Holger Gasse
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Drucksache beantragt die Fraktion DIE LINKE nicht nur die Vorlage eines Berichts des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Entwicklung der Gemeinschaftsschulen in unserem Freistaat Sachsen; darüber hinaus wünschen sich die Antragsteller nicht weniger als eine Sonderbehandlung für Gemeinschaftsschulen. Wir hörten gerade den Beitrag von Frau Neuhaus-Wartenberg. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Eine Gleichbehandlung wollen wir!) – Na ja, schauen wir einmal. – Ihre Forderung nach zusätzlichen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Gemeinschaftsschulen betrifft insbesondere das Lehrpersonal sowie die Ressourcen. Allerdings geht dieser Wunsch weit über das Maß der Förderung und Unterstützung hinaus, die alle anderen Schularten im Freistaat Sachsen erhalten. Des Weiteren soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem angebliche Hindernisse für die Gründung abgebaut werden sollen. Nun, meine Damen und Herren, der Antragstext ist zwar lang, aber irgendwie haben die Kollegen vergessen, zu erwähnen, um welche Hindernisse es sich dabei eigentlich handeln soll. Vielleicht – das ist für mich naheliegender – liegt es daran, dass es keine Hindernisse gibt. Die Gemeinschaftsschule in Sachsen ist eine Schulart wie jede andere auch. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, Gemeinschaftsschulen einzuführen, um interessierten Eltern und Kindern die Möglichkeit zu eröffnen, länger gemeinsam zu lernen. Es handelt sich hierbei um eine gleichberechtigte Schulart, ich betone: um eine neben Grundschule, Oberschule und Gymnasium gleichberechtigte Schulart. In einem Punkt, verehrte Kollegin Neuhaus-Wartenberg, haben Sie recht: dass meine Kollegen der CDU-Fraktion und auch ich das gegliederte sächsische Schulsystem als ganz klar das bessere und erfolgreichere ansehen. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Christian Piwarz) Es ist besser hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit, und es ist besser und erfolgreicher, wenn es um die Förderung der Leistungsbereitschaft der Schüler geht. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Individuelle Kompetenzen von Schülern können besser unterstützt und soziale Aspekte besser berücksichtigt werden. Last, but not least: Auch für die Aufarbeitung bestehender Lerndefizite ist das gegliederte sächsische Schulsystem besser als jedes andere in Deutschland geeignet. Dennoch hat sich die Koalition politisch auf die Einführung der Gemeinschaftsschule verständigt. Mit der Leipziger Modellschule wurde mit Beginn des Jahres 2021/2022 die erste Gemeinschaftsschule als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft eingerichtet, ebenso die Freie Keulenbergschule als erste Oberschule+. 2023 folgten mit der Universitätsgemeinschaftsschule Dresden und der Gemeinschaftsschule Campus Cordis in der Albertstadt zwei weitere Gemeinschaftsschulen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Vorlage des Berichts des SMK zur Entwicklung der Gemeinschaftsschulen und um wirklich fundierte Aussagen darüber treffen zu können, werden wir wohl erst Anfang Januar 2024 über ausreichendes Datenmaterial verfügen. Mit Beginn des Berichtszeitraums zum Januar 2021 gab es noch keine Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ in Sachsen. Die beiden Schulen, die im Laufe des Jahres 2021 gegründet wurden, hatten während der Corona-Pandemie zunächst einen stark eingeschränkten Schulbetrieb durchlaufen. Erst ein Jahr später kamen zwei weitere Gemeinschaftsschulen hinzu. Ich bin mir sicher, dass diesem Hohen Haus Anfang 2024 erstmals ein Bericht vorliegen wird, der auf einer ausreichenden Datengrundlage basiert und wirklich belastbare Aussagen treffen kann. Zur Förderung der Gründung von Gemeinschaftsschulen oder der Umwandlung einer bestehenden Schule in eine Gemeinschaftsschule haben wir alle erforderlichen gesetzlichen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen. Wie für jede andere Schulart wird die fachliche Beratung und Begleitung von interessierten, von bestehenden oder neu gegründeten Gemeinschaftsschulen durch das Landesamt für Schule und Bildung sichergestellt. Die Gemeinschaftsschule in Sachsen genießt also keinen Sonderstatus. An die Gemeinschaftsschule in Sachsen werden die gleichen qualitativen Erwartungen gerichtet wie an jede andere Schulart auch. Das betrifft die Beschulung, die zu erreichenden Bildungsabschlüsse und die Lehrpläne. Die gebotene Gleichbehandlung aller Schularten führt zwangsläufig dazu, dass zusätzliche Maßnahmen zugunsten einer Schulart – hier der Gemeinschaftsschule – abzulehnen sind. Da mit Blick auf die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen keine Defizite bei der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen bestehen, bedarf es auch keines Gesetzentwurfs. Eines kann man jedoch jetzt schon feststellen: Trotz guter, gesetzlich sicherer Rahmenbedingungen und Ressourcenzuweisung findet die Gründung und Umwandlung von bestehenden Schulen in Gemeinschaftsschulen nur unterdurchschnittlich statt. (Sabine Friedel, SPD: Was heißt denn „unterdurchschnittlich“?! Was ist der Durchschnitt?!) Das bedeutet unserer Ansicht nach und weist deutlich darauf hin, dass das gegliederte sächsische Schulsystem seitens der Eltern, der Schüler und der Schulen selbst als das geeignetere und erfolgreichere angesehen und somit für besser gehalten wird. Deshalb bitten meine Fraktion und ich um Ablehnung des Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Gasse. Nun spricht Kollege Peschel für die Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Kollege.
