Marco Böhme
Schauen Sie doch noch weiter zurück!) Da hat Ihre Partei, Herr Minister, mehr getan als die CDU. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, das habe ich gemerkt. Insofern: Respekt, dass Sie als kleine Fraktion immer an dem Thema drangeblieben sind. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) – Was gibt es da denn zu lachen? Wenn Ihnen jemand einmal die Wahrheit darüber erzählt, wie es wirklich war – – Das vergessen Sie immer, meine Damen und Herren! Natürlich begrüßen wir den vorliegenden Gesetzentwurf, der den weiteren Breitbandausbau im ländlichen Sachsen ermöglicht. Das wollten wir bereits 2017. (Sören Voigt, CDU: Sie haben es ja nicht hingekriegt! Das mussten wir wieder machen!) Das ist über sechs Jahre und einen Monat her! (Sören Voigt, CDU: Es ist Ihr Problem, Herr Barth, dass Sie es nicht hinkriegen!) Mit den zuständigen 600 Millionen Euro werden wir nun die Kofinanzierung der Bundesförderung sicherstellen. Die ländlichen Kommunen können dann bis zum 15. Oktober einen Förderantrag beim Bund stellen, der in diesem Jahr bundesweit 3 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt. Dass an der weiteren Förderung des Breitbandausbaus kein Weg vorbeiführt, das sehen wir als AfD genauso wie die anderen Fraktionen hier im Haus. Deshalb noch einmal: Wir werden Ihrem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. (Sabine Friedel, SPD: Echt? – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir haben uns aber die Frage gestellt, ob die zusätzlichen Mittel auch sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden können. Obwohl ich das heute schon mehrfach gehört habe, möchte ich es noch einmal sagen: Vorrang bei der Finanzierung des Breitbandausbaus muss weiterhin der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen haben. Nach einer Analyse des Bundes soll dies in 91 % der Gebiete in Sachsen möglich sein. Mit den ergänzenden Förderungen will der Bund den Breitbandausbau nun in den ländlichen Gebieten bis 2030 ermöglichen, indem er sich für die Telekommunikationsunternehmen wirtschaftlich nicht rechnen soll. Erst wenn der eigenwirtschaftliche und der geförderte Ausbau zeitgleich ablaufen und diese sich gegenseitig ergänzen, werden wir die Fördermittel optimal einsetzen. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung wurde jedoch deutlich: Auf dem in Sachsen eingeschlagenen Weg wird ein flächendeckender Glasfaserausbau bis zum Jahr 2030 nicht möglich sein. Die Sachverständigen sprachen eher von 2050 – und das beim derzeitigen Vorgehen. Außerdem wird uns ein solcher Ausbau erheblich mehr Eigenmittel kosten, als wir derzeitig geplant haben. Das Problem liegt nach Ansicht der Sachverständigen bei der Staatsregierung; denn im Gegensatz zu den anderen Bundesländern findet in Sachsen keine zentrale Steuerung und Unterstützung sowie Orchestrierung statt. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Das haben wir als AfD schon im Jahr 2018 gefordert. (Staatsminister Martin Dulig: Auch das stimmt nicht!) Das kritisieren jetzt die Sachverständigen in der Anhörung. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Statt aktiv mit den Telekommunikationsunternehmen zu sprechen und bei diesen mit dem Glasfaserausbau mit Eigenmitteln zu werben, priorisiert unsere Staatsregierung anscheinend den geförderten Ausbau. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Daher wird in der Regel ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, (Sören Voigt, CDU: Sie müssen sich mal entscheiden: Wollen Sie es schnell oder langsam, Herr Barth?) ohne sich vorher zu erkundigen, welche Pläne die Unternehmen selbst haben. Das Markterkundungsverfahren spiegelt jedoch in der Regel kein wirkliches Bild über die Ausbaupläne der Telekommunikationsunternehmen wider. Es setzt vielmehr voraus, dass diese ihre Ausbaupläne verbindlich zusagen. Damit tun sich die Unternehmen verständlicherweise schwer. (Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) Die Folge davon ist, dass Sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau absagen. Als Beispiel wurde uns in der Anhörung, lieber Herr Brünler, mein beheimateter Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angeführt. Dort haben die Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Wert von 35 Millionen Euro zurückgegeben. (Thomas Prantl, AfD: Weil die nicht so lange darauf warten konnten!) Aus Sicht der Sachverständigen lässt unsere Staatsregierung daher ohne Not Potenzial ungenutzt. Das Potenzial könnte uns unserem Ziel wesentlich schneller und kostengünstiger näherbringen, als bei derzeitigen Vorgehen. Außerdem erfordert der geförderte Ausbau in den Kommunen einen höheren Personalaufwand für die Erstellung von Anträgen, für die Durchführung von Markerkundungsverfahren und für die Belegpflichten – alles Arbeiten, die beim eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht stattfinden. Noch eine Gefahr für eine höhere Förderquote wurde in der Anhörung deutlich: Treiben viele Gebiete zugleich den geförderten Ausbau voran, dann binden sie die begrenzten Kapazitäten der Tiefbauunternehmen. Die Folge wäre dann, dass diese Kapazitäten nicht mehr für den schnelleren und kostengünstigeren Eigenausbau zur Verfügung stünden. Andere Bundesländer sind offenbar schlauer als Sachsen. Sie und auch ihre Gebietskörperschaften umwerben die Anbieter und fragen zuerst informell nach dem eigenwirtschaftlichen Ausbau. Bei diesem Vorgehen tun sich Telekommunikationsunternehmen vor Ort leichter, ihre Ausbaupläne offenzulegen. Nur bei den restlichen Gebieten werden Markterkundungsverfahren durchgeführt. Damit benötigen sie erheblich weniger Förder- und Eigenmittel. Außerdem sind sie beim Ausbau wesentlich schneller als wir. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren! Einen flächendeckenden Breitbandausbau bis 2030 sowie eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel erreichen wir nur, wenn sich die Förderung zielgerichtet auf die stark ländlich geprägten Gebiete beschränkt, in denen die Telekommunikationsunternehmen keine eigenen Ausbaupläne haben. Um das sicherzustellen, benötigt es eine Strategie und einen Plan der Regierung sowie einen Dialog mit den Unternehmen. Hat die Regierung eine solche Strategie? Hat die Regierung einen Plan? (Staatsminister Martin Dulig: Haben wir!) Und falls dem so ist, Herr Dulig, warum hat dann noch heute jede fünfte Schule in Sachsen kein schnelles Internet? (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Warum hat lediglich ein Drittel der Schulen in Sachsen einen Glasfaseranschluss? Warum hieß es noch vor wenigen Monaten: „Schnelles Internet: Es wird erst mal geprüft“ (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) statt gebaut. […] Auch Schulen, Krankenhäuser und Gewerbe warten.“ Diese Zustände zeigen doch: Plan oder Strategie – bis heute offenbar Fehlanzeige. Jetzt, wenn die Kommunen nach der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes – ohne Steuerung der Regierung – so schnell wie möglich Anträge stellen und so viel wie möglich Mittel binden wollen, sehe ich mangels vernünftiger Koordination keine Verbesserung der Lage. Dann geht womöglich die Prognose eines Sachverständigen aus der Anhörung in Erfüllung: Der Breitbandausbau in Sachsen wird erst im Jahr 2050 abgeschlossen und circa 10 Milliarden Euro Eigenmittel kosten. Das wäre allerdings kein Ruhmesblatt für unsere Staatsregierung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
