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Albrecht Pallas

SPD 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der etwas sperrige Titel des Vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes verbirgt ein wenig, dass darin sehr viel Gutes und Spannendes steckt. Mit diesem Gesetzentwurf wird nicht nur das Tarifergebnis von 2021 für den öffentlichen Dienst der Länder für die sächsischen Beamtinnen und Beamten umgesetzt, sondern wir passen die Besoldung der sächsischen Beamtinnen und Beamten an die sogenannte Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, wonach – wie eben von Kollegen Lippmann ausgeführt – ein gewisser Mindestabstand zwischen der niedrigsten Besoldungsgruppe und dem Existenzminimum bestehen muss. Wir erhöhen dazu auch die Beihilfesätze auf nur 90 % im Gegensatz zu den im Entwurf vorgeschlagenen 100 %, und es wird einen zusätzlichen Zuschuss zur Krankenversicherung geben. Es werden alle berechtigten Beamtinnen und Beamte ab der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von den Nachzahlungen profitieren. So viel zur Kurzfassung. Folgendes ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein besonderes Anliegen: Wir führen in Sachsen endlich die Möglichkeit ein, dass sächsische Beamtinnen und Beamte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sein können, ohne dass ihnen finanzielle Nachteile daraus erwachsen. Das haben wir im Koalitionsvertrag 2019 vereinbart und mittels Änderungsantrag in den heute zu entscheidenden Gesetzentwurf eingebracht. Bislang war das nur möglich, wenn die Beamtinnen und Beamten 100 % des Beitrags, also auch den Arbeitgeberanteil, selbst zahlten. Dabei geht es um bis zu knapp 350 Euro im Monat. Das ist kein Pappenstiel. Es geht um eine für die Partner(innen) und die Kinder kostenfreie Familienversicherung. Dabei geht es um breite gesellschaftliche Solidarität in einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung, meine Damen und Herren. Das schützt vor hohen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im Alter, und es macht den Freistaat als Dienstherrn im bundesweiten Vergleich wettbewerbsfähiger; denn wir hinken der bundesweiten Entwicklung bisher hinterher. Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Baden-Württemberg haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt. Nun werden auch in Sachsen Beamtinnen und Beamte, die bereits Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder neu verbeamtet werden, die Möglichkeit bekommen, sich wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachteilsfrei gesetzlich zu versichern, wenn der Arbeitgeber den hälftigen Beitrag übernimmt. Das ist ein großer Gewinn für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen. Das ist ein Fortschritt hin zu einer solidarischen, sozialen Gemeinschaft der Versicherten. Meine Damen und Herren, der öffentliche Gesundheitsdienst in Sachsen braucht gutes Personal, gute Ärztinnen und Ärzte. Wir stehen auch in diesem Bereich in harter Personalkonkurrenz zu anderen Bundesländern. Der öffentliche Gesundheitsdienst wirkt vor allem kommunal in den Gesundheitsämtern und an vielen Stellen unseres Gesundheitswesens: Mütter- und Schwangerschaftsberatungen, Einschulungstests, Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen, chronisch Kranke sowie Menschen mit Behinderungen, Aufsicht im Bereich der Krankenhäuser und Seuchenhygiene, amtsärztliche Gutachten, Beurteilung von Dienstfähigkeit oder zahnärztliche Prävention. Seit der Bewältigung der Corona-Pandemie ist uns allen der Wert eines starken öffentlichen Gesundheitsdienstes wieder bewusst. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird der Freistaat künftig die vom Bundesgesundheitspakt für den ÖGD bereitgestellten Mittel vollumfänglich auch für beamtete Ärztinnen und Ärzte nutzen können, um mit Zulagenzahlungen gutes ärztliches Personal zu gewinnen und zu halten. Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen: Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein, der nicht nur rechtliche Verpflichtungen umsetzt, sondern auch in die Zukunft investiert: nämlich in das Personal des Freistaates Sachsen. Bevor ich schließe, möchte ich den Gewerkschaften, die diesen Prozess kritisch, aber gut mitbegleitet haben, danken. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetz mit großer Freude zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gibt es von den Abgeordneten noch weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Herr Staatsminister? – Bitte schön, Herr Staatsminister Vorjohann.

Alle Reden von Albrecht Pallas Protokoll ↗