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Dr. Matthias Rößler

05.07.2023 Sitzungen 7/73

Meine Damen und Herren! Ich frage erneut: Sind Abgeordnete im Saal, die noch nicht gewählt haben? Die Wahlkommission ist gerade noch beim Wählen. – Sonst sehe ich im Rund des Saals niemand mehr. Die Mitglieder der Wahlkommission haben gewählt. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, die Stimmen auszuzählen. Ich schlage Ihnen vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaals im Saal 2 vornimmt und wir in der Zwischenzeit mit der Sitzung fortfahren. Nach der Feststellung des Ergebnisses durch die Wahlkommission wird der Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen. Ich unterbreche jetzt diesen Tagesordnungspunkt, und wir fahren mit dem Tagesordnungspunkt 2 fort. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum Moderne Verwaltung als Standortvorteil Ich übergebe das Wort an den Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, Herrn Prof. Thomas Popp. Bitte schön. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute steht moderne Verwaltung auf dem Menü, und ich würde gern verkünden: Es ist angerichtet. Aber so einfach geht das nicht. Warum nicht? – Es gibt zwei Gründe. Erster Grund: Jede und jeder hat andere Vorstellungen davon, was moderne Verwaltung heißt. Es ist so ähnlich wie bei einem guten Essen. Man liest die Speisenfolge und hat eine eigene Idee, wie es schmecken könnte. Zweiter Grund: Es braucht Zeit, Geld und ein gewisses Talent, um aus einzelnen Zutaten etwas zu kreieren, das nicht nur den Magen füllt, sondern auch den Gaumen erfreut. Machen wir uns je bewusst, welcher Aufwand hinter einem wohlschmeckenden Mahl steht? Meine Damen und Herren! Warum rede ich über Essen, wenn es um moderne Verwaltung geht? – Weil die Parallelen offensichtlich sind. Alle haben irgendwann Hunger und wollen satt werden. Alle wollen, dass Verwaltung moderner wird und Verwaltungsangelegenheiten schneller und effizienter erledigt werden. Es gibt noch eine Parallele: Isst man nur irgendwas, um den Hunger zu stillen, entsteht bald ein neues Hungergefühl, aber es fehlt die Zufriedenheit. So ist es auch, wenn man nur irgendetwas tut, um Verwaltung moderner erscheinen zu lassen, zum Beispiel nur eine neue Software einzuführen oder nur eine Strategie zu verabschieden. Im ersten Moment erscheinen wir satt oder modern, aber schon bald bekommen wir wieder Appetit und suchen weiter nach echter Zufriedenheit und echten Effekten. Es ist ratsam, einen Schritt zurückzutreten und zu überlegen, wie ein gut zusammengestelltes Menü aussehen könnte: mit guten Zutaten und einer Speisenfolge, die aufeinander abgestimmt ist und uns langfristig satt und zufrieden macht. Wie müsste eine Verwaltung sein, die nicht nur an der Oberfläche modern erscheint? Wie müsste eine Verwaltung sein, die auch in der Tiefe und Breite so aufgestellt ist, dass sie mit Serviceorientierung und Leistungsfähigkeit zu den Standortvorteilen des Freistaates Sachsen beiträgt? Dafür braucht es definitiv mehr als ein paar Onlineangebote, ITFachverfahren, Server und Netze. So betrachtet ist es leider längst noch nicht angerichtet. Wir können uns noch nicht an den Tisch setzen oder zufrieden zurücklehnen. Wir haben noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Thema: Wir machen Zukunft – für den Freistaat Sachsen Ich gehe jetzt auf die größte Herausforderung für den öffentlichen Dienst ein: den demografischen Wandel. Danach widme ich mich den Hauptzutaten für das Erfolgsmenü zur modernen Verwaltung: das sind die Menschen, die Rechtsnormen und die Organisationen. Zur demografischen Herausforderung: Die Prognosen sind allseits bekannt. Der Präsident des Statistischen Landesamtes hat die Vorausberechnung bis zum Jahr 2040 kürzlich vorgestellt. Im Freistaat Sachsen werden weniger Menschen wohnen, und diese werden im Durchschnitt älter sein. Jetzt mögen einige sagen: Dann muss die Verwaltung auch schrumpfen. Ich sage: Das muss man nicht fordern, das wird ohnehin passieren. 38 000 Bedienstete scheiden bis zum Jahr 2035 altersbedingt aus dem Staatsdienst aus. Viele entscheiden sich zudem, vorzeitig in Rente zu gehen. Wenn wir nur die Hälfte der frei werdenden Stellen mit qualifiziertem Personal nachbesetzen können, wäre das gut. Es ist aber keineswegs sicher. Die Realität in spezialisierten Bereichen sieht schon heute sehr traurig aus. Stellenausschreibungen müssen mehrfach wiederholt werden, Anforderungen werden gesenkt, um überhaupt Bewerbungen zu erhalten, und dann sind aufwendige Zusatzqualifikationen notwendig. Der Wettbewerb um Arbeitskräfte – nicht nur um Fachkräfte – nimmt enorm zu. Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte, attraktive Gehaltsstrukturen, moderne Technik und individuelle Fortbildungsmaßnahmen gehören mittlerweile zum Standardrepertoire vieler Arbeitgeber. Jobsicherheit ist kein Alleinstellungsmerkmal des öffentlichen Dienstes mehr. Der Arbeitsmarkt offeriert viele Chancen für die Arbeitnehmer. Eine serviceorientierte und leistungsfähige Verwaltung ist auf qualifiziertes Personal angewiesen. Wie sollen die Aufgaben ansonsten erledigt werden, die uns die Gesetze von EU, Bund und Land auftragen? Eine künstliche Intelligenz allein wird es wohl nicht richten. Aufgaben nicht zu erledigen, die gesetzlich gefordert sind, widerspräche der Funktion des öffentlichen Dienstes in unserer Demokratie. Der Wettbewerb und gutes Personal sind insofern auch ein Kampf um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Ja, es ist sogar ein Kampf um die Leistungsfähigkeit des Staates und damit ein Kampf um die Demokratie. Aber was heißt leistungsfähige und serviceorientierte Verwaltung? Wenn man nach Musterbeispielen sucht, kommen sehr schnell Länder aus dem Norden Europas in den Blick. Skandinavien gilt als Landstrich mit besonders zufriedenen Menschen und gehört auch zu den digitalen Klassenbesten. Beim Index der EU für digitale Wirtschaft und Gesellschaft im Jahr 2022 stehen Finnland und Dänemark ganz vorn. Deutschland ist leider nur Mittelfeld. Schaut man sich die Dimension digitale öffentliche Verwaltung separat an, ist es noch offensichtlicher: Deutschland liegt weit hinter dem Spitzenreiter Estland. Was machen diese Länder anders? Schauen wir uns an, wie gut die Besten ihren öffentlichen Dienst und damit die Daseinsvorsorge ausstatten. Zunächst möchte ich mit dem Mythos aufräumen, dass der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik Deutschland besonders üppig mit Personal ausgestattet sei. Im Durchschnitt der EU-Länder sind circa 18 % der arbeitenden Gesamtbevölkerung im öffentlichen Dienst tätig. In Deutschland sind es gerade einmal 11 %. Auffällig ist, dass Skandinavien und das Baltikum den höchsten Anteil haben. Schweden und Dänemark erreichen Spitzenwerte zwischen 26 und 29 % der arbeitenden Bevölkerung, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Noch eine Realität aus seriösen Statistiken von der OECD, dem Statistischen Bundesamt und vom Eurostaat: Neben der Personalausstattung ist die öffentliche Investitionsquote in Deutschland unterdurchschnittlich. Sie liegt bei 2,5 % des BIP. Der EU-Durchschnitt kommt auf rund 3 %, Spitzenreiter Schweden liegt sogar bei 5 %. Anscheinend gibt es einen Zusammenhang zwischen moderner digitaler Realität und der Zuwendung zum öffentlichen Dienst. Jedenfalls ist der Personalkörper bei den digitalen Vorbildern nicht kleiner – im Gegenteil. Mehr IT taugt offensichtlich nicht für groß angelegte Personaleinsparprogramme. Mehr IT kann aber sehr wohl dazu beitragen, den drohenden Personalschwund abzufedern. Der globale Wettbewerb fordert uns weiter. Die billigste Werkbank ist nicht mehr der alleinige Faktor, um sich für einen Standort zu entscheiden. In Europa – auch in Deutschland – werden wieder Schlüsseltechnologien angesiedelt. Was ist das Fundament einer soliden Ansiedlungspolitik? – Eine gute Infrastruktur auf allen Ebenen. Ja, wir brauchen Flächen und Infrastruktur für Ansiedlungen. Für die Menschen, die in den Unternehmen arbeiten, brauchen wir aber noch mehr: ausreichend Wohnraum und Schulen, eine gute Gesundheitsversorgung, Verkehrswege und Breitband, kulturelle Angebote und öffentliche Sicherheit. Nicht zuletzt gehört auch eine leistungsfähige Verwaltung dazu – einerseits, um im Ansiedlungsprozess serviceorientiert zu agieren und durch schnelle Verwaltungsabläufe attraktiv für Investoren zu sein, andererseits, um die Sogwirkung, die eine erfolgreiche Ansiedlung hat, auch bewältigen zu können. Damit ist auch der Zuzug von Arbeitskräften gemeint. Die neuen Sächsinnen und Sachsen melden ihren Wohnort an, brauchen neue Ausweisdokumente, wollen vielleicht bauen, ein Auto anmelden, ihre Kinder betreuen lassen und müssen eine Steuererklärung abgeben. Das alles ist mit Verwaltungstätigkeiten verbunden. Ich sage deshalb: Eine moderne Verwaltung trägt zur Attraktivität des Standorts Freistaat Sachsen bei – als Ort für Investitionen und als Ort für ein gutes Leben. Meine Damen und Herren! Ich habe gesagt, dass erfolgreichere Länder mehr Personal im öffentlichen Dienst haben und eine höhere Investitionsquote. (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich halte es nicht für ein Erfolgsrezept, immer nur mehr vom Gleichen zu fordern. Die Ressourcen müssen deshalb zielgerichtet eingesetzt werden. Die Frage ist: Was macht die staatliche Daseinsvorsorge aus? Tut der öffentliche Dienst die richtigen Dinge? Ich höre oft, dass bestimmte Leistungen besser in privater Hand aufgehoben wären und dort vor allem effizienter erbracht werden könnten. Solchen Diskussionen stehe ich offen gegenüber. Wettbewerb ist wichtig. Solche Diskussionen brauchen aber eine feste Basis. In solchen Diskussionen bedarf es einer positiven Grundhaltung zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Eine leistungsfähige, serviceorientierte Verwaltung zahlt beträchtlich auf die Stabilität unserer Gesellschaft und auf die Stärkung unserer Demokratie ein. Ja, eine zuverlässige und moderne öffentliche Verwaltung trägt wesentlich zur Akzeptanz unseres Staates bei. Sie trägt den Staat; sie ist Staat. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dieser tragenden Rolle der Verwaltung geht auch eine Verpflichtung einher. Nicht nicht nur das Ob, sondern auch das Wie der Leistungserbringung muss kritisch betrachtet werden. Ja, es muss nicht nur kritisch betrachtet werden; vielmehr sind wir dazu verpflichtet, uns stetig zu verbessern. Die Digitalisierung der Verwaltung ist dabei ein wichtiges Werkzeug. Wie lässt sich dieses Werkzeug wirkungsvoll einsetzen? Zunächst muss ich an eine Selbstverständlichkeit erinnern: Die öffentliche Verwaltung ist nach Artikel 20 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden. Mit den Normen wird in weiten Teilen auch vorgegeben, wie die Verwaltung zu handeln hat. Es braucht also zunächst digital taugliche Rechtsvorschriften, um das Potenzial neuer Technologien voll auszuschöpfen. Die Realität sieht leider anders aus. Wir arbeiten oft nach Rechtsgrundlagen, die sich am vordigitalen Zeitalter orientieren. Das behindert den Fortschritt mitunter stark. Wir müssen dahin kommen, dass in jeder Vorschrift das Prinzip „digital zuerst“ bzw. „digital first“ gilt. Das heißt, in jeder Vorschrift muss der digitale Vollzug als Standard und nicht als Ausnahme mitgedacht werden. Auf Regierungsseite haben wir den Digitalcheck für die Entwürfe neuer Landesnormen eingeführt. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Auf Bundesebene wird das Onlinezugangsgesetz so angepasst, dass die digitale Option zum Standard wird. Schriftformerfordernisse sollen einfacher elektronisch ersetzt werden können. Apropos Onlinezugangsgesetz: Über das OZG 1.0, das seit Anfang dieses Jahres vollständig in Kraft ist, wurde viel geschrieben und gesprochen. Es war viel Wahres dabei, aber der Tenor war nicht immer fair. Gerade mit Blick auf die Historie des E-Governments muss man festhalten: Mit dem Onlinezugangsgesetz 1.0 wurde ein erster starker Impuls bewirkt. Bund, Länder und engagierte Kommunen haben Geld und Personal zusammengenommen und in die richtige Richtung gelenkt. Manchen mag das immer noch zu langsam vorangehen. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Ja!) Andere können nicht ermessen, wie schwierig es ist, einen Tanker, der jahrzehntelang auf ein und derselben Route gefahren ist, umzulenken. Wieder andere sind ohnehin nicht bereit, Erfolge der Verwaltung wertzuschätzen, auch wenn das Niveau der Erfolge noch ausbaufähig ist. Mir ist bewusst, dass wir bei der Umsetzung des OZG weiter sein wollten und auch weiter sein sollten. Mir sind jedoch auch die Hürden bekannt, die der Föderalismus, kommunale Selbstverwaltung, blanke Bereichsegoismen, ein den Gesetzeszweck überinterpretierender Datenschutz oder eine fehlende politische Gewichtung der Digitalisierung bereithalten. Ich bin jedenfalls dankbar für das Engagement der Kolleginnen und Kollegen, die die OZG-Umsetzung in Sachsen vorangetrieben haben. Wir stellen zentral mehr als 50 neue Onlineangebote für Landkreise und knapp 60 neue Onlineangebote für Städte und Gemeinden zur Verfügung. Hinter jedem dieser Onlineangebote stecken mehrere Verwaltungsleistungen. Weitere große Pakete mit Onlineleistungen werden derzeit beschafft und in die Fläche gebracht. Dazu trägt auch die finanzielle Förderung bei, die dieses Hohe Haus zur Verfügung gestellt hat. Dafür danke ich ganz ausdrücklich. Ich will sagen, das OZG 1.0 hat die Töpfe zum Kochen gebracht. Die Küche ist heiß, die Vorspeise ist serviert, wir müssen jetzt dranbleiben. Eine Frage, die uns derzeit bewegt, ist, wie wir es schaffen können, dass die zentralen Angebote nun auch tatsächlich und vermehrt durch die Kommunen genutzt werden. Ich stehe dazu in engem Austausch mit den kommunalen Landesverbänden und den weiteren maßgeblichen Akteuren auf kommunaler Ebene. Uns eint das Ziel, dass alle Kommunen an den Tisch kommen, von der Speise probieren, sie für gut befinden und weiter dabeibleiben. Gleichzeitig arbeiten wir an einer Novellierung des Sächsischen E-Government-Gesetzes. Ich werde vorschlagen, es durch ein Sächsisches Digitalfördergesetz abzulösen. Ein Diskussionspunkt dabei ist, ob und wie die Behörden und Kommunen dazu verpflichtet werden sollen, die Verwaltungsleistungen online zur Verfügung zu stellen, für die wir als Staat zentral fertige Onlineangebote haben. Ein weiterer Bereich, über den wir diskutieren, ist die Finanzierung. Kleine Kommunen haben oft nicht die Ressourcen, die für die Digitalisierung erforderlich sind. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 können wir an mehreren Stellen der kommunalen Familie unter die Arme greifen. Für die Folgejahre werden wir ein dauerhaftes Modell zur Unterstützung im FAG vorschlagen. Meine Damen und Herren! Gestern habe ich an der Sitzung des IT-Planungsrates teilgenommen. Das ist das Gremium zur Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung, in dem alle CIOs von Bund und Ländern zusammenkommen. Der Bund hat gestern angekündigt, die finanzielle Unterstützung für die OZG-Umsetzung deutlich zurückzufahren, in wesentlichen Programmteilen bis herunter auf null Euro. Ich kann hier im Hohen Haus nicht wiedergeben, welche Reaktionen das bei den Länder-CIOs ausgelöst hat; jedenfalls war der Besprechungsraum aufgeheizt. Wenn die Ankündigung des Bundes wahr wird, dann wird uns viel Strom in der Küche fehlen. Doch im Kühlschrank ist noch das Verderbliche und auf dem E-Herd noch das Halbgare. Wir müssen die Ankündigung des Bundes nun erst einmal bewerten und die möglichen Auswirkungen analysieren. Die Signalwirkung ist jedenfalls negativ und entspricht nicht dem Koalitionsvertrag des Bundes. Nun aber zurück zu den Hauptzutaten für eine moderne Verwaltung. Schauen wir weiter von den Rechtsnormen zu den Abläufen in den Organisationen. In der Verwaltung sind wir papierbasierte Prozesse so sehr gewöhnt, dass wir oft gar nicht sehen, wie uns ein IT-Werkzeug die Arbeit erleichtern kann. Stattdessen bauen wir bewährte, hoch komplizierte und manchmal auch unsinnige Prozesse in einer Software nach – kein Wunder, dass darin keine spürbare Entlastung liegt. Ein gutes Fachgesetz und ein gutes Fachkonzept in einer guten Fachorganisation ebnen den Weg für ein sinnvolles IT-Werkzeug. Ich habe viele Entwicklungen gesehen, die Hoffnung machen. Das digitale Wohngeldverfahren ist fast überall im Freistaat im Einsatz. Richtig effizient wird es sein, wenn in allen Wohngeldstellen vom Antrag bis zum Bescheid alles durchgängig elektronisch bzw. digital in einem System bearbeitet werden kann, und zwar ohne Schnittstellen, die manuell bedient werden müssen. Oder noch eine digitalisierte Erfolgsgeschichte: Die elektronische Bohranzeige ist ein Musterprozess für ein durchgängiges digitales Antragsverfahren. Ein Bohrunternehmen hat Zugang zum System, stellt seinen Antrag, und alle zuständigen Behörden im Genehmigungsverfahren greifen auf diesen Prozess zu und dokumentieren ihre Tätigkeiten transparent und nachvollziehbar. Mittlerweile gehen 96 % aller Anträge auf diesem Wege ein und werden entsprechend bearbeitet. Das ist moderne digitale Verwaltung, meine Damen und Herren. Die Beispiele zeigen, Modernisierung und Digitalisierung beginnen nicht bei der IT. Modernisierung und Digitalisierung beginnen in den Köpfen von uns allen: in der Politik, in der Verwaltung, in den Hierarchien, bei den Behördenleitern, im mittleren Management und auch bei der Sachbearbeitung. Verantwortliche, die in der Papierwelt der Vergangenheit denken, werden mit neuen Technologien keine effizienten und modernen Verwaltungsabläufe erschaffen. Der Rechtsrahmen, die Organisation und der Faktor Mensch sind entscheidend. Worauf kommt es beim Faktor Mensch an, wenn wir mehr Service und mehr Leistung in der Verwaltung wollen? – Auf die Digitalkompetenz. Die Bediensteten sollen sich nicht mehr fragen, ob und gegebenenfalls wie es digital funktionieren kann. Sie müssen überzeugt sein, dass es nur digital funktionieren kann, und dann nach entsprechenden Wegen suchen. Dieses neue Bewusstsein muss schon in der Ausbildung entwickelt werden. Die Generation Z kennt nur die Welt mit Internet. Diese jungen Menschen bekommen einen Kulturschock, wenn wir sie mit der tradierten Verwaltungspraxis konfrontieren. Junge Leute, die im Fachbereich Digitale Verwaltung an der Hochschule Meißen studieren, können wichtige Impulse in ihre Ausbildungsbehörden tragen, wenn man sie denn lässt. Führungskräfte, die am Fortbildungszentrum innovative Verwaltung lernen, können künftig Digital Leadership praktizieren. Diese Personen wissen, dass gutes Teamwork und eine ausgewogene Balance von Leitlinien wichtig sind, um eigenverantwortliches Arbeiten zu ermöglichen. Oder unsere Digitallotsen Sachsen, die bereits in über 120 sächsischen Städten und Gemeinden Digitalnavigatoren fortgebildet haben: Sie coachen die kommunalen Bediensteten, machen sie digital fit und knüpfen so Stück für Stück ein Kompetenznetzwerk, das hoffentlich bald ganz Sachsen überspannt. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben keine andere Wahl: Wir müssen jetzt wissen, wie das Menü aussehen soll und was es braucht, damit es am Ende allen schmecken kann und wir nicht alleine am Tisch sitzen. Der Fachkräftemangel ist jetzt schon spürbar und er wird fortschreiten. Das setzt bei allen modernen Arbeitgebern ein Umdenken voraus. Ich sagte es eingangs schon mit Blick auf die speziellen IT-Bereiche: Die Guten haben die Wahl und müssen von uns umworben werden. Wir bewerben uns künftig bei potenziellen Arbeitnehmern mit attraktiven Rahmenbedingungen und sinnstiftender Tätigkeit. Die Marke „Mach was Wichtiges!“ hat bereits eine gute Wirkung entfaltet. Die Fähigkeiten entscheiden, wen wir gewinnen wollen, und nicht die Herkunft oder die ethnische Zugehörigkeit. Eine moderne sächsische Verwaltung setzt deshalb auch auf Internationalität und fachliche Diversität. Die besten Entscheidungen, die auch breit akzeptiert sind, werden von Gruppen getroffen, die mehrere Perspektiven berücksichtigen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Erstens. Die demografische Entwicklung in Sachsen folgt dem Trend der Vorjahre. Wir werden weniger, und wir werden älter, auch und gerade in der Verwaltung. Zweitens. Die Personalausstattung im öffentlichen Dienst und die öffentliche Investitionsquote sind wichtige Stellschrauben für die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Drittens. Wir brauchen eine leistungsfähige Verwaltung, um als Standort im globalen Wettbewerb zu bestehen. Viertens. Digitalisierung beginnt in den Köpfen. Sie fordert optimierte Strukturen und Abläufe, und sie braucht einen ermöglichenden Rechtsrahmen. Fünftens. Es braucht Geduld und starke Unterstützung sowie eine nachhaltige Finanzierung, bis sich die Wirkung der Digitalisierung der Verwaltung entfalten kann. Im übertragenen Sinne bedeutet das: Die Digitalisierung der Verwaltung ist für die Modernisierung des Staates wie ein Gewürz für unser Essen: überall drin, um Geschmack zu geben, aber allein macht es nicht satt. Die richtige Mischung aus personellen und finanziellen Ressourcen, die Optimierung der Organisationen, ein Rechtsrahmen, der ermöglicht und nicht verhindert, und letztendlich passende technische Unterstützung machen das Menü rund und das Ziel erreichbar: eine moderne Verwaltung, die als zuverlässiger Dienstleister anerkannt und als attraktiver Arbeitgeber geschätzt wird. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Protokoll ↗