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Valentin Lippmann

GRÜNE 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Hier sind schon Leute gestolpert, Frau Präsidentin. (Heiterkeit im Präsidium) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Wahlrecht ist nicht nur eines der spannendsten Rechtsgebiete der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates, sondern zugleich auch regelmäßig eines der umstrittensten; denn Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. Und diese Machtfragen sind wiederum Ausdruck des politischen Willens dieses Gesetzgebers. Wenn der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm einst das Recht als geronnene Politik bezeichnete, so dürfte das Wahlrecht – gleich welcher Ausprägung – wohl das koagulierteste Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sein. Genau deshalb verleitet das Wahlrecht seit eh und je zu heilvollen Versprechungen durch die verschiedenen politischen Akteure. Das Wahlrecht als konstitutiver Legitimationsakt der parlamentarischen Demokratie mit umgebender Mystik führt häufig zu politischen Vorschlägen, die als revolutionär oder besonders innovativ gekennzeichnet sein sollen, um deutlich zu machen, wie anders doch unsere Demokratie aussehen würde, wenn man nur ein paar Schrauben am Wahlrecht drehe. So, wie die FDP seit Menschengedenken nicht müde wird, zu versprechen, ein einfacheres und gerechteres Steuersystem erfinden zu können, scheint die unerreichbare Verheißung des Wahlrechts jene nach einem einfacheren, gerechteren und widerspruchsfreien Wahlrecht zu sein. Den nächsten Antritt in diese Richtung macht nun DIE LINKE mit ihrem sogenannten Wahlrechtsvereinfachungsgesetz – und scheitert. Denn das, was hier auf den ersten Blick so einleuchtend einfach eingeworfen wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung zunächst als Etikettenschwindel. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och!) Der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN erhöht nämlich unnötig die Komplexität des Wahlsystems, verkennt entstehende inverse und widersprüchliche Effekte und ist nicht einmal im Ansatz dazu geeignet, Überhangmandate zu verhindern; auch wenn die Antragstellerin dies behauptet. Werte Kolleginnen und Kollegen! Anders als von der LINKEN behauptet, handelt es sich hierbei nicht um eine innovative Idee, Wahlkreise grundsätzlich nur neu zu schneiden. Vielmehr handelt es sich technisch um die Einführung einer zweiten, gleichwohl mit der Listenwahl verbundenen Verhältniswahlkomponente. Statt der Einzelwahlkreiswahl und der Landesliste sollen es nun eine Landesliste und eine Lokalliste sein. Etwas anderes ist ein Mehrmandatswahlkreis nicht, Herr Gebhardt! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hat auch niemand anders behauptet!) Das wäre nicht so dramatisch, weil dies politisch durchaus eine vertretbare Forderung ist, bei der man auch noch darüber hinwegsehen könnte, dass systematisch immer noch Überhangmandate möglich sind – wenn man sich als LINKE nicht einem groben gedanklichen Fehler geleistet hätte, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) mit dem man Tür und Scheunentor für eine verfassungsrechtliche Diskussion über inverse Effekte durch taktisches Stimmverhalten eröffnet hat. Wir hatten das schon im Ausschuss. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Ich erkläre es dennoch noch mal, weil wir es im Rechtsausschuss nicht behandeln konnten, Herr Kollege Gebhardt. Sie waren nicht im Innenausschuss. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe alles nachgelesen, was Sie gesagt haben!) Das Problem beginnt mit der Verteilung der Mandate in die Mehrmandatswahlkreise. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Korrekt!) Diese nunmehr 80 Mandate werden zunächst anhand der im jeweiligen Wahlkreis abgegebenen gültigen Direktstimmen in die Wahlkreise verteilt. Es ist daher schon vorher für die Wählerinnen und Wähler gar nicht ersichtlich, wie viele Mandate überhaupt in den Mehrmandatswahlkreis zum Zeitpunkt der Wahl – somit der Stimmabgabe – gewählt werden. So viel zum Thema Vereinfachung des Wahlsystems für die Wählerinnen und Wähler. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber das nur am Rande; denn jetzt tritt folgendes Problem zutage: Über die Frage, wie viele Mandate im Erzgebirge als vermeintliche Direktmandate schlussendlich verteilt werden, entscheidet beispielsweise auch die Zahl der Wählerinnen und Wähler in Dresden – und umgekehrt, da dies miteinander zusammenhängt. Da diese flexible Oberverteilung nicht von den Ergebnissen der Parteien, sondern im ersten Schritt nur von der Zahl der Wählerinnen und Wähler abhängt, kann es nun passieren, dass es gar nicht klug ist, in Dresden mit der Direktstimme die CDU zu wählen – ganz grundsätzlich nicht, aber in dem Fall auch mathematisch nicht. (Heiterkeit im Saal – Beifall und Zurufe bei der CDU) Denn diese Stimme könnte dazu führen, dass sich zwar die Zahl der Mandate, die in Dresden über diese Verteilung vergeben und somit auf den Wahlkreis insgesamt vergeben werden, erhöht, aber aufgrund der Unterverteilung dieser Mandate auf die Parteien die CDU dieses Mandat nicht zugeteilt bekommt, sondern jetzt – hypothetischerweise – die BÜNDNISGRÜNEN; dies aber im Erzgebirge entfällt, wo dieses Mandat an die CDU gegangen wäre. Verkürzt: In Ihrem Wahlkreissystem könnte eine Direktstimme für die CDU in Dresden dazu führen, dass die CDU im Erzgebirge ihr Direktmandat verliert. (Carsten Hütter, AfD: Nicht so schlimm!) So weit, so kurz, so hoffentlich verständlich. Das, werte Kolleginnen und Kollegen – sofern Sie mir noch folgen können und folgen wollen –, dürfte einigen vielleicht aufgefallen sein. Das ähnelt bedenklich einer Konstellation, die in Bezug auf das sogenannte negative Stimmgewicht durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt wurde. Zuletzt 2012, als sich ein ähnlich gestaltetes System, wie das von Ihnen vorgeschlagene, im Verhältnis von Bundes- zu Landesverteilungen damals als neues, innovatives erdachtes Wahlrecht manifestierte – ich glaube, von Herrn MdB Krings –, das vom Bundesverfassungsgericht keinen Millimeter gehalten wurde. Kurzum: Man darf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an diesem Gesetzentwurf haben, auch wenn die Sachverständigenanhörung diese nicht zutage gefördert hat. Ich glaube, das Problem wurde soweit gar nicht versucht, zu durchdringen. Werte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN: Man muss den Fehler von Schwarz-Gelb im Bund seinerzeit nun nicht auch noch abschreiben. Selbst wenn man – meines Erachtens fälschlicherweise – annähme, dass es sich hierbei nicht um ein negatives Stimmgewicht im engeren Sinne handele, so kann ich Ihnen nur sagen, dass a) das Bundesverfassungsgericht in solchen systemischen Konstellationen mittlerweile alle inversen Effekte sehr kritisch sieht und b) Sie den Wählerinnen und Wählern dann einmal bitte erklären müssten, was an einem solch komplizierten Wahlrechts-Voodoo eigentlich eine Vereinfachung sein soll. Zum Gesetzentwurf der LINKEN bleibt mir daher nur festzustellen, dass sie ähnlich gut beraten sind wie die FDP, verheißungsvolle Versprechen in komplexen Regelungsgefügen – sei es im Steuer- oder im Wahlrecht – lieber ad acta zu legen. Für schlechte Experimente ist die elementare Rechtsmaterie des Wahlrechtes für unsere Demokratie viel zu sensibel. Werte Kolleginnen und Kollegen! Demgegenüber ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung zwar definitiv nicht innovativ, aber wenigstens praxistauglich. Er begegnet mit der Anpassung der Zahl der Wahlkreise im Vogtland, in Mittelsachsen, in Dresden und in Leipzig der Bevölkerungsentwicklung in den genannten Regionen, und geht dennoch behutsam mit den bestehenden Herausforderungen der demografischen Anpassung um. Der konkrete Zuschnitt begegnete in der Sachverständigenanhörung, Herr Kollege Gebhardt, übrigens keinerlei Bedenken. Mit der Umstellung des Sitzverteilungsverfahren auf Sainte-Laguë wird die Sitzverteilung gerechter gestaltet. Ich gestatte mir den Hinweis, dass ich mir nicht ganz sicher bin, Herr Gebhardt, ob wir vom Gleichen reden. Das, was Sie gerade erläutert haben, dürfte eine Umstellung von Hare/Niemeyer auf das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë sein. Beides ist weder Status quo noch das, was wir wollen. Wir stellen von D’Hondt auf das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë um. Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Aber möglicherweise zeigt das auch, wie intensiv Sie sich in der LINKEN mit wahlrechtlichen Fragen beschäftigt haben. (Lachen der Abg. Susan Leithoff, CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Mit dem Gesetzentwurf gehen wir eine wichtige Änderung der Landeswahlordnung und parallel hoffentlich der Kommunalwahlordnung an. Wir schützen die Kandidatinnen und Kandidaten gegen Anfeindungen und Bedrohungen, indem diese zukünftig das Recht haben, zu entscheiden, ob sie bei der öffentlichen Bekanntmachung ihre vollständige Adresse oder eben nur die Postleitzahl und den Ort angeben müssen. Mit diesem kleinen Schritt stärken wir tatsächlich die Demokratie in Sachsen, ohne dabei lustige, bunte Kaninchen namens Wahlrechtsvereinfachung aus dem Hut ziehen zu müssen; denn die Magie des systemischen Wahlrechts liegt vielleicht manchmal auch in seiner resoluten Beharrlichkeit. Vielen Dank! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war für die BÜNDNISGRÜNEN Valentin Lippmann. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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