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Valentin Lippmann

GRÜNE 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir heute Morgen über die grundlegenden Anforderungen einer modernen Verwaltung gesprochen haben, geht es nun hinein in eine der wichtigsten und zugleich komplexesten Materien in diesem Zusammenhang: das Besoldungsrecht. Es geht darum, wie wir die Besoldung der Beamtinnen und Beamten so ausgestalten, dass sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und auch dem Anspruch an einen attraktiven öffentlichen Dienst genügen. Im konkreten Gesetzentwurf wird daher zum einen die letzte Tarifanpassung im Tarifvertrag der Länder nachvollzogen, die in der Praxis im Freistaat Sachsen schon vorweggenommen wurde. Das ist eine recht einfache Übung, so lange es im TV-L keine Tarifsteigerung durch Fixbeträge gibt. Mit Blick auf die Tarifverhandlungen kann man nur hoffen, dass das ausbleibt – aber man weiß ja nie, insbesondere nach dem Abschluss im TVöD. Herr Kollege Barth, da ist es schön, sich hinzustellen und zu sagen, man solle dem vorgreifen. Sie wären wahrscheinlich der Erste gewesen, der gesagt hätte, dass man erst einmal die Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder abwarten soll. Man kann es in diesem Fall nur falsch machen; das ist leider so. Den einen wie den anderen kann man es nicht recht machen und Ihnen sowieso gar nicht, weil Sie die Ersten sind, die sich immer darüber beschweren, dass es angeblich falsch sei. Ich denke, auf die Tarifverhandlungen zu warten und damit kein Auseinanderlaufen von Beamten und nicht verbeamteten Bediensteten im Freistaat Sachsen zu haben, ist sinnvoll. Die weit komplexere Anpassung ist die an die Judikatur des Bundesverfassungsgerichtes. An dieser Stelle will ich, auch weil es sehr intensive Diskussionen zur vermeintlich notwendigen Anpassung der Grundbesoldung in diesem Zusammenhang gab und gibt, kurz einen Blick darauf werfen, was das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt hat – Kollege Löffler hat es im Kern schon angedeutet –: Es ging um das sogenannte exogene Abstandsgebot, also den Abstand der Besoldung zu einer vergleichbaren Konstellation im Bereich der Grundsicherung. Die logische Grundüberlegung ist: Auch der am schlechtesten besoldete Beamte soll mehr erhalten als Menschen in Grundsicherung. Das gebietet das Alimentationsprinzip. Entschieden hat das Bundesverfassungsgericht, dass die Besoldung eines alleinverdienenden Beamten mit zwei Kindern in der untersten Besoldungsgruppe dem notwendigen Mindestabstand von 15 % zur Grundsicherung nicht entspricht. Im ersten Schluss kann man in Verkennung der besoldungsrechtlichen Spezifika zur Annahme schreiten, man müsse nur die Besoldung in den unteren Gruppen etwas nach oben nehmen und das Problem sei gelöst und schon winkt Karlsruhe mit dem endogenen Abstandsgebot – im Jahr 2017 durch das Bundesverfassungsgericht quasi in Beton gegossen. Das besagt verkürzt, dass der Abstand zwischen den Grundbesoldungen der einzelnen Besoldungsgruppen relativ gleich sein muss. Entsprechend würde sich bei einer Lösung über die Grundbesoldung vor allem anschließend der A-16-Beamte sehr darüber freuen, dass man endlich mal etwas für die unteren Einkommensgruppen getan hat. Das kann letzten Endes nicht das Ziel des Bundesverfassungsgerichtes sein. Das sagt übrigens auch das Urteil nicht. Folglich hat das Finanzministerium nach anderen Lösungen gesucht und mit der Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen ein Modell kreiert, das einen Weg geht, der zugegebenermaßen innovativ ist, aber gleichwohl das Ziel erreicht. Nach der Anhörung haben wir als Koalition noch einmal an entscheidenden Stellen nachbessern müssen. Gerade mit Blick auf die vorgeschlagene Nachzahlungsregelung: Wenn Nachzahlungen generell nur an Widerspruchsführer gezahlt werden sollten, ist sie gleichwohl für die Berechnung des Abstandes und der Grundsicherung eingerechnet worden. Dann wäre der ursprüngliche Gesetzentwurf wohl hoffnungslos in den Bereich der Verfassungswidrigkeit gekippt. Das wollten wir nicht. Das haben wir entsprechend behoben und Nachjustierungen im Bereich der Beihilfe und der Zuschüsse vorgenommen, um die Praxistauglichkeit zu erhöhen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch uns als Koalition ist sehr bewusst, dass wir es im Besoldungsrecht mittlerweile mit einer Reihe von Zielkonflikten zu tun haben, die sich daraus ergeben, dass wir die Besoldung seit dem Übergang auf die Länder vor gut zehn Jahren in Sachsen stets nur an die Tarifabschlüsse und die verfassungsrechtliche Rechtsprechung minimal angepasst haben. Das kann und wird uns auf Dauer nicht zufriedenstellen, insbesondere im Kampf um die besten Köpfe. Wir haben bereits im Zuge der Fachregierungserklärung heute Morgen darüber geredet, wie eminent wichtig gutes Personal für einen funktionierenden Rechtsstaat und die Funktionsfähigkeit der Demokratie ist. Deshalb haben wir in einem Entschließungsantrag, den wir eingebracht haben, formuliert, dass die Staatsregierung bis zum Jahr 2025 aufgefordert wird, eine grundlegende Überarbeitung des Besoldungssystems vorzulegen, welches den Ansprüchen an ein modernes Besoldungsrecht genügt. Durch die Einbeziehung aller relevanten Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich soll eine breite Expertise zusammengekommen. Ich möchte einige Beispiele nennen: Wir werden über das Thema der Sonderbesoldung für Informatikerinnen und Informatiker in diesem Zusammenhang genauso reden müssen wie über die Frage, ob die innere Austarierung der A-Besoldung in den unteren Besoldungsschichten noch dem entspricht, was wir erwarten, und dies entsprechend abstellen. Ja, da ist natürlich insbesondere die Debatte, die Herr Barth mit der A4-Besoldung aufgerissen hat, eine, die – wenn sie jetzt entfällt – man sich natürlich für die A5- und die A6-Besoldung genauso in ihrer jeweiligen Austarierung und unter Berücksichtigung der jeweils gewährten Zuschläge genau anschauen muss. Ich glaube, dort braucht es eine komplette Neuaustarierung. Damit wäre ein Baustein dafür geschaffen, um den Wettbewerb um die klügsten Köpfe weiterhin aktiv mitgestalten und auch langfristig gut motiviertes Personal finden zu können. Werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetzentwurf befindet sich allerdings auch ein bündnisgrünes Herzensprojekt, auch wenn Kollege Löffler in seinem Redebeitrag das nur der SPD zuschreiben wollte. Bereits in meiner Rede zur Fachregierungserklärung bin ich auf die diverser werdende Beamtenschaft eingegangen. Das zeigt sich auch in den Lebenswegen. Viele Beamtinnen und Beamte treten nicht mehr zwingend in den Zwanzigerjahren ihres Lebens in das Beamtenverhältnis ein und bleiben dann dort bis zur Pensionierung. Vielmehr befinden sich auch dort vermehrt Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Zuletzt hat das die Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer, zumindest was den Beamtenstatus angeht, gezeigt. Auch die Bereicherung der Verwaltung durch verschiedene Lebenserfahrungen kann indes nur zur Qualität beitragen. Doch es waren bislang Menschen mit vielen Kindern oder mit Vorerkrankungen durchaus nicht selten vor finanzielle Hürden gestellt, nämlich dann, wenn sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Verbeamtung versichert waren; dann mussten sie den ganzen Krankenkassenbeitrag selbst tragen. Jeder von Ihnen, der eine solche Abrechnung zur Hand bekommen hat, weiß, dass das nicht unerhebliches Geld ist. Das wollen und werden wir jetzt ändern und führen mit diesem Gesetzentwurf am Ende auch die pauschale Beihilfe an. Insoweit, Herr Kollege Gebhardt, Frau Kollegin Köditz: Mit Blick auf das letzte Plenum haben wir an dieser Stelle Wort gehalten und das mit dem Dienstrechtsänderungsgesetz umgesetzt. Ja, es ist ein besoldungsrechtlicher Bestandteil, es gehört in dieses Gesetz. Das hatten wir in der letzten Debatte schon. Künftig können also Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter freiwillig versichert bleiben, und der Freistaat zahlt die Hälfte des Versicherungsbeitrags als Zuschuss. Diese echte Wahlmöglichkeit ist ein Meilenstein für den Freistaat als attraktiver Arbeitgeber. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das umsetzen können. Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir nun viel über sie gesprochen haben, möchte ich abschließend diesen Gesetzentwurf zum Anlass nehmen, allen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Freistaat Sachsen zu danken, dass sie sich tagtäglich dafür einsetzen, die Werte unseres Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung mit Leben zu erfüllen, und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPDFraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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