und nicht regelmäßig vorsorglich dazu getrieben werden, Einsprüche gegen ihre Bezügemitteilungen zu erheben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles in allem haben die Erörterungen nach nunmehr einem halben Jahr einen Gesetzentwurf entstehen lassen, der sehr abgewogen die verschiedenen Belange berücksichtigt. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, wie er Ihnen vorliegt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Ich übergebe nun das Wort an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Barth. Bitte schön, Herr Kollege.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. In einem ersten Teil wird der Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus dem Jahr 2021 auf die Beamten des Landes und der Kommunen des Freistaates Sachsen übertragen. Die damit vorhergesehene Erhöhung der Entgelte um 2,8 % ab dem 1. Dezember 2022 begrüßen wir ausdrücklich. Wir müssen allerdings auch anmerken, dass wir mehr als ein halbes Jahr mit dieser gesetzlichen Regelung in Verzug sind. Zusätzlich müssen wir darauf hinweisen, dass unserem Gesetzverfahren bereits mehr als ein Jahr vorausging, in dem das Regelentgelt der Beamten und Richter nicht erhöht wurde. Diese Tatsache – in Verbindung mit der jetzigen Erhöhung von 2,8 % – lässt uns daran zweifeln, ob die Besoldung der Beamten und Richter im Sinne von Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes noch amtsangemessen ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha, woran machen Sie das fest?) Wir hatten im vergangenen Jahr mehrfach über die hohe Inflation diskutiert, die im Jahresdurchschnitt in Sachsen bei 6,9 % und im Mai dieses Jahr immer noch bei 6,5 % lag. Meine Damen und Herren! Gestern hat die Gewerkschaft der Polizei einen Newsletter an ihre Mitgliedschaft versandt, und ich erlaube mir, daraus kurz zu zitieren: „Die Staatsregierung verschwendete scheinbar auch keine Gedanken daran, eine zusätzliche Anpassung unter Beachtung der außerordentlich hohen Inflation durchzuführen.“ Und tatsächlich, die aktuellen Inflationsraten werden zwar in den kommenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder eine wesentliche Rolle spielen; es bleibt aber festzuhalten, dass die künftigen Entgelterhöhungen, wenn sie denn vereinbart werden, der Inflation zeitlich erheblich hinterherhinken werden. Dies ist für die Beamten des Freistaates Sachsen aktuell sehr unbefriedigend; denn während die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen bereits ab diesem Monat monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro bekommen, müssen sich die Beamten im Freistaat Sachsen nach dem Gesetzentwurf mit 2,8 % begnügen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) In den Kommunen hat dies zur Folge, dass kommunale Beamte und kommunale Beschäftigte nebeneinander arbeiten, aber Entgeltsteigerungen haben, die sehr unterschiedlich ausfallen können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

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André Barth AfD

Mit großen Schmerzen, Herr Lippmann. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Lippmann, bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Barth! Ich weiß, die Frage wird Ihnen Schmerzen bereiten. Es ist ja schön, dass Sie jetzt Newsletter der GdP brauchen, um Ihre Position abzustecken. Wo sind denn Ihre Vorschläge für entsprechende Sonderzahlungen oder Änderungsanträge im Ausschuss gewesen, diese Materie betreffend? (Albrecht Pallas, SPD: Gab es die etwa nicht?)

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André Barth AfD

Herr Lippmann, wir sind nicht der Reparaturbetrieb Ihrer Regierungskoalition. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah! – Zurufe von der CDU und der SPD) Wir haben im Ausschuss ganz klar gesagt: Wir haben an dem Gesetz verfassungsrechtliche Zweifel. Dazu werde ich in dieser Runde auch noch kommen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da bin ich gespannt!) Dann hören Sie mir mal bitte ausführlich zu: Sie haben im Ausschuss zugegeben, dass wir uns mit Ihrem Gesetzeswerk immer am Rande einer gerichtlichen Prüfung bewegen, dass es auch notwendig sei – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist eine Verletzung der Nichtöffentlichkeit des Ausschusses und ist zu rügen!) – Das können Sie gern rügen. Ich habe das allgemein gesagt. Das haben Sie heute auch so gesagt, lieber Herr Lippmann. Insofern: Hören Sie mir einfach weiter zu; dann beantworte ich Ihnen die Frage ausführlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, wir werden natürlich prüfen, ob aus dem Ausschuss berichtet worden ist, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist so, gebe ich gern zu Protokoll!) und werden dann auch die entsprechenden Schritte einleiten. – Herr Kollege, bitte fahren Sie fort.

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André Barth AfD

Noch mehr Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit haben wir im Hinblick auf die Regelung im zweiten Teil des Gesetzes. Machen wir uns doch noch mal Folgendes gegenwärtig: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2015 entschieden, dass der Mindestabstand zwischen der niedrigsten Besoldung eines Beamten mit Partnern und zwei Kindern und der Grundsicherung mindestens 15 % betragen muss; nach dem aktuell geltenden Besoldungsrecht in Sachsen wäre das nicht mehr gewährleistet gewesen. Deshalb soll jetzt nach dem Gesetzentwurf die unterste Besoldungsgruppe – A 4 – gestrichen werden. Darüber hinaus soll es monatliche Nachzahlungen für Ehegatten und Kinder geben. Da die Nachzahlungen nach dem Gesetzentwurf nicht als jährlich wiederkehrende Leistungen ausgestaltet, sondern nur bis zum Ende des Jahres vorgesehen sind, ist es aus unserer Sicht höchst zweifelhaft, ob sie als Bestandteil dieser Grundvergütung angesehen werden können. Diesen Zusammenhang, Herr Lippmann, hat auch der Gewerkschaftsvertreter während der Anhörung im Monat März bereits dargelegt. Nimmt man die Bestandteile aus der Grundvergütung heraus, ist der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestabstand von 15 % zum Bürgergeld im Falle einer vierköpfigen Familie eben gerade nicht mehr gewahrt; und das ist die Schwachstelle dieses Gesetzes. Weiterhin könnte ein Verstoß auch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes darin gesehen werden, dass die Beamten, die sich derzeit in der Besoldungsgruppe A 4 befinden, in die Besoldungsgruppe A 5 überführt werden. Damit werden diese nach Regelungen besoldet, nach denen auch Beamte besoldet werden, die sich derzeit schon in der Besoldungsgruppe A 5 befinden. Gibt es einen sachlichen Grund, der eine solche Gleichbehandlung unterschiedlich qualifizierter Beamter rechtfertigt? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Wir wissen es nicht; denn der Gesetzentwurf enthält dafür gerade keine ausreichenden Begründungen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch! Haben Sie bloß nicht gelesen!) Außerdem ist fraglich, ob die Besoldung für die höherqualifizierten Beamten in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7, die über eine dreijährige Ausbildung verfügen, noch angemessen ist. Ist für sie der Abstand zum Bürgergeld – wie bei der Besoldung der Justizwachtmeister mit einer dreimonatigen Ausbildung – nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes noch ausreichend? Dazu enthält Ihre Begründung des Gesetzentwurfs keine hinreichend detaillierten Aussagen. Im Ergebnis will ich festhalten: Es besteht eine sehr hohe Unsicherheit, ob das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Notwendig – darüber sind wir uns im Hohen Hause wohl alle einig – wäre eine umfassende Besoldungsreform gewesen, die sich zu einem schlüssigen Besoldungssystem mit den notwendigen Abständen zum Bürgergeld und den einzelnen Besoldungsgruppen entwickelt hätte. Wir erkennen auch an, dass die Staatsregierung dafür mehr Zeit braucht. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern uns lediglich der Stimme enthalten. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Nico Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften hat eine recht lange Vorgeschichte. Wir haben das von meinen Vorrednern schon gehört. Beinahe möchte man sagen, es war eine zu lange Vorgeschichte. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sollte einerseits die Tarifeinigung der Länder vom November 2021 auf die Beamten übertragen und andererseits dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur angemessen Alimentierung, zum Abstandsgebot und zur angemessenen Berücksichtigung der Familienverhältnisse vom Mai 2020 Rechnung tragen. Nun war es ein quälend langer Prozess, bis es überhaupt dazu kam, und als der Ursprungsentwurf im Ausschuss angehört wurde, war die Reaktion der Sachverständigen mit „eher verhalten“ noch sehr freundlich formuliert. Es hagelte Kritik. Eigentlich ist der Ursprungsentwurf durchgefallen. Mittels eines folgenden Änderungsantrags hat die Koalition dann sehr zu unserer Freude festgestellt, dass meine Fraktion einen sehr guten Vorschlag unterbreitet hat, um eine wesentliche Ungerechtigkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte zu beseitigen. (Heiterkeit des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Die Benachteiligung der gesetzlich Krankenversicherten gegenüber den privat Versicherten wurde aufgehoben. Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass wir die Trennung in GKV und PKV grundsätzlich ablehnen. Wir streiten schon immer für eine Kasse für alle, und wir werden das auch weiterhin thematisieren. Entsprechend hatten wir das bereits eingebracht. Hinzu kommt, dass es grundsätzlich absurd ist, dass die Hauptkunden der privaten Krankenversicherungen ausgerechnet die Staatsdiener sind. Solange wir noch dieses System haben, muss wenigstens echte Wahlfreiheit bestehen. Diese Gleichstellung nach dem sogenannten Hamburger Modell hatte meine Fraktion bereits im Rahmen der Debatte um die Überarbeitung des Beamtengesetzes eingebracht. Es ist schön, dass bei der Koalition ein Einsehen eingetreten ist und Sie, wenn es Ihnen auch schwerfällt, unseren Vorschlägen offiziell zuzustimmen, diese wenigstens kopieren und auf Ihrem Ticket in den Landtag einbringen. Da kann man nur sagen: Links wirkt! (Beifall des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE –

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Albrecht Pallas SPD

Das hatten wir so angekündigt!) Aber zurück zum Kern des Gesetzes und den Anhörungen zum Referentenentwurf. Diese waren schon ein herber Rückschlag für die Staatsregierung. Da ging es nicht nur um die Krankenversicherung, sondern auch um grundsätzliche Fragen. Ich möchte an dieser Stelle den verehrten Kollegen Schlimbach vom DGB zitieren: „Zusammenfassend möchte ich zu dem Teil sagen, dass es eine hohe Klagegefahr gibt. Es ist insgesamt nur eine Minimallösung. Der verfassungswidrige Zustand kann schnell wieder eintreten bzw. ist er es bereits beim Gesetzesbeschluss, weil kein Sicherheitsabstand gewährleistet ist.“ Der Sachverständige Schlimbach führte weiter aus: „Aus unserer Sicht ist es notwendig, eine umfassende Besoldungsreform anzugehen, eine Besoldungstabelle zu entwickeln, die zukunftsfähig ist, die den notwendigen Abstand gewährleistet, die mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird und die Unwuchten in unserem System der Besoldungstabelle beseitigt.“ Nun haben Sie versucht, den Ausführungen in der Anhörung mit einem umfangreichen Änderungsantrag Rechnung zu tragen. Aus unserer Sicht war dieser ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; das will ich gar nicht verhehlen. Offensichtliche Webfehler und Ungerechtigkeiten des ursprünglichen Gesetzentwurfs – wie beispielsweise der Umstand, dass nur diejenigen die ihnen zustehenden Nachzahlungen erhalten sollen, die in Widerspruch gegangen sind, oder die überfällige Streichung des Selbstbehalts – wurden beseitigt. Kollege Löffler hat es gerade noch als „großzügige Geste“ bezeichnet, dass Anspruchsberechtigte nicht klagen müssen. Eigentlich sollte das nach unserem Dafürhalten selbstverständlich sein. Bereits im Ausschuss hatten wir daraufhin angemerkt, dass der Änderungsantrag so wesentlich in den ursprünglichen Gesetzentwurf eingreift, dass sogar eine weitere Anhörung angezeigt gewesen wäre. Im Hinblick darauf, wie lange das Verfahren bereits ging, und um das Verfahren nicht weiter zu verzögern, haben wir darauf verzichtet. Das ändert nichts daran, dass es nach wie vor schwierig ist, zu überblicken, inwieweit das nun geänderte Gesetz einer erneuten Klage standhält oder nicht. Wir sind da skeptisch. Dem Änderungsantrag haben wir im Ausschuss zugestimmt, da er viele Verbesserungen enthielt, die wir bereits zu Beginn gefordert hatten, ebenso wie Verbesserungen, die von den Sachverständigen mehrheitlich gefordert wurden. Ich möchte schon einmal ankündigen, dass wir uns zu dem Gesetz im Plenum der Stimme enthalten werden. Wir wollen der Umsetzung der vielen wichtigen und überfälligen Punkte nicht im Wege stehen und sehen an der einen oder anderen Stelle auch unsere Handschrift. Trotzdem können wir keinem Gesetz zustimmen, bei dem wir uns sicher sind, dass es nach einem erneuten Urteil wieder auf unserem Tisch liegen wird. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Valentin Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir heute Morgen über die grundlegenden Anforderungen einer modernen Verwaltung gesprochen haben, geht es nun hinein in eine der wichtigsten und zugleich komplexesten Materien in diesem Zusammenhang: das Besoldungsrecht. Es geht darum, wie wir die Besoldung der Beamtinnen und Beamten so ausgestalten, dass sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und auch dem Anspruch an einen attraktiven öffentlichen Dienst genügen. Im konkreten Gesetzentwurf wird daher zum einen die letzte Tarifanpassung im Tarifvertrag der Länder nachvollzogen, die in der Praxis im Freistaat Sachsen schon vorweggenommen wurde. Das ist eine recht einfache Übung, so lange es im TV-L keine Tarifsteigerung durch Fixbeträge gibt. Mit Blick auf die Tarifverhandlungen kann man nur hoffen, dass das ausbleibt – aber man weiß ja nie, insbesondere nach dem Abschluss im TVöD. Herr Kollege Barth, da ist es schön, sich hinzustellen und zu sagen, man solle dem vorgreifen. Sie wären wahrscheinlich der Erste gewesen, der gesagt hätte, dass man erst einmal die Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder abwarten soll. Man kann es in diesem Fall nur falsch machen; das ist leider so. Den einen wie den anderen kann man es nicht recht machen und Ihnen sowieso gar nicht, weil Sie die Ersten sind, die sich immer darüber beschweren, dass es angeblich falsch sei. Ich denke, auf die Tarifverhandlungen zu warten und damit kein Auseinanderlaufen von Beamten und nicht verbeamteten Bediensteten im Freistaat Sachsen zu haben, ist sinnvoll. Die weit komplexere Anpassung ist die an die Judikatur des Bundesverfassungsgerichtes. An dieser Stelle will ich, auch weil es sehr intensive Diskussionen zur vermeintlich notwendigen Anpassung der Grundbesoldung in diesem Zusammenhang gab und gibt, kurz einen Blick darauf werfen, was das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt hat – Kollege Löffler hat es im Kern schon angedeutet –: Es ging um das sogenannte exogene Abstandsgebot, also den Abstand der Besoldung zu einer vergleichbaren Konstellation im Bereich der Grundsicherung. Die logische Grundüberlegung ist: Auch der am schlechtesten besoldete Beamte soll mehr erhalten als Menschen in Grundsicherung. Das gebietet das Alimentationsprinzip. Entschieden hat das Bundesverfassungsgericht, dass die Besoldung eines alleinverdienenden Beamten mit zwei Kindern in der untersten Besoldungsgruppe dem notwendigen Mindestabstand von 15 % zur Grundsicherung nicht entspricht. Im ersten Schluss kann man in Verkennung der besoldungsrechtlichen Spezifika zur Annahme schreiten, man müsse nur die Besoldung in den unteren Gruppen etwas nach oben nehmen und das Problem sei gelöst und schon winkt Karlsruhe mit dem endogenen Abstandsgebot – im Jahr 2017 durch das Bundesverfassungsgericht quasi in Beton gegossen. Das besagt verkürzt, dass der Abstand zwischen den Grundbesoldungen der einzelnen Besoldungsgruppen relativ gleich sein muss. Entsprechend würde sich bei einer Lösung über die Grundbesoldung vor allem anschließend der A-16-Beamte sehr darüber freuen, dass man endlich mal etwas für die unteren Einkommensgruppen getan hat. Das kann letzten Endes nicht das Ziel des Bundesverfassungsgerichtes sein. Das sagt übrigens auch das Urteil nicht. Folglich hat das Finanzministerium nach anderen Lösungen gesucht und mit der Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen ein Modell kreiert, das einen Weg geht, der zugegebenermaßen innovativ ist, aber gleichwohl das Ziel erreicht. Nach der Anhörung haben wir als Koalition noch einmal an entscheidenden Stellen nachbessern müssen. Gerade mit Blick auf die vorgeschlagene Nachzahlungsregelung: Wenn Nachzahlungen generell nur an Widerspruchsführer gezahlt werden sollten, ist sie gleichwohl für die Berechnung des Abstandes und der Grundsicherung eingerechnet worden. Dann wäre der ursprüngliche Gesetzentwurf wohl hoffnungslos in den Bereich der Verfassungswidrigkeit gekippt. Das wollten wir nicht. Das haben wir entsprechend behoben und Nachjustierungen im Bereich der Beihilfe und der Zuschüsse vorgenommen, um die Praxistauglichkeit zu erhöhen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch uns als Koalition ist sehr bewusst, dass wir es im Besoldungsrecht mittlerweile mit einer Reihe von Zielkonflikten zu tun haben, die sich daraus ergeben, dass wir die Besoldung seit dem Übergang auf die Länder vor gut zehn Jahren in Sachsen stets nur an die Tarifabschlüsse und die verfassungsrechtliche Rechtsprechung minimal angepasst haben. Das kann und wird uns auf Dauer nicht zufriedenstellen, insbesondere im Kampf um die besten Köpfe. Wir haben bereits im Zuge der Fachregierungserklärung heute Morgen darüber geredet, wie eminent wichtig gutes Personal für einen funktionierenden Rechtsstaat und die Funktionsfähigkeit der Demokratie ist. Deshalb haben wir in einem Entschließungsantrag, den wir eingebracht haben, formuliert, dass die Staatsregierung bis zum Jahr 2025 aufgefordert wird, eine grundlegende Überarbeitung des Besoldungssystems vorzulegen, welches den Ansprüchen an ein modernes Besoldungsrecht genügt. Durch die Einbeziehung aller relevanten Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich soll eine breite Expertise zusammengekommen. Ich möchte einige Beispiele nennen: Wir werden über das Thema der Sonderbesoldung für Informatikerinnen und Informatiker in diesem Zusammenhang genauso reden müssen wie über die Frage, ob die innere Austarierung der A-Besoldung in den unteren Besoldungsschichten noch dem entspricht, was wir erwarten, und dies entsprechend abstellen. Ja, da ist natürlich insbesondere die Debatte, die Herr Barth mit der A4-Besoldung aufgerissen hat, eine, die – wenn sie jetzt entfällt – man sich natürlich für die A5- und die A6-Besoldung genauso in ihrer jeweiligen Austarierung und unter Berücksichtigung der jeweils gewährten Zuschläge genau anschauen muss. Ich glaube, dort braucht es eine komplette Neuaustarierung. Damit wäre ein Baustein dafür geschaffen, um den Wettbewerb um die klügsten Köpfe weiterhin aktiv mitgestalten und auch langfristig gut motiviertes Personal finden zu können. Werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetzentwurf befindet sich allerdings auch ein bündnisgrünes Herzensprojekt, auch wenn Kollege Löffler in seinem Redebeitrag das nur der SPD zuschreiben wollte. Bereits in meiner Rede zur Fachregierungserklärung bin ich auf die diverser werdende Beamtenschaft eingegangen. Das zeigt sich auch in den Lebenswegen. Viele Beamtinnen und Beamte treten nicht mehr zwingend in den Zwanzigerjahren ihres Lebens in das Beamtenverhältnis ein und bleiben dann dort bis zur Pensionierung. Vielmehr befinden sich auch dort vermehrt Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Zuletzt hat das die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer, zumindest was den Beamtenstatus angeht, gezeigt. Auch die Bereicherung der Verwaltung durch verschiedene Lebenserfahrungen kann indes nur zur Qualität beitragen. Doch es waren bislang Menschen mit vielen Kindern oder mit Vorerkrankungen durchaus nicht selten vor finanzielle Hürden gestellt, nämlich dann, wenn sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Verbeamtung versichert waren; dann mussten sie den ganzen Krankenkassenbeitrag selbst tragen. Jeder von Ihnen, der eine solche Abrechnung zur Hand bekommen hat, weiß, dass das nicht unerhebliches Geld ist. Das wollen und werden wir jetzt ändern und führen mit diesem Gesetzentwurf am Ende auch die pauschale Beihilfe an. Insoweit, Herr Kollege Gebhardt, Frau Kollegin Köditz: Mit Blick auf das letzte Plenum haben wir an dieser Stelle Wort gehalten und das mit dem Dienstrechtsänderungsgesetz umgesetzt. Ja, es ist ein besoldungsrechtlicher Bestandteil, es gehört in dieses Gesetz. Das hatten wir in der letzten Debatte schon. Künftig können also Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter freiwillig versichert bleiben, und der Freistaat zahlt die Hälfte des Versicherungsbeitrags als Zuschuss. Diese echte Wahlmöglichkeit ist ein Meilenstein für den Freistaat als attraktiver Arbeitgeber. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das umsetzen können. Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir nun viel über sie gesprochen haben, möchte ich abschließend diesen Gesetzentwurf zum Anlass nehmen, allen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Freistaat Sachsen zu danken, dass sie sich tagtäglich dafür einsetzen, die Werte unseres Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung mit Leben zu erfüllen, und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPDFraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der etwas sperrige Titel des Vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes verbirgt ein wenig, dass darin sehr viel Gutes und Spannendes steckt. Mit diesem Gesetzentwurf wird nicht nur das Tarifergebnis von 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder für die sächsischen Beamtinnen und Beamten umgesetzt, sondern wir passen die Besoldung der sächsischen Beamtinnen und Beamten an die sogenannte Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach – wie eben von Kollegen Lippmann ausgeführt – ein gewisser Mindestabstand zwischen der niedrigsten Besoldungsgruppe und dem Existenzminimum bestehen muss. Wir erhöhen dazu auch die Beihilfesätze auf nur 90 % im Gegensatz zu den im Entwurf vorgeschlagenen 100 %, und es wird einen zusätzlichen Zuschuss zur Krankenversicherung geben. Es werden alle berechtigten Beamtinnen und Beamte ab der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von den Nachzahlungen profitieren. So viel zur Kurzfassung. Folgendes ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein besonderes Anliegen: Wir führen in Sachsen endlich die Möglichkeit ein, dass sächsische Beamtinnen und Beamte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sein können, ohne dass ihnen finanzielle Nachteile daraus erwachsen. Das haben wir im Koalitionsvertrag 2019 vereinbart und mittels Änderungsantrag in den heute zu entscheidenden Gesetzentwurf eingebracht. Bislang war das nur möglich, wenn die Beamtinnen und Beamten 100 % des Beitrags, also auch den Arbeitgeberanteil, selbst zahlten. Dabei geht es um bis zu knapp 350 Euro im Monat. Das ist kein Pappenstiel. Es geht um eine für die Partner(innen) und die Kinder kostenfreie Familienversicherung. Dabei geht es um breite gesellschaftliche Solidarität in einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung, meine Damen und Herren. Das schützt vor hohen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im Alter, und es macht den Freistaat als Dienstherrn im bundesweiten Vergleich wettbewerbsfähiger; denn wir hinken der bundesweiten Entwicklung bisher hinterher. Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Baden-Württemberg haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt. Nun werden auch in Sachsen Beamtinnen und Beamte, die bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder neu verbeamtet werden, die Möglichkeit bekommen, sich wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachteilsfrei gesetzlich zu versichern, wenn der Arbeitgeber den hälftigen Beitrag übernimmt. Das ist ein großer Gewinn für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen. Das ist ein Fortschritt hin zu einer solidarischen, sozialen Gemeinschaft der Versicherten. Meine Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst in Sachsen braucht gutes Personal, gute Ärztinnen und Ärzte. Wir stehen auch in diesem Bereich in harter Personalkonkurrenz zu anderen Bundesländern. Der öffentliche Gesundheitsdienst wirkt vor allem kommunal in den Gesundheitsämtern und an vielen Stellen unseres Gesundheitswesens: Mütter- und Schwangerschaftsberatungen, Einschulungstests, Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen, chronisch Kranke sowie Menschen mit Behinderungen, Aufsicht im Bereich der Krankenhäuser und Seuchenhygiene, amtsärztliche Gutachten, Beurteilung von Dienstfähigkeit oder zahnärztliche Prävention. Seit der Bewältigung der Corona-Pandemie ist uns allen der Wert eines starken öffentlichen Gesundheitsdienstes wieder bewusst. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird der Freistaat künftig die vom Bundesgesundheitspakt für den ÖGD bereitgestellten Mittel vollumfänglich auch für beamtete Ärztinnen und Ärzte nutzen können, um mit Zulagenzahlungen gutes ärztliches Personal zu gewinnen und zu halten. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein, der nicht nur rechtliche Verpflichtungen umsetzt, sondern auch in die Zukunft investiert: nämlich in das Personal des Freistaates Sachsen. Bevor ich schließe, möchte ich den Gewerkschaften, die diesen Prozess kritisch, aber gut mitbegleitet haben, danken. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz mit großer Freude zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es von den Abgeordneten noch weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Herr Staatsminister? – Bitte schön, Herr Staatsminister Vorjohann.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es liegen der Entwurf zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz sowie die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Zu einigen Eckpunkten möchte ich noch etwas beitragen. Der erste Punkt betrifft die Tarifergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder. Diese fanden immerhin schon Ende 2021 statt – liegen also weit zurück – und werden nun auf die sächsischen Beamten übertragen: 2,8 % linear sind es gewesen bzw. bei den Anwärtern war es ein Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Das zahlen wir längst, wie Sie wissen. Die Rückwirkung ist zum 1. Dezember 2022 2,8 %. Nach den Tarifverhandlungen ist vor den Tarifverhandlungen. Ende des Jahres werden wir neue Ergebnisse sehen, die wahrscheinlich etwas höher sind. Der Kern dessen, worüber in den Ausschüssen debattiert worden ist – oder vorgelagert in den Gesprächen, die wir mit den Gewerkschaften geführt haben –, bestand in der Umsetzung der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dazu gab es Urteile vom 4. Mai 2020. Diese sind nicht gegen den Freistaat Sachsen ergangen, sondern einmal in Richtung Nordrhein-Westfalen und ein anderes Mal in Richtung Berlin; gleichwohl waren sie auch von uns umzusetzen – wie von allen anderen Bundesländern –, übrigens auch vom Bund. Insbesondere die Vorgaben zum sogenannten Mindestabstandsgebot haben erhebliches Kopfzerbrechen bereitet, und zwar nicht deshalb, weil zum ersten Mal diese 15 % ins Spiel gekommen sind, sondern das lag diesmal daran, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Ihr müsst bei all denjenigen, die Grundsicherung beziehen, auch einkalkulieren, was zum Beispiel auf kommunaler Ebene für diesen Personenkreis noch an Vergünstigungen zur Verfügung gestellt wird. Genau das galt es empirisch zu ermitteln und entsprechend umzurechnen. Das war komplizierte Vorbereitungsmaterie. Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie war dafür das Referenzmodell. Also, es gibt eine Beamtin oder einen Beamten als Hauptverdienerin oder Hauptverdiener oder als alleinige Verdienerin oder alleinigen Verdiener und einen Partner/eine Partnerin sowie zwei Kinder. Sie sollen in der niedrigsten Besoldungsgruppe auf jeden Fall 15 % mehr bekommen als Personen, die sich in der Grundsicherung befinden. Das große Kunststück besteht darin – Herr Lippmann hat es ausgeführt –: Wenn das Abstandsgebot 15 % vorgibt, muss ich dann nur bei den unteren Besoldungsgruppen um 15 % erhöhen oder über alle Besoldungsgruppen hinweg bis hin zum Minister? Die Schwierigkeit besteht darin: 15 % für die gesamten Beamten einschließlich des Ministers draufzulegen hat auch ein gewisses kritisches Potenzial bei all denjenigen, die nicht Beamte sind. Das war, glaube ich, die große Schwierigkeit, um rechtssicher unterwegs zu sein, und zwar auch bei den Abständen innerhalb der Tabelle. Das zweite Urteil des Verfassungsgerichts bestand darin, beim dritten und vierten Kind für Beamte und Richter nachzuschärfen. Das ging aber relativ schnell in der Umsetzung. Was haben wir vorgeschlagen? – Eben nicht diese lineare Komponente, die lineare Anpassung nach oben für alle Besoldungsgruppen vorzunehmen, sondern die Besoldungsgruppe A 4 wird insgesamt gestrichen, und zwar aus einer anderen Logik heraus, nämlich wegen der Neubewertung des Eingangsamtes, des Justizwachtmeisterdienstes; dementsprechend werden sie jetzt in die A 5 gepackt. Weiterhin werden die Beihilfebemessungssätze im Bereich der Krankenversicherung ab dem Jahr 2024 für den Beihilfeberechtigten bei einem zu berücksichtigenden Kind von 50 auf 70 % und bei mehreren zu berücksichtigenden Kindern von 70 % auf 90 % erhöht. Außerdem steigt die Beihilfe für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder von 70 bzw. 80 % auf 90 %, soweit sie zu berücksichtigen sind. Zur Gewährleistung des vom Bundesverfassungsgericht festgestellten erhöhten Besoldungsbedarfs von Beamten mit drei und mehr Kindern wird der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind rückwirkend ab dem 1. Januar um 147 Euro angehoben. Die Maßnahmen sind von entsprechenden Nachzahlungsregelungen flankiert. Der nächste Punkt – auch das ist schon angesprochen worden –: Wir betreten Neuland, und zwar wenn wir uns die Fassung des Gesetzentwurfs in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses anschauen. Ab dem Jahr 2024 soll auch die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt werden. Ganz vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass die Beamten künftig die Hälfte ihrer Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenvollversicherung erstattet bekommen. Auf den Bereich der Pflegeversicherung findet die pauschale Beihilfe – und zwar wie in allen anderen Ländern, die dieses Modell eingeführt haben – keine Anwendung. Weiterhin – das ist, glaube ich, noch nicht erwähnt worden – wird der Selbstbehalt der Beihilfe in Höhe von 40 Euro pro Jahr nunmehr abgeschafft. Das vorliegende Gesetz enthält noch verschiedene weitere Anpassungen an bundesgesetzliche Regelungen und an die Rechtsprechung, aufgrund von Erfahrungen aus praktischer Rechtsanwendung und redaktionelle Klarstellungen, auf die ich nicht weiter eingehen möchte. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Tarifeinigung übertragen und insbesondere die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt – und damit eine verfassungsgemäße Alimentation im Freistaat Sachsen gewährleistet. Ich darf Sie daher bitten: Unterstützen Sie dieses Gesetz! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann, meine Damen und Herren. Wir würden jetzt zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Viertes Dienstrechtsänderungsgesetz) Drucksache 7/11452, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/13737 ab. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Wir könnten – das ist jetzt ein bisschen heikel, obwohl es gar nicht heikel ist –, wenn Sie einverstanden sind, auch aufgrund der Zeit, der Tagesordnung und überhaupt im Block abstimmen. Das Abstimmen im Block würde aber nur funktionieren von Artikel 1 bis Artikel 8. Dann würden wir über Artikel 9 einzeln abstimmen, weil Artikel 9 entfallen soll, und dann über den Rest mit der neuen Nummerierung wieder im Block. Ist das so in Ordnung? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) – Wunderbar. – Dann geht es los. Wir stimmen als Erstes ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes , Artikel 2 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 3 Weitere Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes , Artikel 4 Weitere Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 6 Sächsisches Besoldungsgesetz, Artikel 7 Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz und Artikel 8 Folgeänderungen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und mit einer Mehrheit von Stimmen dafür ist der Überschrift bis Artikel 8 zugestimmt worden. Wir stimmen jetzt einzeln über die Aufhebung des bisherigen Artikels 9 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum Jahr 2024 ab. Wer der Aufhebung des bisherigen Artikels 9 die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und mit einer Mehrheit von Stimmen dafür ist der Aufhebung des bisherigen Artikels 9 zugestimmt worden. Wir würden jetzt mit der neuen Nummerierung weiterverfahren, also Artikel 9 Änderung des Sächsischen Richtergesetzes, Artikel 10 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum Jahr 2025, Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Anhang 1 zu Artikel 1 Nr. 3, Anhang 2 zu Artikel 3 Nr. 6., Anhang 3 zu Artikel 3 Nr. 7 und Anhang 4 zu Artikel 4 Nr. 8. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist diesen Artikeln mit der neuen Nummerierung, von Artikel 9 bis Artikel 11, und den Anhängen so zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Viertes Dienstrechtänderungsgesetz), Drucksache 7/11452, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmenenthaltungen und einer Mehrheit von Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf so zugestimmt worden. Dieses Gesetz gilt ab sofort als beschlossen, meine Damen und Herren. Es liegt uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. (Nico Brünler, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) – Habe ich etwas vergessen? – Um Gottes willen! Wie konnte ich nur? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: So schlimm ist es nun auch nicht!) An Mikrofon 1 Nico Brünler, bitte schön. Was möchten Sie?

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Nico Brünler Die Linke

Frau Präsidentin, ich würde gern eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben, wenn Sie es gestatten. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Selbstverständlich. Bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Ich spreche zwar persönlich für mich, denke aber, dass das Gleiche auch für meine Fraktion, die Fraktion DIE LINKE, gilt. Wir wollten dem Gesetz nicht im Wege stehen. Deshalb haben wir nicht dagegen gestimmt. Wir nehmen durchaus wahr, dass dieses Gesetz viele Verbesserungen enthält, nicht zuletzt was die Frage der GKV anbelangt – darüber haben wir breit diskutiert –, aber auch die Frage der Nachzahlungen, ohne dass Berechtigte in Widerspruch gehen müssen. Unter dem Strich bleibt es aber dabei, dass wir keinem Gesetz zustimmen können, von dem wir uns bereits jetzt sicher sind, dass es nach einem erneuten Urteil, wie ich schon sagte, wieder bei uns auf dem Tisch landen wird. So sehen wir es eher als Basis für die betroffenen Verbände für neue Klagen. Wenn das der Weg sein soll, der notwendig ist, dann soll es so sein. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Ich würde jetzt neu ansetzen und darum bitten, dass wir dieses Gesetz, weil uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vorliegt, tatsächlich unverzüglich ausfertigen lassen. – Ich sehe keinen Widerspruch dagegen. Damit ist auch die Dringlichkeit beschlossen worden und wir können das Gesetz eilausfertigen lassen. Jetzt liegt uns, meine Damen und Herren, tatsächlich auch noch ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD in Drucksache 7/13847 vor. Ich bitte die Fraktionen um Einbringung. – Albrecht Pallas, bitte schön. Für die Koalition oder für die SPDFraktion?

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Albrecht Pallas SPD

Für die Koalition. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die Koalition. Bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Entschließungsantrag zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz im Namen der Koalitionsfraktionen ein. Die Verhandlungen zu dem Gesetz zeigten uns einmal mehr, dass die wichtigste Ressource dieses Freistaates sein Personal ist. Um als Dienstherr attraktiv zu bleiben und den Beamtinnen und Beamten auch die angemessene Wertschätzung – gerade in den niedrigeren Besoldungsgruppen – entgegenzubringen, brauchen wir eine Reform der Sächsischen Besoldungsordnung. Anders als bei Tarifbeschäftigten kann die Besoldung für Beamtinnen und Beamte eben nicht ohne Weiteres frei verhandelt werden. Durch den Entschließungsantrag der Koalition wird die Staatsregierung ersucht, die Besoldungsordnung im Freistaat Sachsen in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und der kommunalen Ebene zu reformieren. Die Besoldungsordnung ist nicht nur veraltet, sondern sie wird im Rahmen der aktuellen Konditionen der unteren Besoldungsgruppen voraussichtlich das sogenannte Abstandsgebot – wir hörten es – bei einer weiteren Tarifsteigerung mit den bisherigen Instrumenten von Zulagen nicht mehr einhalten können. Die SPD-Fraktion, aber auch die Koalition insgesamt, sieht darin einen wichtigen Baustein für die Funktionsfähigkeit des Freistaates. Gute Arbeit braucht gute Arbeitsbedingungen – und diese nicht nur in der Wirtschaft. Die vielfältigen Herausforderungen bei der täglichen und zukünftigen Aufgabenerfüllung eines sozialen und bürger(innen)nahen Staates, die Verlässlichkeit und Attraktivität des Dienstherrn sowie die Resilienz gegen gesellschaftliche Angstmacher und Rechtspopulisten müssen mit einer angemessenen und rechtskonformen Besoldung untersetzt sein. Meine Damen und Herren! Darüber hinaus wird die Staatsregierung ersucht, die Zulage für die Notfallsanitäter(innen) auf vier Euro anzuheben, um die besonderen Belastungen in dieser Tätigkeit auszugleichen. Auch dieser Betrag steht schon viel zu lang unverändert da; dafür muss die Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung durch den Verordnungsgeber – die Staatsregierung – entsprechend geändert werden. Wer als Notfallsanitäter(in) in Sachsen in lebensbedrohten Situationen hilft, verdient für diese anspruchsvolle Tätigkeit bei Tag und Nacht auch einen guten Ausgleich. Somit liefern wir einen Beitrag dazu, dass diese Menschen in ihren Berufen bleiben, und sichern im Notfall die gesundheitliche Versorgung im Freistaat Sachsen auch perspektivisch. Diese zwei wichtigen Themen haben Eingang in den Entschließungsantrag der Koalition gefunden. Mit diesem Antrag möchten wir die Staatsregierung auf wichtige Novellierungen und Investitionen in die Verwaltung und in das Gesundheitswesen im Freistaat hinweisen; mehr noch: Wir sehen diese Anpassungen als relevant für die Zukunft an. Ich bin daher sehr erfreut, dass sich alle drei Koalitionspartner zu diesem Antrag durchringen konnten und werbe hiermit um Ihre Zustimmung. Unsere Stimmen sind dem Antrag sicher. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas mit der Einbringung des Entschließungsantrags. Gibt es dazu jetzt Redebedarf? – Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE; gleich an Mikrofon 1,? – Wunderbar, bitte schön.

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Nico Brünler Die Linke

Frau Präsidentin! Kollege Pallas sagte gerade zu mir, der Antrag sei gut, wir sollten zustimmen. In diesem Falle muss ich ihm tatsächlich recht geben, weil dieser Entschließungsantrag viele Punkte aufgreift, die ich in meiner Rede vorhin als Kritik benannt habe und bei denen wir noch Nachbesserungsbedarf sehen bzw. bei denen wir glauben, dass es Dinge sind, die wir noch dringend aufnehmen müssen. Von daher. Ja, wir als Fraktion DIE LINKE werden diesem Entschließungsantrag zustimmen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE zum Entschließungsantrag der Koalition. An Mikrofon 7 sehe ich jetzt Herrn Barth. Auch zum Entschließungsantrag? – Bitte schön.

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André Barth AfD

Welch seltener Punkt in diesem Hause, dass sich alle Fraktionen einig sind. Auch wir werden diesen Entschließungsantrag unterstützen, weil die Kritikpunkte, die wir während des Gesetzgebungsverfahrens gesehen und besprochen haben, durch Ihren Entschließungsantrag aufgenommen werden. Ich hoffe, dass dieser Entschließungsantrag durch die Staatsregierung mehr Beschleunigung erhält als der Entschließungsantrag, den Sie während der Haushaltsverhandlungen eingebracht haben und mit dem Sie die Staatsregierung aufgefordert haben, sich um unterschiedliche Sätze der Grunderwerbssteuer zu bemühen. Davon haben wir bis heute leider nichts gehört. (Jan Löffler, CDU: Weil der Bund die Grundlage nicht geschaffen hat!) Ich hoffe, dass wir mit diesem Entschließungsantrag in künftiger Zeit mehr Erfolge bei der Staatsregierung sehen können. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion zum Entschließungsantrag. Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf von den Fraktionen. Daher können wir über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/13847 abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Die Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung – Gesetz zur Vereinfachung der und zur Stärkung der regionalen (Sächsisches Wahlrechtsvereinfachungsgesetz Drucksache 7/11485, Gesetzentwurf Drucksache 7/13738, Beschlussempfehlung – Gesetz über die Wahlen (Sächsisches Wahlgesetz Drucksache 7/12944, Drucksache 7/13739, Beschlussempfehlung Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs können diese zwei Entwürfe gemäß § 79 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung in einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst werden. Die Abstimmung erfolgt am Ende der Aussprache selbstverständlich getrennt voneinander. Als Erstes frage ich, ob die Berichterstatter des Ausschusses, Herr Lippmann und Herr Wippel, das Wort wünschen? (Sebastian Wippel, AfD: Vielen Dank, nein! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Nein, danke, Frau Präsidentin!) – Gut. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Da zwei Vorlagen in einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst wurden, beginnt in der ersten Runde gemäß § 82 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Rico Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute beide Gesetzentwürfe zum Sächsischen Wahlgesetz, also den Gesetzentwurf der Regierung und den Gesetzentwurf der Linksfraktion, gemeinsam beraten. Das freut mich einerseits, weil es höchste Zeit ist, da in knapp 14 Monaten, am 1. September 2024, der Landtag neu gewählt werden soll. Andererseits ist es deshalb gut, weil so jede und jeder mit dem bestehenden Wahlsystem, der unzufrieden ist, sehen kann, dass es dazu Alternativen gibt und dass man die repräsentative Demokratie weiterentwickeln und dabei mehr Mitsprache für die Wählerinnen und Wähler ermöglichen kann. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie heute die Gelegenheit, sich für ein besseres Wahlsystem zu entscheiden. Ich möchte mich trotzdem zu Beginn für die Fairness der Koalitionsfraktionen bedanken, dass Sie es trotz meines Fristversäumnisses bei der Ausschussbehandlung im Verfassungs- und Rechtsausschuss möglich gemacht haben, heute beide Gesetzentwürfe zu behandeln. Die AfD-Fraktion hat es ohne Begründung zu verhindern versucht – vergebens. Die AfD-Fraktion kann es eben nur schwer ertragen, wenn die wirklich sinnvollen Alternativen zu den der Entwürfe Wahlen zum Sächsischen Landtag Repräsentanz der Wahlkreise – SächsWahlRVereinfG) der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Inneres und Sport zum Sächsischen Landtag – SächsWahlG) Gesetzentwurf der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Regierungsplänen nicht von ihr kommen, sondern von links. Gut, dass sie das heute noch einmal alle bestätigt bekommen. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Beginnen möchte ich mit dem Regierungsentwurf, der zwei wesentliche Bestandteile hat: den Wechsel von Auszählungsverfahren, und zwar von d‘Hondt nach Sainte-Laguë und die Neuaufteilung der 60 Wahlkreise entsprechend den Veränderungen für die Bevölkerungsentwicklung. Alles Weitere ist eher redaktionell oder wahlorganisatorisch. Den Wechsel des Auszählungsverfahrens begrüßen wir ausdrücklich; denn den haben wir in unserem Gesetzentwurf ebenfalls vorgeschlagen. Da sich die meisten Leute unter den Namen des Auszählungsverfahrens wenig vorstellen können, sage ich zum besseren Verständnis, worum es geht. Bisher wurden bei der Umrechnung der Stimmen in Mandate immer die Stimmreste, die für ein volles Mandat nicht ausreichen, pauschal abgerundet. Künftig gilt die Regel, die wir alle schon in der Schule gelernt haben: Bis zur Hälfte wird abgerundet, bei mehr als der Hälfte wird aufgerundet. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee! Wir sind beim Höchstzahlverfahren!) Das ist fairer. Es gilt bereits seit Langem bei der Bundestags- und Europawahl. Sachsen ist das drittletzte Bundesland, das es jetzt auch bei den Landtagswahlen einführt. Sehr kritisch hingegen sehen wir den von Ihnen vorgegebenen Neuzuschnitt der Wahlkreise. Wir kritisieren nicht, dass Sie die Wahlkreise neu zuschneiden – das müssen Sie aufgrund der Bevölkerungsentwicklung nach dem Gesetz tun –, sondern wir kritisieren, wie Sie es tun. Da ich mich aus Zeitgründen nicht mit allen 60 Wahlkreisen beschäftigen kann, lassen Sie mich das – Herr Lippmann wird sich freuen – am Beispiel von Dresden erklären. Aufgrund des Bevölkerungszuwachses hat Dresden künftig acht statt sieben Wahlkreise. Jedem, der ein wenig logisch denken kann, ist klar, dass man nicht aus sieben Wahlkreisen jeweils ein Achtel herausschneiden und aus den sieben Schnipseln dann einen achten Wahlkreis bauen kann. Man muss auf die Karte von Dresden schauen und überlegen: Wie kann man die Stadt am sinnvollsten in acht bevölkerungsgemäß annähernd gleich große Stücke teilen? Dabei kann man durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Elbe teilt Dresden. Das ist nun einmal so. Daran kann niemand von uns etwas ändern. Rein rechnerisch gesehen kommen zweieinhalb Wahlkreise auf die Neustädter Elbseite und fünfeinhalb Wahlkreise auf die Altstädter Seite. Ein Wahlkreis muss also zwingend elbüberschreitend sein. Einen Vorschlag hatte die unabhängige Wahlkreiskommission gemacht, die exakt dafür zuständig ist. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie hat sich insbesondere an einer möglichst exakten Gleichverteilung der Bevölkerung orientiert. Der elbüberschreitende Wahlkreis lag bei ihr im Dresdner Westen. Der Landesverband der LINKEN wurde, wie alle anderen Parteien auch, um eine Stellungnahme gebeten und hat eine Variante ausgetüftelt, die den elbschneidenden Wahlkreis ins Stadtzentrum verlegt. Er wäre durch die vielen Elbbrücken bestens verbunden. Das ist übrigens ein Vorschlag, der die gesetzlichen Vorgaben mindestens genauso gut einhält wie der Vorschlag der Wahlkreiskommission. Sie finden das alles in der Anlage zum Gesetzentwurf. Aber Sie verwerfen beides und legen uns einen Vorschlag mit drei elbquerenden Wahlkreisen vor. Das ist ein Vorschlag, der auch hinsichtlich der gleichmäßigen Bevölkerungsverteilung wesentlich stärker vom Optimum abweicht als die beiden vorgenannten Vorschläge. Dabei kommen Gebiete beiderseits der Elbe zu einem Wahlkreis, der nicht einmal durch eine Fähre, geschweige denn durch eine Brücke verbunden ist. Warum man die Neustadt mit Johannstadt in einen Wahlkreis zusammenwirft (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da gibt es eine Brücke!) und die Altstadt mit Pieschen in einen anderen, verstehen in Dresden wahrscheinlich nur die, die sich das ausgedacht haben. Die Stadt Dresden selbst hat in ihrer Stellungnahme händeringend gebeten, wenigstens zu tauschen, also die Neustadt mit Pieschen zu verbinden und die Altstadt mit der Johannstadt. Zahlenmäßig macht das nahezu überhaupt keinen Unterschied, weil die Johannstadt und Pieschen fast gleich groß sind. Es wären zwei unsinnige Elbüberschreitungen weniger. Aber nein, das wollte die Koalition nicht. Sie hat die Dresdner Wahlkreise nämlich nicht nach stadträumlichen Zusammenhängen gebildet, sondern eher auf die Erfolgsaussichten bestimmter Koalitionsabgeordneter zugeschnitten. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Da gibt es einen Abgeordneten – Namen spielen keine Rolle -, der in der Johannstadt wohnt. Dessen Partei hat ihre Hochburg in der Neustadt. Deshalb mussten beide Wahlkreise einen bilden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter anderem, um die Versuchung zur Manipulation bei Zuschnitten von Wahlkreisen künftig zu unterbinden, schlagen wir als Linksfraktion Ihnen unseren Gesetzentwurf mit 15 Mehrpersonenwahlkreisen vor, die exakt den Landkreisen entsprechen. Die kreisfreie Stadt Chemnitz wird genauso behandelt wie ein Landkreis. Nur Dresden und Leipzig werden zweigeteilt, aber nicht willkürlich von uns, sondern analog dem Zuschnitt der Bundestagswahlkreise. Welche Vorteile bringen die 15 Mehrpersonenwahlkreise statt der 60 Einpersonenwahlkreise? Erstens entfällt die manipulationsanfällige Wahlkreisgeometrie komplett. Das sagte ich bereits. Die Wahlkreise bleiben praktisch ewig stabil. Die Wahlkreisgrenzen stimmen mit den Verwaltungsgrenzen überein. Zweitens. Der Proporz zwischen den Parteien wird auch regional ausgebildet. Gleichzeitig sind die Parteien proportionaler zu ihrem Wahlergebnis auf das Land verteilt als bei Einpersonenwahlkreisen. Bei den derzeitigen politischen Umfragewerten in Sachsen könnte es sonst sehr leicht passieren, dass eine Partei in einem Wahlkreis alle Wahlkreismandate gewinnt und in einem anderen Wahlkreis bei prozentual fast gleichem Wahlergebnis kein einziges. Das halten wir für unsinnig. Die Parteien sollten entsprechend ihrer Stärke über das Land verteilt sein. In den Wahlkreisen sollte sich das dortige Stärkeverhältnis der Parteien widerspiegeln. Drittens. Vertreter(innen) unterschiedlicher politischer Parteien im Wahlkreis verbessern die Rückbindung an die Wähler(innen). Auch Wähler(innen) unterscheiden Parteien. Unterschiedliche Parteien finden leicht Ansprechpartner(innen) vor Ort. Natürlich gleichen das Parteien bisher schon mit ihren Listenabgeordneten aus. Das machen wir auch. Aber deshalb haben wir auch die Erfahrung, dass es Listenkandidat(inn)en immer schwerer haben als die vor Ort gewählten. Wenn ein Abgeordneter ausscheidet, dann rückt auf der Landesliste in den seltensten Fällen einer aus dem gleichen Landkreis nach. Mit unserem Gesetz würden immer zuerst Leute aus dem Wahlkreis nachrücken. Viertens. Eben weil die Wahlkreisabgeordneten proportional über die Parteien verteilt werden, wärde es mit unserem Vorschlag möglich, die Zahl der Wahlkreisabgeordneten von 60 auf 80 zu erhöhen, also von der Hälfte des Wahlkreises auf zwei Drittel. Auf jeden Wahlkreis entfallen je nach Bevölkerung und Wahlbeteiligung vier bis sieben Abgeordnete. Das erhöht wiederum die Zahl der vor Ort gewählten Ansprechpartner(innen). Fünftens. Wählerinnen und Wähler haben mit unserem Vorschlag eine zusätzliche Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern der gleichen Partei. Natürlich werden – wie bei den Kommunalwahlen – die ersten auf der Liste meistens die besten Chancen haben. Aber spätestens dann, wenn eine Partei in einem der Wahlkreise mehr als ein Mandat bekommt, käme es nicht mehr so sehr auf die personellen Prioritäten der Partei an, sondern eher auf die Wählerinnen und Wähler. Auch das kennen wir von Kommunalwahlen, und das ist gut so. Sechstens. Die Frauenquote war bei den Sachverständigenanhörungen Gegenstand unterschiedlicher Hypothesen und Spekulationen. Meine Prognose bleibt: Bei SPD, GRÜNEN und der LINKEN mit ihren seit Jahrzehnten etablierten Frauenmindestquoten würde sich nichts Nennenswertes ändern, bei der AfD mit ihrer toxischen Männlichkeit wahrscheinlich auch nichts, aber bei der CDU. Bei der gilt ab nächstem Jahr auch eine Frauenquote von 40 %. Stimmt es, Herr Voigt? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Bei Einpersonenwahlkreisen wird diese vollkommen ins Leere laufen. Ein einzelnes Mandat kann man nicht quotieren. Aber bei Mehrpersonenwahlkreisen würde das bedeuten: Zwei bis drei Frauen sind auch bei der CDU überall mit dabei. (Sören Voigt, CDU: Ein paar mehr!) Ich bin mir sicher, dass sich der Frauenanteil bei der CDU drastisch erhöhen würde und damit auch der Frauenanteil im Sächsischen Landtag, was dem Landtag guttun würde. (Beifall bei den LINKEN) Zum Ende noch drei wichtige Punkte. A) Mehrpersonenwahlkreise sind in Ländern mit Verhältniswahlrecht die vorherrschende Wahlkreisform. Das hat sich in den meisten EU-Ländern, aber auch in Sachsen bei den Kommunalwahlen vielfach bewährt. B) An dem Grundprinzip unseres Wahlrechts, dass am Ende allein die Zweitstimme über die politische Gesamtzusammensetzung des Landtags entscheidet, ändert unser Gesetzentwurf nichts. C) Die Sachverständigenanhörung hat bestätigt, dass unser Entwurf sehr einfach, aber juristisch und wahlmathematisch hundertprozentig korrekt ist. Herr Lippmann hat intensiv nachgefragt, auch wenn er jetzt etwas anderes behaupten wird. Ich behaupte das Gegenteil. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie können sich daher ruhigen Gewissens für unsere Variante zur Änderung des Wahlgesetzes entscheiden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie ist zu kompliziert!) Sie machen dabei nichts falsch, Herr Lippmann. Es wäre das erste Mal, dass Sie einen Gesetzentwurf der LINKEN annehmen. Aber irgendwann ist immer das erste Mal. Ich bin fast sicher, Sie werden es nicht bereuen und die Wählerinnen und Wähler werden es Ihnen danken. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Kollege Voigt.

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Sören Voigt CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wahlen sind das Kernelement der Demokratie. In ihnen wird die Beteiligung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als Inhaber der Staatsgewalt am deutlichsten sichtbar. Deshalb ist bei allen Belangen, die mit Wahlen zusammenhängen, besondere Sorgfalt des Gesetzgebers geboten. Jede auch noch so kleine Änderung am Wahlverfahren und am Wahlkreiszuschnitt muss notwendig sein und eine eindeutige Verbesserung mit sich bringen. Damit komme ich gleich zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Herr Kollege Gebhardt, die dort enthaltene fundamentale Änderung durch die Verschiebung des Verhältnisses von Direktmandaten zu Listenplätzen und die Bildung von Mehrpersonenwahlkreisen müsste erhebliche Verbesserungen mit sich bringen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bringt sie!) um diesen Anspruch zu erfüllen und Zustimmung zu finden. Sie tut es wieder nicht. Insofern wird das wohl mit Ihrem Gesetz auch dieses Mal nichts werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhardt, der Wunsch war hierbei Vater des Gedankens. Aber in der Anhörung am 11. Mai wurde deutlich betont, dass die Gefahr besteht – wie Sie gesagt haben, werden die Wahlkreise sehr groß –, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) dass der lokale Bezug von Bürgerinnen und Bürgern zu den Abgeordneten gefährdet wird. Wenn ich die Kreisvorsitzende der LINKEN im Vogtland aus der „Freien Presse“ vom heutigen Tag zitieren darf: „Zu große Wahlkreise sind nicht gut. Oftmals ändern sich die Themen bereits an der Stadtgrenze.“ Hier gibt es eine fundamental unterschiedliche Auffassung zwischen dem, was bei den LINKEN an der Basis diskutiert wird, und dem, was in diesem Gesetz steht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind eine pluralistische Partei. Da darf man unterschiedlicher Auffassung sein!) Ein zweiter Punkt wurde von den Sachverständigen in der Anhörung angesprochen. Da haben wir wirklich unterschiedliche Auffassungen. Es wurde dargestellt, dass dieses Gesetz eine Schwächung der Landeslisten nach sich ziehen könnte und dass es einen Nachteil bei dem Ziel mit sich bringt, den Anteil der Frauen im Sächsischen Landtag zu stärken. Denn gerade für die kleinen Parteien wäre das der Fall, wenn sie jeweils nur den ersten Platz in ihrem Mehrpersonenwahlkreis durchbekommen. Wenn dann in den regionalen Aufstellungsentscheidungen – eben, weil es oftmals mehr Männer sind – zu einem übergroßen Teil mit Männern besetzt wird, läuft dieses Ziel ins Leere. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir sehen: Diese Risiken stehen keinen konkreten Vorteilen gegenüber. Auf vertiefte wahltechnische Auswirkungen und Sonderfälle möchte ich nicht weiter eingehen. Das wird vielleicht der eine oder andere Nachredner noch tun. Die durchaus zweckmäßige Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens ist auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung enthalten. Insofern können wir Ihren Antrag insgesamt nur ablehnen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Gesetz!) – Ihren Gesetzentwurf. Entschuldigung. Meine Damen und Herren! Damit zum Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Mein erster Dank geht ausdrücklich an die Wahlkreiskommission. Sie hat in ihrem Bericht den notwendigen Handlungsbedarf identifiziert und drei Vorschläge gemacht, wie die Wahlkreiszuschnitte geändert werden könnten. Mir ist es wichtig, darzulegen, warum das zwingend notwendig ist. Wir wissen: Die Bevölkerungszahl in Sachsen geht weiter zurück. Der Trend verläuft jedoch von Region zu Region unterschiedlich und während in den ländlichen Gebieten die Bevölkerungsanzahl sinkt und wir Einwohner verlieren, wächst die Bevölkerung in den Großstädten. Daraus ergeben sich nicht nur Fragen für die Folgen des Lebens in den Landkreisen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Deswegen ist unser Gesetzentwurf besser!) sondern auch für die Einteilung der Wahlkreise. Der Grundsatz der Gleichheit fordert, dass alle Stimmen das gleiche Gewicht haben sollen. Dafür ist es notwendig, dass in allen Wahlkreisen möglichst gleich viele Wahlberechtigte leben. Durch die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen wählen in den ländlichen Gebieten jedoch teilweise erheblich weniger Wähler pro Wahlkreis einen Abgeordneten als in den großen Städten. Das ist im Übrigen auch bei ländlichen Landkreisen so, Herr Kollege Gebhardt. Deshalb ist ein Neuzuschnitt der Wahlkreise in jenen Regionen, in denen die gesetzlichen Werte deutlich über- oder unterschritten werden, unumgänglich. Dass die Staatsregierung in ihrem Entwurf keine der drei Varianten der Wahlkreiskommission umgesetzt hat, darf keinesfalls so verstanden werden, als dass diese Varianten unzweckmäßig waren. Vielmehr hat sich aus den Überlegungen und Darstellungen der Wahlkreiskommission und den Hinweisen in der Anhörung die vorliegende Variante entwickelt. Diese sieht vor, dass die beiden kreisfreien Städte Dresden und Leipzig jeweils einen Wahlkreis dazubekommen. Im Gegenzug verlieren die Landkreise Mittelsachsen und Vogtland jeweils einen Wahlkreis. Im Landkreis Bautzen ändert sich die Zuordnung der Gemeinden zu den Wahlkreisen. Mit diesen Änderungen ist sichergestellt, dass es in diesen Wahlkreisen nun eine zukunftsfähige Regelung gibt. „Zukunftsfähig“ ist im Übrigen auch das Wort gewesen, das von den Sachverständigen in der Anhörung verwendet wurde. Die Staatsregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf eine Wahlkreiseinteilung vorgelegt, die nach soziodemografischen Gesichtspunkten zweckmäßig ist und auch die Bevölkerungsentwicklung der nahen Zukunft berücksichtigt. Dafür geht mein Dank im Namen der CDU-Fraktion an die Staatsregierung. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Lieber Kollege Gebhardt! Meine Damen und Herren! Kommen wir zurück zum Sitzzuteilungsverfahren nach d‘Hondt bzw. Sainte-Laguë. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Bei der Aussprache bin ich mir nicht zu 100 % sicher, ich könnte das auch immer nur mit dem sächsischen Dialekt aussprechen. Wir haben das im Koalitionsvertrag beschlossen und diese Regelung knüpft an die Regelung an, die wir für Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte bereits vollzogen haben. Sie hat das Ziel, die Bevorteilung von Parteien allein aufgrund ihres hohen Stimmanteils bzw. die Benachteiligung von Parteien aufgrund von wenigen Stimmen auszuschließen. Wichtig war uns auch, dass mit dem Wahlgesetz erstmals die sorbische Bevölkerung in Sachsen unmittelbar im Gesetz sichtbar wird. Mit einem Änderungsantrag haben wir in der Koalition durchgesetzt, dass in den Wahlkreisen 52 bis 57 zusätzlich zur deutschen Schreibweise auch die offizielle sorbische Bezeichnung der Gemeinden und Wahlkreise nach dem Sorbengesetz aufgeführt wird. Wir folgen damit unserer Verfassung, die uns vorgibt, dass der deutsch-sorbische Charakter des Siedlungsgebiets der sorbischen Volksgruppe zu erhalten ist. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Nach 33 Jahren haben Sie es geschafft!) Zum guten Schluss, meine Damen und Herren, wird die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in unserem Wahlgesetz mit dieser Beschlussempfehlung umgesetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bringt mich zum Ausgangspunkt meiner Rede zurück. Wir haben mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung das bestmögliche Wahlgesetz, in dem alle Änderungen und Anpassungen abgewogen und gut begründet sind, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) vorliegen. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Voigt für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Ulbrich.

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Roland Ulbrich AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurz vorab zum Antrag bzw. Gesetzentwurf der Koalition, der ja auch ein Antrag an dieses Haus ist: Ich kann das vor die Klammer ziehen; wir werden dem zustimmen. Es ist eine Art minimalinvasiver Vorschlag, der die Wahlkreiseinteilung ändert. Wenn wir dem nicht zustimmen würden, hätten wir Abweichungen, die diese Wahl rechtswidrig machen würden. Es ist auch aufgenommen worden, dass die Anschriften der Kandidaten nicht mehr veröffentlicht werden, jedenfalls auf Wunsch des Kandidaten. Was die Sorben anbelangt: Selbstverständlich findet das unsere volle Zustimmung. Ganz glücklich sind wir über diesen Gesetzentwurf nicht, doch wir müssen es so handhaben, um unter Umständen Angriffe auf die Wahl – in juristischer Hinsicht – zu vermeiden. Interessanter ist der Gesetzentwurf der LINKEN, der in einigen Teilen durchaus einer Überlegung wert ist. So ist etwa die Möglichkeit – ich glaube, es war Ziffer 5 in Ihrer Rede, Herr Kollege Gebhardt – der Wähler, auf einzelne Kandidaten der Liste zuzugreifen, einen Kandidaten anzukreuzen und nicht zwingend die vorgegebene starre Liste zu verfolgen, wesentlich bürgerfreundlicher. Es ist ein Stück weit unmittelbarere Demokratie, die hiermit geschaffen werden soll. Das entspricht der Programmatik der AfD, die nicht nur in Sachfragen, sondern auch im Hinblick auf die repräsentative Demokratie fordert, dass dort der Wähler zugreifen kann und nicht dem unterworfen ist, was ihm von den Parteien präsentiert wird. Betrachtet man allerdings den Gesetzentwurf im Ganzen, erkennt man das subtile Ziel, das DIE LINKE in ihren eigenen Hochburgen bevorzugen will. Das sind nun einmal die beiden kreisfreien Städte mit der Landeshauptstadt Dresden und der größten sächsischen Stadt, Leipzig. Es heißt zwar in der Zielsetzung des Gesetzentwurfs „[…] Wahlen zum Sächsischen Landtag zu vereinfachen und zugleich die regionale Repräsentanz deutlich zu stärken“ – realisiert werden soll dies jedoch durch eine klare Verschiebung der Wahlkreise in Richtung Dresden und Leipzig mit jeweils zwei Mehrpersonenwahlkreisen. Durch diese Vorgehensweise fühlt sich der ländliche Raum gegenüber den kreisfreien Städten abgehängt. Er ist es aber auch. Dass der demografische Wandel Problemlagen schafft, ist zweifelsfrei und soll durch die Zuschnittsanpassung im Regierungsentwurf Berücksichtigung finden. Hierbei wurde bereits in der Anhörung vom 11. Mai dieses Jahres darauf hingewiesen, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt, welcher versucht, mit geringster Belastung vor allem in der kommunalen Verwaltung den Anpassungsprozess voranzutreiben. Es wird ein atmender Prozess geschaffen, welcher auf durchaus wechselnde demografische Entwicklungen Einfluss nehmen kann. Dabei geht es nicht vordergründig um die Bevölkerungsentwicklung, sondern um eine Bevölkerungswanderung auch innerhalb des Freistaates. Bei einigen negativen Einflüssen auf die Lebensqualität in Großstädten – da fällt mir beispielsweise der linksradikale Stadtteil Connewitz in Leipzig ein – ist ein Trend zurück aufs Land durchaus denkbar. (Lachen des Abg. Thomas Prantl, AfD) Dort funktioniert der Zuschnitt der Mehrpersonenwahlkreise keinesfalls; also belassen wir es lieber bei dem Entwurf der Staatsregierung. Es ist auch nicht erkennbar, wie durch eine Erhöhung der direkt gewählten Abgeordneten ein genaueres Bild des Gesamtwahlergebnisses entsteht. Im Gegenteil: Durch die Bevorzugung einiger Mehrpersonenwahlkreise kann ein von Fall zu Fall unterschiedliches, günstigeres Ergebnis zu einer Verschiebung der Zuteilung führen. Ich möchte dieses Kalkül nicht unterstellen; es drängt sich aber geradezu auf. Gerade bei einer höheren Zahl an politischen Akteuren wäre bei 80 Direktkandidaten ein Ausgleich mit noch 40 zu verteilenden Sitzen problematisch – tut mir leid, das ist jetzt ein bisschen Mathematik. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese unnötige Vergrößerung des Landtags wird durch unsere Partei abgelehnt. Im Sinne eines kleineren Landtags ist der Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens von D’Hondt zum ausgewogeneren Höchstzahlverfahren nach SainteLaguë bereits im Koalitionsentwurf vorgesehen. Die AfD als junge Partei, aber nunmehr große Partei, wird dadurch zwar benachteiligt. Da wir jedoch auch einmal klein waren und schnell gewachsen sind, (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) haben wir großes Verständnis dafür, dass wir zu diesem Auszählsystem übergehen. (Lachen und Beifall bei der AfD) Im Übrigen ist die Aussage im Entwurf, dass dies kostenneutral verlaufen würde, nicht ganz korrekt; denn wer die Stellungnahme von Städten und Gemeinden sowie von den Kreiswahlleitern studiert hat, wird feststellen, dass hierzu durchaus einige Bedenken geäußert wurden. Diese bezogen sich auf den mit wesentlich geringeren Änderungen vorgesehenen Koalitionsentwurf. Bereits bei kleineren Wahlkreisanpassungen kommt es zu einem höheren Arbeitsaufwand in der Vorbereitung bzw. zu einem erhöhten Personalaufwand. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Wir lehnen daher den Gesetzentwurf der LINKEN ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Valentin Lippmann; bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Hier sind schon Leute gestolpert, Frau Präsidentin. (Heiterkeit im Präsidium) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Wahlrecht ist nicht nur eines der spannendsten Rechtsgebiete der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates, sondern zugleich auch regelmäßig eines der umstrittensten; denn Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. Und diese Machtfragen sind wiederum Ausdruck des politischen Willens dieses Gesetzgebers. Wenn der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm einst das Recht als geronnene Politik bezeichnete, so dürfte das Wahlrecht – gleich welcher Ausprägung – wohl das koagulierteste Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sein. Genau deshalb verleitet das Wahlrecht seit eh und je zu heilvollen Versprechungen durch die verschiedenen politischen Akteure. Das Wahlrecht als konstitutiver Legitimationsakt der parlamentarischen Demokratie mit umgebender Mystik führt häufig zu politischen Vorschlägen, die als revolutionär oder besonders innovativ gekennzeichnet sein sollen, um deutlich zu machen, wie anders doch unsere Demokratie aussehen würde, wenn man nur ein paar Schrauben am Wahlrecht drehe. So, wie die FDP seit Menschengedenken nicht müde wird, zu versprechen, ein einfacheres und gerechteres Steuersystem erfinden zu können, scheint die unerreichbare Verheißung des Wahlrechts jene nach einem einfacheren, gerechteren und widerspruchsfreien Wahlrecht zu sein. Den nächsten Antritt in diese Richtung macht nun DIE LINKE mit ihrem sogenannten Wahlrechtsvereinfachungsgesetz – und scheitert. Denn das, was hier auf den ersten Blick so einleuchtend einfach eingeworfen wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung zunächst als Etikettenschwindel. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och!) Der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN erhöht nämlich unnötig die Komplexität des Wahlsystems, verkennt entstehende inverse und widersprüchliche Effekte und ist nicht einmal im Ansatz dazu geeignet, Überhangmandate zu verhindern; auch wenn die Antragstellerin dies behauptet. Werte Kolleginnen und Kollegen! Anders als von der LINKEN behauptet, handelt es sich hierbei nicht um eine innovative Idee, Wahlkreise grundsätzlich nur neu zu schneiden. Vielmehr handelt es sich technisch um die Einführung einer zweiten, gleichwohl mit der Listenwahl verbundenen Verhältniswahlkomponente. Statt der Einzelwahlkreiswahl und der Landesliste sollen es nun eine Landesliste und eine Lokalliste sein. Etwas anderes ist ein Mehrmandatswahlkreis nicht, Herr Gebhardt! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hat auch niemand anders behauptet!) Das wäre nicht so dramatisch, weil dies politisch durchaus eine vertretbare Forderung ist, bei der man auch noch darüber hinwegsehen könnte, dass systematisch immer noch Überhangmandate möglich sind – wenn man sich als LINKE nicht einem groben gedanklichen Fehler geleistet hätte, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) mit dem man Tür und Scheunentor für eine verfassungsrechtliche Diskussion über inverse Effekte durch taktisches Stimmverhalten eröffnet hat. Wir hatten das schon im Ausschuss. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ich erkläre es dennoch noch mal, weil wir es im Rechtsausschuss nicht behandeln konnten, Herr Kollege Gebhardt. Sie waren nicht im Innenausschuss. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe alles nachgelesen, was Sie gesagt haben!) Das Problem beginnt mit der Verteilung der Mandate in die Mehrmandatswahlkreise. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Korrekt!) Diese nunmehr 80 Mandate werden zunächst anhand der im jeweiligen Wahlkreis abgegebenen gültigen Direktstimmen in die Wahlkreise verteilt. Es ist daher schon vorher für die Wählerinnen und Wähler gar nicht ersichtlich, wie viele Mandate überhaupt in den Mehrmandatswahlkreis zum Zeitpunkt der Wahl – somit der Stimmabgabe – gewählt werden. So viel zum Thema Vereinfachung des Wahlsystems für die Wählerinnen und Wähler. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber das nur am Rande; denn jetzt tritt folgendes Problem zutage: Über die Frage, wie viele Mandate im Erzgebirge als vermeintliche Direktmandate schlussendlich verteilt werden, entscheidet beispielsweise auch die Zahl der Wählerinnen und Wähler in Dresden – und umgekehrt, da dies miteinander zusammenhängt. Da diese flexible Oberverteilung nicht von den Ergebnissen der Parteien, sondern im ersten Schritt nur von der Zahl der Wählerinnen und Wähler abhängt, kann es nun passieren, dass es gar nicht klug ist, in Dresden mit der Direktstimme die CDU zu wählen – ganz grundsätzlich nicht, aber in dem Fall auch mathematisch nicht. (Heiterkeit im Saal – Beifall und Zurufe bei der CDU) Denn diese Stimme könnte dazu führen, dass sich zwar die Zahl der Mandate, die in Dresden über diese Verteilung vergeben und somit auf den Wahlkreis insgesamt vergeben werden, erhöht, aber aufgrund der Unterverteilung dieser Mandate auf die Parteien die CDU dieses Mandat nicht zugeteilt bekommt, sondern jetzt – hypothetischerweise – die BÜNDNISGRÜNEN; dies aber im Erzgebirge entfällt, wo dieses Mandat an die CDU gegangen wäre. Verkürzt: In Ihrem Wahlkreissystem könnte eine Direktstimme für die CDU in Dresden dazu führen, dass die CDU im Erzgebirge ihr Direktmandat verliert. (Carsten Hütter, AfD: Nicht so schlimm!) So weit, so kurz, so hoffentlich verständlich. Das, werte Kolleginnen und Kollegen – sofern Sie mir noch folgen können und folgen wollen –, dürfte einigen vielleicht aufgefallen sein. Das ähnelt bedenklich einer Konstellation, die in Bezug auf das sogenannte negative Stimmgewicht durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt wurde. Zuletzt 2012, als sich ein ähnlich gestaltetes System, wie das von Ihnen vorgeschlagene, im Verhältnis von Bundes- zu Landesverteilungen damals als neues, innovatives erdachtes Wahlrecht manifestierte – ich glaube, von Herrn MdB Krings –, das vom Bundesverfassungsgericht keinen Millimeter gehalten wurde. Kurzum: Man darf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an diesem Gesetzentwurf haben, auch wenn die Sachverständigenanhörung diese nicht zutage gefördert hat. Ich glaube, das Problem wurde soweit gar nicht versucht, zu durchdringen. Werte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN: Man muss den Fehler von Schwarz-Gelb im Bund seinerzeit nun nicht auch noch abschreiben. Selbst wenn man – meines Erachtens fälschlicherweise – annähme, dass es sich hierbei nicht um ein negatives Stimmgewicht im engeren Sinne handele, so kann ich Ihnen nur sagen, dass a) das Bundesverfassungsgericht in solchen systemischen Konstellationen mittlerweile alle inversen Effekte sehr kritisch sieht und b) Sie den Wählerinnen und Wählern dann einmal bitte erklären müssten, was an einem solch komplizierten Wahlrechts-Voodoo eigentlich eine Vereinfachung sein soll. Zum Gesetzentwurf der LINKEN bleibt mir daher nur festzustellen, dass sie ähnlich gut beraten sind wie die FDP, verheißungsvolle Versprechen in komplexen Regelungsgefügen – sei es im Steuer- oder im Wahlrecht – lieber ad acta zu legen. Für schlechte Experimente ist die elementare Rechtsmaterie des Wahlrechtes für unsere Demokratie viel zu sensibel. Werte Kolleginnen und Kollegen! Demgegenüber ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung zwar definitiv nicht innovativ, aber wenigstens praxistauglich. Er begegnet mit der Anpassung der Zahl der Wahlkreise im Vogtland, in Mittelsachsen, in Dresden und in Leipzig der Bevölkerungsentwicklung in den genannten Regionen, und geht dennoch behutsam mit den bestehenden Herausforderungen der demografischen Anpassung um. Der konkrete Zuschnitt begegnete in der Sachverständigenanhörung, Herr Kollege Gebhardt, übrigens keinerlei Bedenken. Mit der Umstellung des Sitzverteilungsverfahren auf Sainte-Laguë wird die Sitzverteilung gerechter gestaltet. Ich gestatte mir den Hinweis, dass ich mir nicht ganz sicher bin, Herr Gebhardt, ob wir vom Gleichen reden. Das, was Sie gerade erläutert haben, dürfte eine Umstellung von Hare/Niemeyer auf das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë sein. Beides ist weder Status quo noch das, was wir wollen. Wir stellen von D’Hondt auf das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë um. Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Aber möglicherweise zeigt das auch, wie intensiv Sie sich in der LINKEN mit wahlrechtlichen Fragen beschäftigt haben. (Lachen der Abg. Susan Leithoff, CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Mit dem Gesetzentwurf gehen wir eine wichtige Änderung der Landeswahlordnung und parallel hoffentlich der Kommunalwahlordnung an. Wir schützen die Kandidatinnen und Kandidaten gegen Anfeindungen und Bedrohungen, indem diese zukünftig das Recht haben, zu entscheiden, ob sie bei der öffentlichen Bekanntmachung ihre vollständige Adresse oder eben nur die Postleitzahl und den Ort angeben müssen. Mit diesem kleinen Schritt stärken wir tatsächlich die Demokratie in Sachsen, ohne dabei lustige, bunte Kaninchen namens Wahlrechtsvereinfachung aus dem Hut ziehen zu müssen; denn die Magie des systemischen Wahlrechts liegt vielleicht manchmal auch in seiner resoluten Beharrlichkeit. Vielen Dank! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war für die BÜNDNISGRÜNEN Valentin Lippmann. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heutigen Beschlussfassung zum Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag ging ein längerer Prozess voraus. Er begann mit dem Bericht der Wahlkreiskommission vom 20. April 2022. Diese hatte sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags nach § 3 Sächsisches Wahlgesetz mit dem Veränderungsbedarf im Wahlkreiszuschnitt und der Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte auseinandergesetzt und im Ergebnis drei Varianten vorgeschlagen, von denen die Staatsregierung mit einigen Abweichungen vorwiegend der Variante 1 folgte. Damit liegt nun eine Änderung der sächsischen Wahlkreise vor, die eine minimalinvasive Wirkung vorsieht. Die SPD-Fraktion sah die Variante 2 durchaus als vorzugswürdiger an, denn dabei wäre eine nachhaltige Lösung mit Blick auf die weitere demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen, die Stabilität der so veränderten Wahlkreise mit Blick auf 2029 und damit die Wahlrechtsgleichheit möglich gewesen. Aber wir haben eine Eilbedürftigkeit bei dem Gesetzgebungsverfahren, da die Landtagswahl 2024 schon vor der Tür steht. Damit die Parteien ab Mitte 2023 ihre Kandidatinnen und Kandidaten rechtssicher aufstellen können, dürfen wir uns keine Verzögerung durch weitere Debatten leisten. Es wird abzuwarten sein, wie hoch die Rechnung der nun unterbliebenen und notwendigen Änderungen an den Wahlkreiszuschnitten im Vorfeld der Landtagswahl 2029 sein wird, wenn die demografische Entwicklung ihre ganze Wirkung entfaltet. Die nun von der Regierung vorgelegten Neuzuschnitte in Dresden, Leipzig, Mittelsachsen, Bautzen und im Vogtland folgen den Prämissen der sächsischen Bevölkerungsentwicklung, sozialer wie räumlicher Stadtgeografie und natürlich-räumlicher, geografischer Kriterien, wie Gegebenheiten durch Landschaft und Gewässer. Hierbei wurde aus unserer Sicht gut abgewogen und hinreichend begründet. Die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens hin zum Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë folgt der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag 2019. Hierdurch findet endlich ein Gleichlauf mit dem Kommunalwahlrecht statt, wo wir das schon vollzogen haben. Die Bevorteilung der großen Parteien wird dadurch beendet. Zum Gesetzentwurf der LINKEN lässt sich nach der im Innenausschuss durchgeführten Anhörung Folgendes feststellen: Der Vorschlag des Gesetzentwurfs zielt auf einen Systemwechsel beim Wahlrecht. Die Direktmandate sollen von derzeit 60 auf 80 von insgesamt 120 Abgeordneten des Landtags erhöht werden. Die bisher gesetzlich bestimmten 60 Einzelwahlkreise sollen durch 15 Mehrpersonenwahlkreise ersetzt werden. Diese Mehrpersonenwahlkreise sind ein Bruch mit der bisherigen Tradition des Landeswahlrechts in Sachsen. Im Ergebnis der Anhörung führt dieser Gesetzentwurf nach unserer Auffassung entgegen dem Titel mitnichten zu einer Vereinfachung des Wahlrechts. Nach Berechnungen der Mathematikerin Kai-Friederike Oelbermann in der Anhörung verhindert dieser Systemwechsel auch keine Überhang- und Ausgleichsmandate, unabhängig davon, dass diese verfassungsgemäß ausjudiziert sind. Damit sichert der Gesetzentwurf eben nicht die Regelgröße des Parlaments in besserer Weise als der Status quo ab. Perspektivisch besteht demnach auch kein Druck, bei dem Wahlsystem zwingend etwas im Grundsatz zu ändern. Der Gesetzentwurf der LINKEN verkompliziert das Wahlrecht sogar noch. Mit einer Ersatzstimme soll der Wähler oder die Wählerin eine weitere Partei ankreuzen können, sodass für den Fall, dass jemand eine Kleinstpartei gewählt hat und diese nicht in den Landtag kommt, der Wähler oder die Wählerin über seine bzw. ihre Ersatzstimme Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtags nehmen kann. Hierbei bestehen nicht nur große Bedenken in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Ersatzstimme und deren Einfluss auf den Landtag, sondern es ist auch nicht verständlich für die Menschen, die dann statt mit zwei sogar mit drei Stimmen wählen sollen. Auch hinsichtlich der lokalen Anbindung der Abgeordneten – also mehr Identifikation und Austausch mit den Bürgern und Bürgerinnen vor Ort – sehen wir keinen Fortschritt zum jetzigen Wahlsystem. In der Anhörung wurden auch gegenteilige Hypothesen vertreten, wonach die Verringerung der Wahlkreise Flächenwahlkreise schafft, die gerade im ländlichen Raum zu einer Schwächung der lokalen Anbindung führen können. Die für uns als Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen relevante Frage der Parität in Parlamenten vermag Ihr Gesetzentwurf der Lage nach auch nicht zu lösen; denn es ist immer noch von der parteipolitischen Kultur und von innerparteilichen Regeln stark abhängig, ob Frauen auf den aussichtsreichen vordersten Listenplätzen zur Wahl stehen oder nicht. Eine so grundsätzliche Änderung des Wahlrechts sollte dies nach unserem Dafürhalten aber leisten können. Zum Schluss kommend sei mir eine Anmerkung zur Änderung der Landeswahlordnung in Richtung der Staatsregierung gestattet. Es war höchste Zeit, dass die Wahlfreiheit für Bewerberinnen und Bewerber um ein öffentliches Wahlamt eingeführt wird, ob sie ihre private Wohnanschrift im Rahmen der Kandidatur veröffentlichen lassen wollen oder nicht. Das ist ein wichtiges Zeichen für alle Menschen, die sich in Sachsen politisch aktiv um ein Mandat bewerben wollen. Zunehmend sind Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller Ebenen und ihr Umfeld mit Hassstraftaten konfrontiert, und es ist wichtig, sie und ihre Angehörigen in diesem Zusammenhang vor Gefahren zu schützen. Die Möglichkeit, die Wohnanschrift nicht zur öffentlichen Sache zu machen, stellt einen effektiven Schutz dar. Auch dieses Anliegen geht auf Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, GRÜNEN und SPD zurück, und ich bin froh, dass es auch bald in der Kommunalwahlordnung für kommunale Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber umgesetzt werden wird. Meine Damen und Herren! Heute setzen wir einen wichtigen Punkt für mehr Stimmgerechtigkeit bei der parlamentarischen Sitzverteilung und damit eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag um. Wir geben den Parteien Rechtssicherheit auf dem Weg der Kandidatinnen- und Kandidatenaufstellung hin zur Landtagswahl am 1. September 2024. Deshalb wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung unter den Ergänzungen des Änderungsantrages mit den Bezeichnungen der sorbischen Siedlungsgebiete zustimmen. Den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE lehnen wir ab. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte schön, Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sören Voigt, CDU)

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Rico Gebhardt Die Linke

Seien Sie doch mal nicht so aufgeregt! Wir hätten heute ja schon lange fertig sein können, wenn wir bei den Wahlen nicht so sehr gebummelt hätten. (Heiterkeit bei den LINKEN) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss noch einmal auf einiges eingehen, damit Ihnen vielleicht ein Licht aufgeht. Die Wahlkreise sind zu groß. Sie müssen jetzt nicht Frau Pfau zitieren. Entschuldigung, die Wahlkreise sind genauso groß wie bei den Bundestagswahlen. Es wird ein Abgeordneter direkt gewählt. Wir schlagen vor: zwischen vier und sieben. Das sind also mehr als einer und damit vertreten mehr Leute diesen Wahlkreis. Also, machen Sie es mal nicht so klein. Dass es angeblich viel zu groß wäre, ist Quatsch. Dass die AfD unseren Gesetzentwurf ablehnt, verstehe ich; denn da müssten sie wieder neue Listen aufstellen und mit der Listenwahl haben sie es ja nicht so. Da bekommen sie ja immer Schwierigkeiten und deswegen verstehe ich das. (Beifall bei den LINKEN) Jetzt zu Herrn Lippmann. Das, was Herr Lippmann vorgetragen hat, verstehen wahrscheinlich nur Herr Lippmann und vielleicht noch zwei Leute hier im Haus, die draußen zuhören. Da ich wusste, dass Sie das erzählen, habe ich es mir aufgeschrieben, damit ich jetzt auch noch einmal erklären kann, wie das mit der Erststimme und mit diesem – wie Sie immer sagen – „negativen Stimmgewicht“ ist. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir konstruieren einmal – und ich lasse alles weg, was bei den Erststimmen passieren kann; diese Modelle kennen wir alle ja ein bisschen –, was Herr Lippmann mit der „negativen Stimmgewichtung“ meint: Ich wähle mit meiner Erststimme DIE LINKE – logisch. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Stimme reicht in meinem Wahlkreis zwar nicht für ein zusätzliches Direktmandat der LINKEN, aber genau meine Erststimme führt dazu, dass mein Wahlkreis einen Abgeordneten mehr erhält. Dieses Mandat bekommt zum Beispiel ein GRÜNER, zum Beispiel Herr Lippmann. Da mein Wahlkreis ein Mandat mehr erhält, erhält ein anderer Wahlkreis ein Mandat weniger, und dort ist es vielleicht dummerweise ein LINKER, der damit herausfällt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Gut, wir sind uns einig, Herr Lippmann. – Damit hätte ich mich mit meiner Stimme auf die Zahl der Wahlkreismandate meiner Partei negativ ausgewirkt. Das ist das, was Kollege Lippmann meint. Das passiert übrigens auch jetzt schon. Wenn nämlich direkte Mandate gewählt werden und die Liste dadurch verändert wird, fällt einer von der Liste raus, weil jemand ein Direktmandat gewonnen hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ein Widerspruch innerhalb des Themas!) Jetzt kommen wir zu Ihren Vorwürfen, die Sie immer aus Verfassungsgerichtsurteilen herleiten. Das ist völlig irrelevant, weil Sie nämlich etwas Wichtiges vergessen: Das Bundesverfassungsgericht hat sich bei früheren Bundestagswahlen mit dem negativen Stimmgewicht von Zweitstimmen beschäftigt und gar nicht mit der Erststimme, wie Sie immer erzählen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie schaffen eine neue Zweitstimme!) – Nein, es geht um die Erststimmen, von denen Sie immer reden, und deswegen ist das, was Sie machen, vollkommen irrelevant. Es spielt nämlich für das Gesamtergebnis überhaupt keine Rolle, weil es ausgeglichen wird. Dafür gibt es auch kein Bundesverfassungsgerichtsurteil. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, Sie gehören einer Partei an, die im Deutschen Bundestag gerade einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, durch den direkt gewählte Abgeordnete zukünftig nicht in den Bundestag einziehen können, weil es jetzt ein neues Gesetz gibt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist Quatsch!) – Natürlich, das wird abgeschnitten. Wer die wenigsten Stimmzahlen bei Direktmandaten hat, der wird zukünftig nicht mehr in den Deutschen Bundestag einziehen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Gegenruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das haben Sie jetzt mit Ihrer Stimme im Deutschen Bundestag beschlossen. Ob das nun verfassungsrechtlich sehr günstig ist, das bezweifle ich in aller Bescheidenheit. Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Oh, Herr Lippmann an Mikrofon 4. Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Versuch des Kollegen Gebhardt, das richtigzustellen, war ehrenwert. Er hat es aber nicht besser gemacht. Lassen Sie es mich noch einmal kurz erklären: Die Frage, ob eine Mandatsrelevanz vorliegt, die für die Frage, ob das als möglicher inverser Effekt – ich will gar nicht vom negativen Stimmgewicht reden – am Ende relevant ist, macht sich an der Frage fest, ob es das einzelne Mandat betrifft und nicht die Gesamtverteilung. Verfassungsgerichtlich ist zugestanden, dass der Wähler oder die Wählerin eine Auswirkung auf die konkrete Mandatsverteilung hat, also auf die Frage, wer im Landtag sitzt, und nicht nur, welche Verhältnisse im Landtag herrschen. Das ist das Erste, woran sich Ihre Argumentation stößt. Es ist tatsächlich ein Problem, wenn ich mit meiner Stimme dafür sorge, dass Sie woanders ein Mandat verlieren. Das ist vom Wähler nicht gewollt. Sie können davon ausgehen, dass ich, wenn ich irgendwo GRÜNE wähle, auch will, dass GRÜNE ein Mandat bekommen und GRÜNE nicht in einem anderen Wahlkreis ein Mandat verlieren. Als Zweites sagen Sie, das betreffe nur Zweitstimmen. Sie verkennen vollkommen, dass Sie eine zweite Zweitstimmenvariante einfügen. Es ist nicht mehr eine klassische Direktstimme. Es ist eine zweite Zweitstimmenkomponente. Sie schaffen Lokallisten. Es wäre ehrlicher gewesen, das hineinzuschreiben anstatt „Mehrpersonenwahlkreise“, und schon haben Sie ungefähr ähnliche Konstellationen wie zwischen dem Bund und der Bundesverteilung und den Länderverteilungen im Bundeswahlrecht. Sie haben also genau das Problem, das Sie am Ende vermeintlich nicht haben. Das, was Ihnen jemand aufgeschrieben hat, stimmt nicht. Sie haben dieses Problem dadurch, dass Sie eine zweite Verhältniswahlkomponente einführen, diese miteinander verschränken und zusätzlich die Situation haben. Die spannende Frage ist, ob das am Ende so entscheidend ist, weil es ausgeglichen wird. Aber Sie vergessen – und das regeln Sie übrigens auch nicht –, dass die Ausgleichsmandate im sächsischen Wahlrecht gedeckelt sind. Wenn Sie die Deckelung aufheben würden, hätten Sie einen Vollausgleich. Dann wäre ich sogar dabei, zuzugestehen, dass das Problem wahrscheinlich minimiert würde. Aber die Deckelung heben Sie nicht auf. Folglich bleibt es dabei: ungedeckelte Überhangmandate mit inversen Effekten aufgrund der Verknüpfung dessen, was Sie dargestellt haben. Plus: Sie können Wählerinnen und Wählern wirklich nicht erklären, warum ihre Stimme im Vogtland dazu führt, dass in Dresden jemand ein Mandat verliert – oder im Erzgebirge, wo auch immer. Sie können die Effekte beliebig nachbauen. Ehrlich gesagt, das ist genau der Punkt. Sie können in Dresden niemandem ernsthaft vermitteln, dass, wenn er die CDU wählt – – Wie gesagt, davon würde ich grundsätzlich abraten, (Zurufe der CDU: Oh!) Aber das ist die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Es ist mathematisch in dem Fall auch nicht klug, weil es möglicherweise dazu führt, dass man im Erzgebirge ein Mandat verliert. Das können Sie doch keinem erklären. Fernab der wahlmathematischen – verfassungsrechtlichen – Betrachtung ist genau das doch Irrsinn. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt werden hier im Hohen Hause schon Wahlempfehlungen ausgesprochen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herr Voigt, wollen Sie darauf – – Herr Lippmann, vielleicht nur zur Klarstellung, weil Sie nichts dazu gesagt haben: Wir werten das als normalen Redebeitrag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das war eine Kurzintervention!) Es war eine Kurzintervention? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Das hätten Sie ansagen müssen. Ich habe gefragt, und Sie haben einfach losgeredet. Da dachte ich, okay, ein normaler Redebeitrag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das hat vorhin der Präsident auch durchgehen lassen!) Herr Lippmann! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Entschuldigung, Frau Präsidentin!) Gut. Wunderbar. – An Mikrofon 4 jetzt bitte Herr Voigt. Was möchten Sie?

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Sören Voigt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte keinen Redebeitrag halten, sondern eine Kurzintervention. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Auf den Redebeitrag von Herrn Lippmann? Bitte schön.

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Sören Voigt CDU

Auf den Redebeitrag von Herrn Lippmann, der keiner war. (Zurufe von den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein? (Heiterkeit)

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Sören Voigt CDU

Wir sollten ausführlich über die Dinge sprechen, die die Chance haben, realisiert zu werden – das heißt, das Wahlgesetz der Staatsregierung. Wenn sich die kleineren Fraktionen im Landtag theoretisch darüber austauschen, welcher Gewinn welchen Mandates zum Verlust eines anderen Mandates in diesem Land führt, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) verdeutlicht das, wie unsinnig, wie unausgegoren dieser Gesetzentwurf ist. Insofern bleiben wir dabei und würden auf weitere Redebeiträge verzichten. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Voigt mit einer Kurzintervention. Gibt es weiteren Redebedarf? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben mich nicht gefragt, ob ich reagieren möchte! – Zurufe von der CDU) Mein lieber Herr Lippmann, möchten Sie auf die Kurzintervention von Herrn Voigt reagieren? (Heiterkeit) Ich kann an der Stelle nur sagen, meine Erziehung ist noch nicht abgeschlossen; aber meine Eltern sind bis heute gescheitert. – Herr Staatsminister Schuster, bitte schön. Vielleicht wollen Sie einen Redebeitrag halten.

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Armin Schuster

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Sächsischen Wahlgesetz grenzt die Wahlkreise gemäß § 3 Abs. 4 des Sächsischen Wahlgesetzes neu ab. Wir sind der Wahlkreiskommission sehr dankbar. In den Entwurf sind die Feststeldes Sächsischen Landtags modifiziert und optimiert eingeflossen. Es werden die Wahlkreise in den Landkreisen Vogtland, Mittelsachsen, Bautzen sowie in den kreisfreien Städten Leipzig und Dresden neu zugeschnitten. Leipzig und Dresden erhalten jeweils einen Wahlkreis mehr. Dafür erhalten Mittelsachsen und das Vogtland jeweils einen Wahlkreis weniger. So bleibt die Gesamtzahl von 60 unverändert. Im Landkreis Bautzen erfolgt nur eine gemeindemäßige Anpassung. Diese Änderungen, meine Damen und Herren, waren erforderlich, weil sich die Bevölkerungszahl insbesondere in Leipzig 4 und Leipzig 6 positiv entwickelt hat. Dies hat zu einer Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise von über 25 % geführt. Deshalb sind wir gesetzlich verpflichtet, die Abweichung auszugleichen und die Wahlkreise neu zuzuschneiden. In 18 weiteren Wahlkreisen beträgt die Abweichung zudem mehr als 15 %. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass das in der ersten Rederunde vom Abg. Gebhardt aufgezeigte Verfahren – wie diese Zuschnitte gemacht wurden – keine Ähnlichkeiten zu lebenden Personen oder Verfahrensweisen im Staatsministerium des Innern aufweist. Das war eine rein zufällige Darstellung. Wir haben so abgegrenzt, wie das normalerweise in meinem Haus üblich ist – ohne Betrachtung irgendwelcher politischer Eitelkeiten, von wem auch immer. Den notwendigen Änderungsbedarf setzen wir mit diesem Gesetzentwurf um, mit dem übrigens zugleich eine weitere Vereinbarung der Koalition umgesetzt wird; das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë tritt an die Stelle des bisherigen Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt. Dieses Berechnungsverfahren haben wir bereits im Kommunalwahlrecht eingeführt, und im Übrigen hat das Innenministerium als Verordnungsgeber die Landeswahlordnung gesondert im Mai 2023 neu erlassen und darin die weibliche Sprachform integriert. Darauf wird demnächst die geänderte Fassung der Kommunalwahlordnung folgen. Wir haben die Regelungen in §§ 34 und 38 und die dazugehörigen Anlagen so geändert, dass die Bekanntmachung der Wahlvorschläge künftig standardmäßig nur noch den Wohnort und die Postleitzahl des Bewerbers enthält. Sollten Bewerber aus Gründen der besseren Erreichbarkeit und Kontaktmöglichkeit für die Wähler allerdings weiterhin die Bekanntmachung ihrer vollständigen Wohnanschrift wünschen, so können sie dies in der Zustimmungserklärung auswählen. Meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung haben die sowohl durch die Staatsregierung selbst als auch im Innenausschuss durchgeführten Anhörungen keine durchgreifenden Bedenken erbracht. Deshalb empfehlen wir Ihnen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Was den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Sächsischen Wahlrechtsvereinfachungsgesetz betrifft, so erschließt sich sein tatsächlicher Mehrwert nicht wirklich überzeugend. Erstens sieht bereits der Gesetzentwurf der Staatsregierung vor, das Sitzzuteilungsverfahren zu ersetzen. Zweitens bringen Mehrpersonenwahlkreise nach unserer Auffassung keine verfassungspolitischen Vorteile. Die Idee könnte verfassungsrechtlich nicht ganz unbedenklich sein. Da empfehle ich für weitere Beratungen den Abg. Lippmann. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der LINKEN vermischt letztlich die Direktwahl mit der Listenwahl, indem Elemente der Listenwahl, nämlich die Benennung von bis zu sechs Bewerbern je Partei und Wahlkreis. künftig auch in die Direktwahl einfließen sollen. Sie haben also im Prinzip eine zusätzliche kleine Liste aufgestellt. Das mag vordergründig charmant erscheinen, weil eine Partei pro Wahlkreis künftig mehrere Bewerber durchbringen könnte. Wo dann allerdings der entscheidende Vorteil gegenüber der eigentlichen Landeslistenwahl liegen soll, bei der das Gleiche in größerem Maßstab geschieht, erschließt sich uns nicht – im Gegenteil. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die besondere Stellung direkt gewählter Abgeordneter würde im Ergebnis geschmälert, wenn es künftig pro Wahlkreis mehrere davon gebe. Drittens ist aus unserer Sicht fraglich, ob der Gesetzentwurf das Problem der Überhang- und Ausgleichsmandate wie versprochen überhaupt verringern würde. Bereits die Anhörung im Innenausschuss hat daran Zweifel angemeldet. Tatsächlich könnte wegen der noch höheren Anzahl an Direktmandaten im Verhältnis zur derzeitigen Regelung am Ende auch das Gegenteil eintreten. Deshalb, meine Damen und Herren, brauchen wir diese Regelung nicht, und deshalb empfehlen wir Ihnen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, meine Damen und Herren. Wir stimmen ab über beide Gesetzentwürfe, als erstes über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Gesetz zur Vereinfachung der Wahlen zum Sächsischen Landtag und zur Stärkung der regionalen Repräsentanz der Wahlkreise (Sächsisches Wahlrechtsvereinfachungsgesetz – SächsWahlRVereinfG)“ mit der Drucksache 7/11485. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist das die Grundlage für die Abstimmung des Gesetzentwurfs. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir im Block abstimmen. – Wunderbar. Dann stimmen wir jetzt ab über Überschrift, Artikel 1 – Änderung des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag und Artikel 2 Inkrafttreten. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, keinen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist somit diesem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht entsprochen. Wünschen Sie eine Schlussabstimmung, Herr Gebhardt? – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung über diesen Gesetzentwurf abgeschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG)“ mit der Drucksache 7/12944, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit der Drucksache 7/13739. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Ich empfehle Ihnen, im Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über die der Heilberufe im Drucksache 7/11882, Drucksache 7/13740, für Soziales und Die gute Nachricht ist, dass keine Aussprache vorgesehen ist. Deshalb meine Frage: Wünscht trotzdem jemand die Aussprache, vor allem Herr Wendt als Berichterstatter? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz über die berufsständische Vertretung der Heilberufe im Freistaat Sachsen mit der Drucksache 7/11882, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit der Drucksache 7/13740. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, im Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist. – Gut. Dann machen wir das so. Wir stimmen ab über die Überschrift, Artikel 1 Sächsisches Heilberufekammergesetz (einschließlich neu eingefügter Anlage), Artikel 2 Änderung des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe, Artikel 3 Änderung des Gesetzes Block abzustimmen, wenn das in Ordnung ist. – Wunderbar. Stimmen wir ab über Überschrift, Teil 1 Wahlsystem, Teil 2 Wahlorgane, Teil 3 Wahlrecht und Wählbarkeit, Teil 4 Vorbereitung der Wahlen, Teil 5 Wahlhandlung, Teil 6 Feststellung des Wahlergebnisses, Teil 7 Besondere Vorschriften für eine Nachwahl oder Wiederholungswahl, Teil 8 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag, Teil 9 Schlussbestimmungen, Anlage und Inhaltsübersicht. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und einer großen Mehrheit Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung somit zugestimmt. Ich lasse jetzt über den Entwurf Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG) in Gänze abstimmen. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen und einer großen Mehrheit an Stimmen dafür ist dementsprechend dieser Entwurf als Gesetz beschlossen, und der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet, meine Damen und Herren. Ich rufe auf des Entwurfs berufsständische Vertretung Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt über den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Artikel 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Stimmen dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist dem so einstimmig entsprochen. Ich lasse jetzt über den Entwurf „Gesetz über die berufsständische Vertretung der Heilberufe im Freistaat Sachsen“ in Gänze abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen, meine Damen und Herren. Mir liegt hierzu der Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Ich lasse die Paragrafen weg und sehe keinen Widerspruch, dass die Dringlichkeit besteht. Damit können wir der unverzüglichen Ausfertigung entsprechen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/12835, Drucksache 7/13741, Beschlussempfehlung Ich frage als Erstes, ob Herr Pallas als Berichterstatter des Ausschusses gleich das Wort wünscht? – (Albrecht Pallas, SPD: Danke, nein!) Danke schön. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Ich erteile für die einbringende AfD-Fraktion Herrn Ulbrich das Wort; bitte schön.

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Roland Ulbrich AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn das vereinigte Linksparteienkartell (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) mitsamt medialer Unterstützung nach der Wahl des AfDLandrates Robert Sesselmann in Thüringen in panisch-aggressives Geschrei ausgebrochen ist, ändert das nichts an der Tatsache: Die politischen Einflussmöglichkeiten der Kommunen sind gering, viel zu gering, aber gerade dort am nötigsten; denn hier besteht der engste Kontakt mit den Bürgern, mit den Menschen, die die Politik ausbaden müssen, die in Berlin und in den Landtagen am GRÜNENTisch mehr oder weniger realitätsfern entschieden wird. Nancy Faeser, die die halbe Welt vollmundig in die soziale Hängematte Deutschland einlädt und die Migranten dann über den Kopf der Bürger hinweg verteilt, ist mit den Auswirkungen ihrer Entscheidungen am allerwenigsten konfrontiert – etwa damit, dass es bald keine Aufnahmekapazitäten mehr geben soll für all die unzähligen Flüchtlinge, illegalen Migranten, die vielzitierten Schutzsuchenden und wer sonst noch so alles ins Versorgungsparadies drängt. Ich darf einmal erinnern: Im Jahre 2015, als der Migrantententsunami seinen fatalen Höhepunkt erreicht hatte, versicherte die damalige Bundesregierung, dass sich diese Situation nicht wiederholen dürfe. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Ulbrich, ich würde Sie ganz kurz unterbrechen und sehr freundlich darum bitten, dass Begrifflichkeiten wie „Migrantentsunami“ dem Hohen Hause nicht angemessen sind. (Marco Böhme, DIE LINKE: Unerträglich! Menschenverachtend! – Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Sebastian Wippel, AfD: Ist doch eine Tatsache, dass immer mehr kommen!) des Entwurfs Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Inneres und Sport

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Roland Ulbrich AfD

Heute sind die Zahlen – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das ist doch keine Naturkatastrophe. – Entschuldigung, das war jetzt nicht an Sie gerichtet, Herr Ulbrich, sondern an Ihre Kollegen in der Fraktion. – Reden Sie weiter!

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Roland Ulbrich AfD

Heute sind die Zahlen bedeutend höher als damals. Laut Angaben des Bundeskriminalamtes wurden von Januar 2015 bis September 2021 über 2,1 Millionen Asylsuchende registriert. Letztes Jahr, also 2022, kamen offiziell 1,3 Millionen neue Flüchtlinge nach Deutschland, davon über eine Million Ukrainer. Das sind – wie gesagt – nur die offiziellen Zahlen. Für dieses Jahr rechnen Experten mit weiteren 300 000 bis 400 000 Einwanderern, wobei mögliche Zuzüge aus der Ukraine noch nicht berücksichtigt sind. Mit der Einwanderung steigt die Kriminalität, schwindet die innere Sicherheit. Messermorde, Machetenangriffe, Gruppenvergewaltigungen von Frauen und Kindern – das alles kannten wir vor 2015 kaum. (Zuruf der Abg. Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE) Jetzt ist es Alltag; sicher nicht für Sie, vielleicht für uns alle, die sich im privilegierten Elitenstatus befinden und wo man fernab der Realität in vermeintlich moralischer Überlegenheit Wohltaten verteilen kann. Aber wie ist es für die Bürger in den Kommunen, die es ausbaden müssen? Die Verantwortlichen der Gemeinden und Landkreise stehen zwischen allen Fronten: die aufgebrachten Bürger, die sich nicht unzählige kulturell-inkompatible Fremde aufzwingen lassen wollen auf der einen Seite, auf der anderen Seite die Staatsregierung, die den Landräten und Bürgermeistern genau diese Situation diktiert, gegen die sie kaum eine Handhabe haben. Hierbei greift unser Gesetzentwurf. Die Kommunen müssen zwingend ein Mitspracherecht und damit die Möglichkeit haben, über die Aufnahme von Asylbewerbern mit zu entscheiden und sie eben auch abzulehnen. Es kann nicht angehen, dass Hunderte von Flüchtlingen in einem Ort untergebracht werden, der kaum mehr Einwohner hat als die Gruppe der Neubürger, bisweilen sogar weniger. Ja, dann kann es eben auch passieren, dass Gemeinden die Aufnahme von Fremden ablehnen, weil sie schlicht und ergreifend überlastet sind und weil die Bürgermeister in erster Linie dem Wohl ihrer Gemeinde verpflichtet sind. Zumindest sollten sie das sein. Was wir in unserem Gesetzentwurf fordern, nennt man übrigens Demokratie, falls Sie es vergessen haben sollten. Sie werden jetzt fragen, wo die Migranten dann untergebracht werden sollen? Eine gute Frage! Man könnte sie etwa den Gemeinden zuweisen, die in ihrer Mehrheit RotGrün gewählt haben, die gern Migranten aufnehmen, wo es immer noch ausreichend selbsternannte Flüchtlingshelfer gibt. Wenn sich nicht genügend dieser Kommunen finden, dann muss sich eben die Staatsregierung etwas einfallen lassen. Konsequente Abschiebungen würden ziemlich schnell Wohnraum generieren. Auch Containerdörfer in unbewohnten Gebieten sind eine Lösung. Das sollte jetzt nicht zu Empörung führen, und es ist auch nicht menschenunwürdig. Es geht in erster Linie darum, den Schutzsuchenden Schutz zu bieten. Dazu gehört ein Dach über dem Kopf, Nahrung und bei medizinischem Bedarf Versorgung. Im Übrigen sollte der Grundsatz gelten: Sachleistung statt Geld. Von Luxus konnte ich im Gesetz nichts finden. Wenn jemand der Meinung ist, Containerdörfer wären menschenunwürdig, dann darf ich darauf hinweisen, dass in unserem so reichen Deutschland Menschen auf Campingplätzen leben, weil ihre Rente nicht mehr für die Miete reicht. (Beifall bei der AfD – Widerspruch der Abg. Petra Sejdi Čagalj, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb schlage ich vor, dass wir uns primär um die Bürger in unserem Bundesland kümmern. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn die Stimmung steht kurz davor zu kippen, wenn sie nicht bereits gekippt ist. Bei den Altparteien spuckt man Gift und Galle, weil ein AfD-Politiker bei der Landratswahl in Thüringen als Sieger hervorgegangen ist. Wundert Sie das wirklich? Ich prophezeie Ihnen schon jetzt, bei diesem einen Landrat wird es nicht bleiben, und wir werden uns auch nicht mit Landratsposten zufriedengeben. So lange Sie keine Politik für die Bürger machen und stattdessen nur Hass und Hetze gegen unsere Partei verbreiten, sind Sie alle unsere besten Wahlkampfhelfer. Dafür möchten wir uns jetzt schon in aller Form bedanken. (Beifall bei der AfD) Die von uns beantragte Stärkung der kommunalen Subsidiarität und dabei der Basisdemokratie würde die schlechte Stimmung in den Kommunen wieder ein bisschen ins Lot bringen. Letztlich – und das sollten wir nie vergessen – ist der Bürger der Souverän in unserem Land. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Herr Wähner.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir haben den AfD-Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Inhalt ist, die Abstimmung zwischen Land und kommunaler Ebene bei der Aufnahme von Flüchtlingen gesetzlich zu normieren. Um die Zweckmäßigkeit dieses Gesetzentwurfs einschätzen zu können, sollte man Folgendes voranstellen. Wir haben in unserer Bundesrepublik Zuständigkeiten für Bund, Land und Kommunen definiert festgelegt. Mit diesen Zuständigkeiten sind Pflichten verbunden, die die jeweilige Ebene erfüllen muss. Das funktioniert seit vielen Jahrzehnten und ist eine Grundfeste im Verwaltungssystem der Bundesrepublik. Ein wesentlicher Grundsatz ist dabei immer einzuhalten: dass keine Ebene bei der Erfüllung ihrer Aufgaben überfordert wird. Das gilt sowohl für die Erfüllung der Aufgabe als auch die notwendigen Finanzen für diese Aufgabe. Das ist ein dynamischer Prozess, bei dem man in der Diskussion bleiben muss. Diese findet auch statt, damit entsprechende Unwuchten ausgeglichen werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen ist unbestritten eine große Herausforderung für die kommunale Ebene, die die Pflicht zur Aufnahme hat, wie es einmal definiert wurde. Wir haben deshalb als CDU-Fraktion schon lange darauf hingewiesen, dass unsere Kommunen an der Belastungsgrenze arbeiten und stehen dabei einhellig zur kommunalen Ebene. Es ist ganz wesentlich, dass man die Belastungsgrenze nicht überschreitet. Es ist insbesondere der Bund gefordert, indem er Maßnahmen ergreift, die den Zustrom von Flüchtlingen begrenzt, dass keine zusätzlichen Aufnahmeprogramme gemacht werden, ohne im Vorfeld die Kapazitäten bei den Ländern und den Kommunen abzufragen. (Sebastian Wippel, AfD: So wie die Union das seit 2015 gemacht hat!) Ebenso bedarf es der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern bzw. denen, die kein Bleiberecht in unserem Land haben, so wie es der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vorsieht. (Lars Kuppi, AfD: Wann machen Sie die Rückführungen, Herr Wähner?) In Sachsen sehen wir uns auch als Land verantwortlich für die Aufnahme von Flüchtlingen, gemeinsam mit der kommunalen Ebene. Wir unterhalten die Erstaufnahmeeinrichtungen, die dafür zuständig sind, dass die Flüchtlinge registriert werden und es zu keiner unkontrollierten Umverteilung auf die kommunale Ebene kommt. Damit komme ich zu dem Punkt, auf den der Gesetzentwurf eingeht. Das ist die Abstimmung in diesem durchaus fordernden Prozess. Ich danke an der Stelle allen, die sich jeden Tag dieser Aufgabe stellen. Das ist eine große Herausforderung auf der kommunalen und der Landesebene, aber insbesondere auf der Landkreisebene. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Diese Abstimmung funktioniert auf Landkreisebene, zwischen den Landräten und den Bürgermeistern sowie zwischen Land und Kommune, auch wenn sie sehr fordernd ist und eine hohe Belastung darstellt. Es ist wenig sinnvoll, dieses Abstimmungsverfahren gesetzlich zu normieren, so wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, zumal am Ende trotzdem zugewiesen werden bzw. die Landesdirektion zwingend entscheiden kann. Sie erzeugen den Eindruck einer Mitbestimmung der Bürgermeister bzw. der kommunalen Ebene, die tatsächlich aber nicht gegeben ist. Da dieser Gesetzentwurf wenig zweckmäßig ist, ein besseres Abstimmungsverfahren zu erreichen, sondern eher neue Hürden aufbaut, lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Entwurf ab. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wähner für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Mirko Schulze. – Ich sehe zunächst noch Herrn Wippel am Mikrofon; bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Ich wünsche eine Kurzintervention. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Herr Wähner, was wir von Ihnen gehört haben, sind schöne Worte. Sie reden von Herausforderungen und dies und das. Alles ist super und funktioniert ganz prima. Sie unterstellen, dass man gar nichts ändern müsse. Das einzige, was in Ihrem Redebeitrag völlig fehlt – aber das ist typisch für die CDU –, ist das, was die Leute eigentlich wollen. Die Bürgermeister müssen mitmachen und heben die Hand. Sie sagen, ich habe gar keine Möglichkeit mich einzubringen. Die Landräte haben auch keine Möglichkeit. Keiner hat am Ende die Möglichkeit, ganz offiziell eine Stellungnahme abzugeben und seine Meinung an der übergeordneten Stelle kundzutun. (Sören Voigt, CDU: Das ist doch Unsinn!) Das ist das eigentliche Problem bei dieser ganzen Sache. Das haben Sie offensichtlich nicht verstanden. Sie sagen, wir wurschteln mal weiter. Wir haben Probleme und Herausforderungen, aber das eigentliche Problem haben Sie gar nicht angesprochen. Das finde ich sehr schade, aber es ist auch bezeichnend. Ihren ganzen Redebeitrag hätten Sie sich in dem Sinne sogar sparen können, weil Sie eigentlich nichts zu sagen hatten. Sie haben nur die Rechtslage referiert, nicht mehr und nicht weniger – das ist ziemlich dünn – anstatt die Sachfrage zu stellen: Soll der Bürger gehört werden oder nicht, und wie wollen wir das als CDU-Fraktion machen? Das wäre mal eine Antwort gewesen, aber davon kam nichts. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel mit einer Kurzintervention. An Mikrofon 4 kann Herr Wähner für die CDU-Fraktion jetzt bitte reagieren.

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Ronny Wähner CDU

Das würde ich gern kurz machen. Ich habe in meinem Redebeitrag schon gesagt, dass die Kommunen an einer Belastungsgrenze arbeiten. Das können Sie gern im Protokoll nachlesen. Ich werde es nicht weiter ausführen. Ich habe deutlich gemacht, dass Ihr Gesetzentwurf an dieser Herausforderung überhaupt nichts ändert und keine Entlastung bringt. Bei der Entlastung, die ich entsprechend in meinem Redebeitrag angemahnt habe, die kommen muss, ist überwiegend der Bund zuständig oder sie liegt in der Kompetenz des Bundes. Man muss einmal Folgendes sagen: Wir haben ein demokratisches System, und man muss auch die Mehrheiten, die in Berlin bei der letzten Bundestagswahl entstanden sind, ein Stück weit respektieren – ob es einem gefällt oder nicht. Jeder Bürgermeister kann sich in einer Partei einbringen, und jeder Bürger ist wahlberechtigt. Entsprechend entscheiden auch in Berlin Mehrheiten, die demokratisch zustande gekommen sind, und das ist das Ergebnis. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wähner mit der Reaktion auf die Kurzintervention. – Mirko Schultze, bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Wir haben das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor uns liegen, von der Rechtsaußenfraktion eingebracht. Wer es genau gelesen hat, wird feststellen, dass nichts an dem, was Sie in den Redebeiträgen gebracht haben, verändert werden soll. Das einzige, was Sie verändern wollen, ist, dass Sie in den kommunalen Parlamenten mehr Anträge stellen können auf Befassung, auf Diskussion, damit Ihre Hetze und Ihre Angstmache bei den Bürgerinnen und Bürgern ein scheinbares legitimiertes Mäntelchen bekommt. Am Ende entscheiden nämlich selbst bei dem Gesetz, das Sie jetzt vorlegen, nicht die Unterbringungsbehörden, nicht die Stadträte und auch nicht die Gemeinderäte oder Ähnliche. Wenn Sie eine Bürger(innen)beteiligung hätten haben wollen, dann hätten Sie das Gesetz konsequenterweise durchgehen und sagen müssen, dass Sie diese Entscheidungsbefugnisse verändern, wo welche Unterbringungen sind. Das haben Sie nicht getan. Ich unterstelle Ihnen jetzt mal, Sie haben es bewusst nicht getan, weil Sie natürlich nicht die Verantwortung auf die Kommunen umlegen wollen; denn die Unterbringung von Geflüchteten ist etwas, das mit sehr viel Sensibilität zu tun hat und damit, dass die Verteilung auf Bundesebene besteht, dass man bei der Unterbringung auch andere Dinge beachten muss und nicht nur, dass eine AfD vor Ort versucht, Angst zu schüren. Doch ich möchte an dieser Stelle nicht so weit auf diesen Gesetzesentwurf eingehen; denn er versucht nur eines, und zwar das, was Sie in den letzten Monaten in den Kreistagen und Stadträten getan haben: sich hinzustellen und zu suggerieren, dass alle Leute gegen Flüchtlinge sind und Angst haben. Sie haben versucht, berechtigte Zweifel, die Leute haben, zu kanalisieren und zu Beschlüssen umzuwandeln, die am Ende dazu führen, dass der Kreistag bzw. der Stadtrat zwar beschließen, die Unterbringungsbehörden dann aber trotzdem in die Kreise zuweisen müssen und die Menschen – menschenwürdig – untergebracht werden müssen. Das ist hoffentlich beim Großteil dieses Hauses keiner Diskussion würdig. Sie stellen sich hin und sagen, das hätte man alles gegen die Bevölkerung von „denen da oben“ gemacht. Sie treiben einen Keil zwischen die Menschen vor Ort „die da oben“. Das nennt man Hetze. Im Zweifelsfalle könnte man das auch Zersetzungstaktik nennen, aber es ist auf jeden Fall eines: Man versucht, den demokratischen Rechtsstaat zu untergraben und damit Menschen gegen andere Menschen aufzuhetzen und die Regierung und Parlamente zu delegitimieren. Am Ende wollen Sie das Problem lösen, indem Sie sagen: Gucke mal da, wir, die AfD, sind die einzigen, die die Bürger ernst nehmen. Sie schaffen erst ein Problem, das Sie dann angeblich bekämpfen wollen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Mirko Schultze Die Linke

Oh ja, gern. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Herr Schultze, weil Sie gerade von Hetze und dem Untergraben der demokratischen Fundamente sprachen. Ist Ihnen zum Beispiel bekannt, dass es in Ihrer Partei Mandatsträger gibt, die bei uns im Stadtrat gemeinsam mit uns einen Brief der Bürgermeisterin und aller Stadträte mit Ausnahme einer GRÜNEN-Stadträtin unterschrieben haben, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) in dem wir unseren Landrat aufgefordert haben, keine zusätzliche zentrale Asylunterkunft in Dippoldiswalde neu zu errichten, weil wir nach dem Kreisverteilungsschlüssel in unserer Gemeinde bereits hinreichend Plätze zur Verfügung gestellt haben? Wäre das aus Ihrer Sicht ein linkes Parteimitglied, das hetzt und die demokratische Plattform untergräbt, die sich gemeinsam mit CDU, mit freien Wählern und auch mit Stadträten der AfD für das Ziel eingesetzt hat, dass wir unsere Stadtgesellschaft nicht überfordern dürfen? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ist das Hetze? Das ist meine Frage. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön, Herr Schultze. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Man soll einen Ausgleich zwischen den Kommunen schaffen!) – Herr Gebhardt, vielleicht lassen Sie Herrn Schultze antworten.

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Mirko Schultze Die Linke

Lassen Sie sich mit einem ganz klaren, auch Ihnen verständlichen Wort sagen: Nein. Ich habe damit diese Frage beantwortet und möchte etwas in Richtung Innenministerium umschwenken. Vielleicht müssen wir demnächst einmal darüber nachdenken, warum solche Anträge funktionieren, warum Menschen Angst bekommen, warum Menschen glauben, dass es Schwierigkeiten gibt, wenn wir unterbringen. Vielleicht müssen wir uns vorher überlegen, liebes Innenministerium – ich sage das mal in die Richtung –, dass wir frühzeitig informieren, dass wir darüber nachdenken, wie wir räumlich mit dezentraler Unterbringung unterbringen, dass wir darüber nachdenken, wie wir das mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern hinbekommen, dass wir darüber nachdenken, wie wir Landesimmobilien nutzen können, wie wir Gebäude wirklich erschließen, damit sie benutzt werden können, indem wir eine Willkommenskultur schaffen und nicht – Entschuldigung – immer wieder sagen: Wir wissen, dass wir an der Aufnahmegrenze sind. Wir sind in Sachsen bei 5,7 %. Natürlich sind wir nicht an der Aufnahmegrenze. Wir sind an der Aufnahmegrenze, wenn wir keine Willkommenskultur schaffen, wir sind an der Aufnahmegrenze, wenn wir weiterhin dafür sorgen, dass die Unterbringung in Massenunterkünften an Orten passiert, wo es nur noch zwei Ärzte gibt, die schon in Rente gehen wollten, aber es wegen ihren Patienten nicht tun. Die Menschen haben Angst, dass die Menschen, die hierherkommen und untergebracht werden, jetzt auch noch zu diesen beiden Ärzten gehen sollen. Aber das sind doch alles Probleme, die wir lösen und angehen können. Die haben mit den Geflüchteten überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei den LINKEN – Oh-Rufe von der AfD) Deshalb sollten wir – das möchte ich am Ende noch einmal deutlich sagen – uns alle darauf konzentrieren, dass wir, wenn Menschen hierherkommen, weil sie vor Krieg geflüchtet sind, weil sie vor Not geflüchtet sind, weil sie Schutz suchen, in unserer Gesellschaft alles unternehmen, damit es zu einer gemeinsamen Zukunft kommt, dass wir Integration nicht mit Assimilation verwechseln, dass wir Ankommen nicht damit verwechseln, dass sie sich anpassen sollen, sondern dass wir im gegenseitigen Miteinander die Gesellschaft weiterentwickeln, dass wir füreinander da sind, dass wir Nächstenliebe und Solidarität leben, dass wir die staatlichen Strukturen zur Verfügung stellen. Ich sage Ihnen eines: Wenn uns das gemeinsam gelingt, dann haben wir den Brunnen der Hetzer von rechts, den Brunnen faschistischer europäischer Parteien wie der AfD trockengelegt, (Zurufe von der AfD: Was?!) und dann werden Sie mit Ihrer Hetze nicht mehr ankommen. Das ist der Auftrag, der an die Parteien hinausgeht. Wir stoppen diese Hetze nur, indem wir für eine Willkommenskultur kämpfen, indem wir für die Menschen sind, indem wir Humanismus und Solidarität großschreiben und nicht, indem wir auf Ihre Forderungen eingehen. Danke. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Mirko Schultze für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Frau Čagalj. (Sebastian Wippel, AfD: Frau Präsidentin schweigt!) – Bitte?

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, die Menschenrechte achten! Die AfD hat uns einmal wieder ein Pamphlet voll Rassismus, Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit gebracht. Es war einmal wieder das gleiche Szenario: Hass, Hetze, Angst – alles, was wir von Ihnen schon kennen, wenn es um das Thema Flucht geht. Das ist alles nichts Neues. Wir können uns immer nur wiederholen – das machen die Kollegen auch –: Helfen ist keine Belastung. Für eine Christin, wie ich es bin, und für alle anderen Menschen, egal, ob sie religiös sind oder nicht, ist helfen keine Belastung. Helfen ist ein völlig natürliches menschliches Handeln. Es ist auch, ganz abgesehen davon, unsere Pflicht als Menschen, als Europäer, als Bewohner dieses Landes und als diejenigen, die ein Stück weit Verantwortung für die Miseren in der Welt tragen. (André Barth, AfD: Ja, die Pflicht?) Sie sprechen von der Belastung der Kommunen. Sie machen ganz fragwürdige Angebote oder haben Ideen zur Entlastung. Sie kommen auf die Idee, dass die Kommunen plötzlich selbst aussuchen sollen, wen sie bei sich haben möchten, um irgendetwas zu entlasten. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist unerhört! Unerhört!) Stellen wir uns das Szenario doch einmal vor. Stellen wir uns einmal vor, Menschenfeinde würden Stimmung machen gegen, sagen wir einmal, alleinreisende Männer. Stellen wir uns einmal vor, Bewohnerinnen und Bewohner eines Ortes würden diese Stimmung aufgreifen und sich davon mitreißen lassen, sie würden bei ihrem Bürgermeister Druck machen, weil sie plötzlich keine Männer mehr in der Kommune haben wollten. Was würde dann passieren? – Dann würden nur noch die Frauen und Kinder in die Kommune kommen und die Männer blieben in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Eines Tages wäre die Erstaufnahmeeinrichtung wahrscheinlich voll, aber es kommen ja noch andere Menschen, weil Flucht trotzdem passiert. Was machen wir dann? Was macht dann die Kommune, in der sich diese Erstaufnahmeeinrichtung befindet? Was macht dann der Freistaat Sachsen, der plötzlich keine Kapazitäten mehr hat, weil die Kommunen nicht abnehmen? Was machen dann die Sachbearbeiter, die die Anträge zur Umverteilung auf dem Schreibtisch haben? Was soll daran bitte schön entlastend sein? Meine Damen und Herren! Es ist keine Illusion oder Vorstellung. Wir hatten solch eine Situation. Wir hatten sie im vorigen Winter in Leipzig, in der Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Dort passierte nämlich genau das: Es kamen Jugendliche und Kinder an und es gab Kommunen, die wollten nicht aufnehmen. Plötzlich war die Einrichtung voll. Plötzlich war die Einrichtung fast doppelt belegt. Es gab keine Betten mehr. Es gab keine Räume mehr, um kranke Jugendliche zur Genesung in ein Extrazimmer zu bringen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Es gab keine Betreuung mehr. Die Stadt Leipzig musste diskutieren und diskutieren, bis sie es endlich geschafft hatte, die Kinder und Jugendlichen auf die Kommunen zu verteilen. So etwas wollen wir doch nicht in ganz Sachsen erleben. Das ist doch keine Entlastung. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist die Realität!) Das ist eine strategische Belastung, die Sie vielleicht sogar erreichen möchten, um noch mehr Hass und Hetze zu schüren. (Beifall bei den LINKEN –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Die Realität!) Wenn wir das Thema wirklich angehen wollen – und niemand sagt, dass Flucht einfach ist, dass Unterbringung einfach ist; das wissen wir alle; es ist schwer für die Kommunen, (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Es ist nicht mehr leistbar!) für das Land, für den Bund und vor allem für die flüchtenden Menschen –, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Armes Deutschland! – Jan-Oliver Zwerg, AfD: So ist es!) wenn wir das schaffen wollen, dann müssen wir gemeinsam arbeiten. Dann geht es nicht darum, für den einen die Rosinen herauszupicken und für den anderen den Rest zu lassen. Es geht darum, dass wir gemeinsam eine Strategie finden. Ich finde, das läuft an der Stelle auch ganz gut in unserem Land. Natürlich gibt es immer wieder Probleme, aber Aufnahme und Verteilung funktionieren. Ich möchte nicht von irgendwelchen rechten Stimmungsmachern hören, dass wir genau hierbei Stress und Probleme hätten. Lassen Sie uns lieber überlegen, wie es in den Kommunen gut weitergeht und was unsere Kommunen brauchen, damit sie auch gut weitermachen können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollegin Čagalj Sejdi für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht Kollege Pallas für die SPD-Fraktion.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass die AfD statt Lösungen nur leere Versprechen bereithält, das zeigt einmal mehr der vorliegende Gesetzentwurf. Angeblich sollen die Kommunen mehr Mitspracherecht bei der Aufnahme von Geflüchteten in Sachsen erhalten, aber dieser Entwurf enthält einmal mehr Steine statt Brot. Weder das Erfordernis eines Benehmens noch das Erfordernis eines Einvernehmens seitens der Kommunen ändert etwas an der europa- und bundesrechtlichen Verpflichtung Deutschlands und Sachsens, Geflüchtete aufzunehmen, für sie ein rechtsstaatliches Asylverfahren zu gewährleisten und sie angemessen unterzubringen. Hat die AfD das nicht verstanden? – Ich glaube es eher nicht. Ich glaube, Sie machen das ganz bewusst. Sie wissen es ganz genau, aber die Grundsätze der Menschenwürde und Solidarität kennt die AfD nicht. Viel lieber nutzt sie politisches Verhetzungspotenzial, indem sie scheinbare Entscheidungsfreiräume vorgaukelt und damit erst recht Enttäuschung und Wut produziert. Ihr Ziel ist die gesellschaftliche Spaltung, nicht die Unterstützung der Kommunen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist eine Falschaussage, Herr Pallas!) Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wir brauchen alle Kommunen in diesem Freistaat. Es darf und kann sich niemand hinter dem Baum verstecken. Am Ende werden wir alle Arbeits- und Fachkräfte brauchen, die bereits jetzt in allen Branchen und in allen sächsischen Regionen händeringend gesucht werden. Am Ende werden auch Mauern um Europa die Menschen nicht von der Flucht aus Kriegsgebieten oder vor den lebensbedrohlichen Folgen des Klimawandels abhalten. Das ist der AfD egal. Sie leben davon, Menschen gegen andere Menschen aufzubringen. (Jörg Urban, AfD: Nö! Das machen Sie schon!) Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ist deshalb ein weiterer Brandbeschleuniger. Meine Damen und Herren, Brandstiftergesetzen wie diesem wird eine SPD niemals zustimmen. Danke. (Beifall bei der SPD und den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Wir sind am Ende der Rederunde angekommen. Soll eine weitere Rederunde eröffnet werden? – Bitte, eine zweite Rederunde. Das Wort ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Ulbrich; bitte.

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Roland Ulbrich AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Soweit erst einmal die gebotene Anrede. Wir haben jetzt wieder diese Anrede gehört, nur die Demokraten werden angesprochen. Man scheint offenbar sehr viel Wert darauf zu legen, Demokrat zu sein, während es andere möglicherweise eben nicht sind. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wenn Sie sich davon angesprochen fühlen, dann sagt das schon alles!) – Ja, sehen Sie einmal, jetzt wird es interessant. Der Gesetzentwurf enthält eine reine Verfahrensregelung. Ja, es wird auch angedeutet, vielleicht ist sie noch nicht einmal so effizient. Das wird hier angedeutet. Interessant. Sie sagen aber: Sie wollen etwas ganz anderes; Sie wollen darüber nicht diskutieren – das Benehmen/Einvernehmen herstellen sind juristische Begriffe –; nein, Sie wollen etwas ganz anderes; Sie wollen Hass und Hetze verbreiten. (Antje Feiks, DIE LINKE: Ja! Stimmt doch!) Sie wollen ein Parlament missbrauchen, weil Hass und Hetze kommt. Ja, dann schaffen wir doch das Parlament ab, (Antje Feiks, DIE LINKE: Nein!) um ebendort Hass und Hetze zu verhindern. Ist denn das die Lösung, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö!) dass dieses Mitspracherecht, das vielleicht sogar etwas zu schwach ist – vielleicht haben Sie damit sogar recht –, nicht durchdringen soll, weil man Dinge sagt, die Ihnen nicht gefallen? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dazu muss ich Ihnen sagen, es ist wirklich hoch problematisch, für sich in Anspruch zu nehmen, die Demokraten zu sein, und andere davon auszuschließen; denn genau das ist demokratisch: in einem Parlament, über die Dinge zu reden, auch auf die Gefahr hin, dass jemand etwas sagt, das falsch ist (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) und das Sie ablehnen. Dann kann man darüber ja diskutieren, und dieser Gesetzentwurf ermöglicht das. Genau das ist der Punkt, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) warum wir das vorgebracht haben, (Antje Feiks, DIE LINKE: Dann darf man aber auch den Vorschlag kritisieren! Auch das gehört zu Demokratie!) um diese Möglichkeit zu eröffnen, dass es nicht nur Goodwill der Regierung ist, die durchaus Anhörungen durchführt, aber auch sagen kann, wir führen sie nicht durch, je nachdem, was wir wollen. Das wollen wir gesetzlich durchsetzen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Aber die Debatte können Sie doch führen!) Sie entlarven sich, indem Sie sagen – und das ist ja die Tendenz –, wir prüfen einmal, ob der Landrat ein Demokrat ist. Das macht der SPD-Innenminister. Wir prüfen dies einmal, um Leute mundtot zu machen, damit Sie das nicht ausdrücken können. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: So ein Quatsch!) Deswegen ist gerade dieser Gesetzentwurf und Ihre Reaktion sehr entlarvend. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war für die AfDFraktion Kollege Ulbrich. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf in dieser eröffneten zweiten Runde? – Das kann ich nicht sehen. Will die AfD-Fraktion eine dritte Runde eröffnen? – Nicht. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schuster.

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Armin Schuster

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin aus sehr vielen Gründen sehr gern Staatsminister des Innern im Freistaat Sachsen, meine Damen und Herren – das steht gar nicht in meiner Rede, aber das wollte ich einmal sagen –, weil man sich im Freistaat Sachsen unbedingt – unbedingt! –, vor allen Dingen in der aktuellen Flüchtlingskrise, auf unsere Kommunen verlassen kann. Sie kümmern sich um Wohnung, Arbeit, Kita usw. usf. Unsere Landesbehörden und allen voran die Landkreise und Gemeinden gestalten tagtäglich erfolgreich die Flüchtlingsaufnahme in Sachsen. Unser bestehendes Flüchtlingsaufnahmegesetz bietet dafür den Rahmen, und dieser Rahmen funktioniert. Sachsen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen Erstaufnahme und Anschlussunterbringung weitestgehend geräusch- und reibungslos ablaufen. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Das Staatsministerium des Innern, die Landesdirektion, die Landkreise und die Kommunen bewältigen die immer höheren Anforderungen. Herr Wippel – er ist leider jetzt nicht da – weiß das scheinbar nicht. (Sebastian Wippel, AfD: Doch, ich bin da! – Zuruf von der AfD: Er sitzt dort hinten!) – Ah, da ist er. – Herr Wippel, das passiert tagtäglich. Wir haben in der Landesdirektion wöchentlich Jour fixes. Zwischen den Landkreisen und Kommunen passiert das tagtäglich, manchmal stündlich. Diese Abstimmung, die Sie in ein Gesetz schreiben wollen, braucht es nicht; das ist Alltag in Sachsen. Deshalb, meine Damen und Herren, wurden wir in der Innenministerkonferenz vorletzte Woche ausdrücklich vom Präsidenten des BAMF gelobt, der gesagt hat: Sachsen ist gut und damit Vorreiter. Sachsen ist Vorreiter im Anwenden des Blockchainverfahrens, Vorreiter in der Art und Weise, wie dieses Land Flüchtlinge aufnimmt, registriert und abverteilt, und zwar ohne diese gesetzliche Änderung, die Sie vorschlagen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) In Sachsen haben wir, Herr Schultze, frühzeitig Kapazitäten geschaffen. Es gibt Plätze, die schnell zur Verfügung stehen und auch die Anmietung geeigneter Objekte funktioniert. Wir sind in der Landesdirektion auf knapp 10 000 Plätze hochgefahren. Das ist fast eine Verzweieinhalbfachung. Wir belegen keine Turnhallen, und wir haben keine Zeltstädte wie viele andere Bundesländer. Das ist Standard in Sachsen, meine Damen und Herren. Wir wollen das vermeiden: Wir wollen keine Zeltstädte, wir wollen keine Unterbringung in Turnhallen, und wir haben das bisher geschafft. Bei der Abverteilung der Geflüchteten tun wir alles, um den Kommunen möglichst lange vorher Planbarkeit zu geben. Bei uns fahren keine Busse einfach plötzlich vor Rathäuser. Wir überraschen auch keine Bürgermeister oder Landräte mit irgendwelchen Hauruckaktionen. Ganz aktuell, meine Damen und Herren – das ist eine Frage, Herr Schultze, die wir längst beantwortet haben –, beherbergen wir 1 300 ukrainische Staatsangehörige, die eigentlich in den Kommunen sein müssten. Diese haben wir in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen und kümmern uns erst einmal um sie; egal wie es weitergeht. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Innenminister, vielen Dank für die Gestattung der Zwischenfrage. Sie sagten, Sie machen das hoch transparent und stehen mit den Bürgermeistern und den Landräten vor Ort in Kontakt. Ist Ihnen bekannt, dass der Bürgermeister von GrünhainBeierfeld bezüglich der Errichtung der neuen Asylunterkunft am ehemaligen EUBIOS-Klinikum durch den Landkreis, in der 100 bis 150 Asylbewerber untergebracht werden, von einer Nacht- und Nebelaktion redet? Ist Ihnen bekannt, dass die Bürgermeister oder der Landkreis den Bürgermeister, den Stadtrat nicht informiert hat, auch die Bevölkerung nicht darüber informiert wurde, und das nur in einer internen Sitzung des Technischen Ausschusses durch den Landkreis erfolgte? Ist Ihnen bekannt, dass dies der Bürgermeister am nächsten Tag öffentlich gemacht hat und sich die Bürger vor Ort gegen die Errichtung dieser Asylunterkunft wehren. Ist Ihnen das alles bekannt, Herr Innenminister?

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Armin Schuster

Mir ist nahezu jeder Fall ganz persönlich bekannt; da könnten wir jetzt eine ganze Menge aufzählen. Ich sage Ihnen auch, wie wir damit umgehen. (Zuruf von der AfD) Wann immer so ein Fall bekannt wird, steigt die Landesdirektion ein und geht mit dem Landkreis in Kontakt, teilweise bis runter in den Ortschaftsrat. Ich könnte jetzt unzählige Beispiele auflisten, bei denen sich im Ergebnis, meine Damen und Herren, aber nie herausgestellt hat, dass die Variante so war, wie Sie sie jetzt sehr einseitig dargestellt haben – ich versuche, mich mal vorsichtig auszudrücken –, wenn wir moderierend oder vermittelnd eingreifen. Ich nehme ein super positives Beispiel: Einsiedel. Es gelingt vom Ortschaftsrat über den Gemeinderat über den Kreistag bis zur Landesdirektion – bisher haben wir jedes Problem einvernehmlich gelöst. Dass das mal hakt im täglichen Betrieb, das sehe ich ein, kann passieren. Es kann auch mal aufgrund der Wucht, die wir bearbeiten, sein, dass ein Landrat vielleicht nicht schnell genug informiert hat. Aber noch einmal: Wir sind zusammen in einem Freistaat, in dem es keine Verhältnisse gibt, wie Sie sie in zig anderen Bundesländern erleben, in denen Bürgermeister die Busse zurückschicken und in denen Landräte sich weigern. (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Bitte versuchen Sie nicht durch Ihre Art der Agitation dieses Gleichgewicht, das wir in der Zusammenarbeit haben, zu zerstören. Das ist hart, aber es funktioniert. (Zurufe von der AfD) Ich möchte keine Thüringer Verhältnisse – das sage ich Ihnen ganz offen –; daran arbeiten wir. Ich möchte keine Turnhallen und auch keine Zelte belegen. Das ist der sächsische Qualitätsstandard menschenwürdigen Umgangs mit denen, die bei uns ankommen. Deshalb schauen wir auch genau hin. Wir arbeiten mit den kommunalen Spitzen – das sage ich Ihnen ganz offen – längst an neuen Unterbringungsmodellen, bis hin zu Worst-Case-Szenarien. Uns droht unter Umständen – das sage ich Ihnen ganz direkt – Ende des Jahres, wenn es so weitergeht, eine wirkliche Überforderungssituation. Selbst dafür versuchen wir gerade Unterbringungsmodelle zu erarbeiten. (Zurufe von der AfD) Meine Damen und Herren, bei allem positiven Management, das wir machen, an dieser Stelle die Botschaft an die Bundesregierung: Wenn es keine Begrenzung der Migrationszahlen gibt, werden wir noch so gut zusammenarbeiten können, aber irgendwann kommen wir an eine Sollbruchstelle. Was mich sehr pessimistisch stimmt, ist der Ausgang des EU-Gipfels letzte Woche. Dass der Migrationskompromiss unter anderem an Polen gescheitert ist, lässt erkennen, dass die Zuversicht von Frau Faeser in eine andere strategische Haltung der Polen, glaube ich, fehlgeht. Die polnische Grenze ist im Moment deutschlandweit die Grenze mit dem höchsten Druck. Er ist fast doppelt so hoch wie an der österreichischen Grenze. Wir haben mit Frau Faeser vereinbart – Brandenburg und Sachsen –, dass wir uns anschauen, ob die Polen reagieren. Wenn sie nicht reagieren, bleiben wir dabei: Wir möchten die Grenzkontrollen, außer Polen ändert etwas. (Zurufe von der AfD) Meine Damen und Herren, die Lage bleibt nicht einfach. Aber die AfD-Fraktion will mit ihrem Vorschlag letztlich mit ihrer Benehmens- und Einvernehmensregelung nichts anderes, als die Solidarität im Freistaat Sachsen zwischen allen Institutionen irgendwie zu beschädigen. (Zuruf von der AfD) Das kann ich nicht zulassen. Das ist für uns im Prinzip das Erfolgskriterium, dass wir für diese Schutzsuchenden so gut zusammenarbeiten. Das Ergebnis Ihres Vorschlags, meine Damen und Herren von der AfD, ist: Sie zerstören ein funktionierendes System, Sie machen Solidarität kaputt und zerstören eine Gemeinschaftsleistung. Vielleicht sind Werte wie Team-, Gemeinschaftsleistung und Solidarität nicht Ihre Werte. Auf diesen baut für uns die Lösung auf. Dass Ihr Gesetzentwurf handwerklich total unsauber ist, das haben Sie mittlerweile schon gehört; das hat Herr Schultze sehr schön gesagt. Sie ändern am FlüAG gar nichts an den relevanten Punkten. Stattdessen machen Sie präambelhaft ein paar Ergänzungen. Das heißt, Sie wollen eigentlich einen Debattierclub einführen, aber an den prinzipiellen Regelungen nichts ändern. Ich weiß nicht, ob Sie da irgendwelche wüsten Hintergedanken haben oder ob es einfach mangelnde Kompetenz ist. (Zuruf von der AfD) Aber an den Rest des Hauses habe ich die große Bitte: Stimmen Sie diesem Antrag nicht zu. Unser System funktioniert, selbst unter großer Belastung, und wir sind in Deutschland wirklich ganz vorn. Vor allen Dingen sind wir es für die Menschen, die bei uns ankommen. Ich danke Ihnen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU sowie Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Drucksache 7/12835, Gesetzentwurf der AfD. Der Ausschuss hat die Ablehnung empfohlen. Daher ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt Ihnen ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/13807 vor. Dieser Änderungsantrag kann und soll jetzt eingebracht werden; Herr Ulbrich, bitte.

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Roland Ulbrich AfD

Danke, Herr Präsident, für das Wort. – Meine Damen und Herren! Hierbei handelt es sich nur um eine Anpassung an die Gesetzesförmlichkeiten ohne inhaltliche Veränderung. – Danke schön.

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. Gibt es hierzu eine Stellungnahme oder Gegenrede? – Das kann ich nicht erkennen. Dann schreiten wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/13807 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Falls sich kein Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung des Sondervermögens „Fonds für digitale Drucksache 7/13570, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/13742, Beschlussempfehlung Jetzt könnte der Berichterstatter des Ausschusses das Wort ergreifen. Möchten Sie das, Kollege Schultze? – Das kann ich nicht feststellen. Der Berichterstatter will das Wort nicht ergreifen. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, Fraktionslose und falls gewünscht, die Staatsregierung. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Dietrich. Bitte.

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Eric Dietrich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als CDU-Fraktion und als Koalition stehen wir an der Seite aller Sachsen. Gleiche Lebensverhältnisse überall im Freistaat sind ein wichtiges Thema, zu dem wir uns nicht nur im Koalitionsvertrag mehrfach bekannt haben. (Zurufe von der AfD) Gerade beim Breitbandausbau geht es um die digitale Teilhabe aller Sachsen. Es geht um das Arbeiten und das Lernen von morgen. Es geht um Teilhabe und Inklusion. Es geht um Smart Cities und digitale Verwaltung. Es geht um Widerspruch erhebt, können wir über die einzelnen Bestandteile im Block abstimmen. Erhebt sich Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann stimmen wir im Block ab. Ich trage die einzelnen Bestandteile des Gesetzes vor. Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem Vorgetragenen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Meine Damen und Herren! Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion der AfD, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein!) Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Gesetzes über die Errichtung eines Teilhabe und schnelles Internet“ Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses die besten Voraussetzungen für unsere sächsische Wirtschaft. Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich aus diesem Grund die Aufstockung des Breitbandfonds um über eine halbe Milliarde Euro als Zwischenziel auf dem Weg zum flächendeckenden Glasfaserausbau beschrieben. (Thomas Thumm, AfD: Das hat er schon 2021 gemacht! –

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Jörg Urban AfD

2017 schon!) Schon damals war absehbar, dass wir für unser Ziel einen langen Atem und sicherlich mehr finanzielle Unterstützung des Freistaates benötigen. Trotzdem will ich es noch einmal ganz klar sagen: Auf dem Weg zum Ziel ist die wichtigste Säule der eigenwirtschaftliche Ausbau. Für diesen haben wir im letzten Plenum einen umfassenden Antrag beschlossen. Er hatte den Titel: „Highspeed für die Glasfasererschließung“ und wurde in der Anhörung zu dem heutigen Gesetzentwurf mehrfach positiv erwähnt. Ich will zitieren. Die Formulierungen erstreckten sich von „Maßnahmen, die den Eigenausbau stärken“ über „Was im Antrag beinhaltet ist, muss jetzt umgesetzt werden“ bis hin zu „ein Instrument, das sehr gut wirken wird“. Aber trotz aller Bemühungen um den Eigenausbau müssen wir anerkennen, dass es weiterhin Gebiete gibt, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfinden wird. Das sind Gebiete, in denen wir den Ausbau finanziell unterstützen müssen. Wir waren deshalb sehr verwundert, als die Bundesregierung im letzten Jahr die Bundesförderung sehr plötzlich und ohne Vorwarnung eingestellt hat. Drei von zehn sächsischen Landkreisen sind noch durch die Tür gekommen. Im restlichen Freistaat und sicher auch im Bund hat die Einstellung allerdings für sehr viel Unsicherheit gesorgt. Es ist gut, dass nach dem Stopp nun eine neue Graue-Flecken-Förderung die abgeschaffte Förderung ersetzt und die Förderung dadurch intelligent weiterentwickelt wird. Beispielsweise wird viel Wert auf eine gesteigerte Kommunikation zwischen allen Akteuren gelegt, was auch in unserem Antrag damals ein wichtiger Punkt war. Mit der neuen Förderung stellt der Bund den Ländern mit dem Graue-Flecken-Programm 3 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung, die sich auf Länderbudgets aufteilen. Für Sachsen sind das in diesem Jahr 210 Millionen Euro. Das ist ein Länderbudget, welches wir mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag mit 600 Millionen Euro Landesmitteln kofinanzieren wollen. Diese Summe soll auf die nächsten drei Jahre aufgeteilt werden. Das sind maximal 200 Millionen Euro pro Jahr – eine Summe, die dem Eigenausbau genug Raum geben wird. Damit werden in der Summe von Bundes- und Landesförderung 90 % der Gesamtkosten des geförderten Ausbaus gedeckt. Die kommunale Familie steuert dann solidarisch die restlichen 10 % über das Finanzausgleichsgesetz, das FAG, bei. Wir haben somit die Situation, dass die Kosten des geförderten Breitbandausbaus zu 100 % übernommen werden. Eine 100-%-Förderung ist mit Blick auf die finanzielle Ausstattung unserer Kreise und die Größe dieser Aufgabe notwendig. Es ist eine große Verantwortung und Herausforderung in Bezug auf einen effektiven Mitteleinsatz. Dabei ist klar, dass aufgrund der Budgetierung nicht alle Landkreise gleich zum Zug kommen können. Meine Bitte geht deshalb an die kommunale Ebene: Stimmen Sie sich ab! Versuchen Sie, die Förderung auf Gebiete zu fokussieren, in denen in den nächsten Jahren sicher kein Ausbau stattfinden wird! Der alleinige Verlass auf die sogenannten Markterkundungsverfahren ist dabei aus meiner Sicht nicht zielführend. Was ist jetzt wichtig? Wichtig ist vor allem die Verlässlichkeit für alle Akteure, und zwar über den Zeitraum einer Haushaltsplanung hinaus. Wir, der Freistaat, sichern dies zu, indem wir heute die Kofinanzierung für drei Jahre beschließen. Mit Blick auf die anhaltende Haushaltsdiskussion im Bund hoffen wir deshalb sehr, dass der Bund zu seiner Verantwortung steht und die Finanzierung in den nächsten Jahren nicht zur Disposition stellt. Wenn man sieht, was aktuell passiert, kann man sich darüber schon seine Gedanken machen. Ich denke, dass wir im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr schnell entschieden haben und damit den Kommunen die Möglichkeit geben, noch in diesem Jahr die komplexen Anträge vorzubereiten und einzureichen. Für die konstruktive Abstimmung und schnelle Umsetzung innerhalb der Koalition sage ich deshalb vielen Dank an meine Kollegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir dem heutigen Gesetzentwurf zustimmen und das Volumen des Breitbandfonds um weitere 600 Millionen Euro erhöhen, haben wir in Summe mehr als 2 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt. Das ist ein deutliches Zeichen, wie wichtig uns dieses Thema und der ländliche Raum sind. Ich denke, dass wir damit im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen Spitzenplatz einnehmen, auch wenn dazu bislang keine Zahlen veröffentlicht wurden. Das ist eine wichtige Zukunftsinvestition, die vor allem aufgrund unserer soliden Finanzpolitik der letzten Jahre möglich ist. Das muss man ganz klar anerkennen. Wir können mit diesen Mitteln – zusammen mit einer intensiven Begleitung durch das Wirtschaftsministerium und die Landkreise – eine Spitzenposition beim Glasfaserausbau und bei der Glasfaserverfügbarkeit in Deutschland einnehmen. Das ist unser Ziel. Wir im Parlament haben mit dem Beschluss im letzten Plenum und mit dem Beschluss, der heute auf der Tagesordnung steht und für den ich werbe, unsere Hausaufgaben erledigt. Nun bitte ich um höchste Priorisierung und eine intelligente Umsetzung. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werbe noch einmal für die Zustimmung zu unserem heutigen Gesetzentwurf. Vielen Dank und Glück auf! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Dietrich für die CDU-Fraktion. Jetzt folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Dr. Gerber. Bitte, Herr Kollege Dr. Gerber, Sie haben das Wort.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf vervollständigen wir in Kombination mit dem im letzten Plenum beschlossenen Antrag ein Paket, das den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Sachsen für die kommenden Jahre beschleunigt und die Finanzierung sicherstellt. Das ist absolut notwendig; denn – hier wiederhole ich mich gern – Digitalisierung verschwindet nicht mehr. Wir werden sie in Zukunft in immer mehr Bereichen brauchen. In der Anhörung wurden digitale Anwendungen in den Kommunen, Krankenhäusern, Schulen sowie in der Wasserwirtschaft bei Trink- und Abwasser genannt und es kommen weitere Dinge, wie die energetische Steuerung von Leitungen, Niederspannungsnetzen und Ähnlichem, dazu. Überall dort werden schon jetzt und in Zukunft Unmengen an Daten in den Netzen transportiert. Genau dafür brauchen wir die notwendige Infrastruktur – und das – wie Kollege Dietrich gesagt hat – überall im Land. Die Regierungskoalition stellt mit dem Gesetzentwurf 600 Millionen Euro für den Glasfaserausbau in den Gebieten zur Verfügung, die nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden können. Und um es mit den Worten von Veronika Müller des Sächsischen Landkreistags aus der Anhörung zu sagen: „Dass ein derartiger Betrag aus dem Haushalt bereitgestellt werden soll, erkennen wir als Bekenntnis des Landtags für den ländlichen Raum an.“ Genau das ist es. Wir sorgen dafür, dass im ganzen Land gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Wir schaffen damit Planungssicherheit für Städte, Gemeinden und Landkreise, die selbstverständlich schon seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im März in den Startlöchern stehen. Ich möchte diesen Punkt gern weiter ausführen, da ich dazu in der Anhörung selbst noch etwas gelernt habe. Mit dem Beitrag aus dem FAG leistet auch die kommunale Familie ihren Beitrag und handelt gleichzeitig solidarisch. Herr Vörtler vom SSG hat ausgeführt: Man entnimmt der Finanzausgleichsmasse, an der auch die kreisfreien Städte, also Chemnitz, Dresden und Leipzig, beteiligt sind, einen Beitrag für den Fonds und verteilt diesen Beitrag dann über ganz Sachsen. Doch es ist klar, dass bei dieser Verteilung aller Voraussicht nach besonders der ländliche Raum profitieren wird, da dort eher gefördert ausgebaut werden muss. Es wurde auch klar, dass wir uns beeilen müssen; denn die durchschnittlichen Anschlusskosten in Sachsen liegen aktuell bei ungefähr 6 800 Euro. Mit Blick auf die Knappheit bei der Baukapazität können die Kosten in Zukunft möglicherweise auf bis zu 11 000 Euro pro Anschluss in geförderten Gebieten wachsen. Von daher: Je schneller wir handeln, desto günstiger wird es. Ich möchte gern drei weitere Punkte in die Diskussion einbringen, die für uns BÜNDNISGRÜNE für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur wichtig sind: Das ist zum Ersten die Priorisierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. In der Anhörung wurde klar, dass es das Ziel sein muss, möglichst viele Anschlüsse über den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu realisieren. Aus der Marktanalyse des BREKO geht hervor, dass 80 % der Anschlüsse eigenwirtschaftlich realisiert werden. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist damit der deutlich größere Hebel, die ambitionierten Ausbauziele von Land und Bund zu erreichen. Genau dieser eigenwirtschaftliche Ausbau war auch Gegenstand des Antrags der Regierungskoalition vor einem Monat, der übrigens von allen Sachverständigen unisono gelobt wurde. Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag sieht dies so, „denn er spart ganz einfach staatliche Fördermittel“. Er geht zudem schneller, da viele Pflichten wie Belegpflichten, Markterkundungsverfahren und die Beantragung entfallen. Zweitens. Wir brauchen eine gemeinsame Strategie; auch das hat sich aus der Anhörung ergeben. Wir brauchen mehr Dialog. Es braucht Gesprächsformate wie ein Glasfaserforum in Sachsen, damit Best-Practice-Beispiele im ganzen Land bekannt gemacht werden können. Andere Bundesländer haben diesen Schritt in vergangenen Jahren schon getan und sind an dieser Stelle etwas weiter. Die richtige Partnerin haben wir in Sachsen dafür mit der Digitalagentur schon. Damit wird in Kombination mit der sächsischen Gigabitstrategie, die noch im Jahr 2023 kommen soll, und einem Breitbandpakt zwischen Freistaat, den Kommunen und den Telekommunikationsunternehmen ein weiterer wichtiger Grundstein gelegt. Der dritte Punkt sind die modernen Verlegemethoden. Es ist den Genehmigungsbehörden bei den modernen Verlegemethoden für einen möglichst kostengünstigen und schnellen Ausbau unter die Arme zu greifen. Das hat Herr Ulke vom Bundesverband Breitbandkommunikation ebenfalls ausgeführt. Es gab dazu eine erste Veranstaltung, die die Digitalagentur in Hartha organisiert hat. Dort bestand sehr großes Interesse. Es waren über 100 Teilnehmende aus den Kommunen anwesend und ich finde, damit war die Veranstaltung sehr erfolgreich. Insgesamt führen moderne Verlegemethoden zu einer Reduktion von Lärmemission, CO und Feinstaub sowie einer verkürzten Bauzeit. Es werden Oberflächen geschont, insgesamt weniger Ressourcen verbraucht und damit Kosten gespart. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, damit wir die Möglichkeit schaffen, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Sachsen zu erreichen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die BÜNDNISGRÜNEN hörten wir Herrn Kollegen Dr. Gerber. Jetzt spricht Kollege Panter für die SPD-Fraktion.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 600 Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, mit dem wir sicherstellen wollen, dass dieses Land in Zukunft gigabitfähig ausgebaut wird, und zwar flächendeckend. Ich kann mich meinen beiden Kollegen, die bereits gesprochen haben, im Prinzip nur anschließen. Wir waren uns sehr einig in diesem Landtag, auch in den Beratungen im Ausschuss, und haben einstimmig diesen Gesetzentwurf angenommen. Ich kann mich nur anschließen, dass die Anhörung auch für mich persönlich sehr erhellend war und, wie ich denke, uns alle in diesem Thema einen Schritt vorangebracht hat. Es ist sehr wichtig, dass wir das für die Zukunftsfähigkeit Sachsens heute auf den Weg bringen; denn diese Gigabitfähigkeit ist kein Wert an sich, sondern sie ermöglicht sehr viel in der Zukunft. Sie wird uns Möglichkeiten eröffnen, die Wirtschaft zukunftsgerecht auszurichten. Das wird von der sensorgesteuerten Landwirtschaft bis hin zum autonomen Fahren oder der Telemedizin reichen. All diese Dinge werden möglich werden, indem wir dieses Land gigabitfähig machen. Es ist klar, dass die Präferenz – auch bei uns als SPD-Fraktion – im eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt. Dieser ist jedoch nicht überall möglich. Mit dem Antrag, den wir im letzten Plenum beschlossen haben, haben wir diesbezüglich im Austausch mit dem Ministerium schon wichtige Möglichkeiten geschaffen, um noch effizienter werden zu können. Doch klar ist auch: Der Markt regelt nicht alles. Dort, wo eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht funktioniert, müssen wir versuchen, die Kommunen anders zu unterstützen. Das tun wir, indem wir die Kofinanzierung für das Bundesprogramm zur Verfügung stellen. Es ist für die Kommunen ein sehr wichtiges Signal, dass sie die laufende Frist bis 15. Oktober angehen und die Anträge ohne Sorge um die Unterstützung des Freistaates eingehen können. Ich kann nur um Zustimmung bitten. Es gab die einstimmige Zustimmung, wie gesagt, bereits im Haushaltsausschuss. Ich möchte mich ganz herzlich für die guten Beratungen bedanken. Ich möchte mich außerdem beim SMWA und beim SMF für die Zusammenarbeit in dieser Sache bedanken und freue mich, wenn wir diesen Gesetzentwurf heute beschließen können. Ich möchte für die SPD-Fraktion noch einmal um Zustimmung werben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Panter für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Barth.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Freistaat Sachsen hat beim Breitbandausbau viel, wirklich sehr viel nachzuholen. Wir liegen bei der Gigabitversorgung im Vergleich der 16 Bundesländer mittlerweile nur noch auf Platz 13, auf den hinteren Rängen. Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal an, woran das liegt: Zu einer Zeit, als der Fraktionsvorsitzende der CDU, Christian Hartmann, noch Innenpolitischer Sprecher war – im April 2017 –; als die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Frau Schubert, nur Haushaltspolitische Sprecherin war, also in einer grauen Vorzeit, haben wir als AfD-Fraktion bereits den Antrag „Breitbandversorgung für den ländlichen Raum und die sächsische Wirtschaft endlich flächendeckend erschließen – Zukunftschancen nicht verspielen“ eingebracht. Wenn wir uns die damalige Zeit anschauen – ich habe es hier ganz genau –, haben wir im Jahr 2017 von 513 Millionen Euro für den Breitbandausbau, die vom Bund zur Verfügung gestellt worden sind, nur 0,2 %, nämlich genau genommen 672 000 Euro, verausgabt. Wir als AfD waren der Wecker einer langsamen Schnecke, der wir erklärt haben: Der Breitbandausbau muss endlich auch in Sachsen anfangen. (Sören Voigt, CDU: Jawoll, Herr Barth! Das muss man mal! –

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Sabine Friedel SPD

Wir hätten das sonst gar nicht mitgekriegt! –

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Marco Böhme Die Linke

Wer hat Sie denn eigentlich geweckt? – Weitere Zurufe) Das verkennen Sie immer, meine Damen und Herren, wenn es darum geht, dass von der AfD komme ja nichts komme. Ich muss sagen, auch die CDU ist ein halbes Jahr später auf den Zug aufgesprungen – so wie Sie das häufig machen –, um (Sören Voigt, CDU: Ein halbes Jahr später haben Sie das zur Kenntnis genommen!) sich mit fremden Federn zu schmücken. (Marco Böhme, DIE LINKE: Mit welchen Federn haben Sie sich geschmückt?) Dann hatten wir natürlich das alte Problem: die Finanzierung von finanzschwachen Kommunen. Wir als AfD haben lange darum gekämpft, eine hundertprozentige Finanzierung für die Kommunen sicherzustellen. Sie haben gesagt, dass das nicht geht. (Jan Löffler, CDU: Wir haben es gemacht! –

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Sabine Friedel SPD

Wir haben das schon ganz lange gemacht! – Weitere Zurufe) Was ist am Ende passiert? Es ging doch! (Staatsminister Martin Dulig: Schwachsinn! – Weitere Zurufe) Warum haben Sie es gemacht? Weil es einen AfD-Antrag von 2018 gibt, meine Damen und Herren! (Staatsminister Martin Dulig: So ein Quatsch! Wir haben das schon 2014 eingebracht! So ein Käse!) So viel dazu. Als ob von uns keinerlei Lösungsvorschläge kämen. Dass Ihnen das nicht gefällt, Herr Minister, und dass Sie vergesslich sind, das ist alles möglich. (Staatsminister Martin Dulig: Ne, warum? Wir haben das ja gefordert!) Aber wenn wir über Breitbandausbau reden, müssen wir auch einmal in die Vergangenheit schauen, wer hier was für dieses Haus getan hat. (Staatsminister Martin Dulig: Gerne! –

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Marco Böhme Die Linke

Schauen Sie doch noch weiter zurück!) Da hat Ihre Partei, Herr Minister, mehr getan als die CDU. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, das habe ich gemerkt. Insofern: Respekt, dass Sie als kleine Fraktion immer an dem Thema drangeblieben sind. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) – Was gibt es da denn zu lachen? Wenn Ihnen jemand einmal die Wahrheit darüber erzählt, wie es wirklich war – – Das vergessen Sie immer, meine Damen und Herren! Natürlich begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf, der den weiteren Breitbandausbau im ländlichen Sachsen ermöglicht. Das wollten wir bereits 2017. (Sören Voigt, CDU: Sie haben es ja nicht hingekriegt! Das mussten wir wieder machen!) Das ist über sechs Jahre und einen Monat her! (Sören Voigt, CDU: Es ist Ihr Problem, Herr Barth, dass Sie es nicht hinkriegen!) Mit den zuständigen 600 Millionen Euro werden wir nun die Kofinanzierung der Bundesförderung sicherstellen. Die ländlichen Kommunen können dann bis zum 15. Oktober einen Förderantrag beim Bund stellen, der in diesem Jahr bundesweit 3 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt. Dass an der weiteren Förderung des Breitbandausbaus kein Weg vorbeiführt, das sehen wir als AfD genauso wie die anderen Fraktionen hier im Haus. Deshalb noch einmal: Wir werden Ihrem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. (Sabine Friedel, SPD: Echt? – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir haben uns aber die Frage gestellt, ob die zusätzlichen Mittel auch sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden können. Obwohl ich das heute schon mehrfach gehört habe, möchte ich es noch einmal sagen: Vorrang bei der Finanzierung des Breitbandausbaus muss weiterhin der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen haben. Nach einer Analyse des Bundes soll dies in 91 % der Gebiete in Sachsen möglich sein. Mit den ergänzenden Förderungen will der Bund den Breitbandausbau nun in den ländlichen Gebieten bis 2030 ermöglichen, indem er sich für die Telekommunikationsunternehmen wirtschaftlich nicht rechnen soll. Erst wenn der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau zeitgleich ablaufen und diese sich gegenseitig ergänzen, werden wir die Fördermittel optimal einsetzen. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung wurde jedoch deutlich: Auf dem in Sachsen eingeschlagenen Weg wird ein flächendeckender Glasfaserausbau bis zum Jahr 2030 nicht möglich sein. Die Sachverständigen sprachen eher von 2050 – und das beim derzeitigen Vorgehen. Außerdem wird uns ein solcher Ausbau erheblich mehr Eigenmittel kosten, als wir derzeitig geplant haben. Das Problem liegt nach Ansicht der Sachverständigen bei der Staatsregierung; denn im Gegensatz zu den anderen Bundesländern findet in Sachsen keine zentrale Steuerung und Unterstützung sowie Orchestrierung statt. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Das haben wir als AfD schon im Jahr 2018 gefordert. (Staatsminister Martin Dulig: Auch das stimmt nicht!) Das kritisieren jetzt die Sachverständigen in der Anhörung. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Statt aktiv mit den Telekommunikationsunternehmen zu sprechen und bei diesen mit dem Glasfaserausbau mit Eigenmitteln zu werben, priorisiert unsere Staatsregierung anscheinend den geförderten Ausbau. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Daher wird in der Regel ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, (Sören Voigt, CDU: Sie müssen sich mal entscheiden: Wollen Sie es schnell oder langsam, Herr Barth?) ohne sich vorher zu erkundigen, welche Pläne die Unternehmen selbst haben. Das Markterkundungsverfahren spiegelt jedoch in der Regel kein wirkliches Bild über die Ausbaupläne der Telekommunikationsunternehmen wider. Es setzt vielmehr voraus, dass diese ihre Ausbaupläne verbindlich zusagen. Damit tun sich die Unternehmen verständlicherweise schwer. (Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) Die Folge davon ist, dass Sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau absagen. Als Beispiel wurde uns in der Anhörung, lieber Herr Brünler, mein beheimateter Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angeführt. Dort haben die Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Wert von 35 Millionen Euro zurückgegeben. (Thomas Prantl, AfD: Weil die nicht so lange darauf warten konnten!) Aus Sicht der Sachverständigen lässt unsere Staatsregierung daher ohne Not Potenzial ungenutzt. Das Potenzial könnte uns unserem Ziel wesentlich schneller und kostengünstiger näherbringen, als bei derzeitigen Vorgehen. Außerdem erfordert der geförderte Ausbau in den Kommunen einen höheren Personalaufwand für die Erstellung von Anträgen, für die Durchführung von Markerkundungsverfahren und für die Belegpflichten – alles Arbeiten, die beim eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht stattfinden. Noch eine Gefahr für eine höhere Förderquote wurde in der Anhörung deutlich: Treiben viele Gebiete zugleich den geförderten Ausbau voran, dann binden sie die begrenzten Kapazitäten der Tiefbauunternehmen. Die Folge wäre dann, dass diese Kapazitäten nicht mehr für den schnelleren und kostengünstigeren Eigenausbau zur Verfügung stünden. Andere Bundesländer sind offenbar schlauer als Sachsen. Sie und auch ihre Gebietskörperschaften umwerben die Anbieter und fragen zuerst informell nach dem eigenwirtschaftlichen Ausbau. Bei diesem Vorgehen tun sich Telekommunikationsunternehmen vor Ort leichter, ihre Ausbaupläne offenzulegen. Nur bei den restlichen Gebieten werden Markterkundungsverfahren durchgeführt. Damit benötigen sie erheblich weniger Förder- und Eigenmittel. Außerdem sind sie beim Ausbau wesentlich schneller als wir. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren! Einen flächendeckenden Breitbandausbau bis 2030 sowie eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel erreichen wir nur, wenn sich die Förderung zielgerichtet auf die stark ländlich geprägten Gebiete beschränkt, in denen die Telekommunikationsunternehmen keine eigenen Ausbaupläne haben. Um das sicherzustellen, benötigt es eine Strategie und einen Plan der Regierung sowie einen Dialog mit den Unternehmen. Hat die Regierung eine solche Strategie? Hat die Regierung einen Plan? (Staatsminister Martin Dulig: Haben wir!) Und falls dem so ist, Herr Dulig, warum hat dann noch heute jede fünfte Schule in Sachsen kein schnelles Internet? (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Warum hat lediglich ein Drittel der Schulen in Sachsen einen Glasfaseranschluss? Warum hieß es noch vor wenigen Monaten: „Schnelles Internet: Es wird erst mal geprüft“ (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) statt gebaut. […] Auch Schulen, Krankenhäuser und Gewerbe warten.“ Diese Zustände zeigen doch: Plan oder Strategie – bis heute offenbar Fehlanzeige. Jetzt, wenn die Kommunen nach der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes – ohne Steuerung der Regierung – so schnell wie möglich Anträge stellen und so viel wie möglich Mittel binden wollen, sehe ich mangels vernünftiger Koordination keine Verbesserung der Lage. Dann geht womöglich die Prognose eines Sachverständigen aus der Anhörung in Erfüllung: Der Breitbandausbau in Sachsen wird erst im Jahr 2050 abgeschlossen und circa 10 Milliarden Euro Eigenmittel kosten. Das wäre allerdings kein Ruhmesblatt für unsere Staatsregierung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Barth folgt jetzt Herr Kollege Brünler, Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist eher technisch. Die Koalition hat deshalb die Chance genutzt, weniger über das Gesetz selbst, sondern mehr über ihren Antrag vom letzten Monat zu sprechen. Auch wenn man sich die Anhörung zum Gesetzentwurf anschaut: Es ging im Kern gar nicht so sehr um das Gesetz selbst, sondern es ging darum, wie die Situation im Freistaat ist. Das Gesetz ist, formal betrachtet, relativ übersichtlich. Im Kern beinhaltet es einfach – „einfach“ in Anführungsstrichen –, dass das Volumen eines bereits bestehenden Fonds um 600 Millionen Euro aufgestockt wird. Das ist sicher eine beeindruckende Summe, und wenn ich „einfach“ sage, dann ist das vielleicht ein wenig zu flapsig. In der Anhörung ging es vor allem um eine Bestandsaufnahme und um die Frage, wofür das Geld eingesetzt werden soll und ob es notwendig ist. Eine der Kernaussagen in der Anhörung – das haben auch meine Vorredner gesagt – war letztlich die, dass der Freistaat Sachsen im bundesdeutschen Ranking beim Ausbau nur auf Platz 13 liegt. Es ist zwar nicht der letzte Platz, aber deutlich unter dem Mittelmaß. Inzwischen ist es insbesondere in ländlichen Teilen Sachsens nicht mehr nur ein Ärgernis, sondern ein ernster Standortnachteil. Dass der Weg für Sachsen noch weit ist, war allgemeiner Konsens. Es gab in der Anhörung auch kritische Äußerungen dazu, dass das zu viel Geld sei und dass das Primat auf dem eigenwirtschaftlichen Ausbau liegen müsse. Natürlich kann es nicht Sinn und Zweck der Sache sein, grundlos Steuergelder auszugeben. Allerdings muss man ganz klar sagen, dass die weißen und grauen Flecken – in einigen Landkreisen sind es keine einzelnen Flecken, sondern dort sind es flächendeckende Teppiche – genau die Folge dessen sind, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht funktioniert hat. Wie Herr Vörtler, der Vertreter des SSG, sagte, ist natürlich der eigenwirtschaftliche Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu forcieren; denn er spart ganz einfach staatliche Fördermittel. Aber wir wissen genauso, dass das nicht überall klappt, und überall dort, wo der Markt versagt, werden seit einigen Jahren Fördermittel eingesetzt, um den geförderten Breitbandausbau im Freistaat Sachsen fortzuführen und voranzutreiben. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eben Frankfurt am Main für große Netzbetreiber ein Business Case – die Lommatzscher Pflege ist es leider nicht. Das ist die kalte Logik des Marktes. Es handelt sich um jene Regionen, in denen einzelne Anschlüsse hohe Kosten verursachen und in denen mit neuer Infrastruktur nur verhältnismäßig wenige Kunden bedient werden können. Daran wird sich, wenn man es dem Markt überlässt, auch in zehn Jahren nichts ändern. Dabei will ich keineswegs behaupten, dass das Vorgehen der öffentlichen Förderung im Land immer klug war. Gerade, wenn man nicht mehr nur Millionen-, sondern inzwischen Milliardenbeträge an Steuergeldern investiert, hätte man über eine Landesgesellschaft nachdenken müssen, welche die Infrastruktur in ländlichen Regionen selbst errichtet. Wo in derartiger Größenordnung öffentliches Geld fließt, sollte eigentlich, zumindest nach Meinung meiner Fraktion, auch öffentliches Eigentum entstehen. Wir als LINKE haben im Plenum mehrfach eine entsprechende Landesgesellschaft gefordert. Herr Kollege Barth, das war noch weit vor der Zeit, als Sie überhaupt wussten, worin der Unterschied zwischen Vectoring und Glasfaser besteht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Aha!) Das wollten Sie nie. Inzwischen ist es dafür womöglich zu spät. Aber selbst, wenn Sie in der Logik der Förderung bleiben, läuft in Sachsen nicht alles rund. So will ich den Sachverständigen Hundt von Sachsen Digital Consulting mit seinem Fazit zitieren: „Sachsen hat keine zentrale Orchestrierung, Unterstützung oder Steuerung des Glasfaserausbaus durch die zuständigen Ressorts. Es finden keine Gespräche mit den Providern statt und es wird auch nicht um diese geworben.“ Das stellt aber die jetzt eingeplanten Mittel nicht infrage. Darin waren sich fast alle Sachverständigen einig, schon um den Gebietskörperschaften zu ermöglichen, bis zur Frist am 15. Oktober die notwendigen Anträge für Förderprojekte beim Bund zu stellen. Um es kurz zu machen: Sachsen ist mal wieder spät dran. Das ist sicher ein Punkt, den man nicht verschweigen kann und der in der Anhörung zur Sprache kam. Das Gesetz ist in seiner Ausrichtung richtig, und deshalb haben wir auch dem beschleunigten parlamentarischen Verfahren zugestimmt. Dem Gesetz selbst stimmen wir heute ebenfalls zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Kollegen Brünler sind wir am Ende der Rederunde angekommen. Soll eine weitere Rederunde eröffnet werden? – Das kann ich nicht feststellen. Damit hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon ein wichtiger Augenblick für unseren Freistaat; denn der Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet wird an die neue Förderwirklichkeit angepasst, nicht mehr und nicht weniger. Darin hat Herr Brünler recht. Aber es hat natürlich eine große Auswirkung; denn förderfähig sind nun alle Anschlüsse, die nicht mit Glasfaser bzw. mit hochmodernen Kabelnetzen erschlossen sind und in den nächsten drei Jahren mit dieser Technologie nicht erschlossen werden. Damit schaffen wir jetzt die Voraussetzungen, damit in ganz Sachsen ein nahezu flächendeckender Gigaausbau möglich wird. Die Digitalisierung ist in vollem Gange und sie wird nun einmal alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere die Arbeitswelt, völlig umkrempeln. Schon in naher Zukunft werden digitale Möglichkeiten zur Gewohnheit, zur Regel werden, wie wir es uns heute noch nicht vorstellen können. Dafür müssen wir uns selbstverständlich rüsten. Es geht hierbei schlichtweg um die Infrastruktur und um deren notwendige Voraussetzung. Nur eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken, gigabitfähigen Netzen für alle Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen, für die öffentlichen Einrichtungen wird uns diesen Schritt in die Zukunft ermöglichen. Es ist deshalb keine Übertreibung zu sagen, dass ein Glasfaseranschluss eine existenzielle Notwendigkeit für jeden in der Stadt bzw. auf dem Land sein wird. Wenn wir den Ausbau dieser Infrastruktur jetzt nicht auf den Weg bringen, drohen jene sächsischen Regionen, in denen es keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau gibt, abgehängt zu werden. Unsere vielen Unternehmen, insbesondere der sächsische Mittelstand, der derzeit unter vielfältigem Anpassungsdruck steht, brauchen einen Glasfaseranschluss, und zwar so schnell wie möglich, damit Sachsens Wirtschaft Spitze bleibt. Die Glasfaseranbindung ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Ansiedlungen, zum Beispiel in der Mikroelektronik, im Ökosystem, von Software- und Chipindustrie in ganz Sachsen gestärkt werden können. Sie ist weiterhin die Voraussetzung, dass wir einen Teil des Arbeitskräftemangels durch die Digitalisierung abfedern können. Sie ist auch Voraussetzung für die vielen kleinen Unternehmen. Mancher Handwerker tastet sich langsam an die Digitalisierung heran, natürlich schon lange bei der Kommunikation mit Kunden und Zulieferern, als Nächstes bei der Zeiterfassung und bei Fragen von Umsatz und Steuer oder schließlich zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns in seinem Betrieb. Vielleicht wird der Handwerker dann bald am 3-D-Drucker stehen und nicht mehr vor Ort montieren. Produkte lassen sich problemlos in ländlichen Räumen entwickeln und dann via Datenleitung an Kunden liefern, vor Ort durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 3-D-Druckern produzieren und passgenau in den Fertigungsprozess einsteuern. Aber nicht nur in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, sondern auch bei der sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben rücken die digitalbasierten Anwendungsformen immer mehr in den Vordergrund. Deshalb ist der Breitbandanschluss ein Muss für alle Institutionen, wie Schulen und Krankenhäuser, für alle Altersgruppen, für Schülerinnen und Schüler gleichermaßen wie für Seniorinnen und Senioren. Herr Barth, deshalb haben wir ja mit dem Digitalprogramm für die Schulen ein Sonderprogramm; es wurde letzte Woche noch einmal unterstützt und veröffentlicht. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Auch dort müssen die Glasfaserkabel gezogen werden. Ich habe es vorhin schon einmal hineingerufen: Wir sind das Zukunftsministerium und nicht das Zaubereiministerium. (Thomas Thumm, AfD: „Verzögerungsministerium“ trifft es eher!) Es muss auch umgesetzt werden. Wir haben längst die Voraussetzungen geschaffen, und zwar nicht erst mit diesem Gesetz. Bereits im vorherigen Gesetz war das Geld für die Schulen vorgesehen. Für all das brauchen wir ein gutes Breitbandangebot. Schnelles Internet ist heute Daseinsvorsorge und damit auch staatliche Aufgabe. Das muss kommen, es muss dafür Geld zur Verfügung stehen und das machen wir. Punkt. Selbst jene, die aktuell meinen, sie kämen mit dem bereits Vorhandenen doch gut zurecht, werden bald merken: Ohne Glasfaser geht es schlichtweg nicht. Der flächendeckende Gigabitausbau ist somit für unseren Freistaat eine ganz große Chance für jeden und jede. Egal, wo er oder sie wohnt, in der Großstadt oder auf dem Land, alle haben die gleichen Möglichkeiten. Der leistungsfähige Glasfaseranschluss ist eine Art Gamechanger. Gerade ländliche, bisher noch nicht so gut versorgte Gebiete erhalten damit eine massive Aufwertung als Orte zum Leben, Arbeiten und generell für die digitale Teilhabe. Die Förderung ist rechtlich und konzeptionell so aufgebaut, dass sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht verdrängen kann, ganz im Gegenteil. Die Förderung greift nur, wenn in den nächsten drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau beabsichtigt ist. Einen längeren Planungshorizont haben die Telekommunikationsunternehmen nach eigenen Aussagen in aller Regel ohnehin nicht. Deshalb will ich noch einmal auf die Debatte eingehen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Wir als Staat dürfen nur dort fördern, wo es eine Wirtschaftlichkeitslücke gibt. Das heißt, es geht nicht um die Frage des eigenwirtschaftlichen oder staatlichen Ausbaus. Wir müssen nur aufpassen, dass, wenn wir nicht durch staatliche Förderung Druck auf die Kommunen vor Ort erzeugen, weiterhin die Telekommunikationsunternehmen entscheiden werden, dort einen eigenwirtschaftlichen Ausbau voranzutreiben, wo es für sie immer noch am wirtschaftlichsten ist. Dann haben wir wieder eine Konzentration in den Städten und dort läuft es ja. Wir haben vor Kurzem den symbolischen Spatenstich – ich weiß nicht, ob man das bei Glasfaser sagen sollte – in Dresden erlebt und werden ihn nächste Woche in Leipzig erleben. Dadurch, dass wir gerade die Landkreise auffordern, den Antrag großflächig zu stellen, wird der Druck auf die Telekommunikationsunternehmen erzeugt, innerhalb der drei Jahre zu entscheiden, ob der eigenwirtschaftliche Ausbau vorangetrieben wird oder nicht. Der Druck entsteht auch dann, wenn noch mehr Akteure am Markt sind. Ich kann mich nur wiederholen: Es ist eine große Chance für Stadtwerke, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und es nicht den Großen zu überlassen. Auch das macht Druck auf die Telekommunikationsunternehmen. Deshalb bitte nicht den Gegensatz „staatliche Unterstützung versus Eigenausbau“ aufmachen! Umgedreht wird ein Schuh daraus. Durch unser gemeinsames großartiges Engagement wird der Druck auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau noch einmal verstärkt werden. Ich will auch auf die Frage eingehen, wer das koordiniert. Wir hatten in den ersten Jahren ein Breitbandkompetenzzentrum. Dieses ist in der Digitalagentur Sachsen, der DiAS, aufgegangen, die genau diese Koordinierungsfunktion übernimmt. Das ist richtig und wichtig. Natürlich reden wir auch mit den Telekommunikationsunternehmen. Also von daher: Das Horrorgemälde, das Sie, Herr Barth, an die Wand gemalt haben, dass Sachsen ewig brauchen werde, (André Barth, AfD: Das war ein Sachverständiger!) kann ich Ihnen sagen, stimmt so nicht. Mit der Entscheidung, die wir heute gemeinsam treffen, machen wir als Freistaat Sachsen unsere Hausaufgaben, sodass es möglich sein wird, in absehbarer Zeit einen flächendeckenden Ausbau zu schaffen. Im Übrigen: Es waren nicht fast alle Gutachter der Meinung, der Staat solle fördern, sondern alle Gutachter haben gesagt, dass es notwendig sei. (Beifall bei der SPD) Das sinnvolle Zusammenwirken von eigenwirtschaftlichem Ausbau und gezielter Förderung haben wir im SMWA bereits viele Jahre erfolgreich mit dem Breitbandkompetenzzentrum unterstützt. Mit der Schaffung der Digitalagentur haben wir unsere Aktivitäten in diesem Bereich noch einmal erheblich verstärkt. Sie hat sich als Ansprechstelle für Kommunen und Unternehmen beim eigenwirtschaftlichen und geförderten Breitbandausbau etabliert. Die Digitalagentur schult die kommunalen Genehmigungsbehörden, damit sie die möglichen alternativen Verlegemethoden verstehen und genehmigen, um Kosten und vor allem Zeit zu sparen. Die Digitalagentur unterstützt die Kommunen bei Gesprächen mit Telekommunikationsunternehmen, um diese zu Kooperationsvereinbarungen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau zu bewegen, damit es zu einer volkswirtschaftlich sinnvollen Ergänzung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau kommen kann. In diesem Bereich haben wir viel vor. Wir setzen auf eine kluge Kombination aus Förderung und weiteren Unterstützungsmaßnahmen, um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu forcieren und Fördermittel sparsam und gezielt einzusetzen. Das ist Gegenstand des im letzten Plenum vom Landtag gefassten Beschlusses zur Kooperation zwischen Landesverwaltung, Unternehmen und Kommunen bei der Glasfasererschließung. Zu dem Beschluss werden wir einen Bericht vorlegen und in diesem Rahmen auf die Einzelheiten eingehen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen bedanken, dass Sie diesen schnellen Weg möglich machen. Ich danke dem Haushalts- und Finanzausschuss, dass er das erkannt und ein schnelles Gesetzgebungsverfahren aufgesetzt hat, damit die sächsischen Kommunen noch rechtzeitig an der Förderung teilnehmen können. Deshalb an dieser Stelle noch einmal mein Appell und mein Aufruf an die Kommunen, dass sie die Zeit nutzen, diese Anträge vorzubereiten; denn für dieses Jahr ist der Antragsschluss im Oktober. Es ist deshalb so wichtig, dass wir heute diesen Beschluss fassen, weil das den Kommunen die Sicherheit gibt, weil ihnen der Wille des Parlamentes die Rechtssicherheit gibt, die Anträge zu formulieren. Der Oktober ist schnell da. Deshalb mein Appell an die Kommunen: Schreiben Sie bitte Ihre Anträge! Wir wollen den flächendeckenden Ausbau mit Glasfasern gemeinsam voranbringen. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Digitalisierung ist als eine Mission zu verstehen. „Missionsorientierte Politik“ heißt, dass man konkret etwas tut und nicht, dass man abstrakt für etwas ist. Diese Mission werden wir aber nur schaffen, wenn der Staat tatkräftig investiert, wenn die Privatwirtschaft spannende Geschäftsmodelle und Produkte entwickelt, die uns helfen, und wenn wir, die Kommunen, die Unternehmen, die Landespolitik und der Bund das als gemeinsame Mission verstehen. Entscheidend ist, dass wir machen und nicht reden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des HaushaltsTagesordnungspunkt Begabungs- und Begabtenförderung Drucksache 7/13692, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. In der ersten Runde lautet die Reihenfolge: CDU, dann BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun Frau Abg. Gockel von der CDU-Fraktion das Wort.

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Sandra Gockel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Begabungsförderung ist kein Randthema, nichts Zusätzliches. Es ist der Kern von Bildung in und durch Kita und Schule. Die Debatte führt zu den zentralen Fragen, die immer und immer wieder vor dem Hintergrund des Auftrags aus der Verfassung und der gesetzlichen Maßgaben an die Verantwortlichen gestellt werden müssen. Der Antrag soll die Vielzahl von Aktivitäten und Maßnahmen hinterfragen und zum Diskurs stellen; denn einerseits war es ein sächsisches Markenzeichen – und das soll es zukünftig bleiben –, dass wir neue Wege gegangen sind und Begabungen nicht als Hochleistung gesehen haben, sondern als Anspruch, jedem Kind gerecht zu werden. Diesem Anspruch hat – die Zeiten ändern sich – die Institution Schule besonders gerecht zu werden. Sie hat eine Bringschuld, auch unter den aktuellen Herausforderungen. Eingelöst werden muss dieser Anspruch in der täglichen Begegnung von allen an Schule Beteiligten. Hierin liegt die große Herausforderung. Ziel und Maßstab sind das eine; diesen Anspruch in die Breite zu tragen, vor allem nachhaltig in der Breite zu sichern, das andere. Dieser Anspruch bleibt eine ständige Aufgabe. Diese Aufgaben haben wir mit diesem Antrag der Schulverwaltung gestellt. So positiv das Engagement vieler immer wieder Besonderes hervorbringt, so viel Potenzial bleibt aber strukturell und Finanzausschusses in der Drucksache 7/13742 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass wir im Block abstimmen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf: die Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dem einstimmig zugestimmt. Wer nun dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmungen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen. Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich schließe den Tagesordnungspunkt, und wir kommen zu im Freistaat Sachsen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD und konzeptionell noch ungenutzt. Ich wiederhole deshalb: Die Förderung von Begabung ist keine Bitte, sondern wir verlangen den Nachweis, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das Ausschöpfen der Möglichkeiten gelingt zuerst, wenn die Schulverwaltung ihre Möglichkeiten weiterhin intensiv nutzt. Das erfordert, dass entscheidungswillige und -bereite Lehrer in unseren Schulen wirken können. Konzeptionen sind ausreichend vorhanden. Nun heißt es, Freiräume noch stärker nutzen. Vor allem bedarf es in den Schulen stärker der Unterstützung jener, die sich für die anspruchsvolle Aufgabe der Begabtenförderung engagieren. Was selbstverständlich klingt, ist noch nicht überall Selbstverständlichkeit. Dieses zukunftssichernde Thema hat nur eine Chance, wenn es gelingt, das Heil nicht im Mehr, sondern im Weniger, im Schaffen von Freiräumen zu suchen. „Freiraum durch Persönlichkeit“ lautet seit Beginn der Zweitausenderjahre das afranische Motto. „Freiräume“ meint das Schaffen von Impulsen, Individualität, Motivation und persönlichen Erfolg zu fördern. „Freiräume“ meint auch – ich betone es – ein Mehr an inner- wie außerschulischer Förderung. Eine große Herausforderung ist, die Bereitschaft der Eltern zur Unterstützung der Kinder nicht vorauszusetzen, aber doch zu erleichtern. Es erfordert, auf die Eltern zuzugehen und Perspektiven nicht nur bei vermeintlichen Hochleistern zu formulieren, sondern die Begabung zu hinterfragen. Schule ist mehr als das Abarbeiten von Lehrplänen. Ich formuliere es etwas zugespitzt: Nur ein Lehrplan allein stärkt noch nicht die Innovationskraft unseres Landes. Es liegt in der Verantwortung der Pädagogen, Lehrpläne mit Inhalten und speziellen Themen zu füllen und Begabungen zu entfalten. Deshalb wurden im Pilotprojekt Sankt Afra im Jahr 2001 die Lehrpläne zum Fundamentum entschlackt, um interessengeleitete und begabungsfördernde Inhalte als Additum individuell zu erschließen. Ähnliches berichten die Experten aus der Kommission „Bildungsland Sachsen 2030“. Wenn ich in den Schulen Gespräche führe, höre ich, dass inzwischen auch Kreativität häufig im GTA-Bereich entsteht, dort, wo Lehrerinnen und Lehrer, wo Schulleitungen und – ich möchte herausstellen – engagierte Schulträger sich jenseits der Bürokratie auf den Weg machen. Seiteneinsteiger bringen in den Schulen Aspekte zum Tragen, die Veränderungen anstoßen. Das ist ein langer Weg. Umso wichtiger ist es, jetzt, vor der Sommerpause, die Debatte zu beginnen; denn jetzt ziehen auch die Familien Bilanz, formulieren ihre Erwartungen und Hoffnungen. Die Kinder stehen im Mittelpunkt, also dort, wo sie sich auch im Schulalltag fühlen sollten. Begabungen hat und kann jede Person entwickeln. Diese Erfahrungen müssen in der Schule uneingeschränkt im Fokus stehen. Nur positive Erfahrungen machen Mut. Diese Form von Schule ist kein Widerspruch zu einer konsequent leistungsorientierten Schule. Kinder sind leistungsfähig, wenn sie ihre individuellen Begabungen entfalten können. Das bringt sie auch dort voran, wo Herausforderungen größer sind. Ich bin überzeugt, dass genau das die Innovationskraft unseres Landes steigern wird. Wenn wir mit dem Antrag Bilanz ziehen, Rechenschaft fordern, so ist das keine Spiegelung der Erfolge in der Vergangenheit, sondern die Frage, wo gute Ansätze sind, die teilweise nicht mehr verfolgt werden, warum Projekte den Weg nicht in die Breite gefunden haben. Es ist die Frage danach, was verändert werden muss, damit die erfolgreichen Wege in Zukunft beschritten werden können. Es ist ein Signal an die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, weiter Mut zu fassen und den Widrigkeiten – die manchmal bestehen, die man ihnen stellt, meist durch wenige bereitet – entgegenzutreten. Eine Debatte über Begabungsförderung, die sich auf Quantitäten beschränkt, verkennt, dass es um Qualität geht. Wenig Themen sind so missverständlich geprägt wie das Thema Begabung. Fatal ist es, dieses Thema mit Hochleistung zu identifizieren, und genauso, allen für alles Begabung zuzuschreiben. Nirgendwo weht der Zeitgeist so heftig wie auf diesem Feld. Umso wichtiger ist es, dass dieses Thema immer und immer wieder diskutiert wird, vor allem aber, dass die Struktur in den Schulen auf Begabungen reagiert, sie erkennt und zum Anlass nimmt, gemeinsam ins Gespräch zu kommen. Begabungen Raum zu geben heißt, differenziert zu diagnostizieren und Individualität zuzulassen, über Perspektiven zu sprechen und nicht das Hier und Heute für Entscheidungen über das Leben einzelner maßstäblich zu erachten. Wir sind gespannt auf die Antwort und freuen uns auf den weiteren gemeinsamen Weg im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Frau Melcher, bitte.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Häufig ist im Kontext Schule zu hören: Die Leistungsspannen innerhalb der Klasse nehmen zu. Es wird immer herausfordernder, allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. – Wir haben uns als Koalition das Ziel gesetzt, kein Kind zurückzulassen und allen Schülerinnen und Schülern die besten Bildungserfolge zu ermöglichen. Wir als Koalition wollen auch eine gezielte individuelle Förderung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitunter wird dabei übersehen, dass individuelle Förderung nicht nur Defizite adressieren sollte, sondern ebenso die besonderen Potenziale und Talente junger Menschen. Es gibt nicht wenige Kinder und Jugendliche, die in einem oder in mehreren Bereichen eine besondere Begabung zeigen – im mathematisch-naturwissenschaftlichen, im musischen, im sportlichen oder eben auch im sprachlichen Bereich. Diese Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, zu fördern, zu fordern – das leistet einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Begabungs- und Begabtenförderung hat im Freistaat eine lange Tradition. Das ist bundesweit keine Selbstverständlichkeit. Als vor 22 Jahren das Sächsische Landesgymnasium Sankt Afra gegründet wurde, war eine Schule für Hochbegabtenförderung in Deutschland etwas Besonderes, und das ist sie bis heute. Auf das spezielle Programm ist meine Kollegin Frau Gockel bereits eingegangen. Im Zuge des sächsischen Vorsitzes in der Kultusministerkonferenz hat die damalige Ministerin Kurth 2015 das Thema Begabungs- und Begabtenförderung als wichtigen Punkt gesetzt. Der Grundsatzposition der KMK zur begabungsgerechten Förderung von 2009 folgte 2016 die Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler. 2018 wurde die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler gestartet; es ist wohl besser bekannt unter dem Namen „Leistung macht Schule“. Ich möchte drei Aspekte herausgreifen, die insbesondere uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig sind. Erstens: Begabungs- und Begabtenförderung ist nicht allein Thema für Sankt Afra und die Gymnasien mit vertiefter Ausbildung. Am Bund-Länder-Programm „Leistung macht Schule“ ist Sachsen mit zehn Gymnasien beteiligt. Ich möchte einräumen, dass wir diese Auswahl zunächst kritisch gesehen haben, zumal es in der Programmbeschreibung heißt: Für die Anzahl der teilnehmenden Schulen wird eine Obergrenze von 300 Schulen für 16 Länder festgelegt, die nach Möglichkeit je zur Hälfte aus dem Primar- und dem Sekundarbereich kommen sollen. Dafür – und das begrüße ich ausdrücklich – hat Sachsen seit 2020 das System der Begabtenförderung auch auf den Elementar- und Primarbereich erweitert. In Zusammenarbeit mit der Karg-Stiftung entstehen Konsultationseinrichtungen im Kita- und Grundschulbereich, die anschließend in das Kompetenznetzwerk der Gymnasien eingebunden werden. Denn es ist wichtig und gut, Begabungen auch früh zu erkennen. Es ist verkürzt, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen nur am Gymnasium zu vermuten. Wir müssen auch die Kitas sowie die Grund- und die Oberschulen in den Blick nehmen. Ein zweiter Punkt, der aus unserer Sicht wichtig ist: Begabung ist ein Potenzial, das sich entfalten kann, wenn der Rahmen stimmt. Begabung zeigt sich nicht erst oder gar ausschließlich an guten Noten. Begabung muss auch erkannt werden. In der KMK-Förderstrategie heißt es: Häufig sind es die Eltern, die die besonderen Fähigkeiten ihrer Kinder entdecken. Die besondere Verantwortung der Lehrkräfte und ihrer Kooperationspartner zeigt sich in jenen Fällen, in denen die Eltern die Potenziale ihres Kindes nicht erkennen. Daher müssen wir auch die Diagnostikkompetenzen der Pädagoginnen und Pädagogen stärken. Dazu gehört aus meiner Sicht ein kritischer – auch ein selbstkritischer – Blick; denn häufig beeinflusst auch die Erwartung ein Stück weit die Wahrnehmung. In der Broschüre „Begabte Kinder finden und fördern“ des Bundesbildungsministeriums heißt es daher: Hochbegabte sind grundsätzlich in allen gesellschaftlichen Gruppen zu finden. Die Chancen, entdeckt und gefördert zu werden, sind jedoch nicht gleich verteilt. Das führt mich direkt zum dritten Punkt. Das BundLänder-Programm formulierte das Ziel, die schulischen Entwicklungsmöglichkeiten talentierter Kinder und Jugendlicher, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status, zu fördern. Im Programm soll, so heißt es, besonderes Augenmerk auf die Potenziale von Kindern und Jugendlichen aus weniger bildungsnahen Elternhäusern, insbesondere mit Migrationshintergrund, sowie auf die Ausgewogenheit der Geschlechter, insbesondere der Mädchen, im MINT-Bereich gerichtet werden. In der schon erwähnten Broschüre des Bundesbildungsministeriums heißt es: Hochbegabte mit Migrationshintergrund, die nicht in ihrer Muttersprache unterrichtet werden, bleiben oft unerkannt und erhalten daher oft keine optimale Förderung. Ich möchte ganz deutlich unterstreichen, was meine Bundestagskollegin Beate Walter-Rosenheimer sagte: Wir wollen nicht Eliten fördern, sondern Talente. Wir sehen es als wichtige Aufgabe an, den sogenannten Matthäus-Effekt „Wer hat, dem wird gegeben“ zumindest ein Stück weit abzuschwächen. Wir stellen uns der Herausforderung, auch bisher unterrepräsentierte Gruppen zu erreichen. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist es wichtig, dass allen Familien ein niedrigschwelliges, gut erreichbares Beratungsangebot zur Verfügung steht. Zudem sollen ein transparentes, faires Aufnahmeverfahren sowie Unterstützung bei der Schülerbeförderung oder bei außerhäuslicher Unterbringung den Zugang auch für die begabten Schülerinnen und Schüler sichern, die zu Hause nicht deutsch sprechen oder aus einkommensschwachen Haushalten kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Begabungs- und Begabtenförderung ist ein Element von Bildungsgerechtigkeit. Mit unserem Antrag unterstreichen wir das einmal mehr. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPD Frau Abg. Friedel, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Gelegenheit nutzen, kurz zu illustrieren, warum es für uns als SPDFraktion so wichtig ist, von Begabungsförderung zu sprechen. Begabungsförderung zu sagen heißt, einen anderen Blick auf Kinder und Jugendliche zu nehmen, weil es falsch ist, Menschen in begabt und unbegabt einzuteilen oder Schülerinnen und Schüler in leistungsstark und leistungsschwach. Warum? Weil die Wirklichkeit anders ist, weil Menschen in Wirklichkeit anders sind. Menschen sind vielfältig, sie haben unterschiedliche Fähigkeiten und Talente, unterschiedliche Begabungen oder salopp gesagt: Keiner kann alles, aber irgendwas kann jeder. Es gibt Kinder, die haben ein total intuitives Verständnis von Zahlenräumen, die können rechnen, schon bevor sie überhaupt in die Schule gehen. Aber entlang einer geraden Linie schneiden – oje, schwierig. Dann gibt es andere Grundschüler, die sind wahre Leseratten. Sie verschlingen zwei, drei Bücher pro Woche, aber zu verstehen, warum zwei plus zwei dasselbe sein soll wie zweimal zwei, das dauert bei denen lange. Also: Nicht jeder ist in allen Fächern gleich gut, nicht jeder ist allen Bereichen gleich gut. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum wir sagen, es macht keinen Sinn äußerlich zu differenzieren, wir brauchen Binnendifferenzierung in den Schulen. Aber mal weg von der Struktur. Der Punkt ist, dass Schule und Bildung nicht nur dafür da sind, jeden in den gängigen Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen und auch Singen und Malen zu unterweisen. Sie sind auch nicht nur dazu da, Allgemeinwissen zu vermitteln. Das ist das Minimum. Die Schule muss es tatsächlich schaffen, bei jedem herauszuarbeiten, wo er über besonderen Talente, Fähigkeiten, eben über seine Begabung verfügt. Da sind wir noch nicht gut genug. Wo schlägt sich denn nieder, wenn ein junger Mensch über eine besonders gute Feinmotorik verfügt, besonders geschickt ist? In welchem Schulfach hat man so etwas? Das gibt es nicht. Aber vielleicht sind das junge Menschen, aus denen mal eine tolle Goldschmiedin wird oder ein super Zahntechniker. Der weiß das aber in der Schule meist noch nicht. Oder wenn ein junger Mensch besonders begabt ist im Moderieren von Gruppen, im Lösen von Konflikten, darin, verschiedene Interessen von unterschiedlichen Leuten in eine gemeinsame Problemlösung zu überführen. Das sind Begabungen, die in der Schule noch nicht entwickelt werden. Wenn ich mir anschaue, welche Empfehlungen die Expertenräte im Prozess Bildungsland 2030 vorgelegt haben, dann sehe ich gerade im Bereich Lernen viele Empfehlungen, die dazu beitragen werden, Begabungsförderung in Sachsen wirklich an allen Schulen zu etablieren. Schlagen Sie einmal besonders die Maßnahmen 4.5 oder 2.8, 2.10, 2.11 oder im Sechserbereich 6.6 oder 6.9 nach. Das sind alles wichtige Impulse, die wir an allen Schulen brauchen, um in eine flächendeckende Begabungsförderung in Sachsen zu kommen. Insofern verstehen wir den Antrag auch als kleinen Beitrag zum Prozess Bildungsland 2030. Das wird nicht der letzte sein. Wir bitten um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Frau Jost, bitte.

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Martina Jost AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu befürworten. Meine Fraktion wird deshalb diesem Antrag zustimmen und wir hoffen, dass es nicht nur Tinte auf dem Papier bleibt. Rund 2 % der Bevölkerung weisen einen IQ größer als 130 auf. Sie sind damit weit überdurchschnittlich intelligent bzw. hochbegabt. Meine Damen und Herren, wer kennt nicht eine Familie, ist nicht selbst Mutter oder Vater eines Kindes, die nicht in das Schema einer Regelschule hineinpassen? Eltern und Lehrer wissen mit dem Kenntnisstand von heute, dass durchaus eine Hochbegabung vorliegen kann. Seit 15 Jahren gibt es nun die Beratungsstelle für Begabtenförderung. Erreichbar ist sie bis heute nur per EMail. Doch was heißt Hochbegabung? Über wen sprechen wir hier? Noch einmal: Rund 2 % der Bevölkerung weisen einen IQ größer als 130 auf. Schauen wir uns in den sächsischen Schulen um. Aktuell lernen rund 400 000 Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Rein rechnerisch wären das 8 000 Schulkinder über alle Klassen hinweg, die hochbegabt sind. Bei den Schulanfängern wären es 800 jedes Jahr. Schauen wir in die Kita, da sind es auch noch mal rein rechnerisch rund 780 Vorschüler jährlich. Insgesamt sind das doch eine Menge Kinder, die wir hierbei in den Blick nehmen müssen, die wir nicht vergessen dürfen. Doch wie viele Kinder werden tatsächlich als hochbegabt erkannt? Wie viele Kinder, Eltern, Pädagogen kann die Beratungsstelle zur Begabtenförderung jedes Jahr beraten und betreuen? Sind die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen ausreichend, um den Bedarf zu decken? Wie viele Kinder werden entsprechend ihrer Begabung adäquat gefördert? All diese Fragen bleiben im vorliegenden Antrag unbeantwortet. Unser Änderungsantrag, den ich gleichzeitig einbringe, soll eine inhaltliche Ergänzung sein und das Thema umfänglich beleuchten. Wir erachten es als sehr wichtig, dass Erfahrungen und erste Ergebnisse aus bereits bestehenden Projekten, wie dem Campus Sachsen und „Leistung macht Schule“ offengelegt und diskutiert werden. Mit den bestehenden Strukturen zur Begabtenförderung ist sicherlich ein guter Anfang gemacht, aber wir sehen Lücken, die es zu schließen gilt. Gerade im frühkindlichen Bereich und in der Grundschule brauchen wir mehr Kompetenz in der Fläche. Mit den insgesamt zehn Kompetenzzentren und Konsultationsschulen erreichen wir theoretisch viele, aber noch nicht alle Kinder. Die Landkreise Westsachen und Teile Nordsachsens möchte ich als Beispiele nennen. Für betroffene Eltern, Lehrer und Erzieher sowie Kinder und Jugendliche muss die Beratung erst einmal niederschwellig sein. Manchmal ist es nur eine Frage oder ein kleiner Beratungsbedarf, der dem Einzelnen wichtig ist. Daher wollen wir die Verbesserung des Zugangs und gleichzeitig eine Überprüfung der dafür notwendigen personellen Ressourcen. Da die wenigsten von uns wirklich Erfahrungen im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung besitzen, sollten wir in die Bewertung der aktuellen Situation auch die Betroffenen einbeziehen. Fragen wir doch die Kinder, Eltern, die Lehrer und die Erzieher, wo der Schuh drückt und was unbedingt verbessert werden muss. Sehr geehrte Damen und Herren, Hochbegabung ist nicht nur ein Segen, es kann auch eine Bürde sein, wenn sie nicht erkannt und nicht anerkannt wird. Wir sprechen im Hohen Haus oft über Kinder mit Förderbedarf. Inklusion ist als großes Ziel ausgerufen. Doch genauso wie es für Kinder mit sehr hohen Förderbedarf auch weiterhin auf sie passende Unterstützung geben muss, brauchen hochbegabte Kinder unbedingt ganz individuelle Angebote. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unseren ergänzenden Änderungsvorschlägen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun für die Linksfraktion Frau Abg. Neuhaus-Wartenberg, bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Gockel! Sie ist gerade nicht da. Ich wollte sagen, wenn die Rede von Frau Gockel der Antrag wäre, dann würden wir zustimmen. Als erstes möchte ich dennoch sagen, dass viel Richtiges in dem Antrag steht. Die Förderung von Kindern, die Vernetzung verschiedener Einrichtungen, die Weiterentwicklung der Beratung von Schülerinnen und Schülern, der Ausbau von Kooperationsangeboten mit sächsischen Hochschulen usw., das ist alles nicht falsch, und trotzdem fühlt es sich im Moment nicht als das dringlichste Problem an, denn wenn wir in die Schulen schauen, sehen wir den Unterrichtsausfall und dass überall Lehrkräfte fehlen, außerdem pädagogisches Fachpersonal und auch Assistenten. Bei all dem wird unserer Meinung nach das Entscheidende, worauf es derzeit mehr denn je ankommt, zu wenig in den Blick genommen, nämlich die soziale Frage. Der Einfluss des sozialen Hintergrunds wird zu wenig berücksichtigt. Wir alle wissen sehr wohl, wie die Realität in Sachsen aussieht. Viele Studien zeigen es. Kinder aus akademischen Haushalten profitieren von der Begabtenförderung. Sie bringen gute Voraussetzungen mit, haben zumeist ein gutes Lernumfeld und Eltern, die die Zeit und Möglichkeiten haben, ihre Kinder zu fördern. Was ist mit den Kindern und Jugendlichen, die wirklich Unterstützung brauchen? Die werden weiterhin vernachlässigt oder zu wenig berücksichtigt. Kinder aus Arbeiterhaushalten und migrantische Kinder und Jugendliche haben oft aufgrund der sprachlichen Barrieren keine Chance auf die Begabungs- bzw. Begabtenförderung, weil sie schlicht nicht erkannt wird. Förderung nur für Auserwählte geht in diesen Zeiten gesellschaftlich vermutlich in die falsche Richtung. Damit befördern wir eher ein Ungleichgewicht, was gerade sowieso schlecht zu handeln ist. Wenn wir die leistungsdifferenzierte Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler verstärken, wird das in der derzeitigen Situation wenig nützen; denn die Unterstützung einzelner geht immer dann zulasten aller, wenn wir nicht im Ganzen umsteuern, die Schule als Lebensort begreifen, der alle Kinder auf ihre Zukunft vorbereitet. Das sollten wir mittlerweile gelernt haben. Deshalb fordern wir schlicht und einfach Inklusion. An dieser Stelle reden wir auch über ein menschenrechtliches Prinzip. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert. Das heißt: Alle Bundesländer sind verpflichtet, die Idee der Inklusion und somit das gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlichen in der Schule umzusetzen – das gilt natürlich auch für Sachsen. Wir wollen eine Schule, die allen die gleichen Möglichkeiten zur Förderung ihrer Begabung eröffnet, unabhängig von den sozialen Voraussetzungen, die die Kinder und Jugendlichen mitbringen, die allen ermöglicht, ihre individualisierten Lernwege bis zu einem guten Schulabschluss zu gehen und alle gleichermaßen nach ihren Bedarfen und Begabungen unterstützt. Im Übrigen: Angeborene Talente, also auch Begabungen, sind als Grundlage für den Zugang zu besonderer Förderung genauso – ich sage jetzt mal – unverdient wie der Bildungsabschluss und das Einkommen der Eltern. Viel entscheidender an der Stelle ist das Erlernen sozialer Kompetenzen, partitives Lernen und Arbeitsverhalten der Lehrkräfte und die Chance der Kinder, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen usw. usf. Sie wissen, dass ich immer wieder hier vorn stehe und für einen gänzlich anderen Bildungsbegriff werbe, der alles das mitdenkt, der die Gesellschaft und die Realität mitdenkt. Ziel muss es sein, dass wir vom Prinzip wegkommen, dass jeder Schüler und jede Schülerin für sich und die eigene Leistung lernt. Diesbezüglich wünschte ich mir, dass zum Beispiel etwas zur Gemeinschaftsschule im Antrag steht. Aber ich weiß, dass es über das längere gemeinsame Lernen in der Koalition unterschiedliche Ansichten gibt. Wenn wir über die Förderung der Begabung all unserer Kinder und Jugendlichen diskutieren, ist das unserer Auffassung nach nur vernünftig und geboten. Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass wir heute noch über einen anderen Bildungsantrag sprechen, und zwar über den der Gemeinschaftsschulen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird des Weiteren von den Fraktionen das Wort gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Christian Piwarz

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bestmögliche Lern- und Bildungschancen für alle ist unser zentrales bildungspolitisches Ziel. Jeder zählt, und deshalb ist es unsere Aufgabe, Kindern und Jugendlichen ein Bildungsangebot zu unterbreiten, das ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, und zwar nicht nur in ergänzenden außerschulischen Angeboten, sondern im Schulalltag und im Unterricht zuallererst. Das gilt für jeden: für Schülerinnen und Schüler, denen das Lernen schwerfällt, sowie für besonders Begabte. Das Thema Begabtenförderung, das zeigt auch der vorliegende Antrag, ist komplex. Es ist schon alles andere als trivial, Begabungen überhaupt zu diagnostizieren. Bleiben diese nämlich dauerhaft unerkannt, kann die Unterforderung gravierende negative Auswirkungen auf die Entwicklung dieser Kinder haben. Je nach Persönlichkeit ziehen sich die Kinder dann zurück oder gehen zum Angriff über. So verlieren die einen jede Lern- und Leistungsmotivation und zeigen depressive oder psychosomatisch bedingte Symptome. Die anderen entwickeln sich bisweilen zum Klassenkasper oder Pausenrowdy. Neben der Diagnostik geht es ferner darum, betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Lehrkräften hochwertige gezielte Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Überdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten zeigen sich oft schon im Kleinkindalter oder in der Grundschulzeit. Diese Kinder gilt es möglichst frühzeitig zu fördern und entsprechend zu fordern. Aus all diesen Gründen hat die Begabtenförderung im sächsischen Schulsystem von Beginn an einen hohen Stellenwert. Heute ist unser System beispielgebend, auch für andere Bundesländer. Das wird uns immer wieder von externen Partnern wie Vereinen, Stiftungen oder Wissenschaftlern bestätigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über besondere Begabungen von Kindern im schulischen Kontext sprechen, dann in einem der vier Domänen: mathematisch-naturwissenschaftlich, musisch, sportlich oder sprachlich. Für genau diese Zielgruppen haben wir in Sachsen insgesamt 24 Gymnasien und vier Oberschulen mit vertiefter Ausbildung eingerichtet. An diesen Schulen gibt es spezifische Aufnahmeverfahren für auf jeweils besondere Bedürfnisse ausgerichteten Unterricht und Förderangebote. Darüber werden wir gern im Einzelnen berichten. Für mehrfach Hochbegabte, also Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Domänen Begabungen aufweisen, bietet unser Sächsisches Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen mit angeschlossenem Internat hervorragende Bedingungen. Bildungs- und Erziehungsziel ist in Sankt Afra die Entwicklung von exzellenten Generalisten. Das besondere Konzept des Landesgymnasiums unterscheidet dafür im Wochenstundenplan Grundlagen- und Vertiefungswissen und bietet Platz für ein zunehmend individualisierendes Lernen und Lehren. Das aufwendige Auswahlverfahren umfasst hierbei eine umfangreiche psychologische und pädagogische Diagnostik. Aber nicht bei allen Kindern mit besonderen Begabungen entscheiden sich die Eltern für einen Besuch einer dieser besonderen Schulen, sondern für ein reguläres Gymnasium. Auch diese Schülerinnen und Schüler sollen bestmögliche Förderung erhalten. Deshalb haben wir je fünf Kompetenzzentren und fünf Konsultationsschulen in ganz Sachsen eingerichtet. Das sind Gymnasien, die intensiv Methoden für eine integrative Förderung Begabter im Regelunterricht entwickeln und umsetzen. Außerdem stehen sie in der Region zur Beratung anderer Schulen zur Verfügung. Seit dem Jahr 2019 unterstützen fünf Fachberaterinnen und Fachberater für Begabtenförderung die sächsischen Schulen. Es ist wichtig und richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der vorliegende Antrag auch den Bereich der frühkindlichen Bildung und Bildungsangebote im Primarbereich der Begabtenförderung in den Blick nimmt. Nun wäre es nicht sinnvoll, spezielle Kitas für begabte Kinder aufzubauen. Gleichwohl haben wir im Bewusstsein des Themas gemeinsam mit der Karg-Stiftung das Projekt Karg Campus Sachsen ins Leben gerufen. Ausgehend von zunächst fünf Standorten soll landesweit bis 2026 ein institutionsübergreifendes Netzwerk entstehen. Dabei wurden seit 2020 jeweils Tandems aus einer Kita und einer Grundschule gebildet, die gemeinsam Methoden und Maßnahmen einer begabtengerechten Frühförderung entwickeln. Dafür erhalten die Lehrkräfte und die Erzieherinnen und Erzieher in Intensivkursen und Netzwerktagungen eine professionelle Ausbildung mit Unterstützung der Stiftung sowie namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. In der zweiten Projektphase kommt ab 2024 zu jedem Tandem jeweils ein Gymnasium hinzu. Mittelfristig bauen wir damit Strukturen auf, die nachhaltig flächendeckende Beratungsangebote für andere Einrichtungen in allen Regionen Sachsens sichern sollen. Das Gesamtsystem der Begabtenförderung in Sachsen komplettiert die Beratungsstelle zur Begabtenförderung am Standort Radebeul des Landesamtes für Schule und Bildung. Die Kolleginnen und Kollegen in der Beratungsstelle unterstützen beim Erkennen und Fördern besonderer Begabungen insbesondere durch psychologische und pädagogische Diagnostik, durch die Beratung zu Fragen der schulischen Entwicklung und durch konkrete Absprachen mit Lehrkräften zu Möglichkeiten individueller Förderung in der Schule. Inzwischen wurden an der Beratungsstelle vierstellige Fallzahlen bei der Beratung erreicht. Die meisten Fälle betreffen inzwischen Kitas und Grundschulen. Neben der Einzelfallberatung bietet die Beratungsstelle systematische Beratung für Schulen an und koordiniert für die sächsischen Teilnehmer Netzwerke wie Karg Campus Sachsen oder das Bund-Länder-Programm „Leistung macht Schule“. Sachsen verfügt damit als eines der ersten Bundesländer über eine wirklich durchgängige vollständige systematische Begabungs- und Begabtenförderung. Darüber hinaus nimmt Sachsen am gerade genannten Bund-Länder-Programm „Leistung macht Schule“ teil. Diese Förderinitiative wurde unter der KMK-Präsidentschaft Sachsens entwickelt. Der Bund und die Länder haben damit ein gemeinsames Programm aufgelegt, welches sich seit nunmehr fünf Jahren explizit leistungsstarken und begabten Schülern widmet. Das ist nicht selbstverständlich, wurde doch in einigen Ländern bis vor wenigen Jahren aus ideologischen Gründen Begabtenförderung eher als elitär abgetan. Dabei ist die Ausgangslage der am Projekt teilnehmenden Länder sehr heterogen. Gegenwärtig startet die zweite Projektphase, der Transfer der an einzelnen Standorten erprobten Konzepte, Strategien und Materialien. Sachsen hat dazu vier Netzwerke gebildet, die jeweils von einem Gymnasium, das zugleich Kompetenzzentrum ist, geleitet werden. In diesen vier Netzwerken werden jeweils bis zu zehn Schulen vertreten sein. Neben Gymnasien werden vor allem Grundschulen, aber auch Oberschulen daran teilnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Begabungs- und Begabtenförderung hat in Sachsen seit Jahrzehnten Tradition; sie ist gewissermaßen ein Markenzeichen. Gern werden wir diesem Hohen Haus im Detail zu allen Punkten berichten und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen, um Begabtenförderung noch wirkungsvoller im Interesse der Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Wir sind in Sachsen auf einem sehr guten Weg und wollen ihn konsequent fortsetzen. Ich empfehle Ihnen daher, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe nun das Schlusswort auf. Frau Abg. Gockel.

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Sandra Gockel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, meiner Verwunderung darüber Ausdruck zu verleihen, dass die AfD-Fraktion nunmehr auch die Begabungsförderung für sich entdeckt und einen einengenden Änderungsantrag gestellt hat. Wir vertrauen der Staatsregierung, dass sie unseren weitergehenden Antrag differenziert beantwortet. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: Ein langes Schlusswort!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch ein weiteres Schlusswort? – Es sieht nicht so aus. Dann kommen wir jetzt zum Änderungsantrag. Er wurde schon eingebracht. Wollen Sie dazu noch etwas sagen? – Nein; gut. Möchte sich noch jemand von den anderen Fraktionen zum Tagesordnungspunkt Inländischen Getreidemarkt stabilisieren, Billigimporte spürbar Drucksache 7/13541, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können dazu wieder Stellung nehmen. Es beginnt die AfD. Danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Ich erteile nun für die AfDFraktion Herrn Abg. Dornau das Wort.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Ich möchte auf ein Thema aufmerksam machen, welches in den deutschen Systemmedien kaum Beachtung fand: Polen im April dieses Jahres – Bauernproteste, Aufruhr, gesperrte Straßen, blockierte Grenzübergänge, und am Ende stand der Rücktritt des Landwirtschaftsministers. Was war passiert? Im Zuge des Ukrainekrieges wurde ein Getreideabkommen zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine ausgehandelt. Ziel war der sichere Export von landwirtschaftlichen Gütern in Drittländer, um eine drohende Hungerkrise in den armen Regionen Afrikas zu verhindern – richtig und wichtig. Für zusätzliche Transitkapazitäten hat die EU sogenannte Solidaritätskorridore geschaffen, also für den zollfreien Import von ukrainischen Agrargütern in die EU. Die Überlegung war, dass die ukrainischen Nahrungsmittel mit Lkw und Bahn zu den Seehäfen der EU und dann eins zu eins in die bedürftigen Regionen Afrikas gelangen. Doch was ist daraus geworden? – Die Getreidepreise in Polen sackten schlagartig um 40 % ab, und kein Ende war in Sicht. Die polnischen Bauern gingen auf die Barrikaden. Der Landwirtschaftsminister trat zurück und der Import von ukrainischem Getreide wurde gestoppt. Mittlerweile wurde der Import unter der Bedingung wiederaufgenommen, dass kein Korn mehr in Polen bleiben darf. Damit scheint das Problem gelöst zu sein, aber nur für Polen; denn die Marktverzerrung hat sich nun in die Nachbarländer verlagert. Der Preisverfall kommt gerade in Änderungsantrag äußern? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir jetzt über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Bei Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich stelle nun die Drucksache 7/13692 zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist der Antrag mit Mehrheit angenommen und beschlossen worden. Meine Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Wir kommen zu Verbraucherschutz stärken – einschränken und regulieren AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Deutschland an, und in Sachsen zuerst. Das alles zu Beginn der neuen Ernte. Klingt das nicht alles dramatisch genug, werte Abgeordnete, frage ich Sie. Der Getreideanbau ist nun einmal die wichtigste Einnahmequelle. Die Betriebe können es sich nicht leisten, dass Teile des Einkommens wegbrechen. Landwirte haben in den meisten Fällen ein niedriges Einkommen. Jeder Euro, jeder Zloty zählt. Die Bauern müssen davon Saatgut, Diesel, Pflanzenschutz und anderes kaufen. Ansonsten haben sie im Folgejahr keine Ernte und kein Einkommen. Dann ist der Betrieb am Ende. Die Sächsische Staatsregierung hat offensichtlich auch hierbei größere Probleme, derlei Zusammenhänge zu verstehen. Der Stellungnahme zu unserem Antrag lässt sich entnehmen, die Preise seien stabil, der Import aus der Ukraine sei kaum gestiegen und deswegen seien auch keine relevanten Auswirkungen zu erwarten. Außerdem sei man nicht zuständig. Das müsse, wenn überhaupt, die EU regeln. Wenn die Staatsregierung die Quelle, auf die sie ihre Einschätzung stützt, gewissenhaft und mit der gebotenen Sorgfalt gelesen hätte, dann wäre sie zu einer anderen Schlussfolgerung gekommen. Es handelt sich übrigens um die Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung. Erstens. In der Antwort steht ganz klar, dass der Import von ukrainischem Weizen um 483 %, von Gerste um 751 % und von Mais um 125 % gestiegen sei. Das ist ein explosionsartiger Anstieg. Warum wird das von der Sächsischen Staatsregierung in einer vorgetäuschten Ahnungslosigkeit heruntergespielt? Wenn aber der Anteil der Biobauern oder der Ökostromproduktion nur um 1 % steigt, dann läuft sofort die grüne Propagandamaschinerie auf Hochtouren. Das ist die Realität. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja! Mit Propaganda kennen Sie sich aus!) Zweitens. Die Staatsregierung argumentiert auf der Basis der Zahlen aus dem Jahr 2022. Das von mir beanstandete Problem war jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht preisrelevant. Wie hoch die Importe aus der Ukraine heute und jetzt sind, das ist doch der entscheidende Punkt. Wie hoch sind die Importe aus Polen, die nun eins zu eins nach Deutschland durchgeleitet werden? Das Problem wurde von der CDU-geführten Staatsregierung einfach nicht erkannt und bewusst heruntergespielt. Drittens. Dass die Staatsregierung nicht direkt zuständig ist, ist uns klar. Deswegen ist unsere Forderung, die Staatsregierung solle sich auf Bundes- und EU-Ebene für die Aussetzung von steuer- und zollfreien Importen von Agrargütern aus der Ukraine einsetzen – Punkt! Wegen der dramatischen Entwicklung frage ich mich, ob unser Antrag im Günther-Ministerium überhaupt gelesen wurde. Die Landwirte in Sachsen können nämlich nicht warten, bis die Handvoll Biogetreidebauern aus Berlin bei Ihrem Parteigenossen Özdemir am Rockzipfel ziehen, Herr Günther. Die Lage ist viel ernster, als Sie denken. Die ukrainische Agrarwirtschaft ist auf den weltweiten Massenmarkt ausgerichtet und produziert weitgehend ohne Umweltschutzstandards, ohne Sozialstandards, mit in Europa längst verbotenen Pflanzenschutzmitteln und ohne Düngevorgaben. Nitratkulisse? Fehlanzeige! Dort wird vieles praktiziert, was den Landwirten hier verboten ist. Das macht die ukrainischen Agrarprodukte günstig, aber eben auf Kosten der Umwelt, der Lebensmittelsicherheit und auf dem Rücken der deutschen Bauern. Was passiert, wenn die Produkte eines solchen Dumpinganbieters den deutschen Markt, der die höchsten Umwelt-, Sozial- und Tierschutzstandards hat, fluten? Ich sage es Ihnen: Erst setzt ein massiver Preisverfall ein und dann kommt die Verdrängung. Das ist genau das, was sich in Deutschland sukzessive abzeichnet. Vielen Dank. Später, in der nächsten Runde geht es weiter. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr von Breitenbuch, bitte.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dornau, bevor ich ausführe, wie Getreidemärkte funktionieren, weil Sie das anscheinend noch nicht wissen, möchte ich den Ton, den Sie in der Debatte anschlagen, als böse bezeichnen. Es geht um ein Land, das im Krieg ist und das angegriffen wurde. Sie picken sich jetzt einfach einen Punkt heraus. Das kann man so nicht stehen lassen. Die Betriebe, die zurzeit in diesen Kriegszeiten wirtschaften, haben ganz andere Schwierigkeiten: menschlich, seelisch, wirtschaftlich usw. usf. Auf diesem Niveau nach dem Motto „Wir haben rote Gebiete, und die nicht“ kann man die Debatte in diesen schwierigen Zeiten nicht führen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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Jörg Urban AfD

Die Polen sehen das aber offensichtlich anders, Herr Breitenbuch!) Wir kommen zur Sachlichkeit in dieser Debatte. Das wollte ich am Anfang aber loswerden, weil es mich wirklich ärgert. (Jörg Urban, AfD: Die Polen sehen das offensichtlich anders als Sie! Man kann auch in Kriegszeiten die Interessen seiner …) So viel Einfühlsamkeit kann man in diesem Hohen Hause auch von Ihrer Truppe erwarten. Was beeinflusst Getreidemärkte? Ich gebe nun ein paar Informationen: Es handelt sich bei den Getreidemärkten um einen sehr schnelllebigen, vielschichtigen Markt. (Zurufe von der AfD) Es wird an den Börsen gehandelt. Die entscheidende Börse, die sich täglich verändert und die in Paris sitzt, ist die MATIF. Dort fließen ein: Wetterprognosen, Anbau- und Ernteprognosen, globale Ernteberichte sowie Endbilanzen aus den Lagern. Der gesamte Ölmarkt und auch geopolitische Krisen spielen dort eine Rolle; natürlich auch die unterschiedlichen Verhältnisse bei den Verarbeitern, die sich mit diesen Produkten beschäftigen. Aktuell steht der Preis an der MATIF bei 231 Euro je Tonne Weizen; in Brotqualität. Das heißt: 231 Euro je Tonne, abzüglich Transportkosen, plus/minus Prämie für die Verarbeiter, minus Margen für die Händler, und dann kommen wir zum Preis für den Bauern auf dem Hof. So ermittelt sich das. Nur damit wir wissen, wovon wir reden und wer alles so beteiligt ist. In diese Preise fließen auch die Krisen ein, die Prognosen über Schwierigkeiten auf der Welt. Das ist natürlich auch bei der Ukraine der Fall. Deutschland war bereits vor dem Krieg ein wenn auch kleiner, aber vorhandener Importeur von ukrainischen Körnermais- und Ölsaaten; insbesondere Sonnenblumen waren das Thema, als der Krieg losging. Zu Kriegsbeginn fielen diese Warenströme weg. Auch dadurch gab es dann eine Verteuerung bei Speiseölen – Sie haben es alle mitbekommen – und auch beim Geflügelfutter, das längere Zeit von dort kam. Es gab aufgrund dieser Verknappung einen steilen Preiseinstieg, also eine völlig normale Marktreaktion, da diese fehlenden Mengen sofort eingepreist wurden. Aber es gab danach auch Umleitungen von Warenströmen, die bisher anders gelaufen waren. Das heißt, neue Importländer haben Lücken geschlossen. Auch die weltweite Getreidebilanz ist insgesamt eng, sodass zurzeit auf der Welt nur Reserven für wenige Wochen da sind, um den Hunger wegzuhalten. Daher sind auch die Märkte nervös, schlagen relativ stark aus, weil eben zurzeit die Getreidesituation auf der Welt eng ist. Wenn die Preise steigen und diese Nervosität besteht, dann trifft das natürlich auch die Ärmsten, sprich die, die in Afrika auf dieses Getreide angewiesen sind. Diese haben dann auch Schwierigkeiten, das zu erwirtschaften bzw. das täglich Brot zu bezahlen; dann wird es auch dort global schwierig. Es ist also eine enge Kiste, was zurzeit auf der Welt passiert. Für uns deutsche Bauern bedeutete dieser steile Preiseinstieg bei unseren Einnahmen sehr gute Verkaufserlöse in 2022; wie in der restlichen Welt sind diese Verkaufserlöse natürlich auch auf den Höfen angekommen. Wir konnten davon profitieren; sprich: die Preise für Dünger und Pflanzenschutzmittel sowie für Saatgut waren noch niedrig, die Ernte wurde gut bezahlt. Das heißt, man konnte einen guten Puffer einrichten. Im nächsten Jahr waren die Preise für Dünger und Pflanzenschutzmittel dann höher. Aber alle, die ordentlich gewirtschaftet haben, konnten das meiste – oder eigentlich alles – aus diesem Puffer bezahlen. Dann kam die nächste Ernte, die preislich auch in Ordnung war, sodass viele Betriebe – die Düngerpreise gingen hoch, die Erntepreise gingen runter – letztendlich eine Differenz hatten, aber trotz allem alle relativ gut durchgekommen sind. Es gibt immer diese Schwankungen. Die machen auch die Bauern nervös, deshalb spreche ich das so offen an. Man konnte diese Kontrakte auch für die Ernte 2023 absichern. Wenn man das getan hat – das ist aber Spekulation; der eine macht es, der andere hat gern die Ernte erst in der Halle oder auf dem Hänger, bevor er sie verkauft. Das ist eine Mentalitätsfrage der Bauern. Die Düngerpreise sind wichtig, das heißt, die Düngerpreise fielen und die Getreidepreise folgten, sodass wir jetzt wieder die Preise wie vor der Krise haben. Das ist gut zu erkennen. Wenn Sie sich, Herr Dornau, die Kurse von 2020 bis heute anschauen, sehen Sie sehr deutlich: Der Preis lag im Jahr 2020 bei 20 Euro, im Jahr 2021 bei 25 Euro, im Jahr 2022 bei 35 Euro und derzeit liegen wir zwischen 20 und 25 Euro, je nachdem, wie sich das täglich einpendelt. Das war die Zeit ohne den Krieg, da gab es dort diese Ausschläge. Es gab dann diesen Staudammbruch. Man weiß nicht, wie sich das insgesamt auswirkt. Es gibt aber gewachsene Lieferketten auch aus der Ukraine nach China, in die Türkei und nach Spanien, in die nordafrikanischen Länder und den Nahen Osten, sodass Normalität herrscht und nicht alles, wie Sie es dargestellt haben, als große Flut nach Europa kommt. Nun zu den Auswirkungen der ukrainischen Getreidemengen nach der Öffnung der Korridore und den Auswirkungen der Zölle. Wenn viel durch einen dünnen Flaschenhals muss, wird es schwierig, so auch bei den Exporten aus der Ukraine. Hinzukommen nicht abgeflossene Mengen aus Russland. Wenn man ehrlich ist, wird auch aus den eroberten Gebieten Russlands exportiert; auch diese Waren kommen ja irgendwo an. Die gesenkten Zölle sollten damals dazu dienen, die Waren für Menschen in Nordafrika nicht unnötig durch die längeren Transportwege, Umwege über die Anrainerstaaten und deren Häfen zu verteuern und auch der Ukraine wirtschaftlich damit Unterstützung anzubieten. Ich habe das am Anfang gesagt: Die Ukraine befindet sich im Krieg. Leider nutzen das auch die Verarbeiter in den Ländern aus. Sie kauften teilweise billig ein und machten so Marge. Hinzu kamen Minen- und Kriegsgeschehen. Das veränderte die Transportwege. Jetzt komme ich zu dem ersten Punkt in Ihrem Antrag; eine Entwicklung der importierten Mengen in Polen, in Ungarn und weiteren osteuropäischen Ländern, welche zum Preisverfall führte, aber durch die europäische Kommission bald erkannt wurde. Daher arbeiten EU und Bund an einer Lösung, dass sichere Schutzkorridore und Warenströme entstehen, ohne die Märkte durcheinanderzuwirbeln. Natürlich braucht das Zeit, aber man hat sich auf den Weg gemacht, somit sichere Wege zu den Abnehmern in Afrika zu schaffen und die europäischen Binnenmärkte nicht über Gebühr zu belasten. Dafür braucht es den Antrag nicht, denn dieser Prozess läuft bereits. Prinzipiell befürworten wir, dass die Anrainerstaaten, wie Ungarn und Polen, weiterhin durch die EU-Agrarreserve unterstützt werden, um die negativen Auswirkungen des dortigen Preisverfalls für heimischen Weizen abzufedern – die sind dort größer als bei uns, das ist deutlich –; denn wir wollen ja, dass die polnischen Bauern leben und nicht sterben. Es wäre wünschenswert, wenn die Exportkorridore des ukrainischen Weizens so verbessert werden, (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) dass der Weizen aus der Ukraine auf direktem Weg zu seinen Abnehmern kommt und auch das World Food Programm, welches wertvolle Mengen Weizen aus der Ukraine erhält, mit stabilen Liefermengen rechnen kann. Aufgrund der anhaltenden Kriegshandlungen und des Staudammbruches bleibt es aber erst einmal abzuwarten – so dramatisch es auch ist –, inwieweit die Ukraine in diesem Jahr überhaupt die gewohnten Mengen auf dem Markt platzieren kann, was sie erntet und wie es überhaupt mit dem Transport funktioniert; denn auch die russischen Truppen haben gezielt – das wissen Sie – Agrarflächen vermint, um der Ukraine zu schaden. Jetzt haben Sie noch einen zweiten Punkt in Ihrem Antrag bezüglich des Pflanzenschutzes angesprochen; auch darauf möchte ich eingehen. Die Kontrollen von Lebensmitteln und Einfuhren sind standardisiert und werden streng reguliert durchgeführt. Rückstandsuntersuchungen sind Alltag und notwendig, da wir global betrachtet noch viele weltweit verfügbaren Pflanzenschutzmittel längst nicht mehr bei uns einsetzen dürfen. Kontaminationen sind problematisch, egal aus welchem Land. Hierfür die Ukraine heranzuziehen ist unnötig, da es auch immer wieder Probleme mit anderen Ursprüngen gibt. Es gab einmal einen Wassermelonenfall aus Spanien. Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund haben genau zu dieser Frage eine Kleine Anfrage gestellt. Da können Sie nachlesen. Das beschreibt es eigentlich gut. Von den nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffen handelt es sich nur um einen, der nicht in der EU genehmigt ist: Methylbromid. Den Rest lesen Sie bitte nach. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege von Breitenbuch sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Mertsching. Bitte schön.

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Antonia Mertsching Die Linke

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wenn man die angeblichen Feststellungen und Forderungen der AfD aus dem Antrag liest, dann fehlt im Titel eindeutig nur der Zusatz „aus der Ukraine“. Also: „Inländischen Getreidemarkt stabilisieren, Verbraucherschutz stärken – Billigimporte aus der Ukraine spürbar einschränken und regulieren“. Aber auf dieses Spiel gegen die Ukraine lassen wir uns nicht ein. Ich gehe kurz auf die drei Forderungen aus Ihrem Antrag ein: Erstens fordern Sie, dass steuer- und zollfreie Importe von landwirtschaftlichen Gütern aus der Ukraine ausgesetzt werden sollen. Die EU hat bereits die Importbeschränkungen von Weizen aus der Ukraine bis September verlängert. Wofür soll sich hier weitergehend eingesetzt werden? Zweitens. Lebensmittelkontrollen bezüglich Pflanzenschutzmittelrückständen nach Lebensmittel- sowie Futtermittelrecht bei Importen aus der Ukraine sollen intensiviert werden. Ich wüsste nicht, warum Lebensmittelkontrollen eine spezifisch auf Importe aus der Ukraine gerichtete Forderung sein sollten. Drittens soll sich auf allen Ebenen dafür eingesetzt werden, dass die Getreidemengen aus den Exportländern Ukraine und Russland hinreichend abtransportiert werden, um die Mangellage in verschiedenen Ländern Afrikas zu mildern. Dass der Transport nicht mehr über den Seeweg funktioniert, hängt bekanntlich mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine zusammen, was wir nicht per Antrag lösen können, und schon gar nicht mit diesem. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab, und zwar aus folgenden Gründen: Ihr Antrag richtet sich vor allem gegen die Ukraine. Das tragen wir nicht mit; denn für die Ukraine sind die Getreideexporte in die EU lebenswichtig. Allein im vergangenen Jahr haben die Unternehmen damit 26 Milliarden Euro eingenommen, sagte die zuständige EU-Kommissionsbeamtin. Das sind deutlich mehr, als die 17 Milliarden Euro, die über Wirtschaftshilfen der EU ins Land fließen. Die Getreidepreise in Deutschland sind Stand Mai 2023 übrigens nicht niedriger als im Oktober 2021, also vor dem Krieg. Die jetzige Preisspirale nach unten hat schon im Januar begonnen und hängt nicht ausschließlich mit der Ukraine zusammen, sondern auch mit der hohen Weizenernte in Russland. Es geht Ihnen in dem Antrag nur um Stimmungsmache und nicht um Unterstützung für die Landwirte und Landwirtinnen, sonst hätten Sie Forderungen zu Ausgleichszahlungen oder Forderungen nach Mechanismen, die Bauern und Bäuerinnen gegen die extremen Schwankungen der Getreidepreise versichern, in den Antrag aufgenommen. Diese Schwankungen werden weitergehen. Unsicherheiten bei den beiden größten Getreideproduzenten der Welt, Russland und die Ukraine, bleiben bestehen, genauso wie Risiken durch die Klimaerhitzung oder durch die sinkende Nachfrage wegen abnehmendem Viehbestand. Wir brauchen deshalb sehr schnell Puffermechanismen für schwankende Getreidepreise. Hierbei könnte beispielsweise eine Getreidemarkttransaktionssteuer helfen. Bei jeder Transaktion für Getreidespekulationen würde eine kleine Gebühr fällig. Das trifft vor allem große Hedgefonds, die oft kaufen und verkaufen, weil sie spekulieren. Damit kann man dann einen Fonds finanzieren, der die Schwankungen der Getreidepreise ausgleicht. Aber solche Ideen kommen Ihnen nicht, stattdessen sieht man nur politische Schizophrenie. In Ihrem Parteiprogramm heißt es: „Internationaler Handel ist die Grundlage unseres Wohlstands und des friedlichen Miteinanders. Wirtschaftliche Sanktionen halten wir grundsätzlich für falsch. Handelsschranken wollen wir in Europa und weltweit abbauen.“ Aber Importbeschränkungen für die Ukraine zu verlangen, kommt der Idee von Sanktionen gleich. Oder nicht? Wie vertragen sich Importbeschränkungen mit Ihrem Wahlprogramm? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Was wir brauchen, ist vor allem eine bessere Marktregulierung beim Handeln mit Nahrungsmitteln. Bisher wird nicht zu wenig produziert, sondern die Ernte ist ungleich verteilt. Was die Länder des globalen Südens betrifft: Würden die Flächen zum großen Teil nicht für die Produktion von Exportobst und -gemüse, Kaffee und Kakao verwendet werden oder dafür, Baumwolle für unseren Klamottenbedarf zu produzieren, dann wären diese Länder nicht auf massive Importe aus unseren Breitengraden angewiesen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Mertsching sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Zschocke. Bitte schön, Herr Kollege.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist überflüssig. Die geforderten Aktivitäten erfolgen bereits oder sind wirkungslos. Harmlos ist der Antrag deshalb aber nicht; denn im Kern fordert er das Ende der Handelserleichterungen und damit eine – so will ich es sagen – deutliche Schwächung der von Russland angegriffenen Ukraine. Die gemeinsam in der EU beschlossenen befristeten Handelserleichterungen für die Ukraine wurden aus Solidarität vereinbart. Wenn nun nach Polen und Ungarn weitere EUStaaten die Getreideimporte aus der Ukraine stoppen würden, würde das nicht nur Zuständigkeiten und Kompetenzen in Europa untergraben, sondern auch die gemeinsam in der EU beschlossene Unterstützung. Von dieser Uneinigkeit würde niemand profitieren, außer der Kriegstreiber Putin. Es ist völlig richtig, dass der Transit von Waren aus der Ukraine nicht zu Verwerfungen in der EU führen darf. Deshalb setzt sich die Bundesregierung bereits dafür ein, dass ukrainische Agrarprodukte so schnell und reibungslos wie möglich aus der EU in andere Märkte ausgeführt werden können, insbesondere in den globalen Süden, wo sie zur Ernährungssicherung dringend benötigt werden. Das müssen wir nicht beschließen. Das passiert bereits. Natürlich sind die Folgen der russischen Aggression unmittelbar für die Verbraucherinnen, Verbraucher und Betriebe hierzulande spürbar, vor allem durch Inflation und Energiepreisentwicklung, aber auch durch Lieferengpässe nach Beginn des Krieges. Herr Breitenbuch ist darauf eingegangen. Regelmäßig versucht jetzt die AfD-Fraktion, aus diesen Folgen politisches Kapital zu schlagen, Staat und Regierung als unfähig zur Bewältigung der Krisen darzustellen oder diese sogar für die Kriegsfolgen und Krisen verantwortlich zu machen. Heute versuchen Sie das anhand der Getreideimporte aus der Ukraine. Die haben zwar für den deutschen Getreidemarkt kaum eine Bedeutung. Aber das Thema bietet sich natürlich an. Es ist aktuell. Es polarisiert. Es hat Erregungspotenzial. Es seien Billigimporte aus der Ukraine, die den hiesigen Bauern die Existenz zerstören und sogar noch den Verbraucherinnen und Verbrauchern schaden könnten. Dass wir den Antrag ablehnen, haben Sie sicher schon einkalkuliert; (Zuruf von der AfD: Nein!) denn damit lassen sich Ihre Schuldzuweisungen einfacher adressieren: (Zuruf von der AfD: Wir rechnen mit Zustimmung!) an die GRÜNEN, die die heimische Landwirtschaft ruinieren würden, oder an die CDU, die sich von den GRÜNEN wieder am Nasenring herumführen lassen würde. Das kennen wir alles. Das passt alles sehr gut in das Bild der AfDPropaganda. Sie werden damit leider einige erreichen, weil die Ressentiments gegen wirtschaftliche und – ich sage es deutlich – auch gegen die militärische Unterstützung der angegriffenen Ukraine hierzulande vorhanden sind. Einige stehen Europa insgesamt sehr skeptisch gegenüber. (Zuruf von der AfD: Der EU, nicht Europa!) Das Gefühl, die EU würde die Nationalstaaten entmündigen und ihnen schaden, ist auch in Sachsen verbreitet. Deshalb will ich es ganz deutlich sagen, Herr Dornau: Gemeinsames und abgestimmtes Handeln in der EU ist aktuell dringend und zwingend, um der russischen Aggression, aber auch den global wirkenden Marktmächten ein gewisses Gewicht entgegenzusetzen. Es ist bittere Realität, dass mit Getreide spekuliert wird, und zwar gerade in Krisenzeiten. Dazu kommt die globale Marktkonzentration großer Agrarkonzerne. Deshalb ist eine gemeinsame und abgestimmte Handelspolitik in Europa wichtiger denn je, weil nur so überhaupt wirksam Einfluss genommen werden kann. In diesem Sinne hat die EU agrarpolitische und handelspolitische Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Situation verabschiedet. Abschottung ist keine Lösung. Der Antrag verspricht zudem scheinheilig, den Hunger in Afrika mildern zu wollen. Als Mittel wird die Aussetzung der steuer- und zollfreien Importe aus der Ukraine vorgeschlagen. Dabei haben gerade die Handelserleichterungen für ukrainische Agrarerzeugnisse einen Beitrag zur Stabilisierung der Weltmärkte geleistet. Die Preisrückgänge sind sämtlichen Nachfragern weltweit zugutegekommen, insbesondere denen im globalen Süden. Zur globalen Ernährungssicherung wird die ukrainische Ware auf dem Weltmarkt benötigt. Wir brauchen darüber hinaus strukturelle Änderungen in der globalen Wirtschafts-, Handels- und Agrarpolitik, um echte Ernährungssouveränität zu erreichen. Deshalb muss sich Entwicklungspolitik vor allem auf die Stärkung der Agrarökologie und die Umsetzung des Rechts auf Nahrung konzentrieren. Dazu gehören insbesondere die weltweite Stärkung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, der freie Zugang zu Saatgut und die Stärkung von Landrechten. Vor allem müssen die Nahrungsmittelspekulation und die Spekulation mit Land effektiv eingedämmt werden. Was die hiesige Landwirtschaft angeht, möchte ich deutlich sagen, dass wir BÜNDNISGRÜNEN nach der gescheiterten Reform der gemeinsamen Agrarpolitik in Europa weiterhin für eine bessere Agrarpolitik in Europa kämpfen, welche den Landwirtschaftsbetrieben faire Wettbewerbsbedingungen bietet und bei der die Leistungen der Landwirtschaft für Natur, Umwelt und Klimaschutz einen Preis bekommen. Landwirtinnen und Landwirte müssen endlich betriebswirtschaftlich in die Lage versetzt werden, mit diesen Leistungen zusätzlich zu ihren landwirtschaftlichen Erzeugnissen ein tragfähiges Einkommen zu erwirtschaften. Dafür lohnt es sich, zu streiten und zu kämpfen – solche Anträge brauchen wir dafür nicht. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zschocke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Winkler spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist für uns als SPD-Fraktion und für mich persönlich – ich bleibe in der Landwirtschaft – vergossene Milch. Er zeigt in seiner Einseitigkeit wieder einmal deutlich, auf welcher Seite Sie in diesem Konflikt stehen. Das ist äußerst durchschaubar, auch wenn Sie die deutschen Landwirte vor das Loch schieben. Betroffen von den billigeren ukrainischen Getreideeinfuhren waren im Wesentlichen die benachbarten Länder. Genannt wurden Polen, die Slowakei, Ungarn, Bulgarien und Rumänien. Mit diesen Ländern hat sich die für die europäische Handelspolitik zuständige EUKommission bereits Ende April geeinigt; sie hat Schutzmaßnahmen ergriffen und ein 100-Millionen-Euro-Unterstützungspaket aufgelegt. (Jörg Urban, AfD: Genau!) Dies geschah unter Wahrung ukrainischer Interessen; denn es geht hierbei nicht nur um die europäische und deutsche Landwirtschaft, sondern auch – das ist von Volkmar Zschocke bereits gesagt worden – um die europäische Solidarität. Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, dann setzen Sie sich doch bitte in Moskau dafür ein, dass das ukrainisch-russische Getreideabkommen verlängert wird, welches von Russland immer wieder mit dem Aus bedroht wird. Üben Sie politischen Druck aus; denn der überwiegende Teil des Getreides aus der Ukraine wird mit dem Schiff über das Schwarze Meer Richtung Mittelmeer und Afrika transportiert. (Roland Ulbrich, AfD: Dann muss mal einer Putin anrufen!) Ein wesentlich kleinerer Teil gelangt über den Landweg in die EU-Staaten und davon nur ein sehr geringer Teil nach Deutschland. In der Antwort der Staatsregierung ist deutlich geworden: 4,5 % der deutschen Getreideimporte kommen aus der Ukraine. So viel zur vergossenen Milch. Über die Preisbildung und -entwicklung sowie die Einflussfaktoren hat Kollege von Breitenbuch ausführlich berichtet; das lasse ich aus. Die Preise im Vorjahr – nur als Ergänzung – waren durch den russischen Angriffskrieg immens in die Höhe geschossen und pendeln sich nun langsam wieder ein, das ist gesagt worden. Zum anderen lassen jedoch Prognosen des USDA für Russland, die EU und Kanada erhöhte Getreideexportmengen für die Jahre 2023 und 2024 erwarten – bei einem deutlichen Rückgang der Exportmengen aus der Ukraine. Auch beim Thema Pflanzenschutz spielen Sie ein doppeltes Spiel. Während Sie die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher vermeintlich vor angeblichen Pflanzenschutzmittelrückständen im ukrainischen Getreide schützen wollen, sind Sie in Deutschland und auf EU-Ebene ein starker Verfechter von Pflanzenschutzmitteln und bekämpfen vehement deren Reduktion dort, wo es ökologisch geboten ist. (Jörg Dornau, AfD: Geprüfte, sichere Pflanzenschutzmittel!) Verstehen Sie mich nicht falsch. Als Diplomgärtner bin ich für eine maßvolle Reduktion der Pflanzenschutzmittel; denn für mich sind Pflanzenschutzmittel immer noch Pflanzenschutzmittel. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hat erst kürzlich zutage gebracht, dass es nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Auftretens von Pflanzenschutzmittelrückständen derzeit keine Auffälligkeiten bei der Lieferung von ukrainischem Getreide nach Deutschland gibt. (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Also: noch mehr vergossene Milch. Meine Damen und Herren! Wichtig ist doch Folgendes: Die europäische Agrarpolitik kann nur dann der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen eine Zukunft bieten, wenn sie gesellschaftlich akzeptiert ist und Ökonomie und Ökologie in Einklang bringt. Die Honorierung gesellschaftlich erwünschter Leistung ist der Schlüssel dazu. Die GAP, der Green Deal, der Umbau der Nutztierhaltung, die maßvolle Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und die nachhaltige Energieversorgung der Landwirtschaft sind die wichtigen Themen, die mit aller Kraft vorangebracht werden müssen. Darauf sollten wir unser Augenmerk, unsere Priorität legen. Dann haben auch die Landwirte etwas davon. Wir lehnen den Antrag ab. Danke. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Winkler sprach für die SPD-Fraktion. Damit hätten wir die erste Rederunde absolviert und könnten jetzt in eine zweite einsteigen. Kollege Dornau befindet sich schon auf dem Weg zum Rednerpult; bitte schön.

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Jörg Dornau AfD

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es war schon interessant, Herr Kollege Breitenbuch, dass man Weizenkörner mit spanischen Wassermelonen vergleicht. Der Ausblick in die Getreidebörse, die MATIF – für mich war das nicht neu, für einige interessant. Angebot und Nachfrage regulieren die Märkte, und das Angebot aus der Ukraine ist eben vorhanden. Natürlich kann man nicht Melonen mit Weizen vergleichen, man muss Weizen mit Weizen vergleichen; und zwar dem Weizen, der nach ähnlichen Standards produziert ist. Glauben Sie denn, dass irgendein Land oder ein Hersteller in Deutschland, in Europa ein Auto verkaufen kann, das nicht nach Euro 5 oder Euro 6 produziert ist? Das kommt hier gar nicht rein. Doch bei Lebensmitteln – auch bei Futtermitteln; das ist ein ähnliches Thema – macht man viele Augen zu. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Zu Ihnen, Herr Zschocke: Dass Sie soeben festgestellt haben, dass die Welt Nahrungsmittel braucht, dass wir einen Bedarf an Getreideproduktion haben, finde ich erst einmal gut. Das ist ein guter Denkschritt in die richtige Richtung. Aus Ihrer Sicht muss das Getreide dann aus der Ukraine kommen, während gerade Sie und Ihre Partei unsere deutschen, unsere sächsischen Bauern immer mehr knechten und mit Verboten zuhauen, die roten Gebiete ausweisen, wo Düngemittel reduziert werden müssen – völlig willkürlich – und man die Zwangsstilllegung der Ackerflächen wieder propagiert. (Beifall bei der AfD) Das ist Ihre zwiespältige Aussage. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Haben Sie sich gerade beklagt über die Qualität?) Meine Damen und Herren! Solidarisch ist man dann, wenn es andere bezahlen. Oder bezahlen Regierungspolitiker Mindereinnahmen unserer Landwirte aus ihrer Tasche? – Nein, Herr Günther. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Tief!) Ihr Geld ist Monat für Monat in voller Höhe und pünktlich auf Ihrem Konto. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wie bei Ihnen auch!) – Auch mein Geld ist auf dem Konto. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, sehen Sie!) Selbst, wenn Sie (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Selbst, wenn Sie hier nur Unsinn erzählen!) oder ich einen ganzen Monat nichts dafür tun würden. So ist es. Auch wenn der Weizenpreis auf null Euro sinkt – das Geld ist bei uns auf dem Konto. (Lachen des Staatsministers Wolfram Günther –

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Jörg Urban AfD

Da feixt er!) Das ist in der Landwirtschaft nicht so. Der Bauer muss seine Leistung erbringen – und das täglich. Während der Saison gibt es keinen Urlaub. Produziert er nichts, bekommt er nichts. (Jörg Urban, AfD: Nichts geleistet!) So einfach ist das. Und das unter zahlreichen Risiken wie Hagel, Dürre, Frost und Schädlingen. Die größte Gefährdung ist aber nicht natürlichen Ursprungs, sondern eine ignorante, ideologische und selbstgerechte Politik wie die Ihre. (Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Eine Branche, die durch politische Eingriffe in ihr Eigentum, in ihre Produktionsmittel bereits so arg geschunden ist, dass sie nur noch der Idealismus und die Hoffnung auf bessere Zeiten nach der grünen Knechtschaft weitermachen lässt, wird jetzt zusätzlich mit den bedingungslosen Solidaritätsphantasmen (Staatsminister Wolfram Günther: Ich habe das Wort nicht verstanden! Können Sie es noch mal sagen?) von Politikerkasten Ihresgleichen geknebelt. (Sören Voigt, CDU: Wer schreibt denn so was auf?) Wird der zollfreie Import weiterhin zugelassen, werden unsere Landwirte noch ärmer, bis die Schmerzgrenze erreicht ist und der Landwirt seine Wirtschaft aufgeben muss. Und wofür? Damit sich Politiker wie Sie in ihrem vom Wahnsinn diktierten Aktionismus selbst gefallen? (Albrecht Pallas, SPD: Hört auf!) Selbst ein Land wie Polen, das der Ukraine historisch viel näher ist als Deutschland, handelt anders. Dort endet die Solidarität, wenn es die eigene Landwirtschaft überfordert, wo es den eigenen Interessen widerspricht, wo es Schaden im eigenen Land anrichtet. Das ist die Realität, meine Damen und Herren. Herr von Breitenbuch, (Sören Voigt, CDU: Gehen Sie nach Polen! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Gehen Sie doch nach Polen!) Sie sind doch ein versierter Fachpolitiker und können – wie ich auch – aus der Praxis heraus sprechen. Im Kontext der damals drohenden Exportausfälle durch den Ukraine-Krieg und der Versorgungssituation Afrikas sagten Sie an diesem Pult: „Wenn aber ein Korn zu wenig auf dieser Welt ist, gibt es eine enorme Spirale.“ Und weiter: „Eine schnelle Verteuerung ist eine reale Gefahr.“ Herr von Breitenbuch, geben Sie mir recht, dass die unregulierte Einfuhr von ukrainischen Agrarprodukten in Verbindung mit der beschränkten Transitkapazität zu einer Spirale des Preisverfalls in Deutschland führt? Oder ist das für Sie keine reale Gefahr? Sie sind doch Landwirt! (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Soll die bedingungslose Solidarität weitergehen, auch wenn der Preisverfall anhält? Wie lange, bitte sehr, soll das so weitergehen? Bis der Krieg irgendwann endet? Darüber spricht niemand. Aber genau das ist die Frage der Existenz für unsere Landwirte. (Beifall bei der AfD) Auch die Themen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz müssen mehr Beachtung finden. Haben wir die Kontrolldichte, um die Lebensmittelsicherheit bei ansteigenden Importen aus Polen bzw. aus der Ukraine zu gewährleisten? Frau Köpping ist gerade nicht hier. Aber könnte Frau Köpping das garantieren? Hat sie das auf dem Schirm? Die Staatsregierung argumentiert, das bewährte Stichprobenverfahren stelle die Lebensmittelsicherheit sicher. Reicht das in der jetzigen Situation wirklich? Ich bin felsenfest davon überzeugt: keineswegs. Kann man davon ausgehen, dass die ukrainischen Behörden überhaupt in der Lage sind, ihre Vollzugsaufgaben beim Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit geordnet wahrzunehmen? Glauben Sie daran? Es gibt doch schon Warnschüsse. In der Slowakei wurden 1 500 Tonnen Weizen mit erhöhten Werten eines längst nicht mehr zugelassenen Pflanzenschutzmittels gerade noch abgefangen. (Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Daraufhin wurde die Einfuhr von ukrainischem Weizen gestoppt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Das ist die Realität, meine Damen und Herren! (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dornau sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die CDUFraktion Kollege von Breitenbuch. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da hat die Kontrolle doch funktioniert! –

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Thomas Prantl AfD

Man würde mehr finden, wenn wir mehr kontrollieren! –

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Rico Gebhardt Die Linke

… das ist doch echt absurd! – Weitere Zurufe)

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dornau, Melonen und Weizen wurden natürlich nicht verglichen. Aber durch das Beispiel der Pflanzenschutzkontrollen kam gerade das Melonenbeispiel, das Ihnen bekannt sein müsste; deswegen hatte ich es angeführt. Wenn Sie konkrete Verdachtsfälle haben, dann bringen Sie die zur Anzeige. Das sage ich jedem: Wenn Sie etwas in Bezug auf unser Getreide vor Ort mitbekommen, dann bringen Sie es zur Anzeige. Das ist Ihr gutes Recht. Das kann jeder Landwirt machen. Wir sind ein Rechtsstaat, der funktioniert. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Wolfram Günther) Ob die Branche der Landwirtschaft nun geschunden ist? – Natürlich gibt es immer wieder Schwierigkeiten, die einen verärgern. Aber deswegen wollte ich bewusst die ukrainische Landwirtschaft ansprechen, die in diesen Kriegszeiten versucht, über die Runden zu kommen. In der „Bauernzeitung“ – die Sie auch lesen – stehen immer wieder Berichte von dortigen Betriebsleitern, die sich mit den täglichen Problemen auseinandersetzen müssen und die riesengroße Schwierigkeiten mit ihren Leuten und Familien, für die sie die Verantwortung übernehmen, haben. Es ist schwer, das alles auf die Reihe zu bekommen. Man muss doch zumindest versuchen, das einzuordnen. Es kann nicht nur das Motto sein: Das tut uns jetzt weh; hier kommen 4,5 % Importware an Hilfe. – Das kann es nicht sein. Das muss man in einen Gesamtzusammenhang bringen können. Dass unsere Landwirtschaft in den Betrieben, in unserer vorhandenen Struktur nicht leistungsfähig ist, möchte ich uns nicht nachreden lassen. Natürlich sind wir leistungsfähig und schaffen etwas. Auch jetzt steht in Sachsen wieder eine gute Ernte an. Die soll in den nächsten Wochen runter vom Feld – das ist überhaupt keine Frage –, und das hoffentlich zu vernünftigen Preisen. Wir müssen uns nicht schlechter machen, als wir sind. Ich habe die Preisspirale nach oben angesprochen. Diese habe ich damals bewusst als Gefahr angesprochen. Natürlich geht diese Preisspirale jetzt wieder nach unten. Sie werden die nächste Ernte wieder mit preiswerterem Dünger und Pflanzenschutz erstellen können. Das ist Marktwirtschaft. Wir wollen Marktwirtschaft in der Landwirtschaft haben und keine Planwirtschaft. Man muss mit diesen Dingen umgehen. Die versierten Betriebsleiter wissen das. Wie gesagt: Es gibt weiterhin Bedarf in der Welt; das heißt, ganz durchsacken werden die Preise nicht. Wir sind nicht bei 15 Euro, wir sind bei über 20 Euro. Insofern habe ich den Eindruck, dass die Nachfrage weiterhin sehr stabil ist und wir keine Ängste schüren müssen – bei allen Schwierigkeiten, die es bewusst zu diskutieren gilt. Zum Schluss: Sie haben gesagt, dass die Kontrolldichte nicht eng genug sei. Wir hatten genug Diskussionen, in denen wir die Bürokratie in der Landwirtschaft ständig beklagten: was alles kontrolliert wird, wer auf den Hof kommt, welche Statistiken wir abliefern müssen usw. usf. Wenn Ihnen jetzt diese Kontrolldichte nicht reicht, dann ist das interessant für die nächsten Debatten, die wir genauso von diesem Pult aus miteinander führen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Albrecht Pallas, SPD, und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege von Breitenbuch sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Hat die AfD Interesse an einer dritten Rederunde? – Das sehe ich auch nicht. Nun folgt das Schlusswort und ich übergebe an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Günther. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Wolfram Günther

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Erst einmal vielen Dank an die Vorredner. Sie haben bereits einen wesentlichen Teil der Argumente gegen diesen Antrag beigetragen, weswegen ich mich sehr kurzfassen kann. Zunächst einmal stellen wir fest, dass der russische Angriffskrieg auf ein benachbartes europäisches Land natürlich große Auswirkungen hat. Dies gilt auch für die Märkte für Agrarprodukte, die Inflation und die Energiekosten in Deutschland und der EU. Das hat Auswirkungen. Was man allerdings auch feststellen muss, ist, dass der Einfluss von Importen – gerade von Getreide auf den Getreidemarkt in Deutschland und der gesamten EU – nicht das entscheidende Feld bei den Folgen, die wir haben, ist. Das liegt daran, dass der Importanteil nur – auch das wurde heute bereits gesagt – 4,5 % der Gesamtgetreideeinfuhren betrifft. Ich darf zur Sachverhaltsaufklärung beitragen: Wenn man in die EU und damit auch nach Deutschland etwas importiert, gelten die lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Vorgaben der EU – auch für Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen, wie sie in diesem Land bei Importen nun einmal gelten. Ich bitte darum, bei der Wahrheit zu bleiben. Das wäre sehr hilfreich, auch wenn es schwerfällt. Deswegen gibt es risikoorientierte Stichprobenkontrollen sowie die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung: All das gilt dort ganz normal. Was wir unterstützen, ist das politische Ziel, dass die Ukraine exportieren kann – nicht nur im eigenen Interesse. Dieses Land benötigt die Einnahmen. Das ist dort für die Volkswirtschaft ganz wesentlich, aber auch für viele Regionen dieser Welt, die darauf angewiesen sind, weil sie sich davon ernähren. Hierbei handelt es sich insbesondere um den globalen Süden, vorrangig um Länder in Afrika. Deswegen unterstützen wir als Staatsregierung alles, was die Europäische Kommission macht, zum Beispiel mit dem Solidaritätskorridor, den wir dort eröffnet haben. Das ist eine kluge Politik. Da sind wir schon bei dem Pfad: Alles, was Sie wollen – zum Beispiel die Handelspolitik –, fällt in die Zuständigkeit der EU. Wir schieben nicht die Verantwortung weg, sondern wir haben wieder einmal den Fall, dass Sie ständig Weltpolitik im Sächsischen Landtag betreiben wollen. (Jörg Dornau, AfD: In Polen ist es etwas anders als in Deutschland, Herr Minister! Hören Sie zu!) Man kann natürlich alles thematisieren. Aber wenn man sich ernst nehmen würde, dann würde man sich mit den Themen beschäftigen, bei denen man im Freistaat Sachsen die Handhabe hat. Das ist nun einmal nicht die internationale Handelspolitik. Die Verhandlungen werden durch die Europäische Kommission geführt. Diese konsultiert die EU-Mitgliedsstaaten. Deswegen haben wir nichts anderes tun können, als in der Stellungnahme zu Ihrem Antrag festzustellen, dass dafür das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuständig ist. Dieses vertritt in diesen Verhandlungen die deutschen Interessen. Das tut es. Insofern kann man auf diese Position verweisen. (Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Diese unterstützen wir, und wir haben auch keinen Anlass, in irgendeiner anderen Art und Weise tätig zu werden. Wir achten peinlich genau darauf, dass der Bund und die EU nicht in Bereiche hineinregieren, die in Länderzuständigkeit sind. Deshalb tun wir es auch nicht umgekehrt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Günther sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Ich übergebe für das Schlusswort an Herrn Kollegen Dornau von der AfD-Fraktion; bitte schön.

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Jörg Dornau AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Staatsminister, seien Sie froh, dass Sie Minister in Sachsen und nicht in Polen sind. (Sören Voigt, CDU: Was denn nun? – Staatsminister Wolfram Günther: Vielleicht passiert ja noch was im Laufe der Rede!) Beides, bedingungslose Solidarität mit der Ukraine und Rücksichtnahme und somit Schutz für unsere Landwirte, geht nicht gleichzeitig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn ich die Jubelmeldungen aus Brüssel über den EU-Kandidatenstatus der Ukraine vernehme. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil Sie ja wollen, dass die Ukraine vernichtet wird!) Da muss man sich wirklich fragen: Sind die Eurokraten denn von allen guten Geistern verlassen? Mit Verlaub, Herr Ministerpräsident Kretschmer – leider ist er nicht da –, Ihre Kommissionspräsidentin von der Leyen nennt es: „Wir wollen, dass Sie mit uns den europäischen Traum leben.“ Dieser schöne Traum der EU-Bürokraten dürfte für unsere Landwirte eher ein Alptraum werden, denn neben den – – (Staatsminister Wolfram Günther: Deutschland hat 6 Milliarden europäische Agrarförderung bekommen, 300 Millionen gingen nach Sachsen!) – Wer zahlt denn in den Topf ein? (Staatsminister Wolfram Günther: Sie nicht!) – Na, Sie oder was? (Staatsministers Wolfram Günther: Der Freistaat Sachsen ist nun mal Nettoempfänger!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte keine Zwiegespräche! Kollege Dornau, fahren Sie bitte fort! (Staatsminister Wolfram Günther: Nehmen Sie es mir nicht übel, das ist solcher Schwachsinn, den Sie hier erzählen! Sachsen ist Nettoempfänger! – Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten)

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Jörg Dornau AfD

Sagen Sie das mal dem Minister, Herr Präsident! (Zuruf des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Fahren Sie fort, Kollege Dornau! (Jörg Urban, AfD: Unglaublich! – Anhaltende Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ich bitte um etwas Ruhe auf der Ministerbank. Kollege Dornau, bitte fahren Sie mit dem Redebeitrag fort.

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Jörg Dornau AfD

Das mache ich sehr gern, Herr Präsident. Vielen Dank. Neben den bereits bestehenden Einschränkungen wird die europäische Landwirtschaft von einem der größten Agrarexporteure der Welt dauerhaft und ohne Beschränkungen penetriert. Das ist ein weiterer Schritt zur Vernichtung der heimischen Landwirtschaft. (Widerspruch von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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Lucie Hammecke GRÜNE

Das ist peinlich!) Im Gegensatz zu Ihnen steht die AfD ohne Wenn und Aber an der Seite unserer sächsischen, unserer deutschen Landwirte und fordert deshalb den sofortigen Einfuhrstopp von Agrarprodukten aus der Ukraine, (Beifall bei der AfD) und zwar solange, bis die bedürftigen Länder des Südens – – (Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN –

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Rico Gebhardt Die Linke

Na, jetzt wird’s interessant!) Tagesordnungspunkt Längeres Gemeinsames Einführung der Gemeinschaftsschule Drucksache 7/13709, Antrag Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Kollegin NeuhausWartenberg, bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir bitte am Anfang ein paar Sätze zur Vergangenheit, um unseren Antrag besser einordnen zu können. Drei Jahre ist es her, dass der Landtag das Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule beschlossen und verabschiedet hat. Damals haben auch wir schweren Herzens zugestimmt, weil, wie Sie sich sicher alle sehr gut erinnern – Was? (Heiterkeit bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN –

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Rico Gebhardt Die Linke

Noch mal!) – Ja, Herr Gebhardt, noch mal, wir haben ja noch ein bisschen Zeit. – Solange, bis der Transit über die bedürftigen Länder des Südens nicht vollumfänglich sichergestellt ist. Besinnen Sie sich doch endlich einmal auf eine Politik für die Interessen unseres Landes, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind auch solidarisch mit anderen Ländern! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) unserer Bürger und unserer Wirtschaft! Stimmen Sie zu, mein Gott! (Beifall bei der AfD Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das Schlusswort für die AfD-Fraktion sprach Kollege Dornau. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/13541 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei vielen Dafür-Stimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache abgelehnt und damit auch nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Lernen in Sachsen: Bilanz der im Freistaat Sachsen jetzt! der Fraktion DIE LINKE können, das Gesetz dem ursprünglichen Volksantrag nur noch ähnlich war. 50 000 Bürgerinnen und Bürger wollten eigentlich etwas anderes. Unfassbar viele Menschen hatten sich gemüht und schafften es, nach 15 Jahren endlich die Volksgesetzgebung für einen Moment wiederzubeleben, und dann kam es doch irgendwie anders. Es sollte der bildungspolitische Fortschritt sein. Von dem Fortschritt ist leider nicht viel übrig geblieben. Ich will nicht sagen, ich habe es geahnt. Aber ich habe es geahnt. Damals wurde über eine an Stellen doch irgendwie sinnentleerte Variante abgestimmt. Der politische Wille der CDU war – das muss ich sagen – maßgeblich; denn Sie, werte CDU-Fraktion, wollten die Gemeinschaftsschulen nicht so richtig und können sich bis heute nicht ernsthaft damit anfreunden. Was hat man damals gemacht? Man hat zu viele rechtliche und bürokratische Hürden für die Einrichtung und Gründung von Gemeinschaftsschulen eingerichtet, sodass es faktisch sehr schwierig ist, eine Gemeinschaftsschule zu gründen. Damit war uns schon damals klar, dass es nur wenige geben wird. Ich hatte das auch dem Hohen Hause explizit so mitgeteilt. Um es einmal an Zahlen festzumachen und in die Gegenwart zu schauen, damit Sie wissen, worüber wir reden: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2020 wurden in Sachsen bisher lediglich vier Gemeinschaftsschulen und drei Oberschulen+ gegründet. Zum Vergleich: In Thüringen wurde 2011/2012 die Gemeinschaftsschule eingeführt. Heute gibt es dort insgesamt 75 Gemeinschaftsschulen. In Sachsen-Anhalt wurde 2013/2014 die Gemeinschaftsschule eingeführt, und dort gibt es heute bereits 47. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Bei der aktuellen Entwicklung in Sachsen werden es 2033, also in zehn Jahren, vermutlich 13 oder 14 Gemeinschaftsschulen sein. Das ist nicht gut und wird der gesetzlichen Verpflichtung, wie ich finde, nicht gerecht, Gemeinschaftsschulen in allen Belangen gleichberechtigt zu behandeln. Ich hatte bis heute gehofft, dass die Zahlen nicht stimmen und noch irgendwo Gemeinschaftsschulen versteckt sind, die wir LINKEN nicht sehen. Aber laut des Berichts zur Bilanz der Gemeinschaftsschulen, den Kultusminister Christian Piwarz heute vorgelegt hat und der lange überfällig ist, stimmen die Zahlen. Es gibt noch eine Handvoll Schulen, die sich im Moment auf den Weg zur Gemeinschaftsschule machen oder dies zumindest planen. Dass der Bericht als Forderung unseres Antrags nun vorliegt, feiere ich hart, und ich kann beruhigt mit dem Gefühl in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass unser Antrag als Knaller-Erfolg in meine persönliche Parlamentsgeschichte eingehen wird. Der Teil der umfassenden Bilanz und Transparenz über die Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in Sachsen bis zum Jahresende – dahinter können wir einen Haken setzen. Zudem wollen wir schon sehr genau wissen, welche Hindernisse und Probleme es bei der Antragstellung und den weiteren Handlungsbedarfen gibt. Apropos Hindernis: Aus der Arbeit des Vereins „Länger Gemeinsam Lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen“ wissen wir, dass zusehends Schulleitungen davon die Finger lassen wollen, weil es – so wird es zumindest erzählt – vonseiten der entsprechenden Stellen nicht nur keine Unterstützung gibt, sondern offenbar mitgeteilt wird, dass bei der Gründung einer Gemeinschaftsschule Lehrkräfte die Schule verlassen würden und es damit zum Unterrichtsausfall käme. (Staatsminister Christian Piwarz: Das stimmt nicht!) Dazu kann ich nur sagen: Wenn das stimmt, dann ist das keine Art des Umgangs, wenn wir über gleichberechtigte Schularten sprechen. Aus diesen Gründen fordern wir im zweiten Teil unseres Antrags, die Einführung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen aktiv – und wir meinen wirklich aktiv – zu fördern. Angesichts der geringen Zahlen an Gemeinschaftsschulen ist das meiner Meinung nach dringend notwendig. Das fängt bei einer gründungsfreundlichen Verwaltungspraxis in der Schulverwaltung und der Schulaufsichtsbehörde an und hört bei einer attraktiven und unbürokratischen Unterstützung von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Schulträgern, die eine Gemeinschaftsschule gründen und ausbauen wollen, auf. Natürlich fordern wir des Weiteren den Einsatz von Regionalmitarbeiter(inne)n als Ansprechpartner(innen), das Mitdenken aller sozialen Schichten, einen Erfahrungsaustausch der Projekte und Initiativen usw. usf. Dem Grunde nach hat es Sachsen wirklich bitter nötig; wir sprachen vorhin schon darüber. Ich bin mir sicher, dass Gemeinschaftsschulen weitaus mehr Möglichkeiten bieten würden, für die akuten Probleme wie Unterrichtsausfall, eine hohe Quote von Nachhilfe und Schulabgänger(inne)n ohne Abschluss, den Lehrkräftemangel etc. Lösungen anzubieten, mit jahrgangsübergreifendem Lernen die Möglichkeit zum selbstbestimmten, projektbezogenen Lernen, Lehrkräfte, die weniger überlastet sind, und vor allem, auf eine frühzeitige Trennung, die oft eine soziale Ursache hat, zu reagieren. Gemeinschaftsschulen helfen gegen soziale Ungleichheit. Das ist ein Fakt. Die Chancen, einen höheren Schulabschluss zu erwerben, gelten dann auch für Kinder, deren Eltern nicht so viel Geld in der Tasche haben oder die aus migrantischen Elternhäusern kommen. Der positive Effekt einer Gemeinschaftsschule ist nun einmal wissenschaftlich belegt. Wie sehr sich das viele Eltern wünschen und es auch kommunal unterstützt wird, sehen wir gerade in Dresden. Da gab es nicht nur einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD im Dresdner Stadtrat, sondern auch Eltern, die viel mehr Gemeinschaftsschulen fordern – zu Recht, wie ich finde. Denn aktuelle Zahlen sagen, dass an den beiden Gemeinschaftsschulen in Dresden – ich zitiere die „DNN“ – „bei der Anmeldung für das kommende Schuljahr mehr als 70 Kinder abgewiesen werden“. Diese wurden an Gymnasien und Oberschulen umgelenkt, „weil es keine adäquaten Alternativen gibt“. Es gibt also definitiv zu wenig Gemeinschaftsschulen. Nein, es war und ist kein Systemsturz, obwohl einige im Hohen Hause das scheinbar als solchen empfinden. Aber darüber möchte ich gar nicht reden. Ich möchte vielmehr darüber sprechen, was wir lehren und lernen sollten. Bildung muss unbedingt mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten, und wenn wir die Entwicklung ehrlich analysieren, ist ein Schluss nur folgerichtig: Gemeinschaftsschulen sind unabdingbar. Es nützt nichts, sich weiter mit PISA zu rühmen, wenn die gesellschaftliche Lage und die Lage der Schulen so sind, wie sie sind. Wir sollten nicht Schülerinnen und Schüler umlenken, sondern innerhalb der Bildungspolitik grundsätzlich umsteuern. Das „Bildungsland 2030“, so gut wir den Prozess finden, ist leider noch lange hin, für bestimmte Probleme wahrscheinlich sogar zu lange. Natürlich müssen wir uns im Hohen Hause und gesellschaftlich darüber verständigen, was wir unter Bildung im Gesamten verstehen und was alles dazugehört. Eine Kultur des lebenslangen Lernens, die alle mitnimmt und zu Zusammenhalt und Demokratie befähigt, fänden wir richtig. Dazu gehört in meiner Welt selbstverständlich auch die Gemeinschaftsschule, wenn möglich, an sehr vielen Stellen. Haben Sie herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Gasse.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Drucksache beantragt die Fraktion DIE LINKE nicht nur die Vorlage eines Berichts des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in unserem Freistaat Sachsen; darüber hinaus wünschen sich die Antragsteller nicht weniger als eine Sonderbehandlung für Gemeinschaftsschulen. Wir hörten gerade den Beitrag von Frau Neuhaus-Wartenberg. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Eine Gleichbehandlung wollen wir!) – Na ja, schauen wir einmal. – Ihre Forderung nach zusätzlichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Gemeinschaftsschulen betrifft insbesondere das Lehrpersonal sowie die Ressourcen. Allerdings geht dieser Wunsch weit über das Maß der Förderung und Unterstützung hinaus, die alle anderen Schularten im Freistaat Sachsen erhalten. Des Weiteren soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem angebliche Hindernisse für die Gründung abgebaut werden sollen. Nun, meine Damen und Herren, der Antragstext ist zwar lang, aber irgendwie haben die Kollegen vergessen, zu erwähnen, um welche Hindernisse es sich dabei eigentlich handeln soll. Vielleicht – das ist für mich naheliegender – liegt es daran, dass es keine Hindernisse gibt. Die Gemeinschaftsschule in Sachsen ist eine Schulart wie jede andere auch. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, Gemeinschaftsschulen einzuführen, um interessierten Eltern und Kindern die Möglichkeit zu eröffnen, länger gemeinsam zu lernen. Es handelt sich hierbei um eine gleichberechtigte Schulart, ich betone: um eine neben Grundschule, Oberschule und Gymnasium gleichberechtigte Schulart. In einem Punkt, verehrte Kollegin Neuhaus-Wartenberg, haben Sie recht: dass meine Kollegen der CDU-Fraktion und auch ich das gegliederte sächsische Schulsystem als ganz klar das bessere und erfolgreichere ansehen. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Christian Piwarz) Es ist besser hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit, und es ist besser und erfolgreicher, wenn es um die Förderung der Leistungsbereitschaft der Schüler geht. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Individuelle Kompetenzen von Schülern können besser unterstützt und soziale Aspekte besser berücksichtigt werden. Last, but not least: Auch für die Aufarbeitung bestehender Lerndefizite ist das gegliederte sächsische Schulsystem besser als jedes andere in Deutschland geeignet. Dennoch hat sich die Koalition politisch auf die Einführung der Gemeinschaftsschule verständigt. Mit der Leipziger Modellschule wurde mit Beginn des Jahres 2021/2022 die erste Gemeinschaftsschule als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft eingerichtet, ebenso die Freie Keulenbergschule als erste Oberschule+. 2023 folgten mit der Universitätsgemeinschaftsschule Dresden und der Gemeinschaftsschule Campus Cordis in der Albertstadt zwei weitere Gemeinschaftsschulen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Vorlage des Berichts des SMK zur Entwicklung der Gemeinschaftsschulen und um wirklich fundierte Aussagen darüber treffen zu können, werden wir wohl erst Anfang Januar 2024 über ausreichendes Datenmaterial verfügen. Mit Beginn des Berichtszeitraums zum Januar 2021 gab es noch keine Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ in Sachsen. Die beiden Schulen, die im Laufe des Jahres 2021 gegründet wurden, hatten während der Corona-Pandemie zunächst einen stark eingeschränkten Schulbetrieb durchlaufen. Erst ein Jahr später kamen zwei weitere Gemeinschaftsschulen hinzu. Ich bin mir sicher, dass diesem Hohen Haus Anfang 2024 erstmals ein Bericht vorliegen wird, der auf einer ausreichenden Datengrundlage basiert und wirklich belastbare Aussagen treffen kann. Zur Förderung der Gründung von Gemeinschaftsschulen oder der Umwandlung einer bestehenden Schule in eine Gemeinschaftsschule haben wir alle erforderlichen gesetzlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen. Wie für jede andere Schulart wird die fachliche Beratung und Begleitung von interessierten, von bestehenden oder neu gegründeten Gemeinschaftsschulen durch das Landesamt für Schule und Bildung sichergestellt. Die Gemeinschaftsschule in Sachsen genießt also keinen Sonderstatus. An die Gemeinschaftsschule in Sachsen werden die gleichen qualitativen Erwartungen gerichtet wie an jede andere Schulart auch. Das betrifft die Beschulung, die zu erreichenden Bildungsabschlüsse und die Lehrpläne. Die gebotene Gleichbehandlung aller Schularten führt zwangsläufig dazu, dass zusätzliche Maßnahmen zugunsten einer Schulart – hier der Gemeinschaftsschule – abzulehnen sind. Da mit Blick auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen keine Defizite bei der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen bestehen, bedarf es auch keines Gesetzentwurfs. Eines kann man jedoch jetzt schon feststellen: Trotz guter, gesetzlich sicherer Rahmenbedingungen und Ressourcenzuweisung findet die Gründung und Umwandlung von bestehenden Schulen in Gemeinschaftsschulen nur unterdurchschnittlich statt. (Sabine Friedel, SPD: Was heißt denn „unterdurchschnittlich“?! Was ist der Durchschnitt?!) Das bedeutet unserer Ansicht nach und weist deutlich darauf hin, dass das gegliederte sächsische Schulsystem seitens der Eltern, der Schüler und der Schulen selbst als das geeignetere und erfolgreichere angesehen und somit für besser gehalten wird. Deshalb bitten meine Fraktion und ich um Ablehnung des Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Gasse. Nun spricht Kollege Peschel für die Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Kollege.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Lehrermangel, fehlende Schulleitungen, Unterrichtsausfall in Größenordnungen, überfüllte Klassen, überlastete Lehrer, verhaltensauffällige Schüler, Schüler unterschiedlichster Kulturkreise, Schüler, die wenig oder gar kein Deutsch sprechen – das ist leider sächsischer Schulalltag. Unsere Schulen sind am Limit. Der Antrag der LINKEN leistet keinen Beitrag, die Schulprobleme zu lösen oder das Bildungsniveau in Sachsen zu stärken. Den LINKEN geht es einzig und allein darum, ein ideologisches Projekt voranzutreiben, weil es ihrer Meinung nach nicht genug Gemeinschaftsschulen in Sachsen gibt. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das haben Sie richtig erkannt!) – Das ist schön. – Im Antrag steht auch nichts von einer grundlegenden Verbesserung der gesamten Situation aufgrund von Erfahrungen aus anderen Bundesländern; denn die gibt es nicht. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Hä?!) Es gibt kein einziges Bundesland, das aufgrund von Gemeinschaftsschulen bessere Bildungsergebnisse vorweisen kann. Über unsere Kritikpunkte zur Gemeinschaftsschule haben wir uns bereits im Zuge des Volksantrags umfassend geäußert. Wir von der AfD verfolgen einen anderen Bildungsansatz als die LINKEN. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Kollegin Melcher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir im Hohen Haus im Rahmen einer Aktuellen Debatte auf Antrag der SPD-Fraktion bereits eine Zwischenbilanz zum längeren gemeinsamen Lernen gezogen. Sofern mit dem Antrag der LINKEN der Eindruck entstehen sollte, wir hätten mit der Einführung der Gemeinschaftsschule einen Haken hinter das Thema gemacht, so kann ich sagen, das ist mitnichten der Fall. Richtig ist, dass erst seit heute ein offizieller Bericht vorliegt, obwohl dies bereits 2020 vom Landtag beschlossen wurde. Das Kultusministerium hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt. Auch wenn dieser Antragspunkt aus unserer Sicht berechtigt war, war vorher abzusehen, dass dieser Bericht doch recht schmal ausfallen wird. Nun sind es ganze sieben Seiten – wenn man ehrlich ist, eigentlich nur fünf – geworden. Das liegt vor allem daran, dass bis heute nur eine Handvoll Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ existiert und daher die Erfahrungen sehr überschaubar sind. Das wissen auch Sie, liebe Kollegen von der Linksfraktion. Sie stellen dazu auch Kleine Anfragen. Insofern vermute ich, es geht Ihnen nur vordergründig um einen Sachstandsbericht; vielmehr schwingt in Ihrem Antrag ein Stück weit der Vorwurf mit, längeres gemeinsames Lernen sei in Sachsen zwar möglich, aber nach wie vor nicht gewünscht, und das finde ich tatsächlich etwas schwierig. Wir haben mit der Änderung des Schulgesetzes 2020 den Weg frei gemacht für längeres gemeinsames Lernen. Aus bündnisgrüner Sicht war das ein Meilenstein. Wir haben uns nach zähem Ringen auf ein optionales Modell verständigt. Das heißt, alle an Schulen Beteiligten müssen im Boot sein, um die Gemeinschaftsschule zu wollen. Das löst keine Revolution aus. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dennoch haben sich Schulen auf den Weg gemacht. Diesen politischen Erfolg und dieses Engagement von Schulen sollten wir nicht madigreden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche mir, dass die ersten Schritte hin zum längeren gemeinsamen Lernen nicht kleingeredet werden. Vielmehr ist es an uns, die Schullandschaft zu bestärken und zu ermutigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben aber nicht nur das Schulgesetz geändert; es gibt auch eine Schulordnung und einen Leitfaden. Eine Plenardebatte darüber, ob es eine gezielte Förderung der Gemeinschaftsschule braucht oder eine proaktive Schulverwaltungspraxis, damit die Gemeinschaftsschule „die Standardschulform im sächsischen Schulsystem wird“, ist, ganz ehrlich, in ihrem Verlauf vorhersehbar. Aber was viel schwerer wiegt: Sie hilft den Schulen leider überhaupt nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte es begrüßt, anhand des Antrages tatsächlich eine Bilanz zu erwirken, etwa durch eine Sachverständigenanhörung im Schulausschuss. (Zuruf von den LINKEN: Können wir noch machen!) Wir als BÜNDNISGRÜNE-Landtagsfraktion haben mehrere Veranstaltungen zum Thema gemacht. Dabei ging es auch um die bestehenden Hürden und um Regelungslücken im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb einer Gemeinschaftsschule oder einer Oberschule+. Es wurde sehr deutlich: Das ist eine Entwicklung, für die wir mit dem Schulgesetz lediglich einen Startschuss gegeben haben. Ich bin zuversichtlich, dass es auf dem weiteren Weg noch weitere Veränderungen geben wird und geben kann. Ob diese Veränderungen das Schulgesetz, die Schulordnung oder den Leitfaden adressieren, ob es mehr Unterstützung durch die Schulaufsicht und durch Netzwerkarbeit geben wird, und was im Zusammenhang mit der Lehrkräfteausund -fortbildung verändert werden muss – das muss aus meiner Sicht gemeinsam mit der Schulpraxis ausgelotet und dann im politischen Raum diskutiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vom SMK gestartete Beteiligungsprozess „Bildungsland 2030“ spricht jedenfalls auch jetzt schon eine deutliche Sprache, wohin die Reise gehen soll. In einer Empfehlung der Expert(inn)enräte heißt es: „Schulträger sollen auf Beschluss der Schulkonferenzen räumlich getrennte Schulen zu Schulverbünden und Schulen am gemeinsamen Standort zu Schulzentren unter einer gemeinsamen Leitung und gemeinsamer Stellen- und Mittelbewirtschaftung zusammenfassen können“. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen unverändert zur Gemeinschaftsschule. Aus unserer Überzeugung ist das längere gemeinsame Lernen die Zukunft aus programmatischen und auch aus pragmatischen Gründen gleichermaßen. Lassen wir uns also die Erfolge nicht kleinreden! Stärken wir die positive Entwicklung, und nehmen wir diejenigen in den Blick, die die Gemeinschaftsschule angehen! Wir werden Ihren Antrag leider ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf einige Punkte noch kurz eingehen. Noch einmal zum zeitlichen Ablauf, und das an die Adresse der Antragsteller. – Oh, ich habe noch 19 Minuten! (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir hatten den Volksantrag im Jahr 2019 in den Landtag bekommen. Wir haben 2020, kein ganzes Jahr später, das Schulgesetz geändert. Wir hatten im Jahr 2021 die neuen Schulordnungen, die Voraussetzung für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ waren. Wir haben 2022 die ersten Gemeinschaftsschulen erlebt, die eingerichtet worden sind. Wir sind jetzt – so viel gehört dazu – nicht nur bei sieben Schulen, an denen in Sachsen länger gemeinsam gelernt wird, sondern eigentlich bei zehn; denn die §-63-d-Schulen kann man dazurechnen. Innerhalb von zwei Jahren auf zehn Schulen zu kommen – unter Pandemieumständen, in einer Situation, in der für die Einrichtung einer solchen Schule alle Hand in Hand gehen müssen: das Kollegium, Schulträger, Eltern, Schülerinnen und Schüler –, ist, finde ich, keine schlechte Leistung, und wird den zehn Fällen, die wir in Sachsen haben, nicht gerecht. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Man kann das als „unterdurchschnittliche Gründungsaktivität“ bezeichnen. Darüber bin ich ein bisschen gestolpert, Herr Kollege Gasse. Was ist denn die durchschnittliche Gründungsaktivität? (Albrecht Pallas, SPD: Viel ist klar mehr!) Ich verstehe das Argument gar nicht, weil ich den Vergleich gar nicht verstehe, den Sie ziehen wollen, wenn doch vorher keine Schulen des längeren gemeinsamen Lernens in Sachsen gegründet worden sind und gegründet werden konnten? Wir hören, die unterdurchschnittliche Gründungsaktivität liege daran, dass Sachsen in allen Belangen besser als jedes andere Bundesland in Deutschland sei. Das kann man glauben. In manchen Belangen ist das tatsächlich so. Trotzdem gilt: Wir mögen besser als jedes andere Land in Deutschland sein; aber Deutschland insgesamt liegt im internationalen Bildungsvergleich nur auf Platz 30. Man muss eingestehen, dass vor dem Platz 30 die Plätze 29, 28, 27 bis hin zu Platz 1 kommen und dass all diese Plätze – 1 bis 29 – von Ländern mit Systemen eingenommen werden, die vorsehen, dass standardmäßig bis zur 10. Klasse gemeinsam gelernt wird. Punkt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Hört, hört!) Hierbei, ohne Frage, gibt sich das Kultusministerium große Mühe, der Philosophie zu folgen und Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ nicht schlechter zu behandeln als andere Schulen auch. (Heiterkeit des Abg. Frank Richter, SPD) Aber man muss sich natürlich fragen, was das heißt. Zum anderen muss man sich fragen: Setzt sich das wirklich in allen Bereichen fort, in allen nachgeordneten Behörden? Ich bin mir da nicht so sicher, auch nach dem, was ich an Echo bekomme. Und selbst, wenn es sich dorthin fortsetzt: Manchmal ist es gar nicht das Ministerium, das Schulentwicklungsprozessen im Wege steht. Wir haben in Sachsen Beispiele, dass sich Schulträger, Schulleitungen und Eltern gemeinsam mit großen Workshop-Konzepten auf den Weg gemacht haben, und am Ende ist es die CDU-Fraktion im Stadtrat Gröditz, die sagt: Wir vertagen das mal; das ist uns zu früh; wir wollen uns damit gar nicht befassen. Dabei ging es nur am Rande um Gemeinschaftsschule; eigentlich ging es um inhaltliche Weiterentwicklung. Das ist, glaube ich, der Punkt, an dem wir viel mehr machen müssen. Denn wir wissen doch alle auch – wir haben unseren Hattie gelesen oder vom Kultusministerium vorgebetet bekommen –: Bildungsergebnisse hängen nicht mit der Schulstruktur zusammen; das ist so. Sie hängen damit zusammen, welchen Unterricht Lehrerinnen und Lehrer machen, unter welchen Bedingungen sie ihn abhalten, welche Inhalte wie vermittelt werden können. Warum finden wir die Gemeinschaftsschulen und das längere gemeinsame Lernen trotzdem wichtig und gut? Weil Sozialstruktur darin gemischt abgebildet wird, weil sozialer Zusammenhalt davon abhängt. Man kann sich fragen, warum wir in Sachsen – sicher – so viele gute Ergebnisse im Bildungsbereich, aber so wenige gute Ergebnisse in Sachen sozialer Zusammenhalt haben. Das erleben wir täglich in diesem Haus, und das erleben viele Menschen in der Gesellschaft, die sich wirklich Sorgen um den sozialen Zusammenhalt machen. Das andere, was für das längere gemeinsame Lernen spricht – und auch das werde ich nicht müde zu betonen –, ist die Leistungsfähigkeit der Struktur. Wir haben heute früh in der Debatte über eine moderne Verwaltung viel von Effizienz gehört. Wir müssen auch im Schulsystem schauen, dass wir unsere Ressourcen effizient und sinnvoll einsetzen, sodass sie nicht verschwendet werden, sondern beim Kind ankommen. Ist es effizient, zwei parallele Schulsysteme nebeneinander aufrechtzuerhalten? Ist es effizient, Lehrkräfte nach Schularten getrennt auszubilden und dann zu bemerken: Oh, für die eine Schulart mögen wir genug haben, für die andere aber gar nicht? Dabei geht es in beiden Fällen um Klassenstufe 5 und den gleichen Stoff, der unterrichtet werden muss. Aber wir haben die Leute im Gymnasium sitzen, an der Oberschule nicht. Dann fällt an der Oberschule der Unterricht aus. Ist das wirklich effizient? Das ist nicht effizient; und das kann das längere gemeinsame Lernen vermeiden, indem man Lehrkräfte binnendifferenziert unterrichten lässt und man die unterschiedlichen Bildungswege nicht in unterschiedlichen Bildungssystemen betreut, sondern unter einem Dach an einer Schule, sodass die Physiklehrerin sich nicht mit zwei Abordnungen an zwei andere Gymnasien herumschlagen muss, sondern sie vor Ort bleiben und die volle Zeit unterrichten kann. Das ist ein effizienter Einsatz von Ressourcen. Unser so viel gepriesenes gegliedertes Schulsystem sorgt leider auch dafür, dass der Lehrermangel so gravierend ist, wie er jetzt ist, weil wir die wertvolle Ressource Lehrkräfte, die wir haben, in einem nicht effizienten System verschleißen. Das alles sind Gründe, sich dem Gedanken des längeren gemeinsames Lernens strukturell noch einmal von einer ganz anderen Seite zu nähern. Ich hoffe, dass man nicht nur die Bildungspolitikerinnen und -politiker, sondern auch die Finanzpolitikerinnen und -politiker mittelfristig erreicht, weil wir ein großes Potenzial haben – nicht, Geld einzusparen, sondern Geld dahin zu bringen, wo es wirklich gebraucht wird: an Kinder und Jugendliche direkt, um in deren Bildung zu investieren. Trotz alledem: Der Antrag ist eigentlich nicht mehr notwendig, was den Berichtsteil angeht. Zumindest trifft er auf die falschen politischen Mehrheiten, was die Forderungsteile angeht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Insofern können wir ihn gern in anderthalb Jahren noch einmal besprechen. Vielen Dank! (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Ist eine zweite Rederunde gewünscht? – Seitens der Fraktion DIE LINKE nicht. Seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Piwarz. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Christian Piwarz

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen Ausführungen zum Antrag möchte ich eines ganz klar voranstellen: Die Gemeinschaftsschule wird in Sachsen sowohl vonseiten des Kultusministeriums als auch des Landesamtes für Schule und Bildung gleichberechtigt gegenüber den anderen Schularten behandelt. Die Gemeinschaftsschule ist grundsätzlich eine Schulart wie jede andere auch im sächsischen Schulsystem, und das gilt gleichermaßen für die Oberschule+. Beiden stehen die Ressourcen und Mittel zur Verfügung, auf die auch alle anderen Schulen zurückgreifen können, beispielsweise das Qualitätsbudget oder die GTA-Mittel. Ich sage das deshalb so ausdrücklich, weil der Antrag den Eindruck erweckt, mein Haus würde die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und den entsprechenden Anträgen nicht oder nur schleppend umsetzen. Das weise ich entschieden zurück. Wir haben zur Einführung der Schulform zum längeren gemeinsamen Lernen unsere Hausaufgaben erledigt. Die Schritte wurden bereits dargestellt. Ich möchte sie daher noch einmal kurz einordnen: Wir haben in der Koalition nach intensiven Diskussionen gemeinsam im Hohen Haus am 15. Juli 2020 das Sächsische Schulgesetz geändert und die Gemeinschaftsschule als neue Schulart sowie die Oberschule+ als Oberschule mit besonderem pädagogischen Profil „Längeres gemeinsames Lernen“ eingeführt. Vor der Einrichtung dieser Schulen mussten vielfältige konkrete organisatorische und pädagogische Fragen geklärt und die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die entsprechende Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und Oberschule+ trat am 1. August 2021 vor dem Schuljahr 2021/22 in Kraft. Mit der Leipziger Modellschule wurde auch unmittelbar die erste Gemeinschaftsschule als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft eingerichtet. Mit der Keulenbergschule in Großnaundorf startete die erste freie Oberschule+ im Schuljahr 2021/2022 als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft. Zum Schuljahr 2022/2023 erhielten jeweils zwei weitere Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ eine Genehmigung. Von der inhaltlichen Basis her ist es erst jetzt, nach Abschluss von zwei Schuljahren, sinnvoll, einen Bericht zum Stand der Einführung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ mit belastbaren Aussagen zu treffen. Rein formal allerdings – und das muss ich klar sagen – hätte ein Bericht jeweils zum 1. Januar dem Landtag zugehen müssen. Da brauchen wir nicht herumzureden, das ist ein ärgerliches Versäumnis, das uns nicht passieren darf und bei dem ich um Nachsicht bitte. Gleichwohl mangelt es nicht an entsprechenden Informationen gegenüber diesem Hohen Haus. Die dem Landtag in mehreren Drucksachen und im Ausschuss übermittelten Informationen wurden nunmehr in einem ordnungsgemäßen Bericht nachgeliefert. Aus dem vorliegenden Bericht wird ersichtlich, dass neben der Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen und strukturellen Voraussetzungen die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ sowohl durch das Kultusministerium als auch des Landesamtes für Schule und Bildung umfassend fachlich begleitet und unterstützt wird. Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der betreffenden Schulordnungen wurden detaillierte Leitfäden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ erarbeitet und auf dem Bildungsserver veröffentlicht. Damit erhalten interessierte Schulträger und Schulen hilfreiche Orientierung und Unterstützung. Außerdem wird so ein einheitliches Vorgehen der Schulaufsicht von Anfang an abgesichert. Schulentwicklung ist ein andauernder Prozess. Deshalb werden die Leitfäden in geeigneten Abständen geprüft und auf der Grundlage gewonnener Erfahrungen und Erkenntnisse fortgeschrieben. Des Weiteren wurden Hinweise zur Erarbeitung einer Stundentafel für die Sekundarstufe 1 an der Gemeinschaftsschule erarbeitet und allen Schulen über den Bildungsserver zur Verfügung gestellt. Da die konkrete Ausgestaltung der Stundentafel ausschließlich in der Eigenverantwortung der Schule liegt, dienen die Hinweise den Schulen als Unterstützung bei der anspruchsvollen Aufgabe der Erarbeitung einer schulspezifischen Stundentafel. Das Landesamt für Schule und Bildung stellt prozessbegleitend eine FAQ-Liste zusammen. Alle Fragen, die in bisherigen Beratungen und Zusammenkünften immer wieder aufgetreten sind bzw. auftreten, werden für interessierte Schulträger und Schulen darin beantwortet. Wir lassen die Schulen nicht allein, die sich bereits zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ entschieden haben. Hierzu sind insbesondere Fortbildungsangebote zur differenzierten Förderung wichtig. Den Lehrerinnen und Lehrern stellen wir diese sowohl über den Fortbildungskatalog als auch im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung zur Verfügung und wir werden künftig auf noch gezieltere Angebote achten. Die Gemeinschaftsschulen werden konzeptionell-inhaltlich durch das Kultusministerium eng begleitet. Es finden regelmäßig Gesprächsrunden mit den Schulleitungen der einzelnen Schulen und Besuche der Schulen vor Ort statt. In den Gesprächen und Schulbesuchen werden unter anderem aktuelle Fragen der weiteren Schulentwicklung erörtert und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Im engen Kontakt stehen die zuständigen Kolleginnen und Kollegen meines Hauses auch mit dem Verein „Länger gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V.“. So hat mein Haus beispielsweise den ersten Gemeinschaftsschultag des Vereins im November 2022 sowohl finanziell als auch mit inhaltlichen Beiträgen unterstützt. So ist es auch für den zweiten Fachtag in diesem Jahr zugesagt. Aktiv fördern wir derzeit den Transfer von Elementen des Schulversuchs der Universitätsgemeinschaftsschule Dresden an interessierte Schulen im ostsächsischen Raum. Für die Umsetzung des Transferprojekts Schulentwicklung in Ostsachsen stellt das SMK ab dem Schuljahr 2023/24 zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung zur Einrichtung dieser Schulform obliegt der Schulgemeinschaft und dem Schulträger. Das Kultusministerium und das Landesamt für Schule und Bildung haben die Rahmenbedingungen geschaffen. Wir begleiten, qualifizieren und unterstützen die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen. Nur müssen diese zeigen, dass sie die von einigen in sie gesetzten hohen Erwartungen tatsächlich erfüllen können. Die Voraussetzungen sind geschaffen: nicht schlechter gestellt als andere Schularten, aber eben auch nicht besser, sondern im besten Sinne gleichberechtigt. Ich empfehle daher diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für das Schlusswort; bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mich zuerst für die Redebeiträge von Christin Melcher, Sabine Friedel und auch bei Ihnen, Herr Minister, bedanken. (Sören Voigt, CDU: Und Holger Gasse!) – Nein. Es ist schön, dass Sie gesprochen haben, ich möchte aber eindeutigen Widerspruch anmelden. Herr Gasse, wir kommen an der Stelle nicht zueinander. Das Bild, welches Sie zeichnen, dass alles ganz wunderbar ist und dass wir ganz vorn dran sind, stimmt nicht. Ich kann nur sagen: Nein, sind wir nicht. Wenn wir uns die harten Fakten ansehen, kommen wir zu diesem Schluss. Mir liegt nichts ferner, als draußen herumzulaufen und Dinge schlechtzumachen. Sie wissen, dass das nicht meine Art ist. Aber wir haben Unterrichtsausfall, die Überlastung der Lehrkräfte, wir haben Schulabgänger, die sagen, dass sie in Größenordnungen nicht auf die Zukunft vorbereitet sind. (Holger Gasse, CDU: Das hat nichts mit dem Thema Gemeinschaftsschule zu tun!) – Natürlich hat das etwas damit zu tun. Sabine Friedel hat recht. Wenn wir uns im internationalen Vergleich platzieren wollen, müssen wir schauen, was in anderen Ländern anders gemacht wird. Wenn die Standards in anderen Ländern so sind und wir sie nicht haben, käme es doch zumindest auf den Versuch an. Auf diese Debatte lassen Sie sich gar nicht ein. Sie stehen immer hier und sagen, eigentlich ist alles ganz wunderbar und Leute wie ich sollen aufhören zu Tagesordnungspunkt Wahl der ehrenamtlichen den Verwaltungsgerichten Drucksache 7/13691, Antrag der Fraktionen Inhalt dieses Antrags ist die Ermächtigung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, die Vertrauensleute und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den sächsischen Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung zu wählen. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 7/13647, Antrag des Sächsischen Drucksache 7/13726, Bericht des HaushaltsEs ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Löffler, das Wort? – Das sehe ich nicht. Ein anderer Abgeordneter? – Wünscht auch nicht das Wort. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses meckern. Dagegen verwehre ich mich, weil ich nicht meckere, sondern der Meinung bin, dass das, was nicht gut läuft, geändert werden muss. Dafür stellen wir solche Anträge. Das kann man blöd finden. Wir finden es gut. Wir werden nicht aufhören, solche Anträge zu stellen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach das Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE. Ich stelle nun die Drucksache 7/13709 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Bei einigen Dafürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu Richterinnen und Richter bei Chemnitz, Dresden und Leipzig CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich stelle die Drucksache 7/13691 daher direkt zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist die Drucksache beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und und Finanzausschusses in der Drucksache 7/13726 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist der Drucksache 7/13726 zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag in der Drucksache 7/13543 mit dem Thema „Öffentlichen Zugang gewährleisten Übertragung von BeninBronzen aus sächsischen Beständen stoppen“ und zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag in der Drucksache 7/13653 mit dem Thema „Sicher im Wasser – Schwimmgutscheine für Schüler weiter fördern“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/13543 das Wort. Es beginnt Kollege Kirste von der AfD-Fraktion, bitte schön.

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Thomas Kirste AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch besitzt unser Freistaat Sachsen die zweitgrößte Sammlung von Benin-Bronzen in Deutschland. Die Betonung liegt allerdings auf „noch“. Drei wurden bereits an Nigeria übergeben, und wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, ist der Rest auch nicht mehr lange da. Dagegen wollen und müssen wir uns stellen, und ich erkläre auch gleich warum. Liebe Abgeordnete, wir können jetzt viel darüber diskutieren, ob und in welchen Fällen solche Rückgaben moralisch geboten sind oder nicht. Eines steht zuallererst fest: Deutschlands Regierung und damit auch die sächsische Regierung hat sich von Nigeria plump über den Tisch ziehen lassen. Warum? Weil alle Bronzestatuen nur in das Privateigentum des Ex-Königs vom ehemaligen Königreich Benin gehen und nicht, wie vereinbart, in einem Museum ausgestellt werden. Sie alle sollen künftig Privateigentum werden. Das nigerianische Volk hat davon allerdings nichts. Stört dies aber die Bundesregierung? Zeigt sie oder die sächsische Regierung Verantwortung für den Erhalt der bedeutenden Kunstwerke? Sie werden die Reaktion kennen: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock ignoriert das natürlich beflissen, und die Kulturministerin Roth grinst erhaben. Hauptsache, die grüne Pseudomoral stimmt. Die Übergabe erfolgte ganz mildtätig und natürlich völlig ohne irgendwelche Auflagen. Meine Damen und Herren, eine überwältigende ethnologische Sammlung dieser Qualität übergibt man doch nicht wie ein altes Sofa. Wir beantragen daher, dass die Übergabe der sächsischen Benin-Bronzen sofort gestoppt wird. Zumindest solange, bis sichergestellt werden kann, dass diese allen Nigerianern schlussendlich zugutekommen. Ich möchte Sie noch etwas fragen: Haben Sie eigentlich überlegt, dass Sie mit solchen fragwürdigen Herausgaben Berichte der Ausschüsse – 7/13743 bisher sichere Kulturgüter für immer zerstören könnten? Sicherlich nicht. Diesbezüglich habe ich nämlich noch ein schönes Beispiel: Im Jahr 2021 gab das Metropolitan Museum of Art in New York zwei dieser Bronzen an Nigeria. Das ist sehr schön. Was passierte? Kurze Zeit später waren sie auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Nun nutzte ein Kunstkenner die Chance und kaufte sie. In seiner Freude und im Wissen des kulturhistorischen Wertes gab er diese wieder an das Metropolitan Museum of Art als Schenkung zurück. Nein, die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Das New Yorker Museum gab sie natürlich wieder nach Nigeria. Können Sie ahnen, was passierte? Dort tauchten die beiden Stücke nicht einmal mehr in der Datenbank auf. Verbleib unbekannt, verschwunden, gestohlen, verloren für alle Nigerianer. Die rot-grünen Moralisten interessiert es natürlich nicht, ob die Kunstwerke ordentlich aufbewahrt, ordentlich registriert und präsentiert werden und vor allem vor Diebstahl geschützt sind. Ob unsere Museen einen akribischen und verantwortungsvollen Umgang mit dem fremden Kulturgut seit mehr als hundert Jahren pflegen, ist egal. Dass die Kulturgüter jedem Besucher öffentlich zugänglich sind, ist egal. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kirste, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Kirste AfD

Nein. – Menschheitsgeschichte wird dem Verlust schlicht preisgegeben, und jedem vernünftigen Menschen kommt nur der Gedanke: Stoppt die Übertragung, und zwar sofort! Anschließend eine Bitte in Richtung CDU: Auf Bundesebene vertritt Ihre CDU die gleiche Auffassung wie wir. Wissen Sie das überhaupt? Es liegt sogar ein Antrag seitens Ihrer CDU-Fraktion vor. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er ist abgelehnt worden!) Frau MdB Schenderlein sagte sogar: Rückgaben dürfen nicht um jeden Preis erfolgen. Deshalb bitte ich Sie, liebe CDU, um Zustimmung zu unserem heutigen Antrag. Abschließend fordere ich die Staatsregierung nochmals eindringlich auf: Erstens, stoppen Sie die Herausgabe unserer Benin-Bronzen, bis eine faire und vor allem sichere Besitzlösung geregelt wurde, und (Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE: Wissen Sie überhaupt, wo die herkommen?) zweitens, überlegen Sie vor der Herausgabe von Kulturgütern genau, ob es Gutes bewirkt oder ob sie von grünen Moralisten vorgeführt werden! Vielen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kirste für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt Herr Fritzsche, bitte.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich ist anzumerken, dass wir uns hierbei in einem Unrechtskontext bewegen, und das Unrecht steht nicht nur im Erwerb, sondern auch im Besitz dieser Kulturgüter. (Beifall bei der CDU) Herr Kirste, um es einmal freundlich zu formulieren: Sie haben ein doch komplexes Problem, welches mit enormen Schwierigkeiten behaftet ist, unterkomplex dargestellt. Die Forderungen nach Rückgabe der Benin-Bronzen gibt es seit Jahrzehnten, und ich denke, es muss unser Ziel sein, im Umgang mit Kulturgut aus kolonialen Kontexten faire und ethisch tragbare Lösungen herbeizuführen. Dies ist im Bereich des NS-Unrechts spätestens seit der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien von 1998 gelungen. Eine Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit von Museen und ihren Sammlungen ist unverzichtbar. Das Thema Wiedergutmachung sollten wir dabei nicht aus den Augen verlieren. Die Rückführung der Benin-Bronzen kann nur ohne Vorbedingungen erfolgen. Der anschließende Verbleib und öffentliche Zugang war nicht Voraussetzung der Restitution und kann es nicht sein, da der Freistaat über Eigentum Dritter nicht verfügen kann. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Ich würde Sie an dieser Stelle dazu einladen, einmal das Gedankenspiel anzustellen, was passieren würde, wenn Kulturgüter, die sich noch außerhalb Deutschlands befinden, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland verschwunden sind, an Deutschland zurückgegeben würden, ob wir eine Debatte darüber akzeptieren würden, wie in der Herkunftsregion, also bei uns, mit diesen Kulturgütern verfahren werden sollte, und ob es nicht größere außenpolitische Beben mit sich bringen würde, als Sie es so lapidar nachgezeichnet haben, da wir anscheinend nur über Kulturgüter aus Afrika sprechen. Das scheint in Ordnung zu sein, aber in der umgekehrten Richtung wären Sie die Allerersten, die mit lautem Gebrüll nach vorn stürmen würden. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist aber nur eine Vermutung! – Zuruf des Abg. Alexander Dierks, CDU – Heiterkeit des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Gleichwohl – das will ich mit Deutlichkeit anmerken – werden Informationen aus Nigeria benötigt und auch erwartet, um das weitere Verfahren der Rückführung der Objekte vorzubereiten bzw. um zu erfahren – ich glaube, das liegt in gegenseitigem Interesse –, wie es dort mit diesen Objekten weitergeht. Allerdings ist die grundsätzliche Entscheidung zur Restitution der Benin-Bronzen von den aktuellen Entwicklungen in Nigeria unberührt. Es geht letztlich – das muss man auch deutlich sagen – nicht nur um die Rückführung der Bronzen, sondern vor allem auch um die Zusammenarbeit mit den Vertretern aus Nigeria. Dieses Thema ist auch für die Bundesrepublik Deutschland von ganz besonderer außenpolitischer Bedeutung. Wir sollten nicht mit kolonialem Selbstverständnis auftreten, sondern mit Demut zu Werke gehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den LINKEN. den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zu dieser Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses? – Das sehe ich nicht. Dann rufe ich die nächste Drucksache auf mit der Nummer 7/13653 zum Thema: „Sicher im Wasser – Schwimmgutscheine für Schüler weiter fördern.“ Wer möchte sich dazu äußern? – Bitte schön, Herr Kuppi.

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Lars Kuppi AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! 20 % aller Grundschüler in Deutschland können nicht schwimmen. Das klingt für Sie vielleicht nicht viel, ist es aber; denn die Zahl der Nichtschwimmer hat sich damit in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Dazu kommt knapp ein Viertel, welches nach Aussage der Eltern unsicher schwimmt. Auch wenn Eltern ihre Kinder als sichere Schwimmer einschätzen, heißt das nicht, dass sie tatsächlich schwimmen können. Nehmen wir das berühmte Seepferdchen. Dieses Abzeichen ist lediglich eine Vorstufe. Als Schwimmer gilt tatsächlich erst, wer das Schwimmabzeichen in Bronze abgelegt hat. Das bedeutet konkret: 15 Minuten am Stück schwimmen, dabei mindestens 200 Meter zurücklegen, ein Kopfsprung vom Rand und ein Paketsprung vom Block oder vom 1-Meter-Brett sowie 2 Meter tief tauchen. Die DLRG geht anhand der abgelegten Schwimmabzeichen derzeit davon aus, dass rund 60 % am Ende ihrer Grundschulzeit nicht sicher schwimmen können. Das, meine Damen und Herren, ist ein Armutszeugnis. Wir wissen alle, dass bereits vor der Coronakrise die Schwimmfähigkeit unserer Kinder gesunken ist. Doch die letzten Jahre haben das Problem weiter verschärft. Sie werden jetzt – wie auch im Ausschuss – sagen, die Kinder schwimmen zu lehren ist Aufgabe der Eltern. (Beifall des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU) Ja, damit haben Sie sicher recht. In erster Linie tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder. Das gilt auch für andere sensible Bereiche, zum Beispiel das Thema Sexualerziehung. Hierzu sprechen Sie den Eltern das Recht aber permanent ab. Kommen wir zurück zum Schwimmen. Haben denn alle Eltern überhaupt die Chance bzw. die Möglichkeit, ihren Kindern Schwimmen beizubringen? – Während der Coronakrise waren die Schwimmbäder geschlossen. Auch das Schulschwimmen fand nicht statt. Danach kam die Energiekrise. Die Schwimmhallen senkten ihre Wassertemperaturen, sodass es gerade für Kinder fast unzumutbar war, das Schwimmen zu erlernen. Unabhängig davon stellen sich aber weitere Fragen. Erstens. Wie viele Eltern gerade mit mehreren Kindern können sich denn das Schwimmbad überhaupt noch regelmäßig leisten? Laut DLRG kann die Hälfte der Grundschulkinder in Familien mit geringem Einkommen gar nicht schwimmen. Zweitens. Wie viele Familien erreichen unkompliziert ein Schwimmbad – auch ohne Auto oder stundenlange Busfahrt? Das Beispiel der Stadt Lommatzsch, welche kein eigenes Hallenbad und ein über mehrere Jahre geschlossenes Freibad besitzt, zeigt: Dort müssen die Schüler eine Stunde bis zwei Stunden nach Döbeln, Riesa, Oschatz oder Nossen fahren. Drittens. Wie viele Bäder wurden und werden geschlossen mangels Geld oder Personal? Rettungsschwimmer müssen schließlich auch ausgebildet werden. Weniger Schwimmhallen und zu wenig freie Kapazitäten bedeuten auch weniger Rettungsschwimmer. (Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE: Keine Antworten!) Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ wurde zumindest versucht, den ausgefallenen Schwimmunterricht in der 2. Klasse zu kompensieren. Von den knapp 28 000 Schwimmgutscheinen, die ausgegeben wurden, wurden bis April dieses Jahres gerade einmal 15 % eingelöst. Auch wenn es bis heute sicherlich mehr sein werden, haben nicht alle die Chance, einen Schwimmkurs zu besuchen, schon allein aufgrund der unzureichenden Kapazität an Schwimmlehrern und Schwimmzeiten. Wir wollen daher mit unserem Antrag erreichen, dass die Frist zur Einlösung der bereits ausgereichten Gutscheine bis zum Ende des nächsten Schuljahres verlängert wird. Aus unserer Sicht reicht die aktuelle Fristverlängerung nicht aus. Auch wenn wir wissen, dass der Bund keine weiteren Mittel zur Verfügung stellt, kann doch Sachsen selbst aktiv werden. Mit unserem Antrag wollen wir auch künftig Kinder dabei unterstützen, das Schwimmen sicher zu lernen. Wir möchten Schwimmgutscheine für Grundschüler bereitstellen, die auch nach dem regulären Schwimmunterricht in der 2. Klasse noch nicht schwimmen können. Dazu kann der Schwimmlehrer individuell entscheiden, welcher Schüler noch einen entsprechenden Nachholbedarf hat und wenn es beispielsweise absehbar ist, dass im Elternhaus keine Unterstützung möglich ist. Im ersten Schritt sollen dafür Gelder für 1 000 Gutschein eingeplant werden. Das sind gerade einmal 120 000 Euro, die das Land Sachsen beisteuern müsste. Selbstverständlich wollen wir auch wissen, ob die Maßnahmen erfolgreich waren oder wo man vielleicht noch nachsteuern muss. Daher möchten wir eine Überprüfung der bisherigen Maßnahmen und einen entsprechenden Bericht bis zum 31. Dezember 2024. Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ein Kind, welches Vertrauen zum Element Wasser hat, mindestens eine Schwimmtechnik sicher beherrscht und alle Baderegeln kennt, kann eigenständig und ohne Angst schwimmen gehen. Gerade jetzt, in der Sommerzeit, ist das für viele die größte Freude. Ich bitte Sie für unsere Kinder: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kuppi für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt Redebedarf aus den anderen Fraktionen? – Das sehe ich. Christin Melcher, bitte, für die BÜNDNISGRÜNEN.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Schwimmen ist für mich wirklich ein sehr wichtiges Thema. Nicht zuletzt als Tochter eines Schwimmmeisters ist es mir besonders wichtig, (Juliane Pfeil, SPD: Ah! –

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Ah!) dass Kinder das Schwimmen erlernen und nicht am Beckenrand stehen müssen. Der Koalition ist das Thema Schwimmen ein wichtiges Anliegen. Deswegen hat die Koalition dazu bereits im Jahr 2021 einen Antrag beschlossen. Unser Antrag unter dem Titel „Sport- und Bewegungsförderung in Schulen und Kindertageseinrichtungen“ wurde vor ziemlich genau zwei Jahren beschlossen. Darin fordern wir das SMK unter Punkt 6 dazu auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Erlernen des Schwimmens an Schulen zu gewährleisten und zu stärken. Dabei – so weiter – seien Möglichkeiten vorzusehen, um das Schwimmen auch in höheren Jahrgangsstufen zu festigen. Unter Punkt 7 des Antrags fordern wir kurzfristige Maßnahmen, um das Nachholen des Schwimmunterrichts in Kooperation mit außerschulischen Lernpartnern und unter Nutzung weiterer geeigneter Wasserflächen beginnend in den Sommermonaten abzusichern. Das SMK hat auf diesen Antrag hin auch einen Bericht zum Ende des Jahres 2021 vorgelegt. So ist es beispielsweise möglich, den Schwimmunterricht nicht nur in der Grundschule durchzuführen, sondern das Schwimmen ist auch im Fachlehrplan Sport der weiterführenden Schule als Lernbereich verankert. Über die Auswahl und die Zusammenstellung der Lernbereiche entscheidet die Fachkonferenz Sport der Schule eigenverantwortlich und entsprechend der Möglichkeiten vor Ort. Das ist aus unserer Sicht der richtige Ansatz; denn wir reden von Schülerinnen und Schülern, die jetzt in die 5. bzw. 6. Klasse kommen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schwimmgutscheine wurden seit Sommer 2021 im Rahmen des Programmes „Aufholen nach Corona“ ausgegeben. Seit über zwei Jahren hatten alle die Möglichkeit, diese Gutscheine zu nutzen, wenn aufgrund der Pandemie das Schulschwimmen ausgefallen ist. Dass die Gutscheine nicht umfangreich genutzt wurden, ist schade, lässt aber aus meiner Sicht definitiv nicht den Schluss zu, dass wir Generationen an Nichtschwimmern produzieren. Vielmehr zeigt es, dass es vor Ort teils zu wenig Kapazitäten gibt, neben dem regulären Schwimmunterricht und Vereinssport Nachholkurse anzubieten. Das haben Sie selbst gerade dargelegt; nur wird Ihr Antrag dem nicht gerecht und gibt auch nicht eine einzige Antwort auf diesen Umstand. Die geringe Nutzung zeigt vielleicht auch, dass das Angebot der Gutscheine nicht der richtige Weg war. Wahrscheinlich sollten wir vielmehr die Aufklärungsarbeit bei den Eltern intensivieren und die Wirksamkeit des regulären Schwimmunterrichtes überprüfen. Eine unkritische Verlängerung der Gutscheine sehen wir jedenfalls kritisch. Noch schwerwiegender wiegt aber der Fakt, dass eine Verlängerung schlicht nicht möglich ist. Das Corona-Aufholprogramm läuft Ende des Jahres aus. Eine Verlängerung ist nicht in Sicht. Das wurde der AfD-Fraktion im Ausschuss sehr ausführlich dargelegt, ist aber offensichtlich bei Ihnen immer noch nicht angekommen. Also deshalb noch einmal: Das Aufholprogramm läuft Ende dieses Jahres aus. Die Mittel stehen darüber hinaus nicht zur Verfügung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ich eingangs erwähnte, ist für die Koalition das Schwimmen ein wirklich wichtiges Thema. Auch wir sehen weiterhin Bedarfe. Deshalb wird für die Förderung unterrichtsintegrierter oder unterrichtsergänzender Bildungsangebote ab dem Schuljahr 2023/2024 ein landesfinanziertes Corona-Nachholprogramm eingerichtet. Schulen können demnach eigenverantwortlich Vertragspartner akquirieren und entsprechend Verträge, zum Beispiel mit Schwimmsport betreibenden Vereinen, abschließen. Gleichermaßen liegt es im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule und in deren Ermessen, nach Möglichkeit zusätzlich entsprechende Ganztagsangebote im Bereich Schwimmen für die Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Man kann Ihrem Antrag also gar nicht zustimmen, und wir sehen auch keine Notwendigkeit. Wir folgen der Beschlussempfehlung des Ausschusses. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Christin Melcher von den BÜNDNISGRÜNEN. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf dazu? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich die AfD-Fraktion, ob sie die Punkte einzeln abgestimmt haben möchte. – Möchte sie nicht. Gut, meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Dann ist die Aussprache zur Sammeldrucksache beendet. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Wünscht ein Berichterstatter noch das Wort? – Das sehe ich nicht. Wie üblich haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung zu den Beschlussempfehlungen bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlungen das betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache schriftlich vor. Ansonsten stelle ich Einvernehmen zu den Beschlussempfehlungen des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet, meine Damen und Herren. Ich kann Ihnen, nachdem wir die Tagesordnung der 73. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags abgearbeitet haben, nur Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar und Berichte zu Petitionen – 7/13744 noch einen ganz wunderbaren Abend wünschen. Wir treffen uns morgen, Donnerstag, den 6. Juli 2023, um 10 Uhr wieder. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Haben Sie einen guten Abend! sen. (Schluss der Sitzung: 21:34 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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