Christian Piwarz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen Ausführungen zum Antrag möchte ich eines ganz klar voranstellen: Die Gemeinschaftsschule wird in Sachsen sowohl vonseiten des Kultusministeriums als auch des Landesamtes für Schule und Bildung gleichberechtigt gegenüber den anderen Schularten behandelt. Die Gemeinschaftsschule ist grundsätzlich eine Schulart wie jede andere auch im sächsischen Schulsystem, und das gilt gleichermaßen für die Oberschule+. Beiden stehen die Ressourcen und Mittel zur Verfügung, auf die auch alle anderen Schulen zurückgreifen können, beispielsweise das Qualitätsbudget oder die GTA-Mittel. Ich sage das deshalb so ausdrücklich, weil der Antrag den Eindruck erweckt, mein Haus würde die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und den entsprechenden Anträgen nicht oder nur schleppend umsetzen. Das weise ich entschieden zurück. Wir haben zur Einführung der Schulform zum längeren gemeinsamen Lernen unsere Hausaufgaben erledigt. Die Schritte wurden bereits dargestellt. Ich möchte sie daher noch einmal kurz einordnen: Wir haben in der Koalition nach intensiven Diskussionen gemeinsam im Hohen Haus am 15. Juli 2020 das Sächsische Schulgesetz geändert und die Gemeinschaftsschule als neue Schulart sowie die Oberschule+ als Oberschule mit besonderem pädagogischen Profil „Längeres gemeinsames Lernen“ eingeführt. Vor der Einrichtung dieser Schulen mussten vielfältige konkrete organisatorische und pädagogische Fragen geklärt und die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die entsprechende Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und Oberschule+ trat am 1. August 2021 vor dem Schuljahr 2021/22 in Kraft. Mit der Leipziger Modellschule wurde auch unmittelbar die erste Gemeinschaftsschule als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft eingerichtet. Mit der Keulenbergschule in Großnaundorf startete die erste freie Oberschule+ im Schuljahr 2021/2022 als staatlich genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft. Zum Schuljahr 2022/2023 erhielten jeweils zwei weitere Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ eine Genehmigung. Von der inhaltlichen Basis her ist es erst jetzt, nach Abschluss von zwei Schuljahren, sinnvoll, einen Bericht zum Stand der Einführung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ mit belastbaren Aussagen zu treffen. Rein formal allerdings – und das muss ich klar sagen – hätte ein Bericht jeweils zum 1. Januar dem Landtag zugehen müssen. Da brauchen wir nicht herumzureden, das ist ein ärgerliches Versäumnis, das uns nicht passieren darf und bei dem ich um Nachsicht bitte. Gleichwohl mangelt es nicht an entsprechenden Informationen gegenüber diesem Hohen Haus. Die dem Landtag in mehreren Drucksachen und im Ausschuss übermittelten Informationen wurden nunmehr in einem ordnungsgemäßen Bericht nachgeliefert. Aus dem vorliegenden Bericht wird ersichtlich, dass neben der Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen und strukturellen Voraussetzungen die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ sowohl durch das Kultusministerium als auch des Landesamtes für Schule und Bildung umfassend fachlich begleitet und unterstützt wird. Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der betreffenden Schulordnungen wurden detaillierte Leitfäden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen bzw. Oberschulen+ erarbeitet und auf dem Bildungsserver veröffentlicht. Damit erhalten interessierte Schulträger und Schulen hilfreiche Orientierung und Unterstützung. Außerdem wird so ein einheitliches Vorgehen der Schulaufsicht von Anfang an abgesichert. Schulentwicklung ist ein andauernder Prozess. Deshalb werden die Leitfäden in geeigneten Abständen geprüft und auf der Grundlage gewonnener Erfahrungen und Erkenntnisse fortgeschrieben. Des Weiteren wurden Hinweise zur Erarbeitung einer Stundentafel für die Sekundarstufe 1 an der Gemeinschaftsschule erarbeitet und allen Schulen über den Bildungsserver zur Verfügung gestellt. Da die konkrete Ausgestaltung der Stundentafel ausschließlich in der Eigenverantwortung der Schule liegt, dienen die Hinweise den Schulen als Unterstützung bei der anspruchsvollen Aufgabe der Erarbeitung einer schulspezifischen Stundentafel. Das Landesamt für Schule und Bildung stellt prozessbegleitend eine FAQ-Liste zusammen. Alle Fragen, die in bisherigen Beratungen und Zusammenkünften immer wieder aufgetreten sind bzw. auftreten, werden für interessierte Schulträger und Schulen darin beantwortet. Wir lassen die Schulen nicht allein, die sich bereits zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ entschieden haben. Hierzu sind insbesondere Fortbildungsangebote zur differenzierten Förderung wichtig. Den Lehrerinnen und Lehrern stellen wir diese sowohl über den Fortbildungskatalog als auch im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung zur Verfügung und wir werden künftig auf noch gezieltere Angebote achten. Die Gemeinschaftsschulen werden konzeptionell-inhaltlich durch das Kultusministerium eng begleitet. Es finden regelmäßig Gesprächsrunden mit den Schulleitungen der einzelnen Schulen und Besuche der Schulen vor Ort statt. In den Gesprächen und Schulbesuchen werden unter anderem aktuelle Fragen der weiteren Schulentwicklung erörtert und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Im engen Kontakt stehen die zuständigen Kolleginnen und Kollegen meines Hauses auch mit dem Verein „Länger gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V.“. So hat mein Haus beispielsweise den ersten Gemeinschaftsschultag des Vereins im November 2022 sowohl finanziell als auch mit inhaltlichen Beiträgen unterstützt. So ist es auch für den zweiten Fachtag in diesem Jahr zugesagt. Aktiv fördern wir derzeit den Transfer von Elementen des Schulversuchs der Universitätsgemeinschaftsschule Dresden an interessierte Schulen im ostsächsischen Raum. Für die Umsetzung des Transferprojekts Schulentwicklung in Ostsachsen stellt das SMK ab dem Schuljahr 2023/24 zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung zur Einrichtung dieser Schulform obliegt der Schulgemeinschaft und dem Schulträger. Das Kultusministerium und das Landesamt für Schule und Bildung haben die Rahmenbedingungen geschaffen. Wir begleiten, qualifizieren und unterstützen die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen. Nur müssen diese zeigen, dass sie die von einigen in sie gesetzten hohen Erwartungen tatsächlich erfüllen können. Die Voraussetzungen sind geschaffen: nicht schlechter gestellt als andere Schularten, aber eben auch nicht besser, sondern im besten Sinne gleichberechtigt. Ich empfehle daher diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für das Schlusswort; bitte schön.
