Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist eher technisch. Die Koalition hat deshalb die Chance genutzt, weniger über das Gesetz selbst, sondern mehr über ihren Antrag vom letzten Monat zu sprechen. Auch wenn man sich die Anhörung zum Gesetzentwurf anschaut: Es ging im Kern gar nicht so sehr um das Gesetz selbst, sondern es ging darum, wie die Situation im Freistaat ist. Das Gesetz ist, formal betrachtet, relativ übersichtlich. Im Kern beinhaltet es einfach – „einfach“ in Anführungsstrichen –, dass das Volumen eines bereits bestehenden Fonds um 600 Millionen Euro aufgestockt wird. Das ist sicher eine beeindruckende Summe, und wenn ich „einfach“ sage, dann ist das vielleicht ein wenig zu flapsig. In der Anhörung ging es vor allem um eine Bestandsaufnahme und um die Frage, wofür das Geld eingesetzt werden soll und ob es notwendig ist. Eine der Kernaussagen in der Anhörung – das haben auch meine Vorredner gesagt – war letztlich die, dass der Freistaat Sachsen im bundesdeutschen Ranking beim Ausbau nur auf Platz 13 liegt. Es ist zwar nicht der letzte Platz, aber deutlich unter dem Mittelmaß. Inzwischen ist es insbesondere in ländlichen Teilen Sachsens nicht mehr nur ein Ärgernis, sondern ein ernster Standortnachteil. Dass der Weg für Sachsen noch weit ist, war allgemeiner Konsens. Es gab in der Anhörung auch kritische Äußerungen dazu, dass das zu viel Geld sei und dass das Primat auf dem eigenwirtschaftlichen Ausbau liegen müsse. Natürlich kann es nicht Sinn und Zweck der Sache sein, grundlos Steuergelder auszugeben. Allerdings muss man ganz klar sagen, dass die weißen und grauen Flecken – in einigen Landkreisen sind es keine einzelnen Flecken, sondern dort sind es flächendeckende Teppiche – genau die Folge dessen sind, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht funktioniert hat. Wie Herr Vörtler, der Vertreter des SSG, sagte, ist natürlich der eigenwirtschaftliche Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu forcieren; denn er spart ganz einfach staatliche Fördermittel. Aber wir wissen genauso, dass das nicht überall klappt, und überall dort, wo der Markt versagt, werden seit einigen Jahren Fördermittel eingesetzt, um den geförderten Breitbandausbau im Freistaat Sachsen fortzuführen und voranzutreiben. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eben Frankfurt am Main für große Netzbetreiber ein Business Case – die Lommatzscher Pflege ist es leider nicht. Das ist die kalte Logik des Marktes. Es handelt sich um jene Regionen, in denen einzelne Anschlüsse hohe Kosten verursachen und in denen mit neuer Infrastruktur nur verhältnismäßig wenige Kunden bedient werden können. Daran wird sich, wenn man es dem Markt überlässt, auch in zehn Jahren nichts ändern. Dabei will ich keineswegs behaupten, dass das Vorgehen der öffentlichen Förderung im Land immer klug war. Gerade, wenn man nicht mehr nur Millionen-, sondern inzwischen Milliardenbeträge an Steuergeldern investiert, hätte man über eine Landesgesellschaft nachdenken müssen, welche die Infrastruktur in ländlichen Regionen selbst errichtet. Wo in derartiger Größenordnung öffentliches Geld fließt, sollte eigentlich, zumindest nach Meinung meiner Fraktion, auch öffentliches Eigentum entstehen. Wir als LINKE haben im Plenum mehrfach eine entsprechende Landesgesellschaft gefordert. Herr Kollege Barth, das war noch weit vor der Zeit, als Sie überhaupt wussten, worin der Unterschied zwischen Vectoring und Glasfaser besteht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Aha!) Das wollten Sie nie. Inzwischen ist es dafür womöglich zu spät. Aber selbst, wenn Sie in der Logik der Förderung bleiben, läuft in Sachsen nicht alles rund. So will ich den Sachverständigen Hundt von Sachsen Digital Consulting mit seinem Fazit zitieren: „Sachsen hat keine zentrale Orchestrierung, Unterstützung oder Steuerung des Glasfaserausbaus durch die zuständigen Ressorts. Es finden keine Gespräche mit den Providern statt und es wird auch nicht um diese geworben.“ Das stellt aber die jetzt eingeplanten Mittel nicht infrage. Darin waren sich fast alle Sachverständigen einig, schon um den Gebietskörperschaften zu ermöglichen, bis zur Frist am 15. Oktober die notwendigen Anträge für Förderprojekte beim Bund zu stellen. Um es kurz zu machen: Sachsen ist mal wieder spät dran. Das ist sicher ein Punkt, den man nicht verschweigen kann und der in der Anhörung zur Sprache kam. Das Gesetz ist in seiner Ausrichtung richtig, und deshalb haben wir auch dem beschleunigten parlamentarischen Verfahren zugestimmt. Dem Gesetz selbst stimmen wir heute ebenfalls zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
