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Lars Kuppi

AfD 05.07.2023 Sitzungen 7/73

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! 20 % aller Grundschüler in Deutschland können nicht schwimmen. Das klingt für Sie vielleicht nicht viel, ist es aber; denn die Zahl der Nichtschwimmer hat sich damit in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Dazu kommt knapp ein Viertel, welches nach Aussage der Eltern unsicher schwimmt. Auch wenn Eltern ihre Kinder als sichere Schwimmer einschätzen, heißt das nicht, dass sie tatsächlich schwimmen können. Nehmen wir das berühmte Seepferdchen. Dieses Abzeichen ist lediglich eine Vorstufe. Als Schwimmer gilt tatsächlich erst, wer das Schwimmabzeichen in Bronze abgelegt hat. Das bedeutet konkret: 15 Minuten am Stück schwimmen, dabei mindestens 200 Meter zurücklegen, ein Kopfsprung vom Rand und ein Paketsprung vom Block oder vom 1-Meter-Brett sowie 2 Meter tief tauchen. Die DLRG geht anhand der abgelegten Schwimmabzeichen derzeit davon aus, dass rund 60 % am Ende ihrer Grundschulzeit nicht sicher schwimmen können. Das, meine Damen und Herren, ist ein Armutszeugnis. Wir wissen alle, dass bereits vor der Coronakrise die Schwimmfähigkeit unserer Kinder gesunken ist. Doch die letzten Jahre haben das Problem weiter verschärft. Sie werden jetzt – wie auch im Ausschuss – sagen, die Kinder schwimmen zu lehren ist Aufgabe der Eltern. (Beifall des Abg. Svend-Gunnar Kirmes, CDU) Ja, damit haben Sie sicher recht. In erster Linie tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder. Das gilt auch für andere sensible Bereiche, zum Beispiel das Thema Sexualerziehung. Hierzu sprechen Sie den Eltern das Recht aber permanent ab. Kommen wir zurück zum Schwimmen. Haben denn alle Eltern überhaupt die Chance bzw. die Möglichkeit, ihren Kindern Schwimmen beizubringen? – Während der Coronakrise waren die Schwimmbäder geschlossen. Auch das Schulschwimmen fand nicht statt. Danach kam die Energiekrise. Die Schwimmhallen senkten ihre Wassertemperaturen, sodass es gerade für Kinder fast unzumutbar war, das Schwimmen zu erlernen. Unabhängig davon stellen sich aber weitere Fragen. Erstens. Wie viele Eltern gerade mit mehreren Kindern können sich denn das Schwimmbad überhaupt noch regelmäßig leisten? Laut DLRG kann die Hälfte der Grundschulkinder in Familien mit geringem Einkommen gar nicht schwimmen. Zweitens. Wie viele Familien erreichen unkompliziert ein Schwimmbad – auch ohne Auto oder stundenlange Busfahrt? Das Beispiel der Stadt Lommatzsch, welche kein eigenes Hallenbad und ein über mehrere Jahre geschlossenes Freibad besitzt, zeigt: Dort müssen die Schüler eine Stunde bis zwei Stunden nach Döbeln, Riesa, Oschatz oder Nossen fahren. Drittens. Wie viele Bäder wurden und werden geschlossen mangels Geld oder Personal? Rettungsschwimmer müssen schließlich auch ausgebildet werden. Weniger Schwimmhallen und zu wenig freie Kapazitäten bedeuten auch weniger Rettungsschwimmer. (Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE: Keine Antworten!) Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ wurde zumindest versucht, den ausgefallenen Schwimmunterricht in der 2. Klasse zu kompensieren. Von den knapp 28 000 Schwimmgutscheinen, die ausgegeben wurden, wurden bis April dieses Jahres gerade einmal 15 % eingelöst. Auch wenn es bis heute sicherlich mehr sein werden, haben nicht alle die Chance, einen Schwimmkurs zu besuchen, schon allein aufgrund der unzureichenden Kapazität an Schwimmlehrern und Schwimmzeiten. Wir wollen daher mit unserem Antrag erreichen, dass die Frist zur Einlösung der bereits ausgereichten Gutscheine bis zum Ende des nächsten Schuljahres verlängert wird. Aus unserer Sicht reicht die aktuelle Fristverlängerung nicht aus. Auch wenn wir wissen, dass der Bund keine weiteren Mittel zur Verfügung stellt, kann doch Sachsen selbst aktiv werden. Mit unserem Antrag wollen wir auch künftig Kinder dabei unterstützen, das Schwimmen sicher zu lernen. Wir möchten Schwimmgutscheine für Grundschüler bereitstellen, die auch nach dem regulären Schwimmunterricht in der 2. Klasse noch nicht schwimmen können. Dazu kann der Schwimmlehrer individuell entscheiden, welcher Schüler noch einen entsprechenden Nachholbedarf hat und wenn es beispielsweise absehbar ist, dass im Elternhaus keine Unterstützung möglich ist. Im ersten Schritt sollen dafür Gelder für 1 000 Gutschein eingeplant werden. Das sind gerade einmal 120 000 Euro, die das Land Sachsen beisteuern müsste. Selbstverständlich wollen wir auch wissen, ob die Maßnahmen erfolgreich waren oder wo man vielleicht noch nachsteuern muss. Daher möchten wir eine Überprüfung der bisherigen Maßnahmen und einen entsprechenden Bericht bis zum 31. Dezember 2024. Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ein Kind, welches Vertrauen zum Element Wasser hat, mindestens eine Schwimmtechnik sicher beherrscht und alle Baderegeln kennt, kann eigenständig und ohne Angst schwimmen gehen. Gerade jetzt, in der Sommerzeit, ist das für viele die größte Freude. Ich bitte Sie für unsere Kinder: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kuppi für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt Redebedarf aus den anderen Fraktionen? – Das sehe ich. Christin Melcher, bitte, für die BÜNDNISGRÜNEN.

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