Albrecht Pallas
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Entschließungsantrag zum Vierten Dienstrechtsänderungsgesetz im Namen der Koalitionsfraktionen ein. Die Verhandlungen zu dem Gesetz zeigten uns einmal mehr, dass die wichtigste Ressource dieses Freistaates sein Personal ist. Um als Dienstherr attraktiv zu bleiben und den Beamtinnen und Beamten auch die angemessene Wertschätzung – gerade in den niedrigeren Besoldungsgruppen – entgegenzubringen, brauchen wir eine Reform der Sächsischen Besoldungsordnung. Anders als bei Tarifbeschäftigten kann die Besoldung für Beamtinnen und Beamte eben nicht ohne Weiteres frei verhandelt werden. Durch den Entschließungsantrag der Koalition wird die Staatsregierung ersucht, die Besoldungsordnung im Freistaat Sachsen in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und der kommunalen Ebene zu reformieren. Die Besoldungsordnung ist nicht nur veraltet, sondern sie wird im Rahmen der aktuellen Konditionen der unteren Besoldungsgruppen voraussichtlich das sogenannte Abstandsgebot – wir hörten es – bei einer weiteren Tarifsteigerung mit den bisherigen Instrumenten von Zulagen nicht mehr einhalten können. Die SPD-Fraktion, aber auch die Koalition insgesamt, sieht darin einen wichtigen Baustein für die Funktionsfähigkeit des Freistaates. Gute Arbeit braucht gute Arbeitsbedingungen – und diese nicht nur in der Wirtschaft. Die vielfältigen Herausforderungen bei der täglichen und zukünftigen Aufgabenerfüllung eines sozialen und bürger(innen)nahen Staates, die Verlässlichkeit und Attraktivität des Dienstherrn sowie die Resilienz gegen gesellschaftliche Angstmacher und Rechtspopulisten müssen mit einer angemessenen und rechtskonformen Besoldung untersetzt sein. Meine Damen und Herren! Darüber hinaus wird die Staatsregierung ersucht, die Zulage für die Notfallsanitäter(innen) auf vier Euro anzuheben, um die besonderen Belastungen in dieser Tätigkeit auszugleichen. Auch dieser Betrag steht schon viel zu lang unverändert da; dafür muss die Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung durch den Verordnungsgeber – die Staatsregierung – entsprechend geändert werden. Wer als Notfallsanitäter(in) in Sachsen in lebensbedrohten Situationen hilft, verdient für diese anspruchsvolle Tätigkeit bei Tag und Nacht auch einen guten Ausgleich. Somit liefern wir einen Beitrag dazu, dass diese Menschen in ihren Berufen bleiben, und sichern im Notfall die gesundheitliche Versorgung im Freistaat Sachsen auch perspektivisch. Diese zwei wichtigen Themen haben Eingang in den Entschließungsantrag der Koalition gefunden. Mit diesem Antrag möchten wir die Staatsregierung auf wichtige Novellierungen und Investitionen in die Verwaltung und in das Gesundheitswesen im Freistaat hinweisen; mehr noch: Wir sehen diese Anpassungen als relevant für die Zukunft an. Ich bin daher sehr erfreut, dass sich alle drei Koalitionspartner zu diesem Antrag durchringen konnten und werbe hiermit um Ihre Zustimmung. Unsere Stimmen sind dem Antrag sicher. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas mit der Einbringung des Entschließungsantrags. Gibt es dazu jetzt Redebedarf? – Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE; gleich an Mikrofon 1,? – Wunderbar, bitte schön.
